• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunterhalt



Das Amtsgericht (AG) München veröffentlichte in einer Pressemitteilung vom 28. April 2017 unter der treffenden Überschrift „Väterroulette“ ein Urteil (Aktenzeichen 191 C 521/16) zu einem kuriosen Fall: Eine Frau suchte den Vater ihres Kindes – wusste aber nur, dass er Michael heißt. Sie klagte gegen eine in München ansässige Hotelkette. Diese sollte die persönlichen Daten des als Vater in Frage kommenden Hotelgasts herausgeben. Das Gericht wies jedoch die Klage ab – unter anderem aus Datenschutzgründen.



In der Pressemitteilung wurde der Fall wie folgt geschildert: Eine Frau hatte im Juni 2010 zusammen mit einem „männlichen Begleiter“ namens Michael vier Tage in einem Hotel in Halle verbracht. Neun Monate später bekam sie einen Jungen namens Joel und verlangte von dem Hotel, den Namen des potentiellen Vaters herauszugeben. Die Mutter benötigt die Auskünfte, um Kindesunterhaltsansprüche gegenüber ihrem damaligen Begleiter geltend machen zu können. Da die Frau den möglichen Vater ihres Kindes nicht näher beschreiben oder eingrenzen konnte, weigerte sich das Hotel, Auskunft zu geben, weil zu diesem Zeitpunkt vier Männer mit demselben Namen in dem Hotel gewohnt haben. Daraufhin hatte die Kindesmutter die Hotelführung mit Sitz in München auf Herausgabe der Daten verklagt, denn sie ist der Meinung, dass ihr gegenüber dem Hotel ein Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz zusteht.

Das Hotel hat die Auskunft zu Recht verweigert, urteilte das Amtsgericht München: Das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie überwiege gegenüber dem Recht der Klägerin auf den Unterhaltsanspruch. Zudem können die Männer Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre verlangen. Die Weitergabe der Daten würde „die Möglichkeit einer geschlechtlichen Beziehung zu der Klägerin als Mutter des Kindes letztlich unwiderlegbar in den Raum stellen“, was alle diese Rechte gefährde. Der Anspruch der Mutter und des Kindes (auf Unterhalt gegen seinen Erzeuger) träten gegenüber den gewichtigen Interessen der in Frage kommenden Männer zurück.

Für das Gericht stand weiter fest, dass die Gefahr bestünde, dass die Datenübermittlung ins Blaue hinein erfolgen würde: „Der Klägerin ist es nicht möglich, weitere Umstände vorzutragen, durch die der unterhaltsverpflichtete Betroffene eingrenzbar wäre. Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt.“, befand das Gericht abschließend.

So besteht bei einer Auskunftserteilung durch das Hotel die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte in die Auseinandersetzung zum Unterhalt einbezogen und dadurch womöglich deren Ehen und Familien zerstört werden. Das Urteil ist nach einer Pressemeldung des Gerichts inzwischen nicht mehr anfechtbar.

Diese Gerichtsentscheidung bedeutet nicht, dass das Kind der Klägerin komplett unversorgt bleibt. Sie hat die Möglichkeit, für das Kind Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Hier wirken sich die jüngsten Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes positiv aus. Statt der bisher üblichen Praxis, den Unterhaltsvorschuss auf 72 Monate und das Erreichen des 12. Geburtstags zu beschränken, sollen nun die Unterhaltsvorschussleistungen grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezogen werden können.

Bildquelle: zuckerschnecke, thx! (CC0 Public Domain)





https://tarnkappe.info/urteil-amtsg...mmung-versus-recht-auf-kindesunterhalt/Quelle
Autor: Antonia
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Pleitgengeier

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@Chegwidden: Das kennen lernen würde mich nicht mal stören, aber beim Thema Unterhalt schlägt meine schwäbische Abstammung durch :eek:
 

Seedy

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Auch wenn es euch gefallen täte, wenn heimlich kleine [...] Seedyleinchen durch die Welt tapsen würden.

