HoneyBadger
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Das Gesetz habe ich durchaus gelesen. Nur ist dort nicht definiert, was ein bisschen in Form bringen genau ist. Ich habe auch nichts darüber finden können, was mir zeigt, wo da die Grenze ist. Meist regelt das ja die Rechtssprechung.
Ich würde darunter verstehen, dass ich ein paar Äste kürzen dürfte, die raus wachsen. Das erhält die Form. Von 2,5 m auf 2 m kürzen, entspricht 20 % Verlust. Ob das noch okay ist oder als zu viel angesehen werden könnte, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich bin kein Richter und würde wetten das alleine hier schon 3 Meinungen diesbezüglich existieren. Für die Höhe der Bußgelder ist mir das einfach zu schwammig.
--- [2017-05-11 21:00 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---
@theSplit: Ja, der exakte Wortlaut ist "Gartenpflege - anteilig" und ist ein Unterpunkt der Nebenkosten.
Ich würde darunter verstehen, dass ich ein paar Äste kürzen dürfte, die raus wachsen. Das erhält die Form. Von 2,5 m auf 2 m kürzen, entspricht 20 % Verlust. Ob das noch okay ist oder als zu viel angesehen werden könnte, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich bin kein Richter und würde wetten das alleine hier schon 3 Meinungen diesbezüglich existieren. Für die Höhe der Bußgelder ist mir das einfach zu schwammig.
--- [2017-05-11 21:00 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---
@theSplit: Ja, der exakte Wortlaut ist "Gartenpflege - anteilig" und ist ein Unterpunkt der Nebenkosten.