• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Was sich für KinoX-Nutzer nach dem EuGH-Urteil ändert


Gestern hatte der EuGH einen von der niederländischen Anti-Piracyorganisation BREIN angestoßenen Fall zu entscheiden. Laut dem EuGH-Urteil ist Streaming grundsätzlich dann illegal, sofern die Webseite für die Nutzer offensichtlich rechtswidrig aussieht. Das ist bei Branchenriesen wie KinoX.to, Movie4k oder Tata.to bei dem Angebot an aktuellen Kinofilmen stets der Fall.
BREIN ging es im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eigentlich um die Unterlassung der Filmspeler BV, die eine gleichnamige Webseite betreibt und eine eigene Windows-Software verkauft, die in Verbindung mit dem Mediaplayer X9 V2 die Streams auch am heimischen Fernsehgerät anzeigen kann.

Doch das gestrige Urteil hat Auswirkungen auf alle Nutzer illegaler Streaming-Webseiten. Laut Urteil verhalten sich alle Surfer immer dann jenseits der Legalität, sofern die Webseiten schon nach außen hin rechtswidrig wirken. Wenn ein Portal wie KinoX oder Tata.to alle aktuellen Kinofilme kostenlos anbietet, muss auch der weniger technikaffine Nutzer davon ausgehen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Nun handelt man als Konsument eines solchen Streams rechtswidrig und könnte rein theoretisch abgemahnt werden, das war bis gestern nicht der Fall.

In der Praxis kann man aber nur die Anschlussinhaber abmahnen, deren IP-Adressen auch wirklich ermittelt werden können. Die IP-Adressen der Besucher sind aber nur den Betreibern der Streaming-Portale selbst bekannt. Die Kanzleien der Rechteinhaber könnten lediglich versuchen, den Weg des Geldes der Abnehmer eines Premium-Accounts eines der Streaming-Hoster zu verfolgen, um diese abzumahnen. Das Abo an sich ist aber legal, man müsste dem Käufer schon den Konsum der Filme nachweisen. Da beim Stream im Gegensatz zu P2P-Transfers keine Werke an Dritte verteilt werden, würden sich die Abmahnkosten auf 150 Euro belaufen. Sofern nachweisbar, würde sich der Schadenersatz pro illegal konsumierten Film auf rund 10 Euro belaufen. Dem Rechteinhaber ging nur der Wert einer Kinokarte oder der Kaufpreis einer DVD oder Blu-Ray verloren, mehr könnte er in der Abmahnung nicht an Schadenersatz veranschlagen. Im Gegensatz zu den drei- bis vierstelligen Abmahnungen der Tauschbörsennutzer, die die Filme an 1.000 Personen und mehr verteilt haben, ist dies ein Klacks.

Außerdem wurde durch das EuGH-Urteil bestätigt, dass der Verkauf eines multimedialen Mediaplayers wie dieser eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG darstellt. Dadurch soll ein hohes Schutzniveau zum Wohl der Urheber erreicht werden. In der Vergangenheit wurde bereits entschieden, dass aktive Links zu urheberrechtlich geschützten Werken eine Veröffentlichung dieser darstellen. Gleiches gilt für das Angebot bzw. die eBay-Links zum Mediaplayer X9 V2 auf der Webseite der verklagten Firma Filmspeler BV.


Was ändert sich für die Nutzer durch das EuGH-Urteil?


Eigentlich gar nichts. Doch wer ganz auf der sicheren Seite sein will, muss über den Einsatz eines VPN nachdenken. Weder die Abmahnkanzleien noch Polizei oder GVU haben die Möglichkeit, an die IP-Adressen der Besucher von Tata.to, KinoX & Co. zu gelangen. Außer man würde diese hochnehmen und somit die physische Kontrolle über die Server erhalten. Und selbst dann wären nur die IP-Adressen der letzten 7 Tage auswertbar. Die Internet-Anbieter müssen die Daten der Anschlussinhaber nicht preisgeben, sofern diese älter als eine Woche sind. Dazu kommt: Bei einem Gesamtwert von 150 Euro werden Anwälte wie Clemens Rasch oder Björn Frommer sicher keinen einzigen Finger rühren. Abmahnungen in dieser Höhe lohnen den Aufwand nicht.



