• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunterhalt



Das Amtsgericht (AG) München veröffentlichte in einer Pressemitteilung vom 28. April 2017 unter der treffenden Überschrift „Väterroulette“ ein Urteil (Aktenzeichen 191 C 521/16) zu einem kuriosen Fall: Eine Frau suchte den Vater ihres Kindes – wusste aber nur, dass er Michael heißt. Sie klagte gegen eine in München ansässige Hotelkette. Diese sollte die persönlichen Daten des als Vater in Frage kommenden Hotelgasts herausgeben. Das Gericht wies jedoch die Klage ab – unter anderem aus Datenschutzgründen.



In der Pressemitteilung wurde der Fall wie folgt geschildert: Eine Frau hatte im Juni 2010 zusammen mit einem „männlichen Begleiter“ namens Michael vier Tage in einem Hotel in Halle verbracht. Neun Monate später bekam sie einen Jungen namens Joel und verlangte von dem Hotel, den Namen des potentiellen Vaters herauszugeben. Die Mutter benötigt die Auskünfte, um Kindesunterhaltsansprüche gegenüber ihrem damaligen Begleiter geltend machen zu können. Da die Frau den möglichen Vater ihres Kindes nicht näher beschreiben oder eingrenzen konnte, weigerte sich das Hotel, Auskunft zu geben, weil zu diesem Zeitpunkt vier Männer mit demselben Namen in dem Hotel gewohnt haben. Daraufhin hatte die Kindesmutter die Hotelführung mit Sitz in München auf Herausgabe der Daten verklagt, denn sie ist der Meinung, dass ihr gegenüber dem Hotel ein Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz zusteht.

Das Hotel hat die Auskunft zu Recht verweigert, urteilte das Amtsgericht München: Das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie überwiege gegenüber dem Recht der Klägerin auf den Unterhaltsanspruch. Zudem können die Männer Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre verlangen. Die Weitergabe der Daten würde „die Möglichkeit einer geschlechtlichen Beziehung zu der Klägerin als Mutter des Kindes letztlich unwiderlegbar in den Raum stellen“, was alle diese Rechte gefährde. Der Anspruch der Mutter und des Kindes (auf Unterhalt gegen seinen Erzeuger) träten gegenüber den gewichtigen Interessen der in Frage kommenden Männer zurück.

Für das Gericht stand weiter fest, dass die Gefahr bestünde, dass die Datenübermittlung ins Blaue hinein erfolgen würde: „Der Klägerin ist es nicht möglich, weitere Umstände vorzutragen, durch die der unterhaltsverpflichtete Betroffene eingrenzbar wäre. Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt.“, befand das Gericht abschließend.

So besteht bei einer Auskunftserteilung durch das Hotel die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte in die Auseinandersetzung zum Unterhalt einbezogen und dadurch womöglich deren Ehen und Familien zerstört werden. Das Urteil ist nach einer Pressemeldung des Gerichts inzwischen nicht mehr anfechtbar.

Diese Gerichtsentscheidung bedeutet nicht, dass das Kind der Klägerin komplett unversorgt bleibt. Sie hat die Möglichkeit, für das Kind Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Hier wirken sich die jüngsten Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes positiv aus. Statt der bisher üblichen Praxis, den Unterhaltsvorschuss auf 72 Monate und das Erreichen des 12. Geburtstags zu beschränken, sollen nun die Unterhaltsvorschussleistungen grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezogen werden können.

Bildquelle: zuckerschnecke, thx! (CC0 Public Domain)





https://tarnkappe.info/urteil-amtsg...mmung-versus-recht-auf-kindesunterhalt/Quelle
Autor: Antonia
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KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Sowas gibt es meines Wissens nach nicht. Oder entscheiden Gerichte zuweilen gegen Zahlung weil 'Frau wusse doch, worauf sie sich einlässt als sie nicht abgetrieben hat' o.ä.?

Solange da keiner wirklich mal auf Unterhalt klagt, wird man das nicht wissen, wie ein Gericht entscheidet.
 

BurnerR

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Ich denke mal, man hat festgestellt, dass das für Menschen, die ohne Vater aufgewachsen ist zuweilen emotional / psychologisch wichtig ist etwas über die Abstammung / Eltern / Vater zu erfahren.

