• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] In Planung: Einsatz von Staatstrojanern auch bei „Alltagskriminalität“

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Auf Grundlage einer von netzpolitik.org veröffentlichten „Formulierungshilfe“ des Bundesjustizministeriums, will die große Koalition die rechtlichen Voraussetzungen für einen umfangreichen Einsatz von Überwachungsprogrammen auf Endgeräten von Verdächtigen schaffen. Die Anwendung solcher Programme soll dabei auf insgesamt 38 Straftatbestände ausgeweitet werden.



Die gesetzliche Legitimation, um auch bei Alltagskriminalität künftig Rechner und Smartphones infiltrieren zu dürfen, soll über einen Änderungsantrag der bereits seit Jahren laufenden Reform des Strafprozessrechts geschaffen – und noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden. Die Strafrechtsreform soll ergänzt werden, um mit Hilfe von gehackten Smartphones oder Computern eine verschlüsselte Kommunikation überwachen (Quellen-TKÜ) oder Dateien auslesen zu können (Online-Durchsuchung).

Der Einsatz von Staatstrojanern kommt in 2 verschiedenen Bereichen zur Anwendung, einmal bei der Online-Durchsuchung. Hier dringen die Ermittler komplett in die Systeme zur Durchsuchung ein. Diese Form der Beschaffung von Beweismaterial ist bisher laut Bundesverfassungsgericht nur in Ausnahmefällen bei schwersten Delikten genehmigungsfähig. Dazu zählen Gefährdungen von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen.

Zum anderen gibt es die so genannte Quellen-Telekommunikaionsüberwachung (Quellen-TKÜ). Hier wird die Kommunikation zwischen den Beteiligten überwacht und aufgezeichnet. Diese ergibt sich aus technischen Gründen: Die Kommunikation könnte nach dem geltenden Recht zwar im öffentlichen Telekommunikationsnetz ausgeleitet werden, würde den Ermittlungsbehörden dann aber nur in verschlüsselter Form vorliegen. Die Entschlüsselung jedoch ist entweder extrem zeitaufwändig oder sogar gänzlich ausgeschlossen. Auch dieser Einsatz war auf bestimmte schwere Taten beschränkt, und kam nur dann zur Anwendung, wenn: „ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis auf die Annahme einer Straftat von erheblicher Bedeutung“ schließen ließ, heißt es im Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 12. März 2003, 1 BvR 330/96, Rn. 77.

Der Einsatzbereich von Staatstrojanern würde sich nach dem neuesten Gesetzentwurf, der von der CDU/SPD-Regierung in den Bundestag eingebracht wird, jedoch stark erweitern, wie Netzpolitik.org berichtet. Das ermöglicht der Polizei nun bald, Staatstrojaner zusätzlich bei strafrechtlich relevanten Delikten anwenden zu können. Künftig würden Ermittlungsbehörden also nicht nur in solchen Fällen, wie Gefahrenabwehr von internationalem Terrorismus, sondern bereits auch bei „gewöhnlicher“ Kriminalität, wie Drogen- oder Betrugsdelikten, Staatstrojaner zum Einsatz bringen dürfen.

Demnach soll die Quellen-TKÜ zukünftig bei allen 38 Straftatbeständen eingesetzt werden können, bei denen Ermittlungsbehörden bisher eine normale Telekommunikationsüberwachung durchführen konnten. Allein im Jahr 2015 wurde die „normale Telekommunikationsüberwachung“, bei der Computer oder Smartphones nicht „gehackt“, sondern man nur den Datenverkehr oder Telefongespräche angezapfte, immerhin schon 32.668 mal angeordnet – davon in knapp der Hälfte der Fälle wegen Drogendelikten. Die Vermutung liegt nahe, dass nach einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, vor allem die Rechner und Smartphones von Dealern mit Staatstrojanern verwanzt werden.

Deutlich ausgeweitet werden soll aber auch die Online-Durchsuchung. So soll sie für 27 Straftatbestände angewandt werden. Das geht in einigen Fällen klar über die „Gefährdungen von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen“ hinaus, die das Bundesverfassungsgericht als Grenze definierte.

Sowohl Experten als auch die Opposition sehen das Vorhaben sehr kritisch: „Dieser Gesetzesvorschlag ist eine krasse Provokation in Richtung Karlsruhe“, meint Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegenüber netzpolitik.org.

Dadurch, dass auf einen eigenen Gesetzesentwurf verzichtet wird und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung mit in die Reform des Strafprozessrechts aufgenommen wird, die aktuell kurz vor ihrer Verabschiedung im Bundestag steht, verkürzt sich das parlamentarische Verfahren. Unter anderem entfällt dadurch die erste Lesung des Entwurfs im Bundestag. Aber auch, um eine große öffentliche Debatte zu vermeiden, wird die neue Regelung einfach mittels Verfahrenstrick in einem bereits existierenden Gesetzesprozesses versteckt.

Tobias Singelnstein, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, kommentiert dieses Prozedere gegenüber netzpolitik.org: „Es ist ein starkes Stück, dass diese extrem umstrittene Maßnahme nun plötzlich mittels eines Änderungsantrages zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren binnen Wochen durchgepaukt werden soll. Ein solcher Schweinsgalopp durch die Hintertür hat mit demokratischer Debattenkultur nichts zu tun.“

Linus Neumann, Experte für IT-Sicherheit und einer der Sprecher des Chaos Computer Club, kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Aus der Asche der Wannacry-Attacken steigt noch Rauch auf. Die Schwachstelle, die die Angreifer zur Infektion ausnutzten, stammt aus dem Giftschrank der NSA. Über fünf Jahre hat die NSA diese Lücke geheim gehalten und so die ganze Welt dem Risiko ausgesetzt. Diese absolute Verantwortungslosigkeit scheint die große Koalition zu beeindrucken. Sie will nun den gleichen Weg gehen, statt endlich für die innere Sicherheit, und damit auch die unserer IT-Systeme, einzustehen.“

Auch Harald Petzold von der Linksfraktion lehnt das „Hacking-Programm“ ab. Habe der Staat die Tür in IT-Systeme geöffnet, könnten „auch ganz andere Akteure hindurchgehen“.

Bildquelle: Martin aka Maha, thx! (CC0 Public Domain)





https://tarnkappe.info/in-planung-einsatz-von-staatstrojanern-auch-bei-alltagskriminalitaet/Quelle
Autor: Antonia
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TBow

The REAL Cheshire Cat

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Eine Ausweitung durch die "Hintertür"?
Sowas hats ja noch nie gegeben. Das MUSS ne Fakenews sein.

Deutlich ausgeweitet werden soll aber auch die Online-Durchsuchung. So soll sie für 27 Straftatbestände angewandt werden. Das geht in einigen Fällen klar über die „Gefährdungen von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen“ hinaus, die das Bundesverfassungsgericht als Grenze definierte.
Gesetze, die grundgesetzwidrig wären, würde das Parlament nie erlassen. Solche Meldungen müssen vom phösen Russen, oder vom fiesen Kim lanciert worden sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Update, da hier konkretisiert wurde.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Danke. Wollte nur wissen ob sich das Lesen evtl. lohnt.
 

amb

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Schade, das wird wieder mal zu einer Reihe von unnötigen Datenverlusten und beschädigten Rechnern führen, da ungeeignetes Personal ohne Gefahr der Entdeckung einfach nach Lust und Laune Systeme unterwandert und dabei beschädigte Systeme nun mal einfach alleine gelassen werden.
 

HoneyBadger

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Bin gespannt, wann´s dann Hausdurchsuchungen für´s Klauen von Kaugummi im Rewe gibt.
 
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