• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

...den nervigen Vermieter austricksen

HoneyBadger

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Moin!

Die Geschichte:

Ich ziehe demnächst begründet durch eine berufliche Veränderung aus meinem Einfamilienhaus aus, indem ich noch knapp 3 Monate zur Miete lebe.

Da ich mit dem Haus immer vernünftig umgegangen bin, bat ich den Vermieter aus Kulanz die Kaution früher auszuzahlen, da ich wahrscheinlich eine Mietüberschneidung haben werden und die Kaution einfach direkt weiterreichen möchte, statt phasenweise doppelt aufbringen zu müssen.

Dem aktuellen Vermieter habe ich angeboten, dass er das Haus einmal besichtigen kann, um sich davon zu überzeugen, dass auch alles i.O. ist und er die Kaution bedenkenlos vorher auszahlen kann. Zusätzliche Sicherheit gibt die Tatsache, dass ich per Umzugsunternehmen umziehen werde und somit potenziell durch den Umzug entstehende Schäden versichert sind.
Ich habe auch noch angeboten, die EBK gegen einen fairen Abstand im Haus zu lassen. Gleiches gilt für die Sat.-Anlage, da man ziemlich bescheiden auf das Dach kommt und das für mich jetzt und auch für Nachmieter vermeidbarer Stress ist, da rumfummeln zu müssen. Das ist aber noch gänzlich offen. Wenn kein Interesse bestehen sollte, nehme ich halt alles mit oder stell´s bei eBay rein. Mal schauen.

Bevor ich zum eigentlichen Problem komme, noch die kurze Vorgeschichte zum besseren Verständnis. Als wir hier eingezogen sind, haben wir diverse Mängel am Mietobjekt festgestellt, die wir im Protokoll aufgenommen haben, sodass man mir das beim Auszug nicht anhängen kann. Ein Teil davon ist absolut trivial, sodass man da nichts machen muss. Bei den weniger trivialen Dingen, wurde im Mietvertrag vereinbart, dass diese ausgebessert werden. Seit Einzug ist jedoch von diesen Vereinbarungen kaum etwas eingehalten worden. Z.B. waren diverse Fliesen im Bad stark beschädigt und die Fugen, insb. in der Dusche, waren nicht mehr sehr appetitlich und müssen erneuert werden. Die letzten 1 1/2 Jahre waren zwar insg. zwei Firmen da, um ein Angebot für den Vermieter zu erstellen, passiert ist danach jedoch nichts.

Ferner befindet sich das Haus an einer Waldkante in Hanglage. Durch die Hanglage kommt man schwer ohne größeres Gerät an die Dachrinnen, um diese vom Laub zu befreien. Daher ist im Mietvertrag vereinbart, dass das Reinigen davon Vermietersache ist. Mit dem Hausmeister können wir eigentlich ganz gut. Nur ist der eine ziemliche Trantüte, weswegen nichts passiert, wenn man nicht 20 mal daran erinnert. Vorletzten Herbst ließ sich der HM trotz mehrfacher Erinnerung reichlich Zeit, die Dachrinnen freimachen zu lassen. Es kam, wie es kommen musste. Die Drainagen verstopften durch das Laub, sodass es Wasser in die Wand drückte. Das gab dann im Haus schicke Flecken. Vor Einzug hatten wir alles durchrenoviert. Lange war das zu dem Zeitpunkt noch nicht her, sodass das schon ärgerlich und insb. unnötig war. Das Laub wurde dann zwar beseitigt, sodass keine Folgeschäden (auch kein Schimmel) entstand. Die Flecken blieben natürlich, sodass wir den Flur wieder renovieren durften.
Mir ging das zwar auf die Nerven, hab´s dann aber einfach gemacht und gut.

