• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] US-Urteil: Streamingdienste haben keinen Anspruch auf Copyright-Lizenz



Anlässlich eines Streites zwischen dem Streamingdienst FilmOn (früher bekannt als „Aereokiller“) und den großen TV-Sendern, urteilte ein US-Gericht, der 9. U.S. Circuit Court of Appeals, dass der Online-Video-Service nicht die gleichen urheberrechtlichen Pflichtlizenzen wie herkömmliche Kabelfernsehdienste nutzen kann, berichtet Public Knowledge.



Zwar haben die US-Kabelnetze seit 1976 Anspruch auf eine Copyright-Lizenz zu festgelegten Preisen, die ihnen die Weiterleitung terrestrisch frei empfangbarer TV-Programme erlaubt, jedoch gilt diese Regelung nicht, wenn statt klassischer Kabel-Technologie das Internet für die Weiterübertragung genutzt wird. Das Gericht schließt sich mit diesem Urteil der Meinung des US Copyright Office an.

Kabelnetze werden vom Paragraph 111 des US-Copyright-Gesetzes definiert als Einrichtungen, die TV-Signale unverändert über „Drähte, Kabel, Richtfunk oder andere Kommunikationskanäle“ an zahlende Kunden weiterleiten. Was definitionsgemäß für Internetübertragungen zutreffen würde, wird jedoch juristisch bisher anders ausgelegt. So ist das Copyright Office der Meinung, dass der Gesetzgeber damit 1976 nur lokale Kabelnetze legalisieren wollte, nicht aber die überregionale Online-Übertragung.

John Bergmayer, Senior Counsel bei Public Knowledge, meint zu dieser Entscheidung: „Ein rechtliches Resultat, bei dem Online-Videodienste die selben Urheberrechtsverpflichtungen wie traditionelle Kabelbetreiber haben, aber nicht die selben Urheberrechtsvorteile, ist kein gutes Ergebnis für Verbraucher oder den Wettbewerb.“

Die Hoffnungen der US-Verbraucherschützer beruhen nun auf dem Bundesberufungsgericht der Hauptstadt. Falls das Urteil des Berufungsgerichts in Washington zugunsten von FilmOn ausfällt, könnte durch den US Supreme Court dann endgültig geklärt werden, ob Internetübertragungen über „wires, cables, microwave, or other communications channels“ laufen oder nicht.

Fazit:

Das Urteil ist eine schlechte Nachricht für die Endverbraucher, denn es schützt die klassischen Kabelnetze vor neuer Konkurrenz, infolgedessen dürften die Kabel-TV-Tarife demnach hoch bleiben.

Bildquelle: witwiccan, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/us-urteil-streamingdienste-haben-keinen-anspruch-auf-copyright-lizenz/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 
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