Bist du wahnsinnig?
Stifte ich dir nicht regelmäßig genug Chaos?
Glaubst du wirklich ich hätte Lust den Anti-Christen zu zeugen?
 

Chegwidden

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Ist ja nicht nur schwäbischer Unterhalt, die Kinder sind auch voll erbberechtigt ;)
 

KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Soll ja schon vorgekommen sein dass sich eine Frau ihr "Wunschkind" aus der Bank geholt hat, danach auf Herausgabe der Daten des Spenders geklagt hat und diesen in weiterer Folge auf Unterhalt klagte.

Soweit ich weiß trifft dies nicht zu. Es gab vor 2 Jahren eine BGH Entscheidung in 2. Instanz, daß eine Klinik die Daten herausgeben mußten. Dabei ging es aber nicht im Unterhalt, sondern um das Recht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung.
 

HoneyBadger

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Er wird ohne Vater auf wachsen und die Umstände seiner Zeugung sind nun gemeinhin bekannt.
Das wird eine heitere Schulzeit für den kleinen :confused:

War das nicht so, dass die sich da zum fremdgehen getroffen haben? Ich bin zuversichtlich, dass sie immer mal wieder Ersatz bringen wird. :D

"Der neue Papa bleibt jetzt aber wirklich!"

@KaPiTN: Echt jetzt!? O.o
Und was ist mit dem Recht des "ANONYMEN" Spenders? Das ist echt absurd, was in Deutschland teilweise für Urteile von Familiengerichten gesprochen werden.
Hast Du da noch zufällig einen Artikel parat?
 

Chegwidden

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@HoneyBadger: Den passenden Artikel mit Gerichtsurteil hatte ich bereits in #20 verlinkt....
 

KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@Chegwidden:

Grundsätzlich schon. Bei Deinem Urteil (2013) war die Klägerin aber bereits Volljährig.
Das neue an dem Urteil, welches ich meine (2015) , wurde festgestellt, daß es keine Altersgrenze gibt, sondern daß schon die Eltern für die Kinder diese Informationen einfordern können.

Bundesgerichtshof

Allerdings, und hier wird es für Dich, @HoneyBadger, interessant, sind da die Rechte des Spenders zu berücksichtigen. Nicht die wirtschaftlichen, aber die Auswirkung auf das Leben des Betroffenen durch diese Auskunft gilt es zu berücksichtigen. Nicht unwesentlich ist i.ü., ob ihm vom Arzt Anonymität zugesagt wurde.
 

HoneyBadger

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@KaPiTN: Wenn ich das so lese, kommt mir glatt die Galle hoch. Ich kann die Ansprüche des Kindes durchaus nachvollziehen und auch anerkennen, nur sehe ich hier noch eben den Punkt, dass eher die Eltern einen Deal geschlossen haben, der zum Nachteil des Kindes sein kann. Daraus würde ich ableiten, dass seitens des Kindes beispielsweise Schadensanspruch in Form von Schmerzensgeld gegenüber der Eltern besteht. Alleine schon aus diesem Sachverhalt heraus.

Zugrunde lagen diesen Behandlungen Verträge mit der Mutter und dem mit dieser verheirateten (rechtlichen) Vater der Klägerinnen. Die Eheleute hatten in einer notariellen Erklärung gegenüber der Klinik auf Auskunft über die Identität der Samenspender verzichtet.

Aber hey - scheiß doch auf die Rechte des Spenders.... :rolleyes:
Der hat seine Absichtserklärung mit einer anonymen Spende wohl nicht deutlich genug gemacht. Es ist ja auch nicht so, dass beide Parteien nicht gewusst haben, worauf sie sich mit der Nummer einlassen. (Siehe notarielle Erklärung....)

Soweit dem Samenspender - den ärztlichen Richtlinien entsprechend - vom Arzt keine Anonymität zugesichert worden ist, hat er sich des Schutzes seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung selbst begeben. Andernfalls steht diesem Recht das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung gegenüber, dem regelmäßig ein höheres Gewicht zukommen wird.

