• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Verständnisfrage zu VPN

tokotoko

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Danke für die zahlreichen Antworten bisher - bisher habe ich nur Bahnhof verstanden was meine Frage betraf.... :unknown:
Entweder deine (über P2P) runterladenden Kinder lassen es sein, was wahrscheinlich keine alternative für sie ist.
Oder sie installieren den VPN auch auf dem PC mit dem sie es tun.
Oder sie nutzen andere Methoden für die es keine Abmahnung gibt, weil nicht gleichzeitig was hochgeladen wird. Usenet oder OCH wären da eine alternative die mir spontan einfallen weil ich sie selber nutze.

Fakt ist das du sie darüber aufklären solltest was schief gelaufen ist und warum. So solltet ihr eventuell zu einer Lösung kommen die das Problem umgehen bzw. lösen kann.
 

saddy

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Ich werf noch mal diesen Artikel in den Raum, vlt hilft das rentner ja etwas zu verstehen, warum er noch keine einfache Antwort auf die Frage bekommen hat : https://www.kuketz-blog.de/anonymitaet-die-haltlosen-werbeversprechen-der-vpn-anbieter/
VPN Dienste sind echt ein zweischneidiges Schwert.

Wenn ich mir eine IP Adresse mit anderen teile, nutze ich das nur für bestimmte Zwecke und tunnel nicht alles in meinem Netz dadurch.
Ist aber letztendlich auch Vertrauenssache und irgendwo emotional ide Entscheidung in meinen Augen. Ich hab jedenfalls lieber kein Vertrauen.
 

tokotoko

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Nächste Frage: Geht es beim Schutz vor Abmahnungen (Thema) um echte, in Kuketz Blogs erklärte, anonymität oder um simple sogenannte verschleierung der eigenen IP Adresse vor Abmahnanwälten, was halt reicht um einer Abmahnung zu entgehen?
Aber wie gesagt bringt der VPN auf dem eigenen Rechner die IP Verschleierung natürlich nur für den eigenen Rechner, was in der Konstellation des TE natürlich sowieso nuzlos gewesen wäre.
Edit:
Und die IP mit anderen teilen tue ich seit 6 Jahren ohne Nachteile. Obs jetzt Vorteile waren kann ich nicht natürlich auch nicht sagen. Ist wie du sagst eine Vertrauens bzw. Glaubenssache wem man seine besuchten Pornoseiten lieber preis gibt, dem Snowden bekannten ISP oder dem unbekannten Scene VPN Anbieter. Jeder wie er es braucht.
Noch mal Edit:
Gibt übrigens auch VPN Anbieter bei der man eine dedicated IP buchen kann, damit wäre man der einzige der die IP nutzt.
 
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sia

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Was bringt mir die Unterschrift eines/einer minderjährigen wenn ich sie nachher trotzdem anscheissen muss. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/...nd-schuetzt-muss-selbst-haften-a-1141181.html

Haha.

spiegel.de Artikel schrieb:
Nachforschungen unter den drei erwachsenen Kindern […] Zum Thema Musik-Uploads hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach geurteilt: 2012 entschied er, dass Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder nicht haften, wenn die Kinder über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt worden sind und wenn die Eltern auch keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihre Kinder dieses Verbot unterlaufen.
 

tokotoko

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:D
Das die "Belehrung" mehr oder weniger Ironisch gemeint war hast aber schon verstanden?
Die Kids hätten sich sowieso irgendwann irgendwas geladen, warum nicht besser über meine Usenet/OCH Accounts als das sie nachher doch heimlich über P2P probieren und ich den Stress mit Abmahnungen habe? Aufklärung, Ehrlichkeit und Vertrauen als Stichwort in der Erziehung diesbezüglich.
Hat wunderbar funktioniert offen und ehrlich mit dem Thema umzugehen. Anscheinend besser als beim TE.

