• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Boerse.bz: Geschichte einer Hausdurchsuchung – Ein Kontaktmann im Interview



Am 09.11.2014 erfolgte eine bundesweite Razzia. Bei Uploadern des Warez-Forums Boerse.bz., aber auch bei nur aktiv beteiligten Mitgliedern fand an diesem Tag eine Hausdurchsuchung statt. Wir berichten hier erneut über die Hintergründe.



Am 20.02.2014 wurde der ehemalige Betreiber der Plattform Boerse.bz Samuel K. bei der Staatsanwaltschaft Köln zur Vernehmung vorgeladen. K. hat sich auch nach dem Verkauf der Boerse.bz noch einen Zugang zum Server gesichert. Nach eigener Aussage hat er eine php-Datei auf den Webserver hochgeladen, die nur mit Sicherheitsschlüssel zugänglich war. Die Backdoor war technisch als Suchanfrage umgesetzt. Diese war über feste Zugangsdaten eingerichtet. K. zufolge ließen sich dadurch nachweisen:


  • IP-Adressen der Uploader
  • Zeitpunkt des letzten Login
  • E-Mailadresse
  • Uploader, die in bestimmten Bereichen posten mit vielen Beiträgen
  • Zahl der Beiträge seit der Registrierung des Nicknamens
  • Aktivitätenindex, um zu sehen, wer am fleißigsten hochgeladen hat, bzw. wer dort am besten mit den anderen Nutzern vernetzt war.
K. kooperierte umfassend mit der Polizei und stellte das durch ihn beschaffte Material auch vollumfanglich zur Verfügung.

Aufgrund dieser Vorgeschichte kam es am 09.11.2014 zu einer bundesweiten Razzia. Die Polizei wollte sich wohl einige der auf diese Weise ermittelten Uploader genauer unter die Lupe nehmen und herausfinden, wieviel denn der Upload wirklich an finanziellen Mitteln einbringt und wie hoch demzufolge der angerichtete Schaden dann genau zu beziffern wäre. So erhielt auch unser Kontaktmann, ein auf der Boerse.bz registrierter User, an diesem Tag unerwarteten Besuch. Er wurde mit den angegebenen Urheberrechtsverletzungen gleichfalls in Verbindung gebracht und seine IP-Adresse war bei den oben ermittelten dabei.

Einige der ausgestellten Durchsuchungsbeschlüsse waren vermutlich sogar rechtswidrig. So waren u.a. Personen betroffen, die bei Boerse.bz nur vergleichsweise wenige Dateien verlinkt haben oder ausschließlich nur kommunizierten; auch solche Nutzer wurden über ihre IP-Adresse ermittelt. Zu genau diesen Personenkreis zählte unser Kontakt.

Was ihm konkret vorgeworfen wurde, war das Uppen einiger Titel, bei denen die Links schon seit Jahren nicht mehr abrufbereit waren, da sie weder aktuell waren noch erneuert wurden. Dennoch blieb er von dieser Razzia nicht verschont. Alle aktuellen Aktivitäten von ihm auf der Boerse.bz bezogen sich ausschließlich auf eine rege Beteiligung an Diskussionen. Doch das ist kaum strafbar. Zu diesem Ergebnis kam schließlich auch die Staatsanwaltschaft. Sein Verfahren wurde ohne Sichtung der sichergestellten Datenträger schließlich eingestellt.

Wir hatten die Möglichkeit, seine Akte einzusehen und er hat uns gestattet, ihm auch gezielte Fragen zu stellen:

Tarnkappe.info: Es geht aus der Akte hervor, dass selbst die GVU zu dem Ergebnis kam, dass man durch die in Frage kommenden Links keinerlei illegalen Content mehr herunterladen kann. Wie erklärst du Dir dann, dass sie gerade zu Dir kamen und alles durchsucht haben?