Und ich dachte immer, die ärztliche Schweigepflicht gelte üblicherweise pauschal. Ich weiß, dass ein Arzt die im Notfall brechen darf. Aber das ist ja noch lange kein Notfall. Zumal ich es nicht nachvollziehen kann, warum dem Kind in diesem speziellen Fall ein höheres Recht zugesprochen wird, als dem biologischem Vater, der offensichtlich anonym bleiben wollte. Sollten die Rechte beider nicht gleichwertig sein?
 

KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Das ist doch egal, ob die Eltern verzichtet haben. Es geht ja nicht um ihr Recht, sondern um das des Kindes.
Es liegt doch auf der Hand, das nicht beide Rechte, also vom Spender und vom Kind, gleich sein können. Es muß halt, wie immer, eine Abwägung geben.
Und das im Einzelfall. Also kann durchaus das Recht des Spenders höher gewertet werden.
 

Seedy

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

IMO steht Kind über Erwachsen.
Jedoch sollte/muss dies bei der Spende ausreichend klar gemacht werden.

Das der Honeybadger auf seiten des Wichsers ist, ist naturgegeben.
Mir persönlich ist ein Kind ohne Vater wichtiger.
 

dexter

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

seedy: mhh?
 

Seedy

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter


mhh?
Man darf bei allem Humor nicht vergessen das dort draußen jetzt ein Kind unnötiger weise ohne Vater aufwächst.
Das ist bei allem Humor der der Geschichte innewohnt nicht witzig.

Das Kind wächst auch in einer Situation auf in dem jeder die Umstände seiner Zeugung kennt.
Das ist alleine schon schwer zu verarbeiten, das Gelächter macht es nicht einfacher.

The Honeybadgers sind eine relativ bekannte Gruppe von Männerrechtsaktivisten.
Daran ist wenig verwerflich und viel Löblich, aber naturgegeben treten sie eher für das Männerrecht, als für das Kindeswohl ein.

Nachfolgend ist die Samenspende Situation relativ komplex.
Ich muss nur mal kurz in einen Becher wichsen und nie wieder was davon hören.

Das Kind aber will wissen wer sein Vater ist, woher es stammt und wer es ist.
... Da wird aus Masturbieren schnell mal eine Existenzkrise :confused:




Ich hab zu diesem Thema keine eindeutige Position.
Der Spender hat unter dem Versprechen der Anonymität gespendet.
Das zu verletzen ist ein tiefgreifender Vertragsbruch.

Das Kind hat aber ein Recht darauf zu wissen wer er ist.
Wer sein Vater ist. Und meiner persönlichen Überzeugung nach überwiegt Kindeswohl

Der Fehler wurde vorher beim Annoynmitätsversprechen gegenüber des Spenders gemacht.

Klärt das die Unklarheiten, oder bleiben noch fragen offen?
 

dexter

Cloogshicer®
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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Das Kind hat aber ein Recht darauf zu wissen wer er ist.
Wer sein Vater ist.

Wozu? Dillionen Kinder (und Väter) werden angelogen, was den Vater betrifft, warum hat ausgerechnet ein Samenspenderkind ein Anrecht darauf, dass man seine heile Welt kaputtmacht?

Und meiner persönlichen Überzeugung nach überwiegt Kindeswohl

Ich bin ein ehrlicher Mensch und ich verabscheue Lügen, auch in dem Falle. Nur: wie genau betrifft die Wahrheit oder Lüge das Kindeswohl? gibt Leute, die sterben irgendwann und waren 80 (-x) Jahre glücklich mit dem falschen Vater.


Der Fehler wurde vorher beim Annoynmitätsversprechen gegenüber des Spenders gemacht.
Nöö. s.o.
 

Seedy

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@dexter:
Jedes dieser "dillionen" hat das recht auf die Wahrheit.
Sieh es eher als Präzedenzfall.