Der Vermieter war dann samt Hausmeister da und hat alles begutachtet. Wir waren eigentlich gerade fertig, als der Vermieter grünes Licht zwecks der Kaution geben wollte. Er fragte zur Sicherheit noch einmal den Hausmeister, ob er noch Einwände habe. Und die hatte er natürlich. Und zwar die Hecke am Rand des Gartens. Die war bei unserem Einzug nicht sonderlich in Form geschnitten (da haben wir zufällig Fotos von) und etwa 2 m hoch. Nun ist es so, dass wir neben einem größeren (4 oder 5 Etagen) Gebäude leben, dass zwar weiter weg steht, jedoch kann man von den Balkonen direkt in unseren Garten schauen.

(Zur Info: dieses große Gebäude daneben wird auch durch den besagten Hausmeister betreut. Vermieter ist die gleiche Institution. Unser Gebäude gehörte mal zu dem Komplex und wurde früher irgendwann mal durch Personal von denen genutzt. Als das nicht mehr gebraucht wurde, wurde es anderweitig vermarktet...)

Meine Partnerin wollte sich aber im Sommer auch einmal ungestört sonnen können, sodass wir die Hecke auf ca. 2,50 m wachsen ließen.
Das war dem Hausmeister schon länger ein Dorn im Auge. Er wollte immer, dass wir die kürzen. Das haben wir aber ignoriert, weil das aus unserer Sicht unsere und nicht seine Angelegenheit ist. Seine Argumentation war, wenn wir mal ausziehen, müsse er das schneiden und er käme nicht oben dran. Er ist übrigens gut 1,80 m groß. Ich würde auch davon ausgehen, dass ein Hausmeister üblicherweise eine Leiter hat. :m Aber sei´s drum.

Man wollte mir nun zur Bedingung machen, dass ich die Hecke zu schneiden habe, damit der arme Hausmeister das nicht machen muss. Man könnte jetzt einfach sagen, runter damit und gut ist. Leider ist das nicht ganz so einfach. Zufällig hatte ich noch im Hinterkopf, dass es vor nicht so langer Zeit eine Gesetzesänderung gab, die das Schneiden von Hecken im Zeitraum von März bis September verbietet und mit saftigen Bußgeldern honoriert wird. Wir sind jedoch spätestens im August weg. Also erklärte ich, dass ich das deswegen nicht machen könne. Die Idee ist nun, eine Firma im September kommen zu lassen und *ratet Mal!* mir das von der Kaution abzuziehen. Durch die lustige Vorgeschichte ging mir dieser Kindergarten jedoch etwas auf die Nerven, was ich auch entsprechend kommunizierte. Ich bekomme die Tage dann schriftlich, wie wir weiter vorgehen. Ich bat darum, da ich einfach was in der Hand haben wollte.

Ich gehe mal davon aus, dass man das nun von mir einfordern wird. Im September mal eben anreisen und das zu machen, macht null Sinn, da das für mich 300 km Fahrt pro Strecke bedeuten würde. Und wir reden hier von etwa 5 m Hecke, die oben etwas gestutzt werden muss.

Mein Lösungsansatz:

Da ich eine gute Rechtsschutzversicherung habe, könnte ich nun meinen Anwaltspitbull von der Kette und mich da zurecht mogeln lassen. Allerdings habe ich eigentlich keine Lust, wegen so einem Kindergarten rumzustreiten. Außerdem will ich die Kaution ja in voller Höher früher haben und ggf. die Küche etc. loswerden. Daher will ich nicht unnötig Öl ins Feuer gießen.

Die Hecke steht direkt an einer Straße an der es keinen Fußweg gibt. Ich weiß das Hecken höher als 2 m (in Hessen und dort ist es) zur Grundstücksgrenze einen Abstand von 0,75 m haben müssen (§ 39 NachbG Abs. (1)), weswegen man mir im Zweifel damit schon einen Strick drehen könnte. Allerdings habe ich mal zufällig mitbekommen, dass das hier ein großes, zusammenhängendes Areal ist, was ja auch sinnvoll ist, da die Gebäude hier wirtschaftlich zusammenhängen und den gleichen Eigentümer haben. Ich habe dann mal einen Blick in die Liegenschaftskarten vom Geoportal Hessen geworfen.
Treffer! Das ist tatsächlich alles eins. Mein Haus inkl. Grundstück ist laut Geoportal kein eigenständiges Grundstück sondern steht vielmehr mittendrin. Die Straße an der Hecke ist folglich ein Privatweg, auch wenn dieser öffentlich genutzt wird. Da die Hecke also deutlich weiter weg von der tatsächlichen Grundstücksgrenze ist, gibt es hierfür keine Maximalhöhe. Bzw. gibt es schon, allerdings muss ja nur dieser Abstand von 0,75 m eingehalten werden, was damit ja locker erfüllt ist.