Edit:
Eltern müssen Schadenersatz für die illegale Teilnahme ihrer Kinder an Musik- oder Filmtauschbörsen im Internet leisten, wenn sie wissen, welches Kind die Tat beging, dessen Namen aber gegenüber dem Rechteinhabern nicht preisgeben wollen. In solchen Fällen wiege das Eigentums- und Urheberrecht schwerer als der Schutz der Familie, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag (30.03.2017) verkündeten Urteil.
http://www.heute.de/bgh-zu-fileshar...nder-decken-muessen-aber-zahlen-46874466.html
Ist halt immer eine Einzelfallentscheidung. Könnte mir auch vorstellen das die nächste Entscheidung beinhaltet das es ja ein Familienmitglied sein muss und der Anschlussinhaber die zu tragende Strafe halt weiter zu geben hat. Ist aber rein theoretisch gedacht. Interessiert mich eigentlich nicht wirklich weil ich (inkl. Familie) eben diesen Abgemahnten P2P Kram nicht nutze.
Mit der Möglichkeit ihnen aufzuzeigen das sie Abmahnfrei runter laden können habe ich die Problematik und den evtl. Stress mit den Abmahnern einfach umgangen. ;D
Nutzt keine Tauschbörsen (P2P) sondern meine zugänge und Papa bekommt keinen Ärger war die Message die sie verstanden haben.
Darum ging es mir. Vielleicht ist das auch eine Antwort auf die Frage des TE anstatt einen wahrscheinlich sinnlosen VPN auf seinem Rechner zu nutzen und Gedanken darüber zu verschwenden was er nun bringt oder nicht.

gn8
 
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drfuture

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Das *Problem* war hier die Aussage das sie ja wissen wer es war, aber nicht sagen wollen. Daher hier eine andere Entscheidung. Das steht auch so in der Erklärung des Richters
 

dexter

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Was bringt mir die Unterschrift eines/einer minderjährigen wenn ich sie nachher trotzdem anscheissen muss. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/...nd-schuetzt-muss-selbst-haften-a-1141181.html
Das ist Murx, aus mehreren Gründen; zum einen sagt es nix aus über die Belehrung (da gibt es schon etliche Urteile gegen die Abmahnindustrie (auch ohne(!) Belehrung) zum anderen ist das verfahrens- und verteidigungstechnisch grosser Müll. Wenn ich vorm Gericht stehe und sage: ich weiss wer es war aber ich sage es nicht mimimi, dann muss ich auch 3500 Euro übrig haben für meine Blödheit.
Andererseits finde ich da in dem Fall immer noch grenzwertig. Man hätte sich vlt. nen Anwalt nehmen sollen, der sich bisschen auskennt und nicht einen, wie mir scheint, für Verkehrsrecht.

Völlig egal, für wie kompetent ich die Gerichte halte, für so viel Blödheit sind die noch gut weggekommen.
 

Rentner

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Danke erstmal für Eure hilfreichen Antworten....
Habe mit den Kindern gesprochen, die werden nun wohl, wenn Sie zu besuch kommen, Ihre Laptops zuhause lassen.
Vielleicht mache ich mir selber auch nach der Geschichte zu viele Gedanken um die Sicherheit beim PC zu gewährleisten....
 

Quoten_Dieter

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Also ist VPN für OCH eigentlich schwachsinn oder wie? Habe bisher immer einen genutzt, weil ich eine statische IP habe.
 

musv

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Also ist VPN für OCH eigentlich schwachsinn oder wie?
Ja.

Die Zusatzerklärung:
Natürlich ist das Runterladen eines Filmes per OCH auch rechtswidrig. Die Anwälte könnten Dich auch dafür verknacken. Allerdings ist der Schaden, den du dem Verwerter damit verursacht hast, grob in der Höhe des Kaufpreises für genau 1 Werk anzusetzen. Kein Abmahnanwalt wird Dich wegen 20 € verklagen.

Bei P2P (Emule, Bittorrent) lädst du allerdings auch hoch. Und damit stellst du die hochgeladenen Pakete einer theoretisch zahlenmäßig unbegrenzten Gruppe zur Verfügung. Also kann als Streitwert die Höhe angenommen werden, die du bezahlen müsstest, wenn du den Film selbst vertreiben würdest. Du wirst praktisch Lizenznehmer zum Vertreib des Werkes. Dadurch kamen bei den Amis auch immer diese hübschen exorbitant hohen Summen zustande.

In den Abmahnung steht deswegen auch immer als Anklagepunkt das Weiterverbreiten des Werkes, niemals aber das Herunterladen.

(Ich seh grad, tokotoko hat das hier schon beschrieben.)
 

