• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

erzwungene Backlinks rechtens?

Erbsensuppe

ficken?

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Sofern da so ein Bohei um das Logo gemacht wird, würde ich dieses schlicht ganz weglassen und die Schule unter meinen Qualifikationen einfach namentlich erwähnen. Das ist nichts weiter als eine Tatsachenbehauptung, diese können die Inhaber der Schule nicht untersagen und auch nicht mit irgendwelchen Verbindlichkeiten versehen. Schlußendlich lässt sich der erworbene Abschluß ja nachweisen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Das ist so aber nicht 100% richtig, du bezahlst nicht um die Plakette zeigen zu dürfen, sondern für die Kurse und Schulungen allein, würde ich mal pauschal sagen.
Du hast damit aber nicht das "Recht" erworben mit einem, dir nicht eigenen Logo oder Marke, zu werben bzw. dich mit fremden Federn zu schmücken, vor allem dadurch Profit zu ziehen bzw. Kunde abzugrasen (, weil du mit dem Logo/Namen wirbst).

das stimmt pauschal nicht ;) - ein zertifikat ist in der regel mit einer prüfung verbunden (*puh* ich hab meine umlaute wieder :D), die extra kostet und den zweck hat, dem späteren arbeitgeber bzw. zukünftigen kunden eines absolventen eine qualifikation nachzuweisen.. ein diplom an der wand hat ja auch eine etwas andere wirkung als "ich habe 18 semster *irgendwas* studiert".. und genau das ist der sinn, überhaupt ein zertifikat zu erwerben und nicht "bloß" eine schulung zu machen - es soll ja gerade eine werbewirkung haben, ohne dass ein kunde selbst testen muss, wieviel der absolvent in der schulung wirklich gelernt hat.. niemand kann dir verbieten, das zertifikat auszudrucken und werbewirksam in deinem geschäft aufzuhängen (natürlich nur wenn du es rechtmäßig erworben hast) - das ist im internet nicht anders, denn es ist nicht mehr oder weniger öffentlicher raum als z.b. ein schaufenster.. die einzige rechtliche unklarheit hier ist bloß die tatsache, dass das logo allein kein zertifikatsdokument ist (ein eingescanntes vollständiges zertifikat inkl. logo wäre rechtlich ja zweifellos kein problem) und daher ggf. nach zitatrecht o.ä. bewertet werden müsste..

Rein Markenrechtlich, - sorry das wird salopp, nicht persönlich nehmen bitte - wenn du der größte Scharlatan bist, schädigst du damit der Marke bzw. dem guten Namen der Schule, daher darf wohl auch nicht jeder Hans-Klaus einfach damit für sich und seine Dienste "werben" oder das in seine Homepage integrieren.

image-transfer geht in beide richtungen, wie der böhmermann mal so schön gesagt hat, daher muss man sich eben gut überlegen, mit wem man wirbt und für was man wirbt ;).. pauschal ist das werben mit einem zertifikat natürlich nicht untersagt (man zahlt ja gerade dafür), wenn man dem aussteller des zertifikats irgendwie peinlich sein könnte.. deshalb muss der verein prüfen, wem er ein zertifikat ausstellt und es ggf. ablehnen, oder explizit einen vertrag vereinbaren, der dem verein erlaubt, das zertifikat nachträglich abzuerkennen, wenn der absolvent zum scharlatan wird (ich würde mich sogar wundern, wenn die AGB des vereins das nicht vorsehen).. in den meisten promotionsordnungen gibt es beispielsweise eine klausel, die es der uni erlaubt, dir den doktortitel für sittenwidriges oder "unehrenhaftes" verhalten abzuerkennen, selbst wenn die doktorarbeit völlig in ordnung war (und es gab mal einen prominenten fall, wo das auch angewendet wurde).. das alles hat lediglich mit der berechtigung zur führung des zertifikats/"titels" zu tun, aber daraus kann man kein grundsätzliches verbot ableiten, mit dem zertifikat zu werben, wenn man es rechtmäßig führen darf..

Es geht nicht darum das der Verein ein Veto-Recht hat wie das Webdesign aussehen soll, sondern auf die Art und Weise wie das Logo verwendet und dargestellt wird, schließlich ist die Gestaltung deren "Eigentum" und manches kann sich dann negativ auf den Namen auswirken.

und eine "zustimmungspflicht" ist kein veto-recht? ;)
einen image-schaden gibt es auch, wenn der pferdeflüsterer ein bekennender neonazi ist und das logo artig nach dem willen des vereins mit deren code einbindet und überall drumherum hakenkreuze platziert (oder nur reinrassig arische pferde behandelt).. das ist dann keine frage des designs, sondern wem sie erlauben, so ein zertifikat zu haben.. ansonsten sieht das zitatrecht keinerlei einschränkungen für die gestaltung der webseite außerhalb des zitierten bildes vor..