Zwischen ungewollt schwanger und nicht abtreiben und künstlich befruchten lassen ist aber ein gewaltiger Unterschied
Ja, sicherlich, bei der künstlichen Befruchtung ist der Wille noch deutlicher.

Solange da keiner wirklich mal auf Unterhalt klagt, wird man das nicht wissen, wie ein Gericht entscheidet.
Die Rechtslage ist diesbezüglich eindeutig, jedenfalls soweit ich weiß, wir sehen hier im Artikel ja auch, dass die Frau ja sogar unter anderen Umständen womöglich die Daten zwecks Geldeintreibung bekommen hätte.

Wenn eine Frau ungewollt schwanger wird, haben beide einen Fehler gemacht (mindestens einen..), hier kannte die Frau den Mann nichtmal, hat das Kind bekommen und will jetzt x-tausend Euro dafür vom Erzeuger abgreifen für etwas, das ihre ganz eigene Entscheidung gewesen ist.
 

KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@BurnerR:

Ich sehe da 3 Punkte, die man da als potentieller Spender da ins Auge fassen sollte.

1) Eine Verpflichtung der Eltern für die Übernahme der Unterhaltsforderungen. Dies für den Fall von Ansprüchen, wenn das Kind erwachsen ist. Bringt natürlich nichts, wenn die Eltern dann nichts mehr haben. Aber wie gesagt, i.d.R. sind das keine armen Leute.

2) Eine Verpflichtung de Klinik zu Schadensersatz.

3) Am sinnvollsten aber, meiner Meinung nach, wäre eine Klausel im Vertrag, daß die Spende nur verwendet werden darf, wenn es einen gesetzlichen Vater gibt. Da müßte das Kind schon innerhalb von 2 Jahren nach Kenntnisnahme der Spende die Vaterschaft des sozialen Vaters anfechten. Auch nicht so wahrscheinlich.

Aber, wie ich bereits erwähnt, alles ziemlich theoretisch. Laut dem Verein „Spenderkinder“ ist es in Deutschland noch nie vorgekommen, daß die Vaterschaft eines Spenders gerichtlich festgestellt, und er zu Unterhalt verpflichtet wurde.
 

Seedy

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@KaPiTN:
Generell hast du recht:
Das Problem ist das dieses Gesetze/Verträge für 18+ Jahre halten müssen.
Wie schnell sich Gesetze (auch durch politischen Druck, oder Änderung des gesellschaftlichen Klimas) ändern können ist gemeinhin bekannt.

Du kannst heute mit dem Versprechen aus dem schneider zu sein spenden und mit dem nächsten Präzedenzfall bist du wieder am Arsch :unknown:
 

KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Wie ist denn eigentlich hier die Haltung zu anonymen Spenden?

Ich kann die Haltung gar nicht nachvollziehen, wie man bewußt die Zeugung initiieren kann (ist ja ohne Gewähr, daß ein Kind geboren wird), ohne Interesse an den Ergebnis. So nach dem Motto "Becher statt Kleenex" und aus dem Sinn.

Und ich bin ein Unbeteiligter und kann mit dem Unverständnis leben. Ich möchte nicht darüber nachdenken, wie es in einem Kind aussieht, daß sich diese Frage über seinen Erzeuger stellt
 

dexter

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Ich möchte nicht darüber nachdenken, wie es in einem Kind aussieht, daß sich diese Frage über seinen Erzeuger stellt
Ethisch (bzw. philosophisch) gesehen: wenn es keinen Spender gegeben hätte, würde sich das Kind die Frage nicht stellen. Es gäb nämlich keins. Doch so simpel. Vlt erklärt's wer dem Kinde... :unknown:
 

alter_Bekannter

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Ich verstehe nach wie vor die Magie der biologischen Verwandschaft nicht. Jeder hat etliche tausend Verwandte die er nicht kennt und die meisten können prima damit leben. Hier wird aber eion Drama darum gemacht als wäre es das wichtigste auf der Welt zu wissen wer der biologische Vater ist. Ohne Begrüündung zum warum.

