• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunterhalt



Das Amtsgericht (AG) München veröffentlichte in einer Pressemitteilung vom 28. April 2017 unter der treffenden Überschrift „Väterroulette“ ein Urteil (Aktenzeichen 191 C 521/16) zu einem kuriosen Fall: Eine Frau suchte den Vater ihres Kindes – wusste aber nur, dass er Michael heißt. Sie klagte gegen eine in München ansässige Hotelkette. Diese sollte die persönlichen Daten des als Vater in Frage kommenden Hotelgasts herausgeben. Das Gericht wies jedoch die Klage ab – unter anderem aus Datenschutzgründen.



In der Pressemitteilung wurde der Fall wie folgt geschildert: Eine Frau hatte im Juni 2010 zusammen mit einem „männlichen Begleiter“ namens Michael vier Tage in einem Hotel in Halle verbracht. Neun Monate später bekam sie einen Jungen namens Joel und verlangte von dem Hotel, den Namen des potentiellen Vaters herauszugeben. Die Mutter benötigt die Auskünfte, um Kindesunterhaltsansprüche gegenüber ihrem damaligen Begleiter geltend machen zu können. Da die Frau den möglichen Vater ihres Kindes nicht näher beschreiben oder eingrenzen konnte, weigerte sich das Hotel, Auskunft zu geben, weil zu diesem Zeitpunkt vier Männer mit demselben Namen in dem Hotel gewohnt haben. Daraufhin hatte die Kindesmutter die Hotelführung mit Sitz in München auf Herausgabe der Daten verklagt, denn sie ist der Meinung, dass ihr gegenüber dem Hotel ein Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz zusteht.

Das Hotel hat die Auskunft zu Recht verweigert, urteilte das Amtsgericht München: Das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie überwiege gegenüber dem Recht der Klägerin auf den Unterhaltsanspruch. Zudem können die Männer Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre verlangen. Die Weitergabe der Daten würde „die Möglichkeit einer geschlechtlichen Beziehung zu der Klägerin als Mutter des Kindes letztlich unwiderlegbar in den Raum stellen“, was alle diese Rechte gefährde. Der Anspruch der Mutter und des Kindes (auf Unterhalt gegen seinen Erzeuger) träten gegenüber den gewichtigen Interessen der in Frage kommenden Männer zurück.

Für das Gericht stand weiter fest, dass die Gefahr bestünde, dass die Datenübermittlung ins Blaue hinein erfolgen würde: „Der Klägerin ist es nicht möglich, weitere Umstände vorzutragen, durch die der unterhaltsverpflichtete Betroffene eingrenzbar wäre. Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt.“, befand das Gericht abschließend.

So besteht bei einer Auskunftserteilung durch das Hotel die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte in die Auseinandersetzung zum Unterhalt einbezogen und dadurch womöglich deren Ehen und Familien zerstört werden. Das Urteil ist nach einer Pressemeldung des Gerichts inzwischen nicht mehr anfechtbar.

Diese Gerichtsentscheidung bedeutet nicht, dass das Kind der Klägerin komplett unversorgt bleibt. Sie hat die Möglichkeit, für das Kind Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Hier wirken sich die jüngsten Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes positiv aus. Statt der bisher üblichen Praxis, den Unterhaltsvorschuss auf 72 Monate und das Erreichen des 12. Geburtstags zu beschränken, sollen nun die Unterhaltsvorschussleistungen grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezogen werden können.

Bildquelle: zuckerschnecke, thx! (CC0 Public Domain)





https://tarnkappe.info/urteil-amtsg...mmung-versus-recht-auf-kindesunterhalt/Quelle
Autor: Antonia
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KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@HoneyBadger:

Es geht hier nicht um Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen. Es geht hier nicht um Mütter und Väter.
Es geht hier nicht einmal um Kindeswohl. Es geht nicht um die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern.

Es geht um das Recht eines Menschen auf Kenntnis der eigenen Abstammung.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß die Kenntnis der eigenen genetischen Herkunft zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört.

