• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Bundesverwaltungsgericht: Idiotentest nach Alkoholfahrt erst ab 1,6 Promille


Trunkenheit am Steuer. Foto: miguelrd68, thx! (CC0 1.0)

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Untergrenze für einen Idiotentest (MPU) von mindestens 1,6 Promille wieder in Kraft gesetzt. Wer bei einer Verkehrskontrolle mit weniger Alkohol im Blut erwischt wird, bei dem müssen besondere Umstände vorliegen, die eine MPU begründen. So etwa gravierende Fahrfehler oder sonstige Anhaltspunkte, die für einen zukünftigen Alkoholmissbrauch sprechen.

Die Führerscheinbehörden hatten sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in gleich zwei Fällen darauf berufen, ein besonderer Umstand für eine (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz: MPU) sei auch die strafgerichtliche Verurteilung der Angeklagten. Die Verurteilung findet aber immer in solchen Fällen statt. So sei die Fahrerlaubnisverordnung aber nicht zu verstehen, urteilte hingegen das Bundesverwaltungsgericht. Ein Strafurteil sei bei korrekter Auslegung der Vorschriften kein besonderer Umstand, der eine Begutachtung der Fahreignung auch unter 1,6 Promille rechtfertige (Aktenzeichen 3 C 24.15). Die MPU zu verlangen, dürfe folglich nicht von den Führerscheinbehörden als zusätzliche Strafe missbraucht werden.

Im Vorfeld wurden zwei Autofahrer mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt. Bei ihnen wurde eine Blutalkoholkonzentration von 1,28 Promille beziehungsweise 1,13 Promille nachgewiesen. Die jeweils zuständigen Strafgerichte haben die Autofahrer wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt und ihre Führerscheine nach § 69 StGB entzogen. Nach Ablauf der Sperrfrist wurden die Antragsteller von den Führerscheinbehörden abgewiesen. Eine sofortige Neuerteilung der Fahrerlaubnis könne nur nach Vorlage des positiven MPU-Gutachtens erfolgen, um ihre persönliche Fahreignung nachzuweisen, hieß es.

Damit ist es jetzt vorbei. Künftig können sich betroffene Autofahrer gegen die Weigerung der Führerscheinbehörde zur Wehr setzen, sofern sie mit weniger als 1,6 Promille erwischt wurden. Außerdem dürfen keine gravierende Fahrfehler oder Beweise vorliegen, die auf einen künftigen Alkoholmissbrauch hinweisen. Der Idiotentest, wie die MPU im Volksmund genannt wird, wird zudem häufig nicht bestanden und kostet die Betroffenen sowohl viele Nerven als auch pro Versuch mehrere Hundert Euro.

Die Kommentare mancher Beobachter fielen dennoch zum Teil recht negativ aus. Bei Udo Vetter fragte ein Leser, wie es denn sein könne, dass das Bundesverwaltungsgericht ein derartiges Urteil erlässt, wo jährlich durch Alkohol am Steuer mindestens 250 Menschen in Deutschland ums Leben kommen. Die Statistiken sind aber glücklicherweise stark rückläufig, Anfang der 90er Jahre haben deutschlandweit noch über 2.100 Menschen wegen Alkohol am Steuer ihr Leben verloren.



https://tarnkappe.info/bundesverwal...-nach-alkoholfahrt-erst-ab-16-promille/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 

P3rsona

Inventar

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Weiß jemand wie sich das bei Fahrradfahrern verhält? Radfahrer die keine Fahrerlaubnis besitzen bzw. nie besessen haben und wegen Radfahren mit Promille verurteilt worden?
 

War-10-ck

střelec
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Erschließt sich mit nicht. Wer mit so viel Alk im Blut fährt hat das Prinzip der Rücksichtnahme im Straßenverkehr offenbar nicht begriffen. Da ist auch eine MPU angemessen. Um so einen hohen Wert zu bekommen brauchts ja schon mehr als ein Bier.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Dann halt also 1,6‰ statt 1,1‰. Ist eh alles theoretisch, wenn nicht gar willkürlich.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Erschließt sich mit nicht.