Bildquelle: Tina Rataj-Berard, thx! (CC0 1.0)



https://tarnkappe.info/was-sich-fuer-kinox-nutzer-nach-dem-eugh-urteil-aendert/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 

Jester

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Ich sehe noch ein ganz anderes Problem: Loki hat ja schon angemerkt, dass die Streams immer öfter auf Googlevideo etc. liegen. Dort wären die IPs der Streamenden deutlich leichter abzugreifen als bei den Streamhostern und z.B. gesammelt abzumahnen...
 

Pleitgengeier

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@Jester: Bei einem Stream oder Download ist die "Schadenssumme" niemals höher als der Kaufpreis - der Abmahner erhält dann einen kleinen Teil von zB 20€...

Abmahnen lohnt sich nur wenn man einige 10k€ als Schadenssumme angeben kann
 

Novgorod

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wobei es bei solchem kleinkram eine anwaltskostenpauschale gibt, ich glaube das waren um die 100€.. also schadenersatz ~0€ + ~100€ pauschale macht das geschäftsmodell für den normalen abmahnanwalt nicht lohnend, weil man eben auch nicht so leicht an die IPs kommt wie beim p2p und ggf. viel geld für clevere "fallen" ausgeben muss, die dann wiederum rechtlich nach hinten losgehen können - und all das multipliziert mit dem eh schon recht geringen anteil der sofortzahler.. auch wird google auf keinen fall irgendwelche kundendaten herausgeben, weil der imageschaden nicht mal ansatzweise durch das gedeckt werden kann, was die abmahner für die daten zahlen können.. eine rechtliche verpflichtung kann es dafür auch nicht geben, weil garkein anfangsverdacht gegen konkrete personen besteht (d.h. keine konkrete illegale handlung vorliegt)), sondern nur "es könnte ja jemand...", während z.b. beim upload oder bei einem bösen post im internet ein konkretes "vergehen" vorliegt (also nachweisbar ist), zu dem man den täter suchen kann - solange man also keinen download nachweisen kann, kann auch kein hoster/provider zur herausgabe von irgendwelchen daten gezwungen werden.. die müssen also entweder einen hoster so gut schmieren, dass er nie wieder arbeiten muss (weil er es danach auch nicht mehr können wird), oder selber einen honeypot-hoster aufmachen, der einen aber im ungünstigsten fall die anwaltslizenz kosten kann (siehe die redtube-geschichte von damals™) ;)..

@Combat: es wurde bewusst nicht ausdefiniert, was "offensichtlich illegal" ist - das sollen schön die gerichte klären.. fakt ist: niemand weiß es und niemand wird es dir garantieren können.. im zweifel ist alles illegal, selbst youtube.. man hat lediglich eine bessere chance vor gericht, wenn es ein "legitimes" portal wie youtube ist, das in der regel nichts illegales verbreitet (höhöhö) oder auch wenn man "übliche marktpreise" für den stream zahlen muss, d.h. illegale bezahlseiten sind rechtlich unbedenklicher als illegale gratisseiten.. ich würde es ehrlichgesagt einfach drauf ankommen lassen - genau wie bei der frage, ob der blitzer ab +10 oder +20km/h losgeht (kostet ja dann auch fast das gleiche ;))...
 

alter_Bekannter

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@Combat:
Das war schon immer illegal, es wird nur nicht nennenswert verfolgt. Da siehst du schon den Fehler in der Denkweise...

Diese "Verwechslungen" sind einfach das gleiche wie häusliche Gewalt gegen Kinder, nur weil so gut wie nie auch nur ermittelt wiuird wirds dadurch nicht legal. Nach der Logik wäre Mord auch legal, du musst die Leiche nur weit genug weg in einem Kühlhaus lagern.

Ich habe noch nie von einem Fall gehört in dem ohne Verdacht, Motiv und Leiche Ermittlungen wegen eines Tötungsdelikts geführt worden. Fände es aber interessant, also wenn jemand ein Beispiel hat bitte her damit!
 