Das entscheidende, was dieses Recht einschränken könnte, sind Persönlichkeitsrechte anderer, die durch die Herausgabe der Information betroffen sind. Also die Rechte der anderen Michaels, oder aber sogar Rechte des Erzeugers.
Dazu muß in jedem Einzelfall eine Abwägung getroffen werden.

Was die Information für das Kind, im Sinne von Abkömmling, also ohne Beachtung des Alters, bedeutet, hat keine Bedeutung.

Also brauchst auch Du Dir da keine Gedanken zu machen. Es geht nicht um die Beziehung zu dem Erzeuger.
Dein Post erinnert mich gerade an de Maizière . "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" ;)
 

HoneyBadger

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@KaPiTN: Ich habe Dich auch vorher schon verstanden. Du betrachtest den Einzelfall, was ja auch nicht verkehrt ist. Mir geht es allerdings gerade um das "Big Picture" in Anlehnung an diesen Sachverhalt. Juristisch gesehen muss man natürlich jeden Fall und jeden Sachverhalt individuell prüfen, trotzdem sehe ich in Summe ein unglückliches Ungleichgewicht.
 

bevoller

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Der letzte Punkt bleibt:
Einem Mann zu versprechen er darf mal seine Gene rauspusten, ohne Verantwortung, ist widerlich.
Nö, das ist sogar üblich. Es gibt Menschen, die direkt davon profitieren, denn eben durch diesen Ausschluss jeglicher Verantwortung funktioniert so etwas wie Samenspende und künstliche Befruchtung erst. Anders würden manche Paare niemals Kinder bekommen können.


Das Kind hat jedoch IMO!!! Ein Recht zu Wissen wer sein Vater ist.
Damit ist dieses Versprechen für mich Betrug!

Kind schlägt Eltern, IMO.
Nö, lies dir das Grundgesetz noch mal durch, insbesondere Artikel 3 Abs. 1.

Ja, gegen den Spender.
Soviel ich weiß ist zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wer nachweislich biologischer Vater ist - wie es dazu kam ist völlig irrelevant.
Das wage ich zu bezweifeln. Rechtlich gesehen ist Vater nämlich erst einmal derjenige, der die Vaterschaft anerkennt und/oder zur Geburt mit der Kindesmutter verheiratet gewesen ist.
Weitere Details dazu bennennt HoneyBadger.
 

P3rsona

Inventar

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Rechtlich gesehen ist Vater nämlich erst einmal derjenige, der die Vaterschaft anerkennt und/oder zur Geburt mit der Kindesmutter verheiratet gewesen ist.

Was wiegt denn hier mehr?
Die Vaterschaftsanerkennung oder die, zum Zeitpunkt der Geburt, rechtskräftige Ehe?

Ist derjenige der die die Vaterschaft unterschreibt auch der rechtliche Vater oder ist es dann der Ehemann?
 

HoneyBadger

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Was wiegt denn hier mehr?
Die Vaterschaftsanerkennung oder die, zum Zeitpunkt der Geburt, rechtskräftige Ehe?

Nichts von beidem. Ehe = rechtskräftige Vaterschaftsanerkennung.
 

Nerephes

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Solange es keine Vaterschaftsanerkennung gibt gilt die Ehe, ab dann die Anerkennung und nicht mehr die Ehe.

Hab das Life bei einem Fall im näheren Kreis mitbekommen als eine verheiratete Frau das Kind eines anderen bekommen hat (sie und der Mann lebten da in Trennung), da galt erstmal der Ehemann als Vater, die Mutter hat aber dann schnellstens die Vaterschaft von ihrem neuen anerkennen lassen, da der Ehegatte schon in Versuchung war mit seinen Rechten ein wenig Schabernack zu treiben :D

--- [2017-05-17 15:46 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Solange es keine Vaterschaftsanerkennung gibt gilt die Ehe, ab dann die Anerkennung und nicht mehr die Ehe.

