• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] EuGH-Entscheid: Keine ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag (07.03.2017) über die Frage, ob die unterschiedliche Besteuerung von gedruckten Büchern und E-Books mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist. Er kam zu dem Ergebnis, dass für E-Books in der EU weiterhin der volle Umsatzsteuersatz gilt und wies damit die Klage Polens gegen die EU-Regelung ab.



Abweichende Regelungen in Frankreich und Luxemburg hatte der EuGH bereits 2015 als Verstoß gegen EU-Recht verworfen. Zwar würden auch E-Books auf einem „physischen Träger“ gelesen, „jedoch wird ein solcher Träger nicht zusammen mit dem elektronischen Buch geliefert“, hieß es damals zur Begründung. Daher sei die Anwendung des ermäßigten Satzes ausgeschlossen.

Somit ist nach geltendem EU-Recht eine verringerte Umsatzsteuer für die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“ zulässig. Entsprechend gilt in Deutschland für normale Bücher und seit 2015 auch für Hörbücher der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Auf digitale E-Books wird dagegen der reguläre Satz von 19 Prozent erhoben.

Eine erneute Prüfung dieser Regelung hatte das polnische Verfassungsgericht nun angestrebt. Es vertritt die Auffassung, dass durch die ungleichen Steuersätze für Papierbücher und E-Books der Gleichheitsgrundsatz verletzt sei. In Polen hatte der dortige Bürgerbeauftragte gegen die Ungleichbehandlung geklagt. Das polnische Verfassungsgericht bat deshalb den EuGH um Auslegung des Unionsrecht. Zudem wurde bei der entsprechenden Anordnung das EU-Parlament nicht ausreichend beteiligt, argumentierten die polnischen Richter.

Die 15-köpfige Große Kammer des EuGH bestätigte zunächst, dass die beiden Vertriebswege damit steuerlich ungleich behandelt werden. Dies lässt die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie aus Sicht der Richter unter bestimmten Bedingungen jedoch zu, entschieden die Richter aktuell.

In der Begründung hieß es, die Konsequenz der für den elektronischen Handel geltenden Mehrwertsteuer-Sonderregelung bestehe darin, alle elektronischen Dienstleistungen von der Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auszunehmen. In Anbetracht der fortwährenden Weiterentwicklungen, denen elektronische Dienstleistungen als Ganzes unterworfen sind, wurde es als erforderlich angesehen, für diese klare, einfache und einheitliche Regeln aufzustellen. Nur auf diesem Weg sei es möglich, den für sie geltenden Mehrwertsteuersatz zweifelsfrei zu ermitteln und so die Handhabung dieser Steuer durch die Steuerpflichtigen und die nationalen Finanzverwaltungen zu erleichtern. Würde E-Books zum Herunterladen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz zugebilligt, setze das eine aufwändige Prüfung voraus, welche Produkte des elektronischen Handels dafür infrage kämen, argumentieren die Richter. Dadurch, so der EuGH, erspare es der Unionsgesetzgeber den Steuerpflichtigen und den nationalen Finanzverwaltungen, bei jeder Art elektronischer Dienstleistungen zu prüfen, ob sie unter eine der Kategorien fällt, die in den Genuss des ermäßigten Satzes kommen könnten.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/eugh-entscheid-keine-ermaessigte-mehrwertsteuer-fuer-e-books/Quelle
Autor: Antonia
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Ein weiterer Sargnagel für ebooks.
Aber solche Konzepte funktionieren sowieso nicht.

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