Pleitgengeier

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@alter_Bekannter:
Ich denke schon dass nach dem Verschwinden einer Person in alle Richtungen ermittelt wird.

Und die Aufklärungschancen dürfte stark verbessern dass kaum jemand (ausgenommen Amoklauf) einfach irgendjemanden tötet zu dem er keine Verbindung hat.
Wenn sich nun also die Polizei auf das nahe Umfeld beschränkt ist der Täter mit guter Chance bereits dabei
 

alter_Bekannter

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Richtig, verschwinden einer Person...

Da haben wir Unterschied Nummer 1 obwohl die Faktenlage "identisch" ist. Ein paar andere Variablen hast du auch noch angedeutet die ich haben wollte.

Aber:
Was wenn diese Person alleine lebt und keine Freunde hat die sich dafür interessieren seit ein paar Tagen keinen Kontakt mehr zu haben?
 

Pleitgengeier

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Aber:
Was wenn diese Person alleine lebt und keine Freunde hat die sich dafür interessieren seit ein paar Tagen keinen Kontakt mehr zu haben?
Da immer wieder mal Personen Wochen nach ihrem Tod in ihrer Wohnung aufgefunden werden (weil der Gestank im Treppenhaus irgendwem auffiel) kannst du davon ausgehen dass deine These stimmt
 

Combat

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Ich glaube wir schweifen gerade so ein wenig vom Thema ab ;) Aber das deutsche rechtssystem funktioniert auch so, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Mord, Gewalt oder ähnliches ist immer definitiv verboten. Bei Streams ist das was gänzlich anderes. Selbst wenn anime streams laut japanischem gesetzt verboten wären, sind sie das in deutschland nicht, auch wenn sie es sein müssten, wenn hier im gesetzt nicht das selbe steht. werden dabei lizenzrechte verletzt ist es wiederrum was anderes denn Lizenzrechte und Streaming sind verschiedene Gesetze auch wenn sich die Bereiche überlappen.

PS: Falls jemand also unsicher ist ob man nun gewisse inhalte schauen darf ob nun Anime, Porno oder Youtube dann würde ich folgendes Empfehlen. Seht euch an was ihr wollt und wann ihr wollt, doch nutzt dafür verschiedene Seiten vor allem wenn ihr wie bei animes bestimmte inhalte regelmäßig anschaut. So steigert sich die Schwierigkeit einer ermittlung in eure Richtung exponentiell mit jeder Seite mit der ein kläger um eure ip kämpfen müsste. Und ganz verzichten würde ich auf Seiten die für Abmahnwellen bekannt sind wie zb. das Porno Portal RedTube vor einiger Zeit. Bei denen kann man sich nämlich vorstellen dass sie jetzt liebend gern IPs weiterleiten immerhin haben sies schonmal versucht.
 

Jester

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[...] Und ganz verzichten würde ich auf Seiten die für Abmahnwellen bekannt sind wie zb. das Porno Portal RedTube vor einiger Zeit. Bei denen kann man sich nämlich vorstellen dass sie jetzt liebend gern IPs weiterleiten immerhin haben sies schonmal versucht.[...]

Nö. Das hatte mit RedTube gar nichts zu tun, dahinter steckten Urmann & Collegen (U + C), die haben den RedTube Content gespiegelt und dann die Zugriffe auf der gespiegelten Seite getrackt.
 

alter_Bekannter

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Richtig, nur weil du(Combat) es nicht verstehst, heisst das nicht das wir vom Thema abweichen.

In Deutschland ist der download aus offensichtlich illegalen Quellen strafbar. Das ist aber nicht umsetzbar im Sinne der Strafverfolgung, also selbst wenn man diese offensichtlich illegalen Quellen an irgendwas zuverlässig erkennen könnte. Da man ndann immer noch nicht an die Downloader rankommt wie die Zeit sehr eindeutig gezeigt hat. Bestes Beispiel wären die Usenetprovider. So alt wie das Internet, kein einziger bekannter Fall wo ein Downloader belangt wurde obwohl schon sehr lange bekannt ist das Binary groups fast exclusiv für warez genutzt werden.