Antwort: Dazu muss ich erstmal ausholen:
Fast die gesamte Ermittlung wurde von der GVU durchgeführt. Die GVU ist keine staatliche Institution und hat auch keine polizeilichen Befugnisse. Diese Gesellschaft handelt im Interesse der Rechteverwerter und macht Jagd auf vermeintliche Urheberrechtsverletzer. Die Polizei hat quasi kaum ermittelt, fast die ganze Arbeit wurde von der GVU erledigt.
Zu diesem Zweck haben sie die Boerse durchsucht und auch den Nutzer, unter dem ich damals aktiv war. Es wurden unter diesem Nutzernamen mehrere Themen und Beiträge eröffnet in denen augenscheinlich geschütztes Material angeboten wurde. Um diesen Verdacht zu erhärten, musste die GVU die Titel herunterladen. Dies ist in keinem Fall gelungen. In der Akte steht wörtlich:
„Es wurde kein Download durchgeführt, weil:
In dem Bereich Themen / Beiträge keine downloadfähigen Titel gefunden werden konnten, für die die GVU strafantragsberechtigt ist.“
Damit wäre die Sache in meinen Augen beendet gewesen.
Trotzdem wurde meine Akte der Staatsanwaltschaft vorgelegt und Anzeige erstattet. Die GVU hat von etwa 150 Titeln gesprochen. Ich habe den Eindruck, dass sich weder die Staatsanwaltschaft, die Polizei oder der Richter mit dem Fall auseinandergesetzt hat. Am Ende hat auf jeden Fall ein Richter die Durchsuchung trotz 0 Dateien genehmigt. Der Vorgang hat bei mir den Eindruck hinterlassen, als wäre die Justiz der verlängerte Arm der Industrie und keine eigenständige Institution.
Tarnkappe.info: Aus Deiner Akte geht weiterhin hervor, dass manche Zusammenhänge sehr konstruiert wirken. Auf was bezieht sich das konkret?

Antwort: Sowohl die Ermittlung der GVU, als auch die der Polizei, wiesen grobe Fehler auf. Im Text der GVU wird von zwei anderen Nicknamen gesprochen, die nicht meinem damaligen User entsprechen und die ich vorher nie gehört hatte. An diesen Stellen hätte mein Username stehen sollen. Ich vermute, das kam durch Copy & Paste zustande. In den Ermittlungen der Polizei wiederum sind Screenshots falsch. Dort wird ein Film aufgelistet und darüber steht mein damaliger User. Da die Boerse zu diesem Zeitpunkt noch zu erreichen war bzw. kopiert wurde, konnte ich nachvollziehen, dass es diesen Film unter diesem User nie gab.

Tarnkappe.info: Was haben die Ermittlungsbeamten denn alles beschlagnahmt?

Antwort:


  • Mehrere Festplatten
  • Laptop
  • Tower-PC
  • Router
  • Raspberry Pi
  • Kontounterlagen
Tarnkappe.info: Hast Du diese Sachen zurückerhalten, nachdem feststand, dass keinerlei Grund zu einer Hausdurchsuchung bestand?

Antwort: Nein. Die Staatsanwaltschaft Köln hat nach einiger Zeit (ich glaub ca. nach einem halben Jahr) die örtlichen Staatsanwaltschaften aufgefordert, die Sachen zurückzugeben. Als mein Anwalt mehrmals die lokale Staatsanwaltschaft kontaktiert hatte, kam das Angebot, dass man die Sache einstellt, wenn wir auf die Rückgabe der Sachen verzichten. Darauf bin ich eingegangen, weil ich wenig Interesse hatte, dass die Behörden in meinen privaten Sachen herumschnüffeln. Bis Dato wurden die Datenträger nicht gesichtet.
Ein Witz fand ich das aber schon: Erst musste unbedingt durchsucht werden, aber dann war die Sache so unwichtig, dass die Datenträger nicht mal angeschaut wurden.
Meinen Router, den Raspberry und die Kontounterlagen habe ich wieder zurückbekommen.
Tarnkappe.info: Wieso hast Du beim Besuch von Boese.bz keinen VPN benutzt? Was genau hast Du dort getan?

Antwort: Wie du schon sagst, habe ich zu der Zeit nur an völlig legalen Diskussionen teilgenommen und keinerlei illegalen Aktivitäten durchgeführt. Es waren auch keine Downloads verfügbar. Ich war aber wohl trotzdem zu leichtsinnig. Seit der Durchsuchung liegt ein VPN im Autostart meines PCs.

Tarnkappe.info: Was glaubst Du, wie sah der Deal von Herrn K. mit der Staatsanwaltschaft aus? Wird er überhaupt noch belangt, nachdem er so umfassend kooperiert hat? Wieso tat er dies, wo er sich doch im Ausland aufhält?

Antwort: Das weiß ich nicht. Dazu habe ich leider keine Information. Ich habe nur herausgefunden, dass Herr Samuel K. sich zu der Zeit in Asien aufgehalten hat.

Tarnkappe.info: Bist Du in Kontakt mit anderen Durchsuchten? Wie sind deren Verfahren ausgegangen?

Antwort: Leider nein. Ich habe darüber leider keine Information. Ich habe versucht mit Netzpolitik.org Kontakt aufzunehmen. Meine Anfragen wurden aber ignoriert. Falls es noch andere Betroffene gibt, die das hier lesen, wäre es natürlich wünschenswert zu wissen, was mit den „über 100“ Durchsuchten passiert ist. Das war damals eine tolle PR-Aktion für GVU und Polizei. Wenn sich jetzt herausstellt, dass nur wenig passiert ist, fände ich das positiv.