Meine Idee ist nun, die Anforderung schwammig zu bestätigen. Etwa so:

(....)hiermit bestätige ich Ihnen, dass ich die Hecke auf die nach § 39 NachbG Abs. (1), Landesrecht Hessen vorgeschriebene Maximalhöhe bringen werde. Da dies gem. § 39 Abs. (5) BNatSchG von März bis September verboten ist, wird dies frühestens danach geschehen können.(...)

Der Vermieter sollte dann glauben, seinen Willen zu bekommen und wird entsprechend wahrscheinlich auf meinen Wunsch eingehen oder zumindest ohne weitere Komplikationen die Kaution auszahlen. Anschließend ziehe ich dann aus und gut. Wenn man mich dann irgendwann daran erinnern möchte, dass ich noch die Hecke schneiden müsse, erwidere ich nur freundlich, dass ich der Forderung bereits ohne weiteres Zutun nachgekommen bin, da es a) keine direkte Grundstücksgrenze gibt und b) keine Maximalhöhe definiert ist. Zusätzlich der Verweis auf die Liegenschaftskarte und den § 39 NachbG. Wenn man dann weiter dagegen vorgehen möchte, würde ich mich noch darauf beziehen, dass ich zwar sagte nach September, jedoch keinen Zeitpunkt definiert habe. (Kann mir ja die gleiche Zeit lassen, um Vereinbarungen einzuhalten bzw. diese genauso aussitzen.)

Mir gefällt es eigentlich nicht, dass man sich solcher Mittel bedienen muss. Nur habe ich weder Lust auf ein Bußgeld, wegen einer dusseligen Hecke, die knapp 50 cm "zu hoch" ist und sehe es auch nicht ein, meine Kaution gekürzt zu bekommen, nachdem man sich mir gegenüber zuvor nicht wirklich richtig verhalten hat.


Besseren Ideen stehe ich natürlich offen gegenüber. Wenn ich irgendwas übersehen sollte, was ein Problem werden könnte, darf man mich auch gerne darauf hinweisen.

Der dreckige Plan B wäre dann, sollte man mich doch dazu zwingen können, im September tatsächlich herzufahren, die Hecke auf eine Gesamthöhe von 30 cm zu stutzen und *GANZ WICHTIG!*, den Verschnitt an Ort und Stelle zu belassen. Das wurde ja schließlich nicht vereinbart. :D:cool:
 
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Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Wenn du im Mietvertrag Anspruch auf diverse Renovierungsarbeiten hast, kannst du ja im Gegenzug fürs Heckeschneiden darauf verzichten die Miete zu mindern... :)
 

klausimator

böses dickes Kind

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Moin,

sorry, wenn ich das mal so direkt sage, aber das ist doch totale Kinderkacke und absolut unnötig was du hier planst.

Du erhoffst dir eine vorzeitige Auszahlung deiner Kaution und nur weil du jetzt lächerliche 5m Hecke schneiden sollst verschwendest du so viel Zeit und Energie um deinem Vermieter eine reinzuwürgen?

Das vorzeitige Auszahlen der Kaution bedeutet ein hohes Risiko für den Vermieter, weil man viele Schäden erst sieht, wenn der Mieter wirklich raus ist. Ich persönlich würde das als Vermieter niemals machen.

An deiner Stelle würde ich einfach einen Deal aushandeln der für alle Beteiligten sinnvoll ist. Immerhin willst du hier auch noch etwas von deinem Vermieter und nicht nur er von dir.

