Das Jugendstrafrecht greift dort, wo es zu greifen hat.
Der Killer ist 19 Jahre alt.
Zwischen 18 und 21 Jahren KANN das Jugendstrafrecht angewandt werden, muss es aber nicht.
Aus Erfahrung heraus wird dieses allermeistens, selbst bei Mehrfachstraftätern, angewandt.
Vorgestern haben im TV zwei Psychologen unabhängig voneinander darauf hingewiesen, dass man Täter nur dann resozialisieren kann, wenn sie vorher sozialisiert waren. In dem Fall haben sie es auf den ersten Blick bezweifelt.
Wie können die, als ausgebildete Psychologen, sowas nur behaupten, ohne den Täter je kennengelernt zu haben?
Wenn die Untersuchungen und Verhandlungen tatsächlich ergeben, dass es sich um reine Mordlust gehandelt hat, wird er sehr lange Zeit und vielleicht bis zum Lebensende in einer geschlossenen Anstalt verbringen.
DAS passiert in den allerseltensten Fällen. Wäre nicht das erste Mal, dass Psychologen völlig auf dem falschen Dampfer sind und die Folgen dramatisch sind.
Auch "solche Typen" sind Teil unserer Gesellschaft. Vielleicht hat gerade unsere Gesellschaft ihn zu einem "solchen Typen" gemacht. Die Untersuchungen werden ergeben, unter welchen Bedingungen er aufgewachsen ist.
Ach ja, das Märchen wieder von der schlechten Kindheit. Da müsste es weitaus mehr Schwerkriminelle geben. Eine verkorkste Kindheit entschuldigt die Taten nicht. Ich könnte jetzt auch sagen, dass seine Spielsucht am PC schuld an seiner Mordlust war. Dann würden gleich wieder ein paar Heinis ganz empört aufspringen und skandieren, dass es schließlich Hundertausende gäbe, die blutrünstige Spiele zocken, ohne zum Mörder zu werden. Merkst du was?
Man kann nicht qualifizierten Fachleuten das Vertrauen absprechen...
Mit der Qualifikation ist das halt so eine Sache ...
Wenn Hinz und Kunz und jeder Depp nach Selbstjustiz schreien, ist in unserer Evolution etwas schief gelaufen.
Hier gebe ich dir recht. Ich bin keinesfalls für Selbstjustiz. Mit meiner reinen Meinung hat das auch gar nichts zu tun.
Ja, ich und meine "Kumpels", mit unserem Scheißgelaber von Recht und Verfassung sind in Faschokreisen nicht gut gelitten.
Jaja, wenn man außer seinem Scheißgelaber nichts drauf hat, holt man halt die dümmliche Nazikeule weider hervor.
Auch nichts neues bei dir.
Was soll man von jemanden halten, der schon meint Recht in Anführungszeichen schreiben zu müssen? Da kann es mit der Achtung für so ein Gut ja nicht sehr weit her sein.
Oh jeh, du begreifst es halt mal wieder nicht. Die Anführungszeichen bedeuteten lediglich, meine Meinung, aber keine Aufforderung, geltendes Recht zu missachten. Da muss man schon ganz schön borniert sein, wie du, um eben wieder wilde Unterstellungen zu tippseln.
Laut Verfassungsgericht gebietet es die Menschenwürde, daß auch ein Mörder eine realistische Perspektive haben muss, irgendwann wieder in Freiheit leben zu können.
Schön. So ist die Rechtslage. Weiter?
Die Ermordeten haben leider keine Perspektive mehr. Sie sind einfach tot. Aber um die Opfer geht es euch doch eh nie.
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