Die Pariser Datenschutzbehörde CNIL hat gegen Facebook wegen unrechtmäßigen Webtrackings und illegaler Profilbildung eine Strafe in Höhe von 150.000 Euro verhängt. Der Vorwurf gegen das US-Unternehmen lautet, dass dem Nutzer keine Möglichlkeit eingeräumt wird, der „massiven Kombination“ ihrer Daten zu Werbezwecken zu widersprechen.
Der Umgang Facebooks mit Userdaten ist in vielen Fällen nicht mit europäischem Recht zu vereinbaren. Den Umstand hat nun auch die Französische Datenschutzbehörde CNIL dem Unternehmen vorgeworfen. Als abzustellende Mängel wurden von der Datenschutzbehörde aufgeführt:
- dass Facebook auch Daten von unbeteiligten Bürgern sammelt und nutzt, die keine User des sozialen Netzwerks sind,
- dass Facebook seine aktiven Nutzer nicht ausreichend über die Verwendung persönlicher Angaben wie ihrer religiösen, politischen und sexuellen Orientierung informiert,
- in den Nutzereinstellungen fehlen Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Verwendung der dort hinterlegten persönlichen Daten.
Ebenso ist die Tatsache, dass das Sammeln von Daten keineswegs nur auf Facebooknutzer beschränkt bleibt, die sich ja letztlich bewusst bei dem Social Network angemeldet und damit die Arbeitsweise des Unternehmens mehr oder weniger akzeptiert haben, kritikwürdig. So werden zudem völlig unbeteiligte Nutzer in die umfangreiche Datensammlung gleich mit integriert, nämlich immer dann, wenn auf externen Seiten Like-Buttons direkt eingebunden sind und Facebook somit tracken kann, wie sich auch unangemeldete User durchs Web bewegen.
CNIL hatte Facebook Anfang 2016 öffentlich aufgefordert, die in dem Land geltende Datenschutzbestimmungen umzusetzen und Details zu gesammelten Daten und ihrer Verknüpfung offenzulegen. Das Unternehmen habe aber keine zufriedenstellenden Antworten gegeben. Die Strafe resultiert hauptsächlich daraus, dass das soziale Netzwerk nach ersten Ergebnissen der Untersuchung keine Anstrengungen unternahm, die bemängelten Probleme abzustellen. Was nun für Facebook bei einem weltweiten Umsatz von mehr als 25 Milliarden Dollar und 10 Milliarden Dollar Gewinn im Jahr 2016 eher nicht als empfindliche Sanktion wahrgenommen wird, bedeutet jedoch für CNIL, ihre Möglichkeiten hier bereits bis zum Maximum ausgeschöpft zu haben. 150.000 Euro ist die höchstmögliche Strafe, die die Behörde derzeit überhaupt verhängen kann.
Das Unternehmen hat nun vier Monate Zeit, beim Staatsrat, dem obersten französischen Verwaltungsgericht, Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen. Parallel laufen auch in verschiedenen anderen europäischen Ländern entsprechende Verfahren.
Gleichfalls aktuell wurde bekannt, dass die EU-Kommission in ihrem Verfahren gegen Facebook zu dem Schluss kam, dass der Konzern bei der Übernahme von WhatsApp 2014 falsche Angaben gemacht hat. Die damalige Behauptung, es sei nicht möglich, einen automatischen Abgleich zwischen den Benutzerkonten und den gespeicherten Nutzerdaten beider Unternehmen einzurichten, habe sich zwei Jahre später als falsch erwiesen.
Die EU-Kartellkommissarin Margrethe Vestager teilte mit, dass ihre Behörde für deren Arbeit bei Fusionen akkurate Angaben von Firmen benötigt: „Der heutige Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen. Aus diesem Grunde sieht er eine angemessene und abschreckende Geldbuße gegen Facebook vor.“
Daher wurde Facebook für seine falschen Angaben bezüglich der späteren Datenweitergabe nun hart bestraft. Facebook spricht zwar von einem unbeabsichtigten Fehler, muss aber 110 Millionen Euro Strafe zahlen, berichtet The Guardian. Die Höhe der Zahlung soll eine Signalwirkung für künftige kartellrechtlich relevante Firmenfusionen haben. Die 2014 erteilte Genehmigung zur Fusion der beiden US-Internetunternehmen wird dennoch beibehalten. Facebook scheint die Strafe auch zu akzeptieren: „Die heutige Ankündigung bringt die Sache zum Abschluss“, lässt sich ein Sprecher zitieren.
Bildquelle: Esther Vargas, thx! (CC0 Public Domain)
https://tarnkappe.info/datenschutzb...ommt-hoechststrafe-wegen-user-tracking/Quelle
Autor: Antonia
Quelle