• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Was sich für KinoX-Nutzer nach dem EuGH-Urteil ändert


Gestern hatte der EuGH einen von der niederländischen Anti-Piracyorganisation BREIN angestoßenen Fall zu entscheiden. Laut dem EuGH-Urteil ist Streaming grundsätzlich dann illegal, sofern die Webseite für die Nutzer offensichtlich rechtswidrig aussieht. Das ist bei Branchenriesen wie KinoX.to, Movie4k oder Tata.to bei dem Angebot an aktuellen Kinofilmen stets der Fall.
BREIN ging es im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eigentlich um die Unterlassung der Filmspeler BV, die eine gleichnamige Webseite betreibt und eine eigene Windows-Software verkauft, die in Verbindung mit dem Mediaplayer X9 V2 die Streams auch am heimischen Fernsehgerät anzeigen kann.

Doch das gestrige Urteil hat Auswirkungen auf alle Nutzer illegaler Streaming-Webseiten. Laut Urteil verhalten sich alle Surfer immer dann jenseits der Legalität, sofern die Webseiten schon nach außen hin rechtswidrig wirken. Wenn ein Portal wie KinoX oder Tata.to alle aktuellen Kinofilme kostenlos anbietet, muss auch der weniger technikaffine Nutzer davon ausgehen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Nun handelt man als Konsument eines solchen Streams rechtswidrig und könnte rein theoretisch abgemahnt werden, das war bis gestern nicht der Fall.

In der Praxis kann man aber nur die Anschlussinhaber abmahnen, deren IP-Adressen auch wirklich ermittelt werden können. Die IP-Adressen der Besucher sind aber nur den Betreibern der Streaming-Portale selbst bekannt. Die Kanzleien der Rechteinhaber könnten lediglich versuchen, den Weg des Geldes der Abnehmer eines Premium-Accounts eines der Streaming-Hoster zu verfolgen, um diese abzumahnen. Das Abo an sich ist aber legal, man müsste dem Käufer schon den Konsum der Filme nachweisen. Da beim Stream im Gegensatz zu P2P-Transfers keine Werke an Dritte verteilt werden, würden sich die Abmahnkosten auf 150 Euro belaufen. Sofern nachweisbar, würde sich der Schadenersatz pro illegal konsumierten Film auf rund 10 Euro belaufen. Dem Rechteinhaber ging nur der Wert einer Kinokarte oder der Kaufpreis einer DVD oder Blu-Ray verloren, mehr könnte er in der Abmahnung nicht an Schadenersatz veranschlagen. Im Gegensatz zu den drei- bis vierstelligen Abmahnungen der Tauschbörsennutzer, die die Filme an 1.000 Personen und mehr verteilt haben, ist dies ein Klacks.

Außerdem wurde durch das EuGH-Urteil bestätigt, dass der Verkauf eines multimedialen Mediaplayers wie dieser eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG darstellt. Dadurch soll ein hohes Schutzniveau zum Wohl der Urheber erreicht werden. In der Vergangenheit wurde bereits entschieden, dass aktive Links zu urheberrechtlich geschützten Werken eine Veröffentlichung dieser darstellen. Gleiches gilt für das Angebot bzw. die eBay-Links zum Mediaplayer X9 V2 auf der Webseite der verklagten Firma Filmspeler BV.


Was ändert sich für die Nutzer durch das EuGH-Urteil?


Eigentlich gar nichts. Doch wer ganz auf der sicheren Seite sein will, muss über den Einsatz eines VPN nachdenken. Weder die Abmahnkanzleien noch Polizei oder GVU haben die Möglichkeit, an die IP-Adressen der Besucher von Tata.to, KinoX & Co. zu gelangen. Außer man würde diese hochnehmen und somit die physische Kontrolle über die Server erhalten. Und selbst dann wären nur die IP-Adressen der letzten 7 Tage auswertbar. Die Internet-Anbieter müssen die Daten der Anschlussinhaber nicht preisgeben, sofern diese älter als eine Woche sind. Dazu kommt: Bei einem Gesamtwert von 150 Euro werden Anwälte wie Clemens Rasch oder Björn Frommer sicher keinen einzigen Finger rühren. Abmahnungen in dieser Höhe lohnen den Aufwand nicht.



Bildquelle: Tina Rataj-Berard, thx! (CC0 1.0)



https://tarnkappe.info/was-sich-fuer-kinox-nutzer-nach-dem-eugh-urteil-aendert/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 

Novgorod

ngb-Nutte

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öhm naja, der bekannteste fall ist mal wieder redtube - hat halt nicht ganz geklappt.. ich würde mich aber stark wundern, wenn sie nicht bereits mit hostern zusammenarbeiten oder anderweitig versuchen, IPs von downloadern/streamern zu loggen, einfach nur vorsorglich für den fall, dass irgendein gerichtsurteil neue rechtsprechung schafft ;).. es muss ja solange keiner wissen...
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Redtube war was anderes, das war ganz gewöhnlich Betrug mit Bluff. Hatte nichts mit dem normalen Abmahnbetrieb zu tun. Normale Erpressung mit Texten inspiriert von der Abmahnindustrie.

Nach der Logik ist auch der BKA Trojaner teil des BKA's.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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ich weiß ja nicht.. oft ist der unterschied zwischen betrug und "rechtlich einwandfrei" bloß die eidesstattliche versicherung eines "sachverständigen" bzw. die eigenen finanziellen mittel, diese in frage zu stellen.. bei den üblichen p2p-abmahnungen wird die rechtmäßigkeit der IP-ermittlung regelmäßig angenommen aber praktisch nie überprüft..
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Die Rechtliche Grundlage für ein Verfahren und die Abwicklung sind aber nicht das gleiche. Und Letzteres sagt nichts über das erste.
 