Hab das Life bei einem Fall im näheren Kreis mitbekommen als eine verheiratete Frau das Kind eines anderen bekommen hat (sie und der Mann lebten da in Trennung), da galt erstmal der Ehemann als Vater, die Mutter hat aber dann schnellstens die Vaterschaft von ihrem neuen anerkennen lassen, da der Ehegatte schon in Versuchung war mit seinen Rechten ein wenig Schabernack zu treiben :D
 

Seedy

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Ja, gegen den Spender.
Soviel ich weiß ist zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wer nachweislich biologischer Vater ist - wie es dazu kam ist völlig irrelevant.

Das war eventuell missverständlich, ich meinte das eher so:
Der Mann der Unterhalt zahlen muss, obwohl ihm Anonymität versprochen wurde, der sollte sich das Geld vom Institut wieder zurück klagen können.


@HoneyBadger:
Dir bleibe ich noch ne längere Antwort schuldig:
Will dir genau so ausführlich antworten wie du mir, dafür fehlt mir aber grade die Zeit :confused:
 

Pleitgengeier

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Das war eventuell missverständlich, ich meinte das eher so:
Der Mann der Unterhalt zahlen muss, obwohl ihm Anonymität versprochen wurde, der sollte sich das Geld vom Institut wieder zurück klagen können.
Dass das so funktioniert glaube ich eher nicht.
Ein Präzedenzfall dafür wird werden, ob es VW wirklich schafft in Deutschland keinerlei Entschädigung zu bezahlen.

(Denn wenn VW jetzt mal eben die Ausstoßwerte mit einem simplen Software-Update ohne Nachteile in Form von mehr Verbrauch, weniger Leistung und/oder mehr Verschleiß beheben kann, dann hätten die die Software gleich so umgesetzt.
Niemand riskiert so einen Skandal für nichts)
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Ein Präzedenzfall dafür wird werden, ob es VW wirklich schafft in Deutschland keinerlei Entschädigung zu bezahlen.

Na, ist zwar nicht direkt eine gezahlte Entschädigung, aber das Landgericht Dortmund hat im Abgasskandal für einen Kläger gesprochen.

Und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein Institut, das vorher Anonymität versprach, für Unterhalt aufkommen muss.
Denn Urologen, die versichern, dass eine Vasektomie gelungen ist, können auch auf Kindesunterhalt verklagt werden, wenn's nicht gelungen war.
(Deshalb filmen mittlerweile viele die OP und/oder machen zwei Gegenproben, statt der Bemerkung: 50 mal abspritzen und alles tutti ;) )
 

BurnerR

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Sehe ich wie Seedy. Mann macht Vertrag mit Samenspenderfirma. Frau auch.
Kind klagt Recht ein (finde ich nachvollziehbar) seinen/ihren Vater zu kennen.
Frau wittert das Geld und klagt Geld ein.
Vater muss jetzt zahlen weil Samenspenderfirma quasi vertragsbrüchig (bezgl. der Anonymität) geworden ist.

Oh man...
da stelle ich mich lieber weiterhin als "Michael" vor und nehme den Sex statt dem Geld.

Ist fürchte ich ein Riesen Fass, das aber leider direkt da dran hängt:
Zu Zeiten von Abtreibung kann man einer Frau Wille zum Kind unter ihrer aktuellen Lebenssituation unterstellen. Sprich, wenn sie Single ist, dann hat sie den Willen das Kind als Single-Mom zu bekommen, wenn sie einen Mann hat, der nicht der leibliche Vater ist aber das akzeptiert, dann ist das so und sie kriegt das Kind unter diesen Umständen.
Das dann da aus heiterem Himmel heraus einen Haufen Kohle gegenüber einem (im Zweifelsfall) Fremden eingeklagt werden kann ist schon extremst seltsam.
 

KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@BurnerR:

Das ist aber erst einmal rein theoretisch. Es könnte ja auch durchaus passieren, daß ein Gericht (sogar theoretisch das selbe) den Unterhaltsanspruch ablehnt, aus vielleicht genau diesen Gründen.
Eine Klage ist so oder so eher unwahrscheinlich, weil jemand, der sich eine Samenspende und künstliche Befruchtung leisten kann, eher nicht in eine Lage kommt, wo sie Unterhalt benötigen würde.