Einfach weil die Rechtslage in Europa die Verfolgung von Downloadern in dem Bereich fast unmöglich macht. Da die Provider sich selbst verpflichten nichts zu loggen und das auch hier so rechtsverbindlich und legal ist. Das heisst jeder weiss was losi st aber machen kann man nichts ohne die Gesetze super fragwürdig zu verbiegen. Das machts halt lange nicht legal. Nur weil du die Details nicht verstehst. Wenn jemand zur Polizei gehen würde und sich selbst anzeigt und selbst die Beweise(du darfst jederzeit deineigenes verhalten schriftlich dokumentieren um dich selbst zu belasten) liefert könnte man da leicht einen Beispielfall konstruieren. Falls du es mit ANimes machen willst nimm einen von Gonzo, da hast du die besten Karten auf die Fresse zu fliegen die gelten als deutlich aggressiver auf internationalem Markt. Wenn du denen genug öffentlich entgegen stänkerst schaffst du es vermutlich sogar vor Gericht. Also ordentlich darauf beharren das du nichts illegales getan hast und einen Einigung verweigern auf dieser Basis.

Edit:
Oder war dein Argument jetzt ernsthaft das im Gesetz nirgends steht das ich keine Leute umbringen darf die Dennis heissen?
 
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Combat

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Mein Beispiel war zwar ernst gemeint aber nicht so gemeint wie du das verstanden hast. Natürlich weis ich das zb. Mord immer verboten ist egal wie jemand heißt, das heißt aber nicht das du immer dafür belangt werden kannst. Manchmal war es einfach eiskalter Mord. Manchmal Mord im Affekt, dann wieder totschlag und dann wieder Mord in Notwehr. Das Muss aber alles bewiesen werden können und es wäre mir neu das die Mordaufklärungsrate in Deutschland bei 100% , liegt... Daher formuliere ich mein Beispiel mal ein wenig um dann passt es besser:
THEORETISCH ist das Gesetz so gestaltet das alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist. Warum das so ist, hast du ja am beispiel streaming ganz ordentlich erklärt. Es kann eben nicht immer alles verfolgt und belangt werden und je unklarer das neue gesetz formuliert wurde umso schwerer ist es jemanden dafür zu belangen, was aber nicht heißt, das man niemals dafür belangt werden kann nur weil es schwierig oder den aufwand nicht wert wäre. Menschen besonders Anwälte können von zeit zu zeit sehr einfallsreich sein.

PS: Was ich mir auch noch vorstellen könnte, ist das viele Anwäte wegen streaming garnicht erst aktiv weden, weil auch die gefahr besteht das der Spieß einfach umgedreht wird. Wenn die Anklage scheitert steht die Klägerseite am nde selbst wegen Rufmord vor gericht je nachdem....trotzdem würde ich nicht sagen das man nie dafür belangt werden könnte. ich bin mir ziemlich sicher das es schon in den nächsten Monaten erste Abmahnungswellen geben wird ob die erfolgreich sein werden ist ne andere frage
 
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alter_Bekannter

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Jetzt wirds lächerlich, jetzt sagst du sogar ausdrücklich das "nicht verfolgt" = "legal" wäre und das ist quatsch und das solltest du wissen.

Du legst es sogar mir iin den mund obweohl ich die ganze Zeit nichts ander tu als Leuten genau diesen Scheiss auszureden.

Streaming ist illegal weil es genge das urheberrecht verstößt ganz einfach egal wie das Medium heisst. Das Unrechtmäßige Anfertigen von Kopien(von urheberrechtlich geschütztem Material) ist illegal egal wie lange du die in welcher Form lagerst. Oder wie du die andfertigst, nur weil du das Kopieren eines Bytestroms anders nennst wird es in der wirklichen Welt nichts anderes.
 

KaPiTN

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Oder wie du die andfertigst, nur weil du das Kopieren eines Bytestroms anders nennst wird es in der wirklichen Welt nichts anderes.

Aber ist dann strenggenommen die Verwendung eines Abspielgerätes dann nicht auch illegal?

Schließlich kopiere ich da auch in den Puffer, oder nicht?
 