Natürlich kannst du auch mit einem Stiefvater glücklich werden.
Es geht nur darum angelogen zu werden.

Der letzte Punkt bleibt:
Einem Mann zu versprechen er darf mal seine Gene rauspusten, ohne Verantwortung, ist widerlich.
Natürlich steht das Versprechen nach Anonymität.

Das Kind hat jedoch IMO!!! Ein Recht zu Wissen wer sein Vater ist.
Damit ist dieses Versprechen für mich Betrug!

Kind schlägt Eltern, IMO.
 

Pleitgengeier

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Man kann die Gesetze nun ändern und da reinschreiben, dass den Kindern diese Information zusteht (was soviel ich weiß schon passiert ist) - das darf aber nicht rückwirkend gelten.
Ebenfalls in Sichtweite sind Verordnungen, die nicht mal 4 Jahre alten Autos die Einfahrt in Städte untersagen - wie sich das auf deren Wert auswirkt kann man sich vorstellen.

Mir gefällt es überhaupt nicht, wenn Politik und Gerichte die persönliche Rechtssicherheit demontieren.
Man schließt da in gutem Glauben Verträge ab die dann später einfach für nichtig erklärt werden, und in beiden Beispielen geht es um einige 10k€.
 

Seedy

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

@Pleitgengeier:
Das ist ein sehr gutes Argument.
Ich bleibe aber dabei das Kindes wohl die Eltern schlägt.

Von mir aus können die jedes Samenspende Institut bis in den Ruin auf Vertragsbruch und Unterhalt verklagen
mmn. würde jede Klage anstandslos durchgehen.
 

Pleitgengeier

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

mmn. würde jede Klage anstandslos durchgehen.
Ja, gegen den Spender.
Soviel ich weiß ist zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wer nachweislich biologischer Vater ist - wie es dazu kam ist völlig irrelevant.
 

KaPiTN

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

Man kann die Gesetze nun ändern und da reinschreiben, dass den Kindern diese Information zusteht (was soviel ich weiß schon passiert ist) - das darf aber nicht rückwirkend gelten..

Hier geht es nicht um etwas rückwirkendes, sondern um die aktuelle Bedeutung bestehender Gesetze bzw. eines Gesetzes.
Es ist auch nicht gesagt worden, daß das Recht des Kindes oberste Priorität hat. Aber in einer Einzelfallprüfung kann es höher eingeschätzt werden, als die von den Ärzten den Spendern übernommenen Verpflichtungen.
Es liegt auf der Hand, daß dies dann natürlich rückwirkend ist, weil es um Vereinbarungen geht, zu deren Zeitpunkt die Klägerin noch gar nicht existiert.
 

HoneyBadger

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Re: Urteil Amtsgericht München: Informelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Kindesunter

The Honeybadgers sind eine relativ bekannte Gruppe von Männerrechtsaktivisten.
Daran ist wenig verwerflich und viel Löblich, aber naturgegeben treten sie eher für das Männerrecht, als für das Kindeswohl ein.
Das interpretierst Du nicht ganz richtig. Ich bin für Gleichberechtigung. Das betrifft nicht nur Männer, sondern auch Frauen, Menschen die in irgendeiner Form vom Leben benachteiligt sind und natürlich auch Kinder. Das das Kindeswohl eines der höchsten Güter ist, steht außer Diskussion. Den Standpunkt teile ich mit Dir. Nur sehe ich es nicht so, dass diese Auskunft zum Wohl des Kindes sein muss. Es spielt eigentlich keine Rolle, welches der beiden Beispiele du nimmst. Also Samenspender oder einer der vier Michaels aus dem Hotel.
Gehen wir davon aus, dass der Vater ermittelt werden würde und nun zu seinem Glück zum Wohl des Kindes gezwungen werden soll. Kein Bock auf das Kind zu haben, wirst Du auch nicht per Gericht ändern können. Es kann natürlich sein, dass die entsprechenden Väter Interesse an den Kindern haben/hätten. Nur weißt Du´s eben nicht. Aus Sicht des Kindeswohl ist der Umstand des Nichtwissens wohl das kleinere Übel als ein "Ich will Dich nicht!" Ferner wurde hier ja auch so geurteilt, dass eben nicht drei völlig unbeteiligte und intakte Ehen (...das behaupte ich der Einfachheit halber) angegriffen werden, nur weil eine Frau (und natürlich der Gegenpart dazu) zu dämlich war, sich die Kontaktdaten zu besorgen und/oder anständig zu verhüten. Das Urteil ist aus meiner Sicht völlig richtig.