Tarnkappe.info: Was sollte man beim Besuch einer Börse eigentlich alles beachten? (kein Realname als E-Mail-Adresse, VPN etc.)

Antwort: Ich nutze nur noch VPN und sichere Mailanbieter, wie Protonmail oder Posteo. Man kann natürlich auch eine Trashmail nutzen. Natürlich sollte man nichts angeben, was auf die echte Identität schließen lässt.
Bisher hatten ja Downloader auf den Boersen auch nichts zur befürchten, weil es selbst mit IP kaum festzustellen ist, wer wirklich einen Download durchgeführt hat. Und selbst wenn man das wüsste, ist ein Download immer noch eine Bagatelle im Vergleich zu einem Upload.
Noch eine letzte Frage:

Tarnkappe.info: Jetzt wo Uploaded vermehrt die Konten von Uploadern sperrt, lohnt sich das Unterfangen überhaupt noch? Und wenn ja, wo?

Antwort: Dazu weiß ich nichts. Ich habe auch nie mit Uploads Geld verdient, da bin ich der falsche Ansprechpartner.



Wir danken Dir für dieses Interview und wünschen Dir für Deine Zukunft alles Gute.



Bildquelle: Hans, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/boerse-bz-ge...chsuchung-ein-kontaktmann-im-interview/Quelle
Autor: Antonia
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TBow

The REAL Cheshire Cat

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Danke für die Hintergrundinfos! Immer gut zu lesen, was sich hinter den Kulissen so abspielt.
Zum vorgehen der Behörden sei gesagt, dass dies business as usual ist. Da ist überhaupt nichts außergewöhnliches dabei, wenn Behörden Hausdurchsuchungen aufgrund derartiger Indizien durchführen. Bei ihm standen ja sogar konkrete Straftaten im Raum, bei anderen reicht ja schon legales Verhalten aus, dass per kriminalistischer Erfahrung ins Illegale gerückt wird.
 

Cyperfriend

Der ohne Avatar

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Ja, auch Deutschland ist ein Unrechtsstaat. Da wird erstmal alles hops genommen was nicht bei drei auf den Bäumen ist und was der Richtervorbehalt in der Praxis wert ist zeigt dieses Beispiel auch mehr als deutlich. Aber hey: Hauptsache man hat nichts zu verbergen.

Was die vermeintliche und scheinbar sogar mutwillig begangene Beweismanipulation (Screenshot, das Copy und Paste lassen wir mal großzügig als Schlamperei durchgehen) angeht ist es höchst bedenklich, dass dem nicht nachgegangen und der oder die Verantwortliche nicht seiner gerechten Strafe zugeführt wird. Es steht ja schon der Verdacht im Raum, dass hier auch Ermittlungsbehörden seitens der GVU getäuscht wurden und der Staat sollte dich so etwas keinesfalls gefallen lassen und in letzter Konsequenz auch keinerlei Anzeigen mehr dieser Institution, bzw. von namentlich in diesem Zusammengang stehenden Personen mehr entgegen nehmen.
 
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Pleitgengeier

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Es steht ja schon der Verdacht im Raum, dass hier auch Ermittlungsbehörden seitens der GVU getäuscht wurden und der Staat sollte dich so etwas keinesfalls gefallen lassen und in letzter Konsequenz auch keinerlei Anzeigen mehr dieser Institution, bzw. von namentlich in diesem Zusammengang stehenden Personen mehr entgegen nehmen.
Es steht der Quelle hier ja frei, die GVU wegen Verleumdung und vermutlich noch einigem mehr (Strafvereitelung? Falschaussage?)... anzuzeigen
 

Ruby

Just add Sun

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Die Staatsanwaltschaft Köln hat nach einiger Zeit (ich glaub ca. nach einem halben Jahr) die örtlichen Staatsanwaltschaften aufgefordert, die Sachen zurückzugeben. Als mein Anwalt mehrmals die lokale Staatsanwaltschaft kontaktiert hatte, kam das Angebot, dass man die Sache einstellt, wenn wir auf die Rückgabe der Sachen verzichten.

Spart neue Anschaffungen für die Behörden, wenn sie beschlagnahmte Computer behalten dürfen.

