• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Erfolg für Facebook im Würzburger Fake-News-Prozess

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Das Landgericht Würzburg hat heute (07.03.2017) aufgrund der Klage des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun, ein Urteil gefällt. Demnach unterlag der syrische Flüchtling Anas Modamani mit seinem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk Facebook.



Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun vertrat in dem Rechtsstreit einen Syrer, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde. Völlig unzutreffend behauptete man, er sei einer der Täter, die in Berlin versucht haben, einen Obdachlosen anzuzünden und stellte Anas Modamani damit zu Unrecht als Terrorist und Attentäter dar. Der rechtswidrige, verleumderische Beitrag wurde hundertfach geteilt und Facebook sollte mit der Klage dazu gebracht werden, alle Beiträge, auch die geteilten Duplikate, darüber zu löschen und damit eine Weiterverbreitung stoppen, auch wir hatten darüber berichtet. Facebook bestritt jedoch eine redaktionelle Verantwortung.

Gemäß dem Urteil muss Facebook nun nicht weiterhin aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen den Flüchtling suchen und diese löschen. Das bleibt nun allein Anas Modamani überlassen. Wenn er nicht möchte, dass diese verleumderischen Beiträge Teil einer Hetzkampagne bleiben, so muss er sie selbst suchen und melden. In der Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden Richters der Ersten Zivilkammer hieß es: Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden.

Ob allerdings Facebook bei einer solchen schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte dennoch ein erhöhter Suchaufwand zugemutet werden könne, sprenge hingegen „eindeutig den Rahmen eines Verfügungsverfahrens“. Das müsse deshalb in einem Hauptsachverfahren durch Gutachten geklärt werden, so der Richter. Jedoch bleibt fraglich, ob es überhaupt zu einem Hauptsachverfahren kommt. Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun wird sein Mandat zumindest in dieser Sache abgeben. Diese Entscheidung hat er zusammen mit seiner Familie getroffen, da ihm von unbekannter Seite Gewalt angedroht wurde, falls er nicht sofort das Vorgehen gegen Facebook beende. Das erklärte der