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Deswegen gibts ja von den Göttern explizit authorisierte Abspielmöglichkeiten. Die Debatte ist auch schon ziemlich durch und der Grund warum ich aus Prinzip keine DVD/Blurays kaufe.

Dieser ganze Sumpf ist zum kotzen. Du wirst mich nie erwischen wie ich behaupte die Regelungen seien sinnvoll, aber sie sind da und ziemlich anti Consumer. Selbst die Privatkopie ist in Deutschland eine Grauzone weil man ja keinen "wirksamen Kopierschutz" umgehen darf, wie immer man sowas definiert. Technisch gesehen ist die Aussage in sich ein Widerspruch. Aber da hat mans es IST ausdrücklich verboten.

Beispiel für den vollen Wahnsinn der Situation:
http://www.polizei-praevention.de/themen-und-tipps/erlaubt-verboten.html#c570

Polizei Niedersachsen schrieb:
Auch lässt sich relativ einfach sagen, dass, wenn die Daten aus einer illegalen Quelle stammen, die Kopien mit Sicherheit auch nicht legal sind.

Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53a.html

Für die Vervielfältigung und Übermittlung ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Wer jetzt noch nicht im Strahl kotzt, dem ist nicht zu helfen.
 
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Combat

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Alter bekannter du brauchst nicht gleich persönlich zu werden nur weil dir mein Standpunkt nicht zusagt, zumal wir beide zumindest grundsätzlich der selben meinung sind, nur kompensierst du das anders als ich und siehst es aus einem anderen blickwinkel.

Ich finde die aktuelle Situation nicht zum kotzen ich fidne sie eher amysant . Zum kotzen fände ich es wenn man tatsächlich für jede form von "illegalem"streaming plötzlich belangt werden würde. DAS wäre zum im kreis kotzen. Momentan ist das aber eher wie eines der 435 gesetzte die jeder normale Bürger jeden Tag bricht, weil keiner weis das es sie überhaupt gibt. Ich sehe das nämlich so: Ich weis Illegal ist illegal egal wie man es dreht und wendet. Wenn man aber für illegales nicht belangt wird, egal aus welchem Grund , dann kann es dir egal sein ob legal oder illegal ist und wenn es dir egal ist, ist es mehr legal als illegal auch wenn im gesetzbuch was anderes steht. Warum ? Ganz einfach weil jeder von uns täglich hunderte Gesetze bricht von denen wir nicht wissen das sie existieren und die sind uns auch scheiß egal :)
natürlich rate auch ich jedem davon ab gesetze zu übertreten doch wenn es sich um gesetzte handelt die offensichtlich nicht wirklich verfolgt werden können, sollten sie einm egal sein können.

Außerdem habe ich geschrieben das eben dadurch THEORETISCH alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist. !!!!! THEORETISCH !!!! Wenn du das unbedingt wörtlich nehmen willst, dann sieh es so das es natürlich NICHT plötzlich LEGAL wird, es dir aber trotzdem egal sein kann. UNd ein Gesetz mit "egal" Status ist !!!THEORETISCH!!! zu ignorieren.... den für den einzelnen consumer ist ein "egal" Gesetz = "legal" Gesetz zumindest sehe ich das so
 

alter_Bekannter

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Jetzt kommt die erste persönliche Aussage:
Deine Lesekompetenz ist offensichtlich unter aller Sau.
</persönlich>

Legalität/Verbote hat/haben nichts aber absolut garnichts mit persönlicher Meinung zu tun und wem sie zusag(t)/en.
 

Novgorod

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Streaming ist illegal weil es genge das urheberrecht verstößt ganz einfach egal wie das Medium heisst.

das war vor diesem urteil aber noch nicht er fall, weil im gesetz nicht definiert wird, was eigentlich eine kopie ist (deine augen sind ebenfalls ein kopiergerät, was von niemandem autorisiert wurde).. der punkt, an dem ihr aneinander vorbeiredet, ist nicht, dass verbotenes illegal ist (duh), sodern dass legalität bzw. illegalität erstmal festgestellt werden muss, sei es durch ermittlungen von IP-adressen oder durch die auslegung von gesetzen..