Abgesehen davon, was wäre passiert, wenn der Informant auf die Rückgabe seiner Sachen bestanden hätte? Keine Einstellung der Sache? (Verfahren/Ermittlungen...) Trotz der "Beweislage"?
 

saddy

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Den Wertverlust bekommt man übrigens nicht ersetzt. Bei meiner HD wegen einer zwei Jahre alten Falschaussage wurde mein ca. 1 Monat alter PC mit anderer im Wert von ca. 1.200€ mitgenommen und über 1 Jahr einbehalten.
Weil ich in der Zeit umgezogen bin, durfte ich die 11/2 Kofferraumladungen dann noch ca. 300km weit weg abholen -.-

Also so Durchsuchungen sind das Allerletzte wenn die wegen so beschissenen Indizien passieren.
 

Jan_de_Marten

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Da du deine Sachen wiederbekommen hast, nehme ich mal an es wurde nichts gefunden. An den Staat wirst du wohl nicht rankommen, wohl aber an den "Verleumder".
 

saddy

Bekannter NGBler

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Ja aber laut Anwalt bringt es nichts jemanden wegen so ner Falschaussage anzuzeigen weil dann Aussage gegen Aussage steht oder so ähnlich, ist schon ein bisschen her.
Also wenn ihr mal jemanden ärgern wollt, wisst ihr Bescheid :m
Und ja, es wurde nichts gefunden was mit der Aussage zu tun hatte, demnach besaß ich auch kein Tatwerkzeug das eingezogen bleiben konnte.
Allerdings ein kleiner BTM Zufallsfund, aber die 300€ Geldstrafe waren mir dann im Vergleich zum Verlust der Technik total egal.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Abgesehen davon, was wäre passiert, wenn der Informant auf die Rückgabe seiner Sachen bestanden hätte? Keine Einstellung der Sache? (Verfahren/Ermittlungen...) Trotz der "Beweislage"?

das frage ich mich bei solchen "deals" ehrlichgesagt auch.. das ist ja quasi ein schuldeingeständnis, wenn man darauf eingeht, und der verlust der hardware ist dann die "strafe" - wer braucht schon olle gerichtsverfahren, nä? gibt es überhaupt irgendeinen grund, auf sowas einzugehen? ich meine, wenn sie wirklich was gefunden hätten, gäbe es ja einen schicken prozess und viel mehr achievement-points auf dem konto vom staatsanwalt.. ich gehe mal davon aus, dass so eine einstellung gegen ein "indirektes" schuldeingeständnis ebenfalls ein paar punkte wert ist, denn spätestens bei einer zwangsweisen einstellung laut gesetz kriegt der staatsanwalt garkeine punkte und muss die ressourcen rechtfertigen..
 

kontaktmann

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Nein das war kein Schuldeingeständnis da dadurch das Verfahren eingestellt wurde. Dazu muss man verstehen, dass die lokalen Polizisten und Staatsanwaltschaften auf Geheiß der Staatsanwaltschaft Köln ermittelt haben. Die hatten kein Interesse an der Sache. Die hatten sich schlicht und ergreifend die Sachen nicht angeschaut. Und weil eine Rückgabe anstand hätten die die Geräte Sichten müssen (ansonsten hätten die mir ja eventuell das Tatwerkzeug wieder in die Hand gedrückt). Da ich damals auf Verschlüsselung verzichtet hatte (dummerweise) hätten die in meinem privat kram rum gewühlt. Und da ich mir mittlerweile eh neue Hardware kaufen musste war das ein guter Weg für mich. Hätte ich auf Rückgabe bestanden hätten die sich Kopien der Datenträger gezogen. Das Verfahren hätte sich dann noch über Jahre hinziehen können. Selbst wenn von den ursprünglichen Anschuldigungen nichts mehr übrig war hätte es auf der Platte immer noch Zufallsfunde geben können die dann für mich zum Problem geworden wären (soll heißen: heruntergeladene Dateien).
 

Novgorod

ngb-Nutte

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wegen heruntergeladener dateien hat noch nie ein staatsanwalt ermittelt, aber das nur am rande.. wenn der materielle schaden für dich keine rolle gespielt hat und du backups hattest, dann ist das vermutlich eine sache, auf die man sich einlassen kann.. ein schuldeingeständnis ist es dennoch, gerade dann wenn mit dem wort "tatwerkzeug" um sich geworfen wird (kam das tatsächlich so von seiten der polizei? ggf. sogar schriftlich?).. natürlich ist das kein gerichtsfestes geständnis und kann auch nicht mehr irgendwie negativ für dich ausgelegt werden, aber das geht wie schon gesagt ebenso wie der durchgeboxte durchsuchungsbeschluss in die statistik des staatsanwalts ein - du hilfst ihm dabei, die karriereleiter hochzuklettern und bezahlst das noch mit deiner hardware..