Du willst ja auch, dass der Vermieter dir deine Küche und SAT-Anlage abkauft. Komm ihm da einfach preislich entgegen und dafür übernimmt er das Schneiden der Hecke - Problem solved...

Protipp am Rande: Das Schneiden der Hecke ist an sich Vermietersache. Du könntest in deinen Mietvertrag schauen ob es da überhaupt einen Passus gibt der dich als Mieter zum Schneiden der Hecke verpflichtet.

Dennoch wäre es für euch beide bestimmt besser, wenn ihr eine friedliche Einigung findet. 5m Hecke zu schneiden kostet einen derart lächerlichen Kleckerbetrag, da käme ich nicht mal auf die Idee einen Streit vom Zaun zu brechen...

mfg JP
 

cokeZ

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Schneid halt die kack Hecke, du wolltest die ja auch so hoch haben. Als ob dich da jemand anscheisst, weil du im "verbotenen" Zeitraum das Ding stutzt.
Im übrigen macht das hier jeder Eigenheimbesitzer regelmässig im Sommer von daher...wo kein Kläger da kein Richter.
 

theSplit

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Schneid halt die kack Hecke, du wolltest die ja auch so hoch haben. Als ob dich da jemand anscheisst, weil du im "verbotenen" Zeitraum das Ding stutzt.

Ich würde auch fast sagen, tu es selbst.... erspart dir die Nerven, versaut nicht dein Verhältnis zum Vermieter und alle sind happy. Außerdem brauchst du dich dann nicht auf, den vorgeschlagenen, Preisnachlass für Einbauküche oder SAT-Anlage einlassen, sondern kannst das mit gutem Gewissen verkaufen (ohne irgendeine "Wunsch"differenz ausbügeln zu müssen, wie viel das Schneiden sonst Kosten würde).

Ich wüßte auch ehrlich gesagt nicht warum sowas verboten ist. - Bekommt die Hecke Frost und geht ein? - Sind die Abschnitte das Problem?
Macht für mich jetzt keinen Sinn. Aber gut.

Wobei... ja stimmt. Wenn dort keine Vögel brüten/niesten.... :o
 
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HoneyBadger

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  • #6
@klausimator: Ich sagte doch selbst, dass das Kinderkacke ist. Nur wohne ich direkt neben einem Altenheim. Die haben den ganzen Tag nichts besseres zu tun, als zu schauen, dass ja keiner falsch parkt. Mir ist die Hecke selbst scheiß egal, dass sagte ich ja schon. Da hier reichlich Betrieb ist, habe ich einfach keine Lust, mir wegen eben dieser Kinderkacke ans Bein pissen zu lassen.

Siehe Bußgeldkatalog. Da sind je nach Bundesland bis zu 2.500 € drin. Wenn ihr das übrig habt, könnt ihr das ja gerne im Sommer machen. Nur weil euch nichts passiert ist, heißt das ja nicht auch, dass mich nicht mal der falsche dabei sehen könnte. Das Forstamt patroliert hier auch gerne mal.

Wäre ich noch nach dem Umzug halbwegs in der Gegend, hätte ich auch keinen Stress damit, das dann fix im September zu machen. 600 km deswegen sind allerdings Unsinn.

Küche und Sat. war nur ein Angebot, weil es das ggf. Win Win bedeuten kann. Ob oder ob nicht ist aber letztendlich egal. Kaution früher wäre schön, bringt mich aber nicht um, wenn sie nicht vorher kommt. Die Doppelbelastung zu verringern wäre halt gut. Das mir das nicht zusteht, ist mir völlig klar. Deswegen auch die Anfrage aus Kulanz.

Fakt ist, dass ich es weder einsehe, ein teures Ticket dafür zu riskieren, noch das ich mir diese unnötige Schikane gefallen lassen soll, nachdem man sich zuvor nicht an vertraglich vereinbarte Dinge gehalten hat. Eigentlich will ich nur meine Ruhe und einen fairen Umgang. Das hätte Dir aber auffallen können hättest Du meinen Text richtig gelesen. Man möge mir verzeihen, dass mich das Verhalten seitens Vermieter mir gegenüber sauer aufstößt.