Und warum denken alle nur an den Spender. Wenn ein Gericht entscheidet, daß seine Daten herausgegeben werden, dann wird das sicher nicht geschehen, ohne daß er darüber informiert werden wird.
Es ist also durchaus auch der andere Weg denkbar, daß jemand für seinen unbekannten Vater Unterhaltspflichtig wird.
 

Seedy

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@BurnerR:

Ist halt eine bekackte Situation in der immer einer ungerecht behandelt wird.
Biologie interessiert sich halt wenig für sowas.

Da ist halt die Frage welches Unrecht am schwersten wiegt.
Gut wird es eh nie, aber was die am wenigsten beschissene Situation :unknown:
 

alter_Bekannter

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Ich sehe für das Spendedilemma eine einfache Lösung:
Geld, das löst alle Probleme.

Anonyme Spenden können nur mit Sicherheitszahlung in höhe des vollen Kindesunterhalts entgegengenommen werden. Wenn das ein 6 Stelliger Betrag ist, dann ist das halt so. Es ist schließlich ein Gesellschaftsethisch widerliches Unterfangen. Ungewollte Kinder gibts nämlich im Überschuss.

Jaja die hässliche Wahrheit tut weh.

Wer so einen Luxus will soll ihn halt bezahlen, alles hat einen Preis. Kostenlose Kinder gibts auf natürlichem Weg oder nach ordentlicher Prüfung aus dem Heim. Premiumbaby Premiumpreis. Das löst gleich mehrere Probleme auf einen Schlagm, aber die Welt ist halt nicht logisch.
 

Seedy

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@alter_Bekannter:
Ich bezweifle das "wer ist mein Vater" -"keine Ahnung, aber hier hast du sein Geld" eine gute Lösung ist.
 

Pleitgengeier

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@alter_Bekannter: Wer soll den Unterhalt hinterlegen? Mutter, Unternehmen oder Spender?

Sowas gibt es meines Wissens nach nicht. Oder entscheiden Gerichte zuweilen gegen Zahlung weil 'Frau wusse doch, worauf sie sich einlässt als sie nicht abgetrieben hat' o.ä.?
Zwischen ungewollt schwanger und nicht abtreiben und künstlich befruchten lassen ist aber ein gewaltiger Unterschied
 

BurnerR

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Das ist aber erst einmal rein theoretisch. Es könnte ja auch durchaus passieren, daß ein Gericht (sogar theoretisch das selbe) den Unterhaltsanspruch ablehnt, aus vielleicht genau diesen Gründen.
Sowas gibt es meines Wissens nach nicht. Oder entscheiden Gerichte zuweilen gegen Zahlung weil 'Frau wusse doch, worauf sie sich einlässt als sie nicht abgetrieben hat' o.ä.?
 

Seedy

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Echt jetzt?
Also ist das wirklich euer Ernst?
"nö, bekommst kein Unterhalt - hättest ja auch abtreiben können?"
:eek:
 

alter_Bekannter

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@Pleitgengeier:
Konnte man das da wirklich reininterpretieren?!

@Seedy:
Nö, das Kind kanns ja erfahren. Aber dann muss man sowas auch vorher festhalten, auch wenn ich nicht verstehe was das für eine Rolle spielt. Die meisten werden nicht wirklich wissen wer ihr biologischer Vater ist. In den meisten Fällen wird afaik kein Gen Test gemacht, zumindest nicht da wo ich herkomme.
Was das betrifft, mich interessierts auch nicht, obwohl ich es "weiss".

War noch nie ein großer tribalist.

Edit: formulieren wir es mal etwas Gesellschaftskonformer:
Was ist mit dem Osterhasen? Dem Nikolaus? Christkind?

Wenn das Kind allerdings die Reeinkarnation des Avatars ist und mit blau leuchtenden Augen fragt wer seine biologischen Eltern sind weil das Schicksal des Universum davon abhängt mach ich ne Ausnahme. Aber in allen anderen Fällen ist es doch absolut irrelevant. Falls dem nicht so ist hätte ich gerne ein Beispiel.
 
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