ich hätte mir gut überlegt, ob auf den festplatten irgendwas belastendes ist ("sicherheitskopien" mit nicht nachweisbarer quelle gehören nicht dazu) und dann den krempel zurückgefordert - dann müssten sie nämlich "ergebnislose durchsuchung" in die akten schreiben.. gut, rumschnüffeln in den privatsachen ist natürlich scheiße, aber da kommts dann drauf an, wie hoch man pokern will: ich wette, sie hätten lediglich die vorgeschriebene behandlung gemacht (also backups ziehen, die dann im schrank landen, bis sie irgendwann vernichtet werden), ohne forensik-manpower darauf zu vergeuden - denn wenn sie wirklich interesse dran hätten, dann hätten sie das schon längst getan!

ja ich weiß, von außen sagt sich das leicht und vielleicht war dir die privatsphäre mehr wert als das prinzip, was ja ok ist.. bloß hast du trotzdem keine garantie, dass sich wirklich niemand deine daten angeschaut hat...
 

kontaktmann

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gerade dann wenn mit dem wort "tatwerkzeug" um sich geworfen wird
Nein das ist kein Schuldeingeständnis. Wörtlich hieß es nur:
Wir stellen ein wenn Sie auf die Rückgabe verzichten.
Erst als ich meinen Anwalt gefragt habe warum keine Rückgabe möglich ist hat er mir das so erklärt.
wegen heruntergeladener dateien hat noch nie ein staatsanwalt ermittelt, aber das nur am rande..
Das Risiko war es mir nicht wert
aber das geht wie schon gesagt ebenso wie der durchgeboxte durchsuchungsbeschluss in die statistik des staatsanwalts ein - du hilfst ihm dabei, die karriereleiter hochzuklettern und bezahlst das noch mit deiner hardware
Das ist schon deshalb falsch weil wir von 2 Staatsanwälten Reden: einmal den in Köln (der hat die Durchsuchung veranlasst) und einmal den lokalen vor Ort (der hätte laut dir dir Hardware bekommen).
Denen war das mehr oder weniger alles unangenehm die wollten das los haben. Wenn das für die Karriereleiter geholfen hätte warum musste dann erst mein Anwalt Druck machen (mehrere Briefe an Polizei und Staatsanwaltschaft schreiben) bis es zu dem Ergebnis kam. Das ist eher ein Fall von viel Arbeitskraft verschwendet ohne Ergebnis.

Die Hardware habe ich denke ich nicht bezahlt. Der Polizist meinte das wird jetzt alles vernichtet (weiß natürlich nicht ob das stimmt). Jedenfalls stand mein Zeugs noch unangetastet chaotisch im Büro des Polizisten rum und das nach über einem halben Jahr nach der Durchsuchung.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Das ist schon deshalb falsch weil wir von 2 Staatsanwälten Reden: einmal den in Köln (der hat die Durchsuchung veranlasst) und einmal den lokalen vor Ort (der hätte laut dir dir Hardware bekommen).
Denen war das mehr oder weniger alles unangenehm die wollten das los haben.
Und dennoch haben sie dir deine Hardware abnehmen können, weil du zugestimmt hast.
Das war die typische Vorgehensweise der Behörden, wenn sie vermuten ein "schwaches Opfer" vor sich zu haben. Dem kann man dann die Hardware abnehmen, auch wenn man selbst als Behörde die Sache schnellstmöglich vom Tisch haben will. Man kanns ja mal versuchen.
Du bist aber kein Einzelfall, da du zu den ca. 65% gehörst bei denen eine Hausdurchsuchung zu keiner Anklage geführt hat. Bleibt nur zu hoffen, dass du und möglichst viele andere daraus etwas gelernt haben. Verschlüsselung, Schweigen und der Anwalt sind eben unerlässlich, selbst wenn man völlig unschuldig ist. Die Hardware wollen sie auf jeden Fall einsacken, um daraus Kapital zu schlagen.

Die Hardware habe ich denke ich nicht bezahlt. Der Polizist meinte das wird jetzt alles vernichtet (weiß natürlich nicht ob das stimmt).
Nope, die wird verwertet, wenn sie noch einen Wert darstellt. Zoll und Justiz machen mit derartigen "Waren" Millionenumsätze. Vielleicht kannste ja deine Hardware bei einer der diversen Auktionen zurück ersteigern. ;)

Freut mich aber, dass du dich hier angemeldet hast, um hier mitdiskutieren zu können. Infos aus erster Hand sind immer willkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Novgorod

ngb-Nutte

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Erst als ich meinen Anwalt gefragt habe warum keine Rückgabe möglich ist hat er mir das so erklärt.