THEORETISCH ist das Gesetz so gestaltet das alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist. Warum das so ist, hast du ja am beispiel streaming ganz ordentlich erklärt. Es kann eben nicht immer alles verfolgt und belangt werden und je unklarer das neue gesetz formuliert wurde umso schwerer ist es jemanden dafür zu belangen

"nicht verfolgbar" heißt nicht automatisch "alles erlaubt"! es gab ja auch vor dem urteil ein ausdrückliches verbot von downloads, auch wenn diese nicht verfolgbar sind.. und dieses urteil ist doch gerade der beweis, dass es eben doch möglich ist, jemanden aufgrund eines schwammigen gesetzes zu belangen, wenn man ein gericht findet, das den gesetzestext entsprechend auslegt und damit legislatur betreibt.. "unklare" gesetze gibt es doch nicht deswegen, weil deren erzwingung ggf. unmöglich ist, sondern es gibt sie einzig und allein, um die interessen bestimmter gruppen durchsetzen zu können und über den gesetzgeber hinaus gesetzgebung zu betreiben.. dafür musst du dir einfach mal nur anschauen, wer die gesetze eigentlich schreibt..

Wenn man aber für illegales nicht belangt wird, egal aus welchem Grund , dann kann es dir egal sein ob legal oder illegal ist und wenn es dir egal ist, ist es mehr legal als illegal auch wenn im gesetzbuch was anderes steht. Warum ? Ganz einfach weil jeder von uns täglich hunderte Gesetze bricht von denen wir nicht wissen das sie existieren und die sind uns auch scheiß egal :)

hier begehst du leider einen fatalen denkfehler: ein gesetz hat nicht immer das ziel, gesetzesübertreter unmittelbar zu belangen.. manchmal werden gesetze sehr vehement von interessensgruppen gepusht, selbst wenn die eigentlichen zielpersonen dieser gesetze nicht praktikabel verfolgt werden können (z.b. aufgrund anderer gesetze).. nun denk mal 30 sekunden nach, was dann der sinn des ganzen ist, und du solltest zur erleuchtung kommen ;).. nach dem "wirksamer kopierschutz"-gesetz konnten hersteller von kopierprogrammen nicht mehr legal operieren.. nach dem streaming-urteil wird niemand mehr öffentlich entsprechende clients und mediacenter-plugins entwickeln können.. als nächstes werden werbeblocker verboten (grund findet man schon) und aus dem kommerziellen funding wird ein guerilla-krieg von hobbyisten.. ja, man könnte immernoch eine .to-webseite in bulgarien aufmachen und per bitcoin bezahlt werden, aber wie groß wird da wohl der kommerzielle erfolg sein, um in die professionelle entwicklung solcher sachen zu investieren? diese gesetze sind zwar gegen "consumer" gerichtet, aber ihre eigentliche wirkung haben sie in der einschränkung kommerzieller projekte, die in irgendeiner weise eine konkurrenz für die contentmafia darstellen könnten, und sorgen somit dafür, dass bestimmte interessensgruppen den markt kontrollieren und es bitteschön auch so bleibt..
 

alter_Bekannter

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das war vor diesem urteil aber noch nicht er fall, weil im gesetz nicht definiert wird, was eigentlich eine kopie ist (deine augen sind ebenfalls ein kopiergerät, was von niemandem autorisiert wurde).. der punkt, an dem ihr aneinander vorbeiredet, ist nicht, dass verbotenes illegal ist (duh), sodern dass legalität bzw. illegalität erstmal festgestellt werden muss, sei es durch ermittlungen von IP-adressen oder durch die auslegung von gesetzen..

So würde ich das korrigieren.;)

Ermittlung von IP Adressen darf man erst nachdem klar ist das eine Straftat begangen wurde. Wir sind hier nicht bei Minority Report.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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ja, meinetwegen :T.. hindert aber manche nicht, da schonmal proaktiv zu handeln ;)...
 

alter_Bekannter

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Wie meinen?
Die Abmahnindustrie mag zwar ethisch und technisch fragwürdig sein, aber juristisch formell ist das Konzept korrekt.
 
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