• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Staatstrojaner: Einsatz auch bei Alltagskriminalität geplant



Der Einsatz staatlicher Schadsoftware soll sich künftig auch auf gewöhnliche Alltagskriminalität erstrecken. Das ermöglicht der Polizei nun bald, Staatstrojaner auch bei strafrechtlich relevanten Delikten anwenden zu können und nicht nur bei Gefahrenabwehr von internationalem Terrorismus. Ein entsprechende Gesetz erarbeitet das Justizministerium. Es soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden, berichtet netzpolitik.org.



Staatliche Schadsoftware nun auch auf gewöhnliche Alltagskriminalität auszuweiten, ist offenbar eines der nächsten angestrebten Ziele der Großen Koalition. Zu diesem Zweck soll die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung in die Reform des Strafprozessrechts aufgenommen werden, die eine Vielzahl von Veränderungen regelt, und aktuell kurz vor Verabschiedung im Bundestag steht. So soll die neue Regelung mittels Verfahrenstrick in einem bereits existierenden Gesetzesprozesses versteckt werden, um eine große öffentliche Debatte zu vermeiden.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht den derzeitigen Paragrafen letztes Jahr als verfassungswidrig eingestuft hat, enthält das neue BKA-Gesetz abermals einen Paragrafen, der weitgehend dem bisherigen entspricht. Allerdings wurde der Geltungsbereich stark erweitert, von Abwehr einer Terrorgefahr nun auch auf Alltagsverbrechen, wie Steuerbetrug, Drogenkriminalität usw.

Die Landes-Staatsanwaltschaften strebten bereits im Novemberin in einem „grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen“ Dokument, eine „Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelungen“ an, dass Netzpolitik.org dennoch veröffentlicht hat.

Kritik gegen die geplante Maßnahme kommt aus den Reihen der Grünen. So kommentiert Hans-Christian Ströbele, für die Grünen im Rechtsausschuss, gegenüber netzpolitik.org: „Der sogenannte Staatstrojaner ist ein intensiver Eingriff in die Grundrechte. Solange dabei nicht geklärt ist, wie Berufsgeheimnisträger und der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt werden oder andere auf den Endgeräten gespeicherte Inhalte jenseits der überwachten Kommunikation, lehnen wir einen solchen Eingriff ab. Eine eigene Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz der Quellen-TKÜ im repressiven Bereich müsste diese Punkte klar regeln, ansonsten wäre sie verfassungswidrig.“

Auch Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs, außert Bedenken gegenüber netzpolitik.org:
„Die Freigabe des Überwachungstrojaner-Einsatzes für die normale Polizeiarbeit gegen Alltagskriminalität bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit massiv steigt, Betroffener einer staatlichen Rechner-Infiltration zu werden. Die Beteuerung von Regierungspolitikern und Behörden, der Trojanereinsatz sei nur eine Ultima Ratio für schwerste Fälle, stellt sich – wie zu erwarten – als zielgerichtete Lüge heraus.“
Bildquelle: Zaadii, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/staatstrojaner-einsatz-auch-bei-alltagskriminalitaet-geplant/Quelle
Autor: Antonia
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Novgorod

ngb-Nutte

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@Cybercat: ein typischer "alltagskrimineller" hat nicht signifikant mehr sicherheitsbewusstsein als jeder andere google-nutzer auch.. wie oft wirst du deine kriminellen geschäfte wirklich nur mit bildschirmtastatur in der VM und hinter 7 proxies™ machen, bis es dir zu doof wird? die können ja zusätzlich auch die maus loggen oder gar den bildschirminhalt ;).. ab wieviel kriminalität lohnt sich tatsächlich der aufwand, ausreichend gegenmaßnahmen gegen das BKA-gehacke zu treffen? es reicht ja, wenn du nur einmal unvorsichtig bist.. es bleibt dann noch die frage, ob sie wirklich einen 0day an jemanden wie dich vergeuden wollen und das ist bei "alltagskriminalität" eher unwahrscheinlich, allein schon wegen der masse und mit einem blick aufs budget..

die werden auch nicht bei dir einbrechen, nur um einen trojaner zu installieren - denn falls du schon solche begehrlichkeiten weckst, macht es viel mehr sinn, deine wohnung einfach zu verwanzen.. am wahrscheinlichsten werden sie dir eine email/nachricht von einer dir bekannten adresse schicken mit einem link oder präparierten word/pdf-dokument o.ä. und einfach hoffen, dass du kein IT-experte bist, sondern eine dumpfbacke so wie 99% der gesellschaft.. das ist eigentlich auch kein so schlechter plan, weil es keinen grund gibt anzunehmen, dass der IT-experten-anteil unter den alltagskriminellen aus irgendeinem grund größer sei als in der übrigen gesellschaft.. mit diesen "lazy-cop"-methoden wurden noch nie "schlaue" verbrecher geschnappt, das ist auch garnicht deren ziel - sie wollen einfach die statistik verbessern und die statistik freut sich nicht weniger über geschnappte dumpfbacken als über geschnappte IT-experten ;)..

deswegen jammern die ja auch ständig, wenn dumpfbacken-software "sicherer" wird (end-to-end-verschlüsselung bei whatsapp usw.) - da gehts nicht ums prinzip, weil man mathematik nicht verbieten kann und jeder, der es wirklich will, auch in der lage ist sich vor den "lazy-cops" zu schützen, sondern es geht schlicht und einfach um die masse.. wenn die dumpfbacken quasi "gratis" genauso geschützt sind wie die experten, dann leidet die statistik signifikant darunter, denn das knabbert an den 99% ;)..
 

Snake Pilsken

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Mein letztens bei Amazon bestelltes Keyboard hat trotz Prime eine verdächtig lange Lieferzeit gehabt!

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Shodan

runs on biochips

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dieser tolle Staatstrojaner müsste ja erst mal funktionieren
Die Eigenentwicklung ist nur eine Nebelkerze. Das Projekt soll gar nicht funktionieren, sondern nur existieren.
Denn so kann keiner wirklich meckern, wenn vorhandene Systeme unbegrenzt weiter genutzt/getestet werden, obwohl sie den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht genügen.

Immerhin muss man ja zwischenzeitlich weiterarbeiten können.
Aber keine Sorge: der rechtlich einwandfreie Staatstrojaner kommt noch (durch ausreichend angepasste Rechtslage)
 

KaPiTN

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Der Einsatz eines solchen Tools mit richterlicher Anordnung wird ja bestenfalls gedeckt sein.

Wie mag es da rechtlich eigentlich bei der Herstellung. handelt es sich nicht um eine Vorbereitung einer potentiell kriminellen Handlung und die ist in diesen Bereichen ja selber schon kriminell? Der Programmierer kennt ja den Zweck nicht und kann sich da eigentlich nicht darauf berufen.

Oder kann ich mich, sollte man mal etwas bei mir entdecken auch darauf berufen, wären alles nur proof of concepts, weil ich gemäß Geschäftsfreiheit Anbieter für den Staat sein möchte?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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du kannst es auch aus rein akademischen gründen machen.. es kommt ganz allein darauf an, ob dem richter gesagt wurde, dass er dir glauben soll oder nicht..
 
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