Rentner

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  • #52
Hab mal eine Frage zum Usenet:
Kann mir das hier weiterhelfen? = usenetanonym.de
 

n87

Gelöschter Nutzer3

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Zauberakademie
Du hast noch immer nicht genau geschrieben, was du eigentlich willst.

Gesamten Verkehr per VPN ist nicht das gelbe vom Ei.

Usenet ist zum Herunterladen, genauso wie der P2P Kram oder One Click Höxter.
 

drfuture

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in der Zukunft
verunglimpfe doch das Usenet nicht so...
Das ist auch ne super Infoquelle - und eigentlich überhaupt nicht für Downloads oder Illegales entwickelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Usenet

..... Das das Usenet durch die Verwendung als illegale Downloadquelle einen zweiten Frühling erlebt ist ein anders Thema ;D
 

BurnerR

Bot #0384479

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Zumal sie ja erstmal vom OCH die IP kriegen müssen und dann beim ISP herauskriegen, wem die zu dem Zeitpunkt zugeordnet war.. ist also auch ziemlich egal, ob man eine statische IP hat oder nicht.
Ich kenne das btw nur so, dass eine statische IP extra kostet. Wenn man nicht weiß, ob man eine braucht, dann braucht man auch keine.
 

tokotoko

NGBler

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Zumal sie ja erstmal vom OCH die IP kriegen müssen ...
Das ist einer der Knackpunkte. Beim P2P tut man nicht nur Uploaden, sondern es ist für die anbmahner auch relativ einfach an die IP´s zu kommen indem sie einfach die geschützten Dateien (von DIR) herunterladen. Dabei sehen sie natürlich deine IP und können das dadurch auch Gerichtsverwertbar darlegen.
Bei OCH oder Usenet z.B. müssen sie halt den jeweiligen Anbieter drum bitten (oder was auch immer) deine IP ,über die du heruntergeladen hast, herauszugeben. Die in DE jusristisch einwandfreien Methoden an deine IP zu kommen sind also beschränkt. Bei P2P ist es halt relativ einfach juristisch sicher zu beweisen das man etwas hochgeladen hat. 2 Fliegen mit einer Klappe sozusagen, bringt Geld in die Anwaltskasse.

Dadurch könnte man eine Abmahnung nicht nur für die Kids verhindern, sondern auch für sich selbst wenn die Kids ihren Lappi mitbringen.

--- [2017-03-31 20:45 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Du hast noch immer nicht genau geschrieben, was du eigentlich willst.
Keine Abmahnung erhalten obwohl die Kinder ihren Lappi mit zu ihm bringen. Dachte ich jedenfalls bisher.
Dabei weiss er anscheinend nicht warum er eine Abmahnung überhaupt jemals erhielt (Upload von Dateien). Darum versuchte ich aufzuklären warum er überhaupt eine erhalten hat und wie er es hätte vermeiden können. Sinn oder Unsinn von VPN hin oder her.
 
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bevoller

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Ich hatte aber ehrlich gesagt auch schon ähnliche Bedenken, was ist wenn ich mir bei bspw. Perfect Privacy neun Zugang Miete und mir mit der Horde Schwerkrimineller die selbe IP Teile, könnte das nicht evtl Probleme geben wenn ich mich damit bei Google etc anmelde?
Wozu willst du einen VPN denn nutzen? Es geht doch um Anonymität oder irre ich mich? Die steht und fällt damit, dass niemand dich erkennt. Und das hebelst du aus, indem du dich irgendwo mit deinen persönlichen Daten anmeldest.
Idealerweise noch mit Realnamen und hinterlegter Adresse. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob man deine Daten über deine IP herausfinden könnten.

Ein Benutzername "Max.Mustermann@google.com" sagt ja noch nicht das der Benutzer auch wirklich max.Mustermann heißt - noch ist zwingend ein Wohnort hinterlegt.
Wenn ich mich recht erinnere, hat man den Silk-Road-Betreiber deshalb geschnappt, weil er irgendwann mal mit Realdaten eine Email benutzt hatte, die er dann auch "anonym" verwendet hat.
Google hat jede Menge Server zur Datenspeicherung und ein verdammt langes Gedächtnis.
Will man anonym bleiben, meldet man sich nicht mit persönlichen Daten an, am besten auch nicht mit Fake-Daten, die vielleicht doch Rückschlüsse auf die Herkunft zulassen könnten.
 
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