es macht nur überhaupt keinen sinn ;).. entweder man ist unschuldig, dann gibts alles zurück mit einer entschuldigung, oder es kommt zum prozess, oder man macht (wie du) irgendeinen deal.. so ein deal ist kein freispruch, sondern eine außergerichtliche einigung mit der strafverfolgung auf eine einstellung gegen auflagen - diese auflagen stellen die "strafe" dar, wenn du sie annimmst, und somit natürlich ein schuldeingeständnis, allerdings kein juristisches.. beide seiten verzichten bei so einem deal also auf etwas - du auf deine unbescholtenheit bzw. den vollständigen "freispruch" und die strafverfolgung auf einen regulären prozess und ggf. verurteilung.. so etwas ist auch völlig üblich, z.b. vefahrenseinstellung gegen die zahlung einer gewissen summe - vielleicht wird dort das geld ja auch nur als tatwaffe angesehen, weil man es jemandem in den hals stopfen könnte :D..

und das argument mit dem PC als tatwerkzeug (falls es so von den ermittlern überhaupt vorgebracht wurde), ist natürlich unsinn, zumindest praxisbezogen.. dann wären auch dein internetanschluss, dein schreibtisch und deine wohnung ebenso tatwerkzeuge.. sie könnten auch einfach die festplatte löschen oder einbehalten, wenn sie den verdacht hätten, dass du böse software für böse zwecke nutzt (z.b. einen browser zum uploaden :D), denn an regulärer PC-hardware kann nichts illegal sein - aber das wäre nicht strafe genug für einen deal, der intern als (teil)erfolg verkauft werden muss.. sinn macht das erst für die rechtfertigung des aufwands: es gibt zwar keine handfesten beweise, aber du bist nach deren ansicht ganz bestimmt ein böser krimineller, von dem eine gefahr ausgeht, sobald du vor einem PC sitzt.. ja, du kannst dir zwar problemlos einen neuen PC anschaffen, aber die kosten und der aufwand durch die enteignung machen dich weniger gefährlich (das ist zumindest die logik dahinter).. durch diesen deal können sie dich offiziell als gefährder verkaufen, auf den diese "strafe" eine erzieherische wirkung hat - somit hat man keinen "falschen" erwischt und der ermittlungsaufwand ist gerechtfertigt.. ebenfalls wird es dadurch in zukunft sehr viel einfacher, weitere maßnahmen gegen dich genehmigt zu bekommen (überwachung, durchsuchung)..

Das ist schon deshalb falsch weil wir von 2 Staatsanwälten Reden: einmal den in Köln (der hat die Durchsuchung veranlasst) und einmal den lokalen vor Ort (der hätte laut dir dir Hardware bekommen).
Denen war das mehr oder weniger alles unangenehm die wollten das los haben. Wenn das für die Karriereleiter geholfen hätte warum musste dann erst mein Anwalt Druck machen (mehrere Briefe an Polizei und Staatsanwaltschaft schreiben) bis es zu dem Ergebnis kam. Das ist eher ein Fall von viel Arbeitskraft verschwendet ohne Ergebnis.

dann bringt es eben beiden was ;).. dem kölner bringt es was, weil die durchsuchung nicht "ergebnislos" war, und für den lokalen war es ein erfolgreicher deal ("erziehung" eines "gefährders") statt einer erfolglosen einstellung ohne bedingungen.. warum der anwalt erst druck machen musste, keine ahnung, wahrscheinlich weil du eine sehr geringe priorität für sie hattest.. die sind sicher auch nicht extrem daran interessiert, ausgerechnet aus deinem fall profit zu schlagen, aber wenn du sie per anwalt unter druck setzt (sachen zurückgeben oder anklage), versuchen sie natürlich zuerst das, was ihnen am wenigsten arbeit macht und am meisten punkte einbringt...

Die Hardware habe ich denke ich nicht bezahlt. Der Polizist meinte das wird jetzt alles vernichtet (weiß natürlich nicht ob das stimmt).

ich habe damit nicht gemeint, dass du denen deine hardware zur nutzung "spendest" - die wird sicherlich entweder vernichtet oder versteigert.. ich meinte, dass du deren positive statistik quasi von deinem geld bezahlt hast und dass sie sicherlich den besseren deal bei der sache gemacht haben.. gut, wenn die gefahr bestand, dass bei einer möglichen tatsächlichen sichtung der daten was rauskommt, womit keiner gerechnet hat, dann ist das natürlich eine andere sache, aber das weißt nur du selbst ;)..
 