In Vetters law blog wurde das kurz beleuchtet.

Früher herrschte allerdings Einigkeit, dass eine MPU unter 1,6 Promille nicht erforderlich ist. Erst ab diesem Wert vermutet die Medizin eine starke Alkoholgewöhnung.

Das Bundesverwaltungsgericht richtet diese ursprüngliche Grenze nun wieder auf. Eine Alkoholfahrt alleine rechtfertigt nach den klaren Worten der Richter die MPU erst dann, wenn der Fahrer mindestens 1,6 Promille hatte. Bei einer niedrigeren Alkoholkonzentration verlangt das Gericht zusätzliche konkrete Umstände, die ausnahmsweise eine MPU erforderlich machen. Das können gravierende Fahrfehler sein. Oder auch sonstige Anhaltspunkte, die für einen zukünftigen Alkoholmissbrauch sprechen.

https://www.lawblog.de/index.php/ar...rspruch-mpu-regelmaessig-erst-ab-16-promille/
 

poesie noire

vivo forlasis

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Die MPU ist eine Geldschneiderei. Ohne psychologische Unterstützung, schaffen es die wenigsten auf Anhieb. In der psychologischen Schulung wird den Delinquenten nicht bei der Charakterformung geholfen, sondern wie man den Test besteht. Letztlich ein Durchmogeln gegen harte Euros.

Besser wäre (m.M.n) 0,0 Promille. 1. Verstoß: 1 Jahr Pappe weg+Bußgeld. 2. Verstoß: 2 Jahre Pappe weg+ höheres Bußgeld und so weiter.
Damit sollte dann jedem klar sein - kein Alkohol am Steuer. Dafür braucht es dann keine MPU. Bei anderen Delikten muss dann stattdessen ein ordentliches psychologisches Gutachten her, das belegt ob man ein Fahrzeug führen sollte/darf. Die MPU in der Form gehört abgeschafft.
 

saddy

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Parallel dazu kriegen Kiffer die nichtmal high gefahren sind gleich eine aufgedrückt.
 

P3rsona

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@infofilter:

Damals keine Sperrfrist, lediglich eine Geldstrafe. Ist jetzt ca 3 Jahre her.
Allerdings lag der Promillewert wohl bei < 2‰
Antrag auf Ersterlaubnis ist bisher von der Behörde weder angenommen noch abgelehnt worden. Allerdings wurde infomaterial für eine MPU, sowie ein Fragebogen über körperliche und psychische Einschränkungen zugeschickt, der ausgefüllt zurückgeschickt werden muss.
Auch ein Führungszeugnis der Anlage "O" (oder so ähnlich) sollte an die Behörde geschickt werden.
Bin mir daher nicht so sicher.
 

infofilter

Ruhe in Frieden

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@P3rsona: weiß gar nicht mehr wo ich das gelesen hab, ab einer bestimmten promillegrenze - jetzt wohl wieder 1,6 - wird die führerscheinstelle benachrichtigt, und die können die charakterliche eignung anzweifeln. zum beispiel wenn es anzeichen für eine wiederholungsgefahr gibt. aber da will ich mich nicht aus dem fenster lehnen, damit hab ich keine erfahrung. vorhin hatte ich nur das gerichtsurteil im kopf, und da gilt halt, was nicht drin steht ist nicht.
 

P3rsona

Inventar

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Also falls es noch wen interessiert, ab wann es bei Radfahrern losgeht.
Ich musste Gestern mal zur Fahrerlaubnisbehörde und hab mal nachgefragt.
Der Promillewert ab dem die Eignung eines Radfahrers angezweifelt werden darf, ist von 2‰ auf 1,6‰ runtergesetzt worden.
 
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