Ja, den Vorschlag mit dem Text habe ich auch gemacht. Aber dafür braucht es in diesem Fall wohl keinen "Anwalt" oder schriftliche Fixierung und Papierkram, man kann auch selbst zum Hörer greifen und mit jemanden aus der Schulleitung sprechen wie die Nutzungsrechte sind

natürlich kann man und es wird vermutlich auch im "alltag" funktionieren, wenn man sich eh einig ist.. allerdings gibt das einem keine rechtssicherheit, denn so eine absprache ist nicht bindend für die zukunft.. der verein versucht ja genau das (m.E. rechtswidrig) zu suggerieren: nämlich dass jegliche nutzung des logos ohne ausdrückliche zustimmung verboten ist und man lediglich eine erlaubnis (unter bedingungen) eingeräumt bekommt.. das heißt aber auch in direkter konsequenz, dass diese erlaubnis jederzeit entzogen werden kann, selbst wenn man deren "regeln" folgt, und dann steht man da und kann soviel telefonieren wie man will.. vielleicht kommen sie ja auf die idee, eine kleine gebühr zu verlangen - wäre doch nur fair, oder?

das kann natürlich jeder machen und riskieren wie er will, aber ich würde es nicht einsehen, dass mein webdesign nur so lange bestand hat, bis der verein seine meinung ändert (und man beten muss, dass sie den deal nicht noch mehr ändern) - das wäre mir zu darth vader :D..
 

braegler

Aktiver NGBler

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Wenn man das Logo in seine Seite einbinden will, tut man das ja gewöhnlich in gewerblicher Absicht.
Da das ordnungsgemäß eingebettete Bild ja einen Link enthält, könnte hier durchaus die vom LG Hamburg bejahte Linkhaftung zum Tragen kommen.
Und da reicht laut dem Urteil "wenn der verlinker in gutem glauben war, dass der verlinkte inhalt unbedenklich ist" eben nicht aus.
https://www.spiritlegal.com/files/u...rg, Beschluss vom 18.11.2016, 310 O 40216.pdf

LGH.jpg

Vielleicht die Heise-Lösung in Betracht ziehen?
 

theSplit

1998
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@Novgorod:
Ich zitiere mal nicht, aber meine 3 Cent dazu:
Du bezahlst für die Schulungen bzw. Kurse - und kannst hinterher gerne in "textlicher Form" in deinem "Profil" schreiben - "2017 - Erfolgreich absolvierte Fortbildung bei XY als/zum Tierttherapeuten"... oder ähnliches, wenn das stimmt, darf dir niemand dagegen etwas sagen, schließlich sollte so etwas auch belegbar dokumentiert sein.

Soweit doch alles okay. Es geht nicht um ein extra ausgestelltes Zertifikat - damit könnte man auch im Internet ohne Probleme werben würde ich sagen, eben weil alles "offiziell" ist, also einscannen, auf der Homepage veröffentlichen, sollte alles kein Problem sein. Es ist ja für dich ausgestellt worden als "Nachweis".

Das Werben mit einem Logo allein, sieht dann aber schon anders aus. Wenn es nicht anders ausgewiesen ist, habe ich nicht automatisch mit einer Teilnahme an den Schulungen oder Kursen das Recht erworben, mit dem Logo der Schule auf der Startseite meiner Homepage zu werben oder dies in Drucksachen zu verwenden, wie auch zum Beispiel auf Flyern oder anderen Druckerzeugnissen.

Das Recht am Logo oder Signet (selbst wenn es nur der Name als Text wäre, als "Logo") und wie damit umgegangen werden darf - obliegt nach wir vor dem Eigentümer.

Auch das "verfremenden" eines Logos (Farben invertieren, "Ausbessern", Glanz-Effekte, Anschneiden oder ähnliches...) ist unter Gestaltern eigentlich verpönt und "macht man einfach nicht selbst" (außer man hat den Auftrag dazu...). Ich kann nicht einfach das Logo derart "abwandeln" oder im schlimmsten Fall "verunstalten" weil ich denke ich bin kreativer. Im schlimmsten Fall kann man nämlich der Marke "schaden" wenn ich Gestaltungsrichtlinien bzw. Anforderungen, wie das Logo verwendet werden soll, nicht korrekt berücksichtige oder übergehe und mir "irgendwas selbst zusammenbaue" was vielleicht auch noch "unprofessionel" aussieht. Und das Recht hat der Eigentümer da "dein" Veto einzulegen wenn die Gestaltung nicht richtig ist.