So wie ich das sehe ist das nur genauso gesellschaftlich eingehämmert wie füher: "Die dreckigen Homosexuellen müssen notfalls gegen ihren Willen geheilt werden." Wenn man dem Kind also nicht eintrichtert das sowas "schrecklich belastend" sein muss dann ist es das auch nicht.

Ja, es ist das gleiche wie Homoumerziehungstherapie. Man hämmert jemandem ein das er aufgrund gesellschaftlichen Normen schlechter ist für etwas auf das er keinen Einfluss hat.
Edit:
Mit selbstverständlich den besten Absichten, der dreckige Homo könnte ja einfach normal werden!
 
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KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@dexter:

Das ist weder Ethisch noch philosophisch gesehen, sondern praktisch und biologisch. Eine Dankbarkeit dem Erzeuger gegenüber, lediglich für die Existenz, ist eine dem Menschen wohl eher fremde Eigenschaft.
Der Vorwurf geboren worden zu sein, ist wohl das geläufigere. Siehe auch Ton, Steine Scherben, oder schon in den Schriften Hiobs. "Mamamama, warum hast du mich gebor'n"- "Warum hast du mich aus Mutterleib kommen lassen? Ach, daß ich wäre umgekommen und mich nie ein Auge gesehen hätte! "

Von Ödipus mal ganz zu schweigen.

Aber im Wandel der Zeit, schafft es Deine Erkenntnis ja vielleicht noch irgendwann einmal in einen Ratgeber für Kinderpsychologie. ;)
 

dexter

Cloogshicer®
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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@dexter:

Das ist weder Ethisch noch philosophisch gesehen, sondern praktisch und biologisch. Eine Dankbarkeit dem Erzeuger gegenüber, lediglich für die Existenz, ist eine dem Menschen wohl eher fremde Eigenschaft.
Der Vorwurf geboren worden zu sein, ist wohl das geläufigere. [...]
Es geht mir nicht um (Un)Dankbarkeit oder dergleichen, sondern darum, dass es imho weder ein Menschenrecht drauf gibt, wissen zu müssen, wer Vater (oder Mutter) ist, noch, dass das irgendeine besondere Relevanz hätte.
Und wenn wer (egal ob Mutter oder Kind) gegen anonyme Spender meint prozessieren zu müssen, dann aus Affektiertheit oder Eitelkeit oder mangels echter Probleme.
 

KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Es geht mir nicht um (Un)Dankbarkeit oder dergleichen, sondern darum, dass es imho weder ein Menschenrecht drauf gibt, wissen zu müssen, wer Vater (oder Mutter) ist, noch, dass das irgendeine besondere Relevanz hätte.

Entscheidend ist halt nicht, was Du für ein Menschenrecht, sondern was das Bundesverfassungsgericht, für ein Persönlichkeitsrecht hält.
 

dexter

Cloogshicer®
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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Entscheidend ist halt nicht, was Du für ein Menschenrecht, sondern was das Bundesverfassungsgericht, für ein Persönlichkeitsrecht hält.

Ich sitz hier nicht vor Gericht, sondern in einem Forum. Und in einem Forum darf mir reichlich egal sein, in welchen Nuancen sich "Person" und "Mensch" und "Recht" unterscheidet. Des Weiteren darf mir in diesem Zusammenhang vollkommen Wumpe sein, was irgendein Gericht oder gar das Bundesverfassungsgericht (hört, hört!) dazu sagt.

Es geht mir auch gar nich drum ob irgendwas entscheidend ist, sondern es geht mir drum, meine persönliche Meinung zu äussern. Die ist (wahrscheinlich) ähnlich irrelevant, wie wer wo wann in gegenseitigem Einverständnis zu irgendwelchen Konditionen seinen Schwanz reinsteckt oder einen Schwanz reinstecken lässt. Ich bin weder aus Zucker, noch sonderbegabt.

ICH persönlich bin der Meinung, dass ein Kind schön die Füße stillhalten darf und ... da kommt dann doch die Dankbarkeit ins Spiel, wo's Du's ja mit der Philosophie nicht so hast ... in erster Linie "froh sein", dass es sich die Frage überhaupt stellen kann. 'ne Frau, die sich von irgendnem Michael in irgendnem Hotel schwängern lässt dito.