Verbogener

VerboRgener nur mit 2R

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Da beim Stream im Gegensatz zu P2P-Transfers keine Werke an Dritte verteilt werden, würden sich die Abmahnkosten auf 150 Euro belaufen.
Ganz so einfach ist es mit dem Streaming auch nicht. Wenn z.B. bei Flash Peer-Assisted-Networking aktiviert wird, dann ist es "kein" Stream sondern "Filesharing". Und welcher ONU hat eine Ahnung davon, dass dies dann kein Stream aus rechtlicher Sicht war? Bestes Beispiel ist Redtube wo mehrere Richter unterschrieben haben weil die genau so DUMM sind wie ein normaler ONU. Das wir in diesem Board ein anderes Niveau haben ist klar, die Masse jedoch hat keine Ahnung und will es auch gar nicht WISSEN. Der will nur möglichst einfach seinen Content schauen.
 

virtus

Gehasst

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AUF DEM MOND
Schon wieder "offensichtlich rechtswidrig"

Ich hasse diesen Begriff. Wann ist denn etwas "offensichtlich rechtswidrig"?

Als unerfahrener Nutzer habe ich keinen Überblick über aktuelle, weniger aktuelle, ggf. schon durch ihr Alter nicht länger geschützte Werke. Auch habe ich als unerfahrener Nutzer keine Informationen darüber, wie die Verwertungskette und der Release Plan auf verschiedenen Medien/ Plattformen aussieht.
Grob gesagt kann ein unerfahrener Nutzer nicht beantworten, was "Film XY (2017)" bedeutet. Was soll insbesondere mit 2017 gemeint sein: DE/ EU/ US Kinorelease; PayTV Release; Blueray, DVD Release; FreeTV Release?
Als unerfahrener Nutzer kann ich auch nicht zwangsweise entscheiden, ab wann eine Plattform offensichtlich illegal ist.
Einen Nutzeraccount erfordert lange nicht jede Plattform (YouTube, das alte MyVideo, ...). Gebühren/ Abos erfordert ebenfalls nicht jede Plattform (YouTube, das alte MyVideo, Spotify, ...). Geschaltete Werbung enthalten die aller meisten Plattformen.

Als unerfahrener Nutzer müsste ich maximal davon ausegehen, dass eine professionell gestaltete Plattform auch seriös ist. In der heutigen Zeit haut das allerdings nicht mehr hin, selbst ein Wordpress-Blog sieht in der Regel professionell genug aus, um den Anschein an Seriosität zu erwecken. Es ist schon lange nicht mehr so, dass sich der "Normalsterbliche" sich seine Website bei Beepwold zusammenklickt und weiße Schrift auf Rosa Hintergrund verwendet und nur Unternehmen mit Mrd. Umsätzen sich etwas halbwegs ansprechendes leisten können.
Bei einer Seite wie kinox.to könnte ich als unerfahrener Nutzer sogar davon ausgehen, dass sie Filme deshalb kostenlos anbieten können, weil sie die nötigen Lizenzen mit einer Flut an Werbung finanzieren können. Zumal ich als unerfahrener Nutzer natürlich auch keinen Überblick darüber habe, wie teuer eine Massen-Lizenzierung ist. Dass ein Publikationsrecht für tausende an Zuschauern nun mal deutlich teurer ist, als die 10 Euro, die ich für meinen Kinoeintritt zahle.



Ein besseres Beispiel: Würde ich meine Oma nun vor den Rechner setzen und ihr auf Kinox.to Musikantenstadl einschalten, würde sie nicht mal den Unterschied zum TV erkennen, sie würde sich höchstens wundern, dass "heute so viele Folgen ausgestrahlt werden"... Von offensichtlich illegal ist das um Welten entfernt!
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Ich hasse diesen Begriff. Wann ist denn etwas "offensichtlich rechtswidrig"?
Eine ähnliche Frage mussten sich schon tausende Hehler in spe fragen, als sie die Justiz bei ihnen einmarschierte. Da gibt es meist kein Mimimi und da sind die Grenzen in der Tat sehr verschwommen, was man beim Kauf alles zu berücksichtigen hat.
Das nicht erkennen der offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Quelle, kann der Nutzer dann vor den Behörden im Einzelfall ausbreiten, die bis jetzt immer sehr vorsichtig mit derartigen Einschätzungen waren.

Als unerfahrener Nutzer kann ich auch nicht zwangsweise entscheiden, ab wann eine Plattform offensichtlich illegal ist.
Dann befragt man die Suchmaschine seiner Wahl und/oder informiert sich bei entsprechenden Stellen.
"Buhuhuu, der Glückspielanbieter aus dem Offshore Paradies hat in Deutschland gar keine Lizenz und nun pisst mich ein Staatsanwalt an, weil meine Zockerei illegal war. Sooo gemein."
Tja, wer sich nicht informiert, der ist eben dran. War schon immer so und ist trotz Internet überhaupt nichts Neues

Ein besseres Beispiel: Würde ich meine Oma nun vor den Rechner setzen und ihr auf Kinox.to Musikantenstadl einschalten, würde sie nicht mal den Unterschied zum TV erkennen, sie würde sich höchstens wundern, dass "heute so viele Folgen ausgestrahlt werden"... Von offensichtlich illegal ist das um Welten entfernt!
Dann hat sie vor Gericht sehr gute Karten bzw die Staatsanwaltschaft würde die Sache begraben.
Aber eigentlich ist Omi ein ganz normaler Bürger, der alle gesetzlichen Regelungen kennen muss, um nicht Gefahr zu laufen, rechtlich belangt zu werden. Da hat ihnen der Gesetzgeber mit dem "offensichtlich" doch schon sehr gut unter die Arme gegriffen, oder?
 
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