Meiner Meinung nach hat das Kind trotzdem einen Anspruch auf beispielsweise Schmerzensgeld, wenn daraus seelisches Leid resultieren sollte. Nur steht dann die Mutter in der Verantwortung. Letztlich entscheidet die Frau, ob und unter welchen Umständen das Kind das Licht der Welt erblickt oder eben nicht. Immer! Auch daraus sollte Verantwortung und ggf. Konsequenzen erstehen.

Nachfolgend ist die Samenspende Situation relativ komplex.
Ich muss nur mal kurz in einen Becher wichsen und nie wieder was davon hören.
Richtig. Die Situation ist sehr komplex, da stimme ich Dir zu. Für mein Verständnis sind sich hier beide Parteien vor dem eigentlich Spenden bzw. Empfang der Spende einig darüber, dass es anonym läuft und sollten (nach gesundem Menschenverstand) die Konsequenzen dessen verstehen. Für den Spender bedeutet es, dass potenziell jedes fremde Kind auf der Straße im passenden Alter das eigene sein könnte und man immer mit der Ungewissheit leben muss, sein leibliches Kind nie kennenzulernen. Du kannst ja mal in Dich gehen und Dir überlegen, wie wohl ein Urteil in Richtung eines Samenspenders aussehen würde, der versucht sein Kind zu finden, obwohl er anonym gespendet hat. Für die Empfänger des Kindes eines unbekannten Vaters bedeutet es, dass sie sich u.U. irgendwann dem Kind gegenüber rechtfertigen dürfen, wo es denn herkommt und warum sie diesen Weg gewählt haben. Eltern die auf natürlichem Weg kein Kind bekommen können und sich daher für diesen Weg entschieden haben, werden sich sehr wahrscheinlich gut um das "fremde" Kind kümmern und es behüten. Bei der richtigen Erziehung und eine gesunden Aufklärung ("Wir wollten Dich,.... konnten aber nicht..., daher haben wir,.... um Dich,....") ist das Kindeswohl wohl kaum eingeschränkt/gefährdet. Man muss kein Recht eines Fremden beschneiden, um ein Kind wohl behütet aufwachsen zulassen.

Einem Mann zu versprechen er darf mal seine Gene rauspusten, ohne Verantwortung, ist widerlich.
Natürlich steht das Versprechen nach Anonymität.
Ist unschön, stimmt. Nur weil es Dir und mir aus ethischer Sicht nicht 100 % zusagt, spricht trotzdem unter Beachtung aller ethischen Konsequenzen nichts dagegen, sofern die Vertragspartner sich bei voller geistiger Gesundheit einig sind.

Soviel ich weiß ist zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wer nachweislich biologischer Vater ist - wie es dazu kam ist völlig irrelevant.
So nicht richtig. Zum Unterhalt ist verpflichtet, wer die Vaterschaft rechtskräftig anerkennt oder durch ein Gericht rechtskräftig anerkannt bekommt. Beispiel Adoption. Diejenigen, die ein Kind adoptiert haben, übernehmen die volle Verantwortung, auch finanziell. Ein "schöneres" Beispiel hierfür, wäre dieser Punkt in Anlehnung an diesen. Kurz gesagt: Das Rumgevögel der Frau wird hier gesondert geschützt. Nichtväter haben hingegen kaum bis keine Chance, geschweige denn irgendwelche Rechte.