War das jetzt deutlich genug, oder soll ich's Dir noch 3 Mal in noch anderen Worten erklären?
 

Pleitgengeier

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Wie ich las, war dieses Urteil bezüglich der Samenspende bereits 2013 - ich finde es bemerkenswert dass scheinbar noch wirklich niemand versucht hat Unterhalt einzuklagen (oder hat jemand von euch Urteile gefunden?)
Sonst ist die Habgier sofort zur stelle wenn sich da die Chance auf mehrere 10k€ ergibt


@dexter: Sehr philosophisch: Von "cogito ergo sum" zu "coibar ergo est" :D
 

Chegwidden

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

z.b. ich wäre eine lesbische Frau und wünschte mir Kinder.
Oder ich wäre vereiratet, bei dem Partner stellt sich heraus, dass er aus irgendeinem Grund steril ist.

In beiden Fällen ist ein Kinderwunsch da.

Ich könnte also jetzt ein paar Wochenenden während der Empfängnisphase in der Nachbarstadt jeweils die Bars abklappern und nach einem
gut aussehenden Mann suchen (vielleicht namens Michael....), One-Night-Stands haben und hoffen, irgendwann schwanger zu werden.

Probleme dabei: macht vermutlich keinen Spaß. Weder als lesbische Frau, noch als verheiratete, liebende Frau.
Ich könnte mir Krankheiten einfangen oder der Typ hat in Wirklichkeit einen an der Klatsche und vererbt das.
Oder der bekommt das raus und erhebt Ansprüche und Rechte.

Ergo gehe ich lieber zu einer Samenbank, dort sind die spendenden Männer, bzw. deren Samen zumindest ein wenig getestet :)
 

alter_Bekannter

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Läuft das jetzt wieder auf ein Lesekompetenzproblem hinaus? Also das einige Leute nicht zwischen faktischem "ist" und philosophischem "sollte meiner Meinung nach" unterscheiden können?:confused:

Denn dazu kann man Meinungen haben, wie die Fakten sind oder waren steht in diesem Beispiel im Urteil.
 
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HoneyBadger

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Wie ist denn eigentlich hier die Haltung zu anonymen Spenden?

Für mich persönlich ist eine anonyme Spende kein Thema, kann jedoch durchaus nachvollziehen und anerkennen, dass es Menschen gibt, für die das durchaus eine Option ist. Siehe die Argumentation von Cheg.. Wobei man da m.M.n. noch berücksichtigen sollte, dass Kinderheime voll genug sind und man durchaus zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen könnte. Ob das für andere ein Thema ist oder nicht, mag ich mir nicht anmaßen zu beurteilen. Für die Einen ist die Biologie dahinter absolut relevant, für die Anderen spielt eben nur die emotionale Bindung eine Rolle. Und die ist nicht zwangsläufig an die Biologie gebunden. Oft ist es schließlich so, dass z.B. der beste Freund / die beste Freundin oder der Ehegatte / die Ehegattin die wichtigste Person im Leben eines Menschen ist. Und die haben üblicherweise nicht die selben Gene.

Hingegen finde ich die Möglichkeit für einen Mann eine Vasektomie durchzuführen und für den Fall, dass man es sich doch noch einmal anders überlegen sollte, entsprechendes bei einer Samenbank für sich selbst konservieren lassen zu können, durchaus interessant und sinnvoll. Letztlich ist es so, dass Mann im Zweifel nicht die Reißleine ziehen kann, wenn mal (aus welchen Gründen auch immer) etwas schief gegangen ist. Diese Option hat am Ende nur eine Frau. (Völlig unangetastet dessen, was man von einem Schwangerschaftsabbruch hält.)

