• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] LG Hamburg: PayPal muss Identität von Piraten preisgeben


Das LG Hamburg hatte darüber zu urteilen, ob für sie das luxemburgische Bankgeheimnis gilt oder dieses weniger wert ist, als der Auskunftsanspruch eines Plattenlabels. PayPal wurde dazu verpflichtet, die Identität der Betreiber einer Piratenseite zu offenbaren, die damit einen Online-Dienstleister bezahlt hatten. Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte folgte der Spur des Geldes, um die Identität der Piraten in Erfahrung zu bringen.
Laut der aktuellen Entscheidung des LG Hamburg (Az. 308 O 480/16) gilt das Auskunftsrecht nicht nur bei der Verletzung von Markenrechten, sondern auch bei Urheberrechtsverletzungen. Im vorliegenden Fall wurden die Besucher der Webseite allerdings nicht per PayPal zur Kasse gebeten oder zu einer Spende aufgefordert. Die Werke eines deutschen Plattenlabels waren dort kostenlos verfügbar. Die Piraten hatten den Bezahldienst dafür genutzt, um sich damit Dienstleistungen eines Unternehmens einzukaufen. Nach Ansicht der Richter gilt der Auskunftsanspruch nämlich auch im weniger direkten Zusammenhang mit der Rechtsverletzung, wie beispielsweise dem Anmieten eines Servers oder vergleichbaren Dienstleistungen.

Der klagende Rechtsanwalt Clemens Rasch vertritt in seiner Pressemitteilung die Ansicht, dass jeder an der Rechtsverletzung beteiligte Anbieter wie PayPal oder Kreditkartenfirmen dazu verpflichtet sind, bei berechtigten Anfragen von Rechteinhabern zu kooperieren. Das Bankgeheimnis müsse dahinter zurücktreten. Diese Entscheidung erleichtere es, Täter zu ermitteln, um sie haftbar zu machen. Die Kanzlei hatte bereits im Vorfeld mit einer Entscheidung aus Juli 2016 dafür gesorgt, dass Namen und Adressen von Piraten offengelegt werden mussten, die sich ihre Schwarzkopien mittels PayPal bezahlen ließen (Az. 308 O 126/16).

Im Graubereich wird PayPal trotz seiner enormen Popularität nicht so gerne genutzt. Die Betreiber von Piraterie-Seiten müssen nämlich ständig damit rechnen, dass ihre Konten und somit auch ihr Guthaben schon beim reinen Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen eingefroren werden.



Bildquelle: blackbird14, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/lg-hamburg-paypal-muss-identitaet-von-piraten-preisgeben/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 
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