Männer können laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Mutter des Kindes nun doch nicht zwingen, den Namen des eigentlichen Erzeugers zu nennen, um von ihm den Unterhalt zurückzufordern. Karlsruhe hob mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf. (Az.: 1 BvR 472/14)
Mit wem das Kind gezeugt wurde, wollte die Mutter nicht preisgeben. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht verpflichtete die Mutter aber dazu, damit ihr Ex-Mann geleistete Kindesunterhaltszahlungen vom leiblichen Vater zurückfordern kann.
Doch nach Ansicht der Verfassungshüter reicht solch ein Auskunftsanspruch über das Geschlechtsleben so weit in die geschützte Intimsphäre der Mutter hinein

Ein Blutgruppengutachten hatte ergeben, "daß der Kläger nicht der Erzeuger des Kindes sein kann". Dann begann für den "Vater" der zweite Prozeßanlauf durch alle Instanzen, bis hin zum BGH. Der Mann, inzwischen Regierungsrat, forderte von der Mutter den Unterhalt zurück, den er jahrelang für das fremde Kind geleistet hatte. Und er sah auch nicht ein, warum die Kosten für all die Unterhaltsprozesse an ihm hängenbleiben sollten.
Nach wie vor gilt die ständige Rechtsprechung: Für die Kosten, die dem Mann "durch die Anfechtung der Ehelichkeit eines von seiner Ehefrau im Ehebruch erzeugten Kindes entstanden sind", kann er von der Mutter keinen Ersatz verlangen. Er hat allenfalls, wenn auch nicht für alle Kosten, einen "Ausgleichsanspruch gegen den Erzeuger des Kindes".
Moral der unmoralischen Geschichte: Bevor der Scheinvater, wenn überhaupt, zu seinem Geld kommt, wird das einstmals untergeschobene Kind bestimmt schon volljährig sein.

Das Ungleichgewicht in Richtung Väter möchte ich erneut mit diesem Artikel unterstreichen. Fakt ist Männer haben von Unterhalt bis Erziehung weniger Rechte als Kinder und Frauen. Gegenüber den Kindern kann man ich beide Standpunkte (Kinder haben mehr oder gleichwertige Rechte) akzeptieren und verstehen. Beim Thema Frauen jedoch nicht.

Das deutsche Recht kennt drei Möglichkeiten, die einen Mann zum Vater machen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) führt aus: „Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft [...] gerichtlich festgestellt ist.“ Das bedeutet: Sobald ein Mann eine Vaterschaft anerkennt, übernimmt er stets die rechtliche Rolle des Vaters – und zwar unabhängig davon, ob das Kind tatsächlich sein eigenes ist. Kommen mehrere Erzeuger in Betracht, gilt der Mann als Vater, der zuerst ein entsprechendes Anerkenntnis abgibt – selbst wenn sich das im Nachhinein als Fehler erweist.
Das ist aus meiner Sicht nicht weniger pervers, aber gängige Praxis.

Und hier noch ein paar schöne Auszüge.... :mad:
Auch wenn zum Zeitpunkt der Geburt ein anderer Mann als Vater gilt, etwa, weil die Mutter des Kindes verheiratet ist, das Kind aber nicht von ihrem Ehemann stammt, ist eine Anerkennung der Vaterschaft durch den tatsächlichen Erzeuger ausgeschlossen.
Jeder Mann hat theoretisch die Möglichkeit, eine Vaterschaft zu übernehmen, auch wenn ihm und der Mutter bekannt ist, dass das Kind nicht von ihm stammt. In letzter Konsequenz lassen sich damit im Extremfall die Rechte des wahren Vaters fast vollständig aushebeln.
„Nicht verheiratete Eltern haben nach der aktuellen Rechtslage zwar die Möglichkeit, vor oder nach der Geburt des Kindes die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären“, sagt Maria Demirci, Familienrechtlerin aus München. „Gegen den Willen der Mutter kann der Vater das gemeinsame bzw. alleinige Sorgerecht nicht beantragen.“
 
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