Übrigens, als ich das Haus übernommen habe, waren weder Garten noch Haus gepflegt, was sich durch uns geändert hat. Die Hecke ist in Form gebracht und kein Wildwuchs, nur eben nicht ganz 50 cm höher. Der Vermieter bekommt von mir ein frisch renoviertes Haus zurück. Mir sind durch den Vermieter zwischenzeitlich Schäden entstanden, die nicht ersetzt worden sind und, nochmals, Abmachungen wurden seinerseits nicht gehalten. Miete und Co. zahlte ich ausnahmslos am 01. jeden Monats.


Aber Du hast schon recht, man sollte sich einfach alles gefallen lassen....

@theSplit: Da gibt es halt ein Naturschutzgesetz. Ich wusste das auch nur zufällig, weil ich das mal im Radio hörte und das noch im Hinterkopf war. Hätte ich das nicht gewusst, hätte ich wohl einfach gekürzt. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Gesetz finde ich albern. Nur steht das ja nicht zur Debatte. Und wir reden ja nicht von 10 € Bußgeld.
 
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theSplit

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@theSplit: Da gibt es halt ein Naturschutzgesetz. [....] Und wir reden ja nicht von 10 € Bußgeld.

Mal ne Frage dazu, gilt das für potentielle Nester oder nur für bestehende? :unknown:

Falls das wirklich nur brütende Vögel betrifft und nicht die, die da noch kommen könnten:
Du könntest die Hecke absuchen und schauen ob du Nester siehst, wenn ja, kannst du deinem Vermieter ja sagen, warum du die Hecke nicht einfach so beschneiden kannst, auch wenn du es gern tun würdest, dann kann man noch versuchen die Aufgabe an den Hausmeister abzugeben, vielleicht macht der das auch unter der Hand für 30-60 € (halbe Stunde Arbeit?)- dann wärst du aus dem Schneider. Ansonsten hättest du ja, wenn kein Vogel dort brütet, freie Fahrt? Aber das Unter der Hand - nun ja, wenn man mit ihm reden kann. Gar nichts geben kannst du ihm ja nun auch nicht, wenn das als Option in Frage kommt. - Aber erklären das man 300 km weit weg ist, man es aber sonst selbst gemacht hätte.... kann man ja wohl sehr gut und nachvollziehbar.
Wenn das unter der Hand gemacht wird, mußt du deinem Vermieter halt mitteilen das DU es dann machst... mußt dich natürlich drauf verlassen können was anderweitig abgesprochen wurde.

Aber dafür gleich ein Unternehmen zu beauftragen (aus Vermietersicht).... ich weiß nicht - wenn die schon jemanden haben der Handwerklich begabt ist - man könnte vermuten die könnten dir ein Unternehmen berechnen, aber im Grunde machts dann doch der Hausmeister.... :o
 
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HoneyBadger

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  • #8
@theSplit: Um Missverständnisse zu vermeiden, ich habe nicht pauschal stress gemacht. Das mit der Entfernung und der Tatsache, dass man das zur Zeit nicht darf, habe ich ganz sachlich erklärt. Der Hausmeister sagte dann, dass er das nicht machen will und man dann eben eine Firma kommen lassen müsse. Erst dann habe ich (etwas) hoch eskaliert.

Ich habe mir den Tipp bzgl. Vermietersache aber eben zu Herzen genommen und den Mietvertrag noch einmal studiert. Fun fact: die Gartennutzung ist überhaupt nicht erwähnt und eigentlich auch nicht als Mietsache aufgeführt.
Die einzige Stelle, wo der Garten auftaucht, ist witziger weise der Passus der Nebenkosten. Und dort steht es mit "Gartenpflege - anteilig". Die Nebenkosten sind insgesamt pauschal abgegolten. Unter allen Positionen steht "anteilig".