Tsherno

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Die Staatsanwaltschaft Köln hat nach einiger Zeit (ich glaub ca. nach einem halben Jahr) die örtlichen Staatsanwaltschaften aufgefordert, die Sachen zurückzugeben. Als mein Anwalt mehrmals die lokale Staatsanwaltschaft kontaktiert hatte, kam das Angebot, dass man die Sache einstellt, wenn wir auf die Rückgabe der Sachen verzichten.

Eigenartiger Satz. Meine Frage wäre gewesen: "Womit wollen Sie (die örtliche Sta) denn ermitteln wenn es keine Beweise gibt!?" Ich meine, Staatsanwaltschaften sind dafür bekannt, dass die Hardware auch schon mal über Jahre hinweg im Lager verstaubt weil man nicht an die Daten ran kommt oder man versucht den "Schuldigen" mürbe zu machen. Wäre für mich jetzt der realistischste Grund. Aber vielleicht ist es einfach nur Unfähigkeit bzw Überlastung weil man wegen den bösen, bösen "Raubmordkopierer" die sich überall in Deutschland tummeln, zu viel zu tun hat.

Zum Thema HD gibt es ein altes aber gutes Video. Der Herr erklärt genau worauf es ankommt und worauf man achten muss.

https://www.youtube.com/watch?v=6QN5pashwKk
 

kontaktmann

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Ich finde das der ein oder andere hier ein bisschen viel spekuliert. Wie gesagt wollte der lokale Staatsanwaltschaft den Fall los haben OHNE die Sachen sichten zu müssen. Ich weiß nicht wie die Stimmungslage gewesen wäre wenn ich auf eine Rückgabe bestanden hätte. Darüber hinaus hätte es ja sein können das eine von den 150 Dateien auf dem PC war. Und wie Polizei und Justiz mit dem Neuland umgehen hätte das schon für einen Prozess gereicht...
so ein deal ist kein freispruch, sondern eine außergerichtliche einigung mit der strafverfolgung auf eine einstellung gegen auflagen - diese auflagen stellen die "strafe" dar, wenn du sie annimmst, und somit natürlich ein schuldeingeständnis, allerdings kein juristisches
Kannst du gerne so sehen ist aber nicht so. Ich denke ich habe oft genug erläutert das es nie um ein Schuldeingeständnis ging. Ein Freispruch ist es natürlich nicht den gibt es nur in einem Prozess. Ein Schuldspruch ist es auch nicht. Es ist im Grunde gar nichts.
Die Kommunikation lief so:
Staatsanwalt: Wir stellen ein wenn sie auf die Rückgabe ihrer Sachen verzichten.
Ich: Ich verzichte
-> Eingestellt.

Da gab es nirgends ein Schuldeingeständnis. Ich bin mir aber sicher das du es trotzdem wohl nicht so siehst :) Dabei gab es auch keine Auflagen.
Du verstehst auch den Zusammenhang wohl nicht ganz. Die Staatsanwaltschaft Köln drückt dem lokalen Staatsanwalt den Quatsch auf, der ist froh wenn er den scheiß los hat ohne das die Beamten einen Finger krümmen müssen. Wenn es denen nur annähernd um irgendwas gegangen wäre dann wäre ich mindestens mal zur Vernehmung geladen worden.

Zum Thema HD gibt es ein altes aber gutes Video.
Ich habe mich im Grunde an alles gehalten. Kein Aussagen gemacht. Der Durchsuchung widersprochen. Der Beschlagnahme widersprochen. Der Beamte meinte auch gleich ich würde meine Rechte ja ganz gut kennen.
Das hat sicherlich geholfen damit eingestellt wurde.

Womit wollen Sie (die örtliche Sta) denn ermitteln wenn es keine Beweise gibt
Die haben auch ohne Beweise eine HD gemacht. Und mal ehrlich, auf welcher Platte findet man nichts aus dem man nichts drehen könnte?
 

Metal_Warrior

Defender of Freedom
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Was mich mal interessieren würde: Gab es mal jemanden, der anders als du entschieden hat? Wie ist das bei dem abgelaufen, hat die SA dann wirklich nachgeschaut? Und die viel witzigere Frage: Wenn sie was gefunden haben, nach einem Jahr, hat der dann die Integrität angezweifelt, d. h. den Behörden unterstellt, sie hätten aus Erpressungsgründen (denn das haben sie ja mit dir definitiv so gemacht) die Daten manipuliert? Ist ja nicht so, als hätten sie in der HD das Recht nicht schon genug gebeugt...
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Wie gesagt wollte der lokale Staatsanwaltschaft den Fall los haben OHNE die Sachen sichten zu müssen.

dann hätte er dir die sachen einfach zurückgeben können und der fall wäre erledigt.. wenn sie aus irgendeinem grund ein image ziehen müssen, dann kostet es eben die 15 minuten mehr zeit - allerdings erschließt sich mir nicht, warum das kriminalistische verfolgungsinteresse (und damit der arbeitsaufwand der armen polizisten) bei einer rückgabe anders sein sollte als bei vernichtung/versteigerung (bei letzterem müssen sie ja auch mindestens die festplatte löschen, was genausoviel zeit/arbeit kostet).. nein, der staatsanwalt wollte die sache einfach nur nicht als misserfolg beenden, sondern wenigstens noch nen deal rausschlagen (versuchen kann man's ja) und das hat er ja nun erfolgreich geschafft..

