• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] BGH-Urteil: Antrag der Oppositionsparteien auf Vernehmung Snowdens zurückgewiesen

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Der BGH lehnte den Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss ab. Die beiden Vertreter von Linken und Grünen repräsentierten nicht die dafür erforderliche Mindestzahl von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten, heißt es in einem heute veröffentlichen Beschluss vom 23. Februar.



Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte bereits im Mai 2014 grundsätzlich beschlossen, den im russischen Exil lebenden Snowden als wichtigsten Zeugen zu vernehmen. Er sollte klären, ob auch Deutschland von dem Abhörskandal betroffen war. Im Februar wurde dazu Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vernommen. Von einer geplanten Videovernehmung riet allerdings Snowdens deutscher Anwalt aus Sicherheitsgründen ab: Von Moskau aus könne er sich nicht umfassend äußern ohne seinen Aufenthaltsstatus in Russland zu gefährden. Über seinen Anwalt ließ er erklären, dass er zu einer Aussage bereit wäre, aber nur, wenn er nach Berlin kommen könne. Die Fraktionen der Linkspartei und von Bündnis 90/Die Grünen forderten demnach, dass die Bundesregierung Rahmenbedingungen dafür schaffen müsse, Snowden eine Aussage in Deutschland zu ermöglichen ohne verhaftet zu werden. Die Bundesregierung hätte also dem Whistleblower freies Geleit und somit Schutz vor einer Auslieferung an die USA gewährleisten müssen.

Mit den Stimmen der Union und der SPD war die Forderung auf eine persönliche Vernehmung Snowdens im NSA-Untersuchungsausschuss bereits abgelehnt worden wegen außenpolitischer Bedenken der Bundesregierung. Allerdings legten die Oppositionsvertreter dagegen Beschwerde beim BGH ein und hatten damit im November 2016 bei der zuständigen Ermittlungsrichterin zunächst Erfolg. Auf Antrag von Mitgliedern der Großen Koalition nahm der Bundesgerichtshof (BGH) nun diese frühere Entscheidung zurück. Damit lehnte der 3. Strafsenat den Antrag der Opposition nun endgültig ab. Er scheiterte daran, dass die Opposition über zu wenig Stimmen verfüge, um das notwendige Quorum im Ausschuss zu erreichen (Az.: 3 ARs 20/16).

Das Untersuchungsausschussgesetz sieht dafür zwar Minderheitenrechte vor und benennt sogar eindeutig eine Anzahl von einem „Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses“, allerdings wurde es vom BGH in diesem Fall anders ausgelegt: Diese Regelung sei so zu verstehen, dass die Ausschussminderheit „mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestags repräsentieren muss“.

Linke und Grüne stellen insgesamt nur rund 20 Prozent der Abgeordneten. Dass sie ein Viertel der acht Mitglieder des Ausschusses stellen, reiche demnach nicht aus, um Beweise erheben zu lassen. Das von ihnen angestrengte Verfahren vor dem Bundesgerichtshof sei folglich unzulässig.

Christian Fliesek, SPD-Bundestagsabgeordnete und Obmann seiner Fraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, befürwortet das Urteil. Er meinte auf Nachfrage gegenüber Golem.de: „Ich begrüße die Entscheidung des BGH, weil damit die aus meiner Sicht in vielfacher Hinsicht abwegige Entscheidung der Ermittlungsrichterin aufgehoben wurde. Der BGH hat klargestellt, dass die Koalition in Sachen Edward Snowden keineswegs willkürlich, sondern in sachlich vertretbarer und rechtlich nicht zu beanstandender Weise vorgegangen ist. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass der BGH sich intensiver mit den vielen rechtsirrigen Darlegungen in der Entscheidung der Ermittlungsrichterin auseinandergesetzt hätte, aber dies war aufgrund der formalen Weichenstellung des Gerichts, schon die Antragsbefugnis der Opposition zu verneinen, nicht mehr notwendig.“

Kritik hingegen kam von Martina Renner, Linken-Obfrau im Untersuchungsausschuss: „Der BGH hebt damit auf Antrag der Koalition die eigene mutige Entscheidung auf. Noch im November entschied die Ermittlungsrichterin, dass die Bundesregierung die Bedingungen für eine Vernehmung Snowdens schaffen muss.“

Auch Konstantin von Notz missbilligt das Urteil gleichermaßen: „Der BGH umgeht die eigentliche Frage, wie Beweisbeschlüsse umgesetzt werden müssen. Stattdessen beseitigt er die Minderheitenrechte von Grünen und Linken – der kompletten Opposition – bei der Beweiserhebung im Untersuchungsausschuss mit einem Federstreich. Mit dieser Auslegung wird die parlamentarische Kontrolle verunmöglicht.“

Grafik: (PGP-Signatur) von Elsamuko, thx! (CC BY-SA 2.0)



https://tarnkappe.info/bgh-urteil-a...untersuchungsausschuss-zurueckgewiesen/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 
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