Lange Rede kurzer Sinn, es ging mir wie man lesen kann, ausschließlich um die Verwendung und Nutzung eines "Namens" bzw. eines Logos/Signets und wie damit "umgegangen" werden sollte.
Und die Nutzung des Logos erfordert in aller Regel eine besondere Abpsrache und oder einen genauen Auftrag durch die Schule.

---

Und noch etwas zum Hot-Linking und Backlink eines Bildes - ich gehe einfach mal davon aus, das der Verein unter Umständen nachvollziehen will, wer für die Schulungen wirbt und deßhalb das Logo nicht direkt als Download zu Verfügung stellt, es kann auch nur wegen des Backlinks sein.... steckt man nicht drin.

Aber unterm Strich bleibt es doch einem selbst überlassen, ob mir der Nutzen überwiegt nach deren "Regeln" das Bild einzubinden oder es sein zu lassen.
Oder alternativ eine besondere Absprache mit dem Verein zu führen, bei der mir gestattet wird das Logo für Druck oder Digital weiter zu verwenden, ohne die "normalen" Regelungen. Es soll auch Sonderfälle bzw. Ausnahmen geben...

Aber wie gesagt, ich darf das nicht "einfach so verwenden"... für kommerzielle Zwecke erst mal gar nicht ohne Zustimmung.

Ich weiß jetzt nicht 100% wie der Fall aussieht, wenn ich auf meiner privaten Homepage auf die Schule verlinke und dort das Logo verwende, aber ich würde davon ausgehen dass der Verein/die Schule bitten darf das Logo aus einem Post/News/Artikel/Text zu entfernen... bzw. es zu unterlassen. Aber damit kenne ich mich nun überhaupt nicht aus. :)
 
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Novgorod

ngb-Nutte

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Das Werben mit einem Logo allein, sieht dann aber schon anders aus. Wenn es nicht anders ausgewiesen ist, habe ich nicht automatisch mit einer Teilnahme an den Schulungen oder Kursen das Recht erworben, mit dem Logo der Schule auf der Startseite meiner Homepage zu werben oder dies in Drucksachen zu verwenden, wie auch zum Beispiel auf Flyern oder anderen Druckerzeugnissen.

das ist eben zu klären und das können wir beide nicht zuverlässig, denn:
damit kenne ich mich nun überhaupt nicht aus. :)

ich habe beispiele gebracht, dass überall zertifikate oder herstellerlogos auf webseiten und produkte geklatscht werden, ggf. mit disclaimer-phrase, und dies als zitat behandelt wird (und sicher nicht in jedem fall eine absprache/einverständnis besteht).. sonst dürfte man auch keine klamotten mit herstellerlogos oder getränkeflaschen mit "geschützter form" überhaupt filmen.. es kommt drauf an, ob man auf etwas nur verweist (zitat) oder es sich zu eigen macht.. das kommt tatsächlich auf den kontext an, aber der dürfte hier wahrscheinlich gegeben sein, wenn ein absolvent das logo als beleg für seine zertifizierung nutzt und dies klar aus der webseite hervorgeht (z.b. ein begleitender text wie "zertifizierter irgendwas durch hundeschule soundso: [logo]").. wenn das logo auf seinem papier-zertifikat drauf ist, kann er es ja von da abfotografieren ;)..
 

theSplit

1998
Veteran Barkeeper

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@Novgorod:

Mal dem logischen Menschenverstand nach, wenn du eine Firma hast, mit nem schönen Logo - als "IT Sicherheitsexperte/Dienstleister" und ich das einfach so auf meine Homepage klatschen würde oder damit für meine Dienste werben würde nur weil ich bei dir auf einem Tagesseminar war. Würdest du das richtig finden? - Da hängt ja bei DIR was mit DRAN: Dein Ruf, dein Ansehen, dein Status! :unknown:

Oder wenn ich das Umbaue? Oder es "unprofessionel" darstelle? Oder mich einfach mit deinem Namen und Logo schmücke Digital + Print weil ich "denke" ich darf, ohne das du deine Einwilligung dafür gegeben hast?
 
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Novgorod

ngb-Nutte

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wie gesagt, wenn das ein zitat ist, ist es in ordnung, andernfalls ist es eine urheberrechtsverletzung.. man kann jetzt lang und breit darüber diskutieren was ein zitat ist, aber um bei dem beispiel zu bleiben wäre es sicher in ordnung, wenn da sowas steht wie "ich war bei dieser firma auf einem seminar: [screenshot/logo/foto/whatever]".. es wird z.b. auch gern mit "referenzen" geworben, für welche firmen man schon irgendwelche dienstleistungen erbracht hat - natürlich mit logo und ggf. disclaimer.. und das ist meines wissens völlig legal, es sei denn man hat explizit einen non-disclosure-vertrag o.ä. unterzeichnet, der es einem verbietet darüber zu reden, dass man für die firma irgendwas gemacht hat..
 
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