Ich denke ich habe oft genug erläutert das es nie um ein Schuldeingeständnis ging. Ein Freispruch ist es natürlich nicht den gibt es nur in einem Prozess. Ein Schuldspruch ist es auch nicht. Es ist im Grunde gar nichts.

garnichts? hardware weg, keine entschädiging, keine entschuldigung, ein eintrag in deiner akte als gemeingefährlicher copyrightgefährder und allem voran keine erfolglose durchsuchung.. für dich mag es nichts sein, wenn die hardware alt war und ggf. restrisiko für zufallsfunde bestand - für die ermittler war das aber alles andere als nichts und sichert deren job.. dass das kein schuldeingeständnis juristischer art war, habe ich ja schon erwähnt, aber unbescholten bist du eben nicht aus der sache rausgekommen.. dir muss doch klar sein, dass es einen unterschied gibt zwischen "ergebnislose durchsuchung / rückgabe der hardware / einstellung" und "deal erreicht / einstellung gegen auflagen / hardware einbehalten", auch wenn das nicht vor gericht ging :confused:..

Dabei gab es auch keine Auflagen.

der verzicht auf die rückgabe ist keine auflage?

Die Staatsanwaltschaft Köln drückt dem lokalen Staatsanwalt den Quatsch auf, der ist froh wenn er den scheiß los hat ohne das die Beamten einen Finger krümmen müssen.

siehe oben.. wenn sie einfach nur faul sind, hätten sie dir das zeug auch direkt wiedergeben können und der fall wäre erledigt.. aber die müssen ihre faulheit auch irgendwie vor dem rechnungshof rechtfertigen und das geht nunmal nicht mit einer langen liste an ergebnislosen durchsuchungen.. die haben überhaupt nichts zu verlieren, wenn sie dir den deal vorschlagen, außer einem formschreiben + briefmarke..
 

kontaktmann

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dann hätte er dir die sachen einfach zurückgeben können und der fall wäre erledigt
Nein das darf er nicht weil er nicht sicher gehen kann das damit Straftaten begangen wurden. Du kannst einem Mörder auch nicht ungeprüft sein Messer wieder geben.
So wurde es mir erklärt.
Dafür spricht auch das ich ein Gerät ohne Datenträger wiederbekommen habe.
der verzicht auf die rückgabe ist keine auflage?
nein
Lies Wikipedia dazu. Es gab keine Zustimmung vom Gericht und es wurde auch nicht auf die entsprechenden Paragrafen verwiesen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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auf welcher grundlage wurde dann überhaupt eingestellt? ohne zustimmung vom gericht geht das doch nur nach §170 und in dem fall kommst du als täter garnicht in frage, kannst also schon per definition garkein "tatwerkzeug" besitzen.. wenn dein messer beschlagnahmt wurde aber jemand anders der mörder war und eindeutig überführt wird, dann wird dein verfahren nach §170 eingestellt und dein messer natürlich wiedergegeben, auch ggf. "ungeprüft", weil du nicht mehr als täter in betracht kommst.. und wenn der wahre täter nicht gefunden wird und es keine beweise gegen dich für eine anklage gibt, müssen sie ebenso das verfahren einstellen und deinen krempel zurückgeben (warum sie in dem fall das beschlagnahmte beweismittel nicht auswerten [wollen], macht ebensoviel sinn wie deinen PC trotz "anfangsverdacht" samt durchsuchungsbeschluss nicht auszuwerten)..

also entweder bewegt sich dein staatsanwalt deutlich außerhalb der StPO, was dann schon sehr an erpressung grenzt (aber es kann ja durchaus sein, dass die interne punkteliste nicht an gesetze gekoppelt sein muss), oder es war doch ein deal nach §153-irgendwas, dann eben mit zustimmung des gerichts.. in jedem fall solltest du einen bescheid über die einstellung bekommen haben, wo auch der paragraph drinsteht (und wenn nicht, kannst du ihn sicherlich einfordern)..
 
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