Geht man zum Beispiel davon aus, dass man sich in einer Partnerschaft geeinigt hat, keine (weiteren) Kinder zu wollen und eine als üblicherweise sicher geltende Verhütungsmethode (z.B Hormonspirale) in der Beziehung gewählt hat, diese aber ungeplant versagt, kann das Konsequenzen nach sich ziehen, für die sich nur einer von beiden Betroffenen aktiv entscheiden kann. Der Mann hat die Entscheidung, wie auch immer diese sein mag, zu akzeptieren und wird hierfür ggf. auch in die Verantwortung genommen. Ich finde es nicht richtig, Frauen zur Abtreibung zu zwingen, was hierzulande ja auch glücklicherweise nicht praktiziert wird. Ebenso wenig finde ich es allerdings nicht richtig, einem Mann ein Kind vor die Nase zu setzen, wenn er sich davor eindeutig dazu entschieden hat, kein (weiteres) zu wollen. Man kann den Spieß natürlich umdrehen. Es ist nicht weniger unglücklich, wenn die Frau das Kind nicht wollen würde, der Mann hingegen schon.

Man kann natürlich nicht alle diese Probleme sinnvoll bedienen, nur bin ich der Meinung, dass es durchaus eine Möglichkeit geben sollte/könnte, jemanden der nicht will, davon zu befreien. Entscheidet sich beispielsweise die Frau, ein Kind gegen den vorab eindeutig kommunizierten (ja, der Nachweis kann hier schwer sein) Willen des Partners, zu bekommen, ist das für mich zwar noch in Ordnung. Nur sehe ich es nicht, dass sich dadurch dann noch ein Anspruch gegen den Erzeuger ergeben sollte bzw. muss. Noch eindeutiger wird´s für mich, wenn Frau einem das Kind absichtlich unterjubelt. Und auch das ist leider keine Seltenheit. Natürlich müssten dann Erbschafts- und z.B. Pflegeansprüche für/gegen das Kind gleichermaßen gewürdigt werden.

Die tatsächliche Kontrolle hierüber kann Mann letztlich nur auf zwei Wegen erlangen. Kein Sex oder eben die Vasektomie in Verbindung mit der Samenbank.

Das Recht, seine biologische Herkunft einklagen zu können, empfinge ich auch als nicht richtig. Das führt das Konzept der anonymen Samenspende für Kinderlose ad absurdum. Dann sollte man eher das Konzept grundlegend verbieten. Das wäre wenigstens konsequent. Außerdem sehe ich wirklich nicht, dass es irgendetwas bringt, jemanden, der einfach keinen Kontakt will, zu seinem Glück zu zwingen. Das sorgt sehr wahrscheinlich für mehr Leid als die Unwissenheit darüber.

Außerdem bis zu einem gewissen Alter stehen die Kinder unter der absoluten Entscheidungsgewalt der Erziehungsberechtigten. Die Namensgebung zum Beispiel muss man auch über sich ergehen lassen, ohne das die Sinnhaftigkeit dahinter ernsthaft angezweifelt wird. Es wäre natürlich schön, wenn sich der eine oder andere Kevin aus seinem Schicksal lösen könnte, nur macht´s halt aus vielen Gründen keinen Sinn. Warum muss dann die Art der Zeugung, die ja schon längst "beschlossen" ist, bevor überhaupt ein einziger Gedankengang des werden Kindes selbst geflossen sein kann, derart hinterfragt bzw. eingeklagt werden können? Das entzieht sich meinem Verständnis.

Ich sage nicht, dass sich daraus keine Ansprüche für die betroffenen Kinder ergeben könnten/sollten. Ich sehe eben die Ansprüche von dem Kind gegenüber der Samenbespendeten oder z.B. dem Vater/der Mutter, die sich dazu entschlossen hat, das Kind alleine zu wollen. Und nicht gegenüber denjenigen, die vorab ihren Willen (anonyme Samenspende / kein Kind / ...) eindeutig kommuniziert haben.
 

The_Emperor



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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Absurd, aber man könnte rechtlich gesehen was davon ableiten:

Auf einer Packung Erdnuss-Flips steht ja für Allergiker der Hinweis "Produkt enthält Spuren von Erdnüssen und anderen Nusssorten" oder so ähnlich drauf. Was ist jetzt wenn man in den Vertragsklausen einer Samenspende den Satz "Künstliche Befruchtung könnte Schwangerschaft zur Folge haben" einfügt? Da könnte man rechtliche Ansprüche auf Unterhalt aufgrund von Fahrlässigkeit der Kundin abweisen da sie ja im Vorfeld über die Risiken einer Samenspende aufgeklärt wurde.
 

BurnerR

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Man kann natürlich nicht alle diese Probleme sinnvoll bedienen, nur bin ich der Meinung, dass es durchaus eine Möglichkeit geben sollte/könnte, jemanden der nicht will, davon zu befreien. Entscheidet sich beispielsweise die Frau, ein Kind gegen den vorab eindeutig kommunizierten (ja, der Nachweis kann hier schwer sein) Willen des Partners, zu bekommen, ist das für mich zwar noch in Ordnung. Nur sehe ich es nicht, dass sich dadurch dann noch ein Anspruch gegen den Erzeuger ergeben sollte bzw. muss. Noch eindeutiger wird´s für mich, wenn Frau einem das Kind absichtlich unterjubelt. Und auch das ist leider keine Seltenheit. Natürlich müssten dann Erbschafts- und z.B. Pflegeansprüche für/gegen das Kind gleichermaßen gewürdigt werden.
Full Agree. In einer festen Partnerschaft oder sogar Ehe würde ich den Mann erst einmal prinzipiell in die Verantwortung nehmen. Aber bei One Night Stands, wo die Frau erst den Namen des Mannes recherchieren muss... das ist was ganz anderes.

Das Recht, seine biologische Herkunft einklagen zu können, empfinge ich auch als nicht richtig. Das führt das Konzept der anonymen Samenspende für Kinderlose ad absurdum. Dann sollte man eher das Konzept grundlegend verbieten. Das wäre wenigstens konsequent. Außerdem sehe ich wirklich nicht, dass es irgendetwas bringt, jemanden, der einfach keinen Kontakt will, zu seinem Glück zu zwingen. Das sorgt sehr wahrscheinlich für mehr Leid als die Unwissenheit darüber.
Dasmag womöglich oft sein. Generell fände ich aber richtig, wenn das Kind volle Rechte diesbezüglich erhält, es hat sich ja nicht entschieden, ohne Vater aufzuwachsen, das war die Mutter, die das entschieden hat.
 

HoneyBadger

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Dasmag womöglich oft sein. Generell fände ich aber richtig, wenn das Kind volle Rechte diesbezüglich erhält, es hat sich ja nicht entschieden, ohne Vater aufzuwachsen, das war die Mutter, die das entschieden hat.
Da möchte ich jedoch noch ergänzen, dass es nicht gleichzeitig bedeuten muss, ohne Vater aufzuwachsen, nur weil man seinen Erzeuger nicht kennt.

Da fasse ich mir allen voran an die eigene Nase. Ich bin ohne Erzeuger, jedoch nicht ohne Vater aufgewachsen.
 

KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Man kann natürlich nicht alle diese Probleme sinnvoll bedienen, nur bin ich der Meinung, dass es durchaus eine Möglichkeit geben sollte/könnte, jemanden der nicht will, davon zu befreien. Entscheidet sich beispielsweise die Frau, ein Kind gegen den vorab eindeutig kommunizierten (ja, der Nachweis kann hier schwer sein) Willen des Partners, zu bekommen, ist das für mich zwar noch in Ordnung. Nur sehe ich es nicht, dass sich dadurch dann noch ein Anspruch gegen den Erzeuger ergeben sollte bzw. muss. Noch eindeutiger wird´s für mich, wenn Frau einem das Kind absichtlich unterjubelt. Und auch das ist leider keine Seltenheit. Natürlich müssten dann Erbschafts- und z.B. Pflegeansprüche für/gegen das Kind gleichermaßen gewürdigt werden.

Das kann sich dann aber nur um die Ansprüche der Frau handeln. Denn ein Kind hat Rechte, die unabhängig von Willenserklärungen oder Handlungen der Mutter sind.

Natürlich nur juristisch gesehen. man kann für sich persönlich ja eine andere Meinung haben, die nichts mit geltendem Recht zu tun hat. Man sollte dabei nur nicht durch Vokabeln wie ethisch oder gar philosophisch den Eindruck erwecken, daß es sich dabei mehr als um eine eigene Meinung handeln könnte.
 
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