Ich habe gerade das Gefühl, dass ich bereits aus dem Schneider bin. :D
 

Ruby

Just add Sun

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In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist geregelt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.

Daran würde ich mich halten. Es geht nicht nur darum, ob gerade Brüter in den Hecken sind, sondern dass auch Jungvögel Schutz finden.

Ausnahme: Wenn Gefahr besteht.

Aber: Ein Auszug ist keine Gefahr!
 

KaPiTN

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Ich sehe nicht, warum der Vermieter zu irgend etwas verpflichtet sein sollte, außer die zu Anfang beanstandeten Schäden zu beheben. Daß Du während Deiner Wohnzeit nicht darauf bestanden hast, verpflichtet nicht zu irgend einem Ausgleich.

Als Dein Vermieter würde käme mir eine Zusage wegen einer Hecke äußerst spanisch vor.
Ich glaube nicht, daß er wegen der Hecke, wegen der Heckem wenn Du sie nicht wie abgesprochen schneiden wirst, einen Rechtsstreit eingehen wird, aber falls doch, werden Dich die genannten Paragraphen vor Gericht keine Sicherheit bringen, weil spätestens da wird die Täuschungsabsicht erkannt werden.

Plan B ist ganz blöd. Daß die Entsorgung dazu gehört ist selbstverständlich. Selbst wenn nicht, wärst Du als Verursacher, Du lädst Gartenabfälle auf das Grundstück, egal woher die kommen, für die Entsorgung zuständig.

Mich hat mal ein Privatvermieter nach einem Jahr angerufen, weil er beim Auszug vergessen hatte, die Nebenkostenabrechnung mit einzukalkulieren. Da wir ein sehr gutes Verhältnis hatten, habe ich das ohne Not geregelt.
Ich hatte auch schon eine Immobilienfirma, wo niemand seine Kaution ohne Rechtshilfe (vollständig) zurückbekommen hat.
Tut eigentlich nichts zur Sache.

Jedenfalls scheint Dein Fall ein Beispiel dafür zu sein, warum bei Mietsachen eine Kaution vereinbart wird.
 

theSplit

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@Kapitn: Ich verstehe es so: Wenn dies Kosten für die "Instandhaltung" des Gartenareals schon Anteilig abgerechnet sind, innerhalb der Nebenkosten, wie von Honeybadger schon geschildert - ist das Problem doch eh bei der Vermietung.... die Kosten dafür sind gedeckt.... und wenn die sich nicht um die "Instandhaltung" kümmern, heißt die Hecken hoch wachsen lassen, ist das kein Versäumnis von Honeybadger. Wie er hier schreibt.
 

KaPiTN

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@theSplit:

HB muß die Hecke nicht schneiden, der Vermieter die Kaution nicht vorher auszahlen. Das ist der Stand. Beide wollen als etwas, auf das sie keinen Anspruch haben.
Jetzt können sie sich einigen.
quid pro quo
 

theSplit

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@KaPiTN: Finde ich so nicht richtig, es wurde(!) dafür gezahlt: "Gartenpflege"... also ist der Service mit inbegriffen... wer hier nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, ist der Vermieter wenn der Garten jetzt "ungepflegt" aussieht... wofür steht die Position deiner Meinung nach sonst?

Ist halt so, das ist ja vertraglich festgelegt worden, so wie es aussieht ;)
 

HoneyBadger

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  • #14
@KaPiTN: Die Hecke wachsen zu lassen war und ist kein Pflegeversäumnis. Zu keiner Zeit. Sie ist 2,5 m hoch und in Form geschnitten. Insbesondere nicht, wenn ich so in den Mietvertrag schaue. Das einzige, was einzuhalten ist, aber hier auch nicht durch mich, sind die Regelungen, die ich im Startpost aufgezeigt habe.

Du sagst ja, dass Du keine Pflicht auf Vermieterseite siehst, außer die Beseitigung der Mängel. Das war aber gar nicht Ausgangsthema, sondern die Tatsache, dass man mir die Kaution kürzen wollen würde, wenn ich die dusselige Hecke nicht schneide. Thema ist vielmehr, dass ich das a) nicht muss und b) insbesondere nicht darf. Bis hier hin habe ich mich ja immer wohlwollend verhalten, nur eben vergeht mir eben wegen dieser Thematik allmählich die Lust dazu.

Das Plan B eine blöde Idee ist, sehe ich jedoch ein. Das war halt eine Reaktion auf emotionaler Ebene. Das kann wohl jeder verstehen.

Was ich in diesem Thread allerdings interessant finde, ist das hier scheinbar ich als "das Arschloch" in diesem Fall wahrgenommen werde.
 

BurnerR

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Du wolltest gerne nicht den korrekten formalen Ablauf, sondern einen Sonderwunsch.
Jetzt will der Vermieter leider auch einen eigenen, anderen Sonderwunsch. Jedenfalls wüsste ich nicht, dass der Vermieter ein Recht auf eine auf 2 m geschnittene Hecke hätte.

Ich würde sagen du vergisst das mit der Kulanz und gehst den sicheren, formalen Weg, nichts ist so strikt reguliert wie das Mietrecht.

Als Vermieter würde ich btw. generell und prinzipiell nicht die Kaution vorab auszahlen.
 

Snake Pilsken

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Noch kurz zum Hecke schneiden: Verboten ist lediglich ein Radikalschnitt. Ein bisschen in Form bringen kann man seine Hecke durchaus das ganze Jahr über.
Und bei einer 2,5 Meter hohen Hecke sollten knappe 50 cm durchaus problemlos möglich sein. Das läuft dann unter Form-Schnitt und ist das ganze Jahr über erlaubt.
 

HoneyBadger

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@theSplit:

Beide wollen als etwas, auf das sie keinen Anspruch haben.
Jetzt können sie sich einigen.
quid pro quo

Falsch. Ich will etwas, worauf ich keinen Anspruch habe. Der Vermieter will etwas worauf er keinen Anspruch hat und was ich nach geltendem Recht nicht darf.

Für einen Deal bzgl. der Hecke wäre ich durchaus bereit, nur darf ich das eben nicht in dem Zeitraum, in dem ich das noch ohne unverhältnismäßige Komplikationen umsetzen könnte.
 

theSplit

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@HoneyBadger: Ich seh dich nicht als Buhmann... nicht wirklich, wenn du dafür bezahlt hast, hast du dafür bezahlt für die Garten"pflege" (heißt das wirklich so als Position?) ? Und das wurde mit abgerechnet als Dienstleistung/Angebot. Es sei denn jemand hier hat eine andere Ansicht von "anteilig" und bezahlt. Anteilig heißt ja auch zu geringem Anteil selbst tragend. Aber schon bezahlt. Also, darf man dir das gar nicht in Rechnung stellen.
 

BurnerR

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Falsch. Ich will etwas, worauf ich keinen Anspruch habe. Der Vermieter will etwas worauf er keinen Anspruch hat und was ich nach geltendem Recht nicht darf.

Für einen Deal bzgl. der Hecke wäre ich durchaus bereit, nur darf ich das eben nicht in dem Zeitraum, in dem ich das noch ohne unverhältnismäßige Komplikationen umsetzen könnte.

Das nennt man auch 'Pech'. Kann verstehen, dass es ärgerlich ist, wenn der Vermieter mit sowas ankommt. Ne große Aufregung dadrum machen wäre dann aber auch zuviel.
Was du gerne willst ist schließlich auch keine Kleinigkeit, die Kaution vor der Abnahme auszuzuahlen ist schließlich im Ergebnis genau das selbe, wie nie eine Kaution bekommen zu haben als Vermieter.

Würde übrigens darauf wetten, dass 50cm bzw. 20% kein "Formschnitt" sind. Formschnitt ist Formschnitt und Hecke kürzen ist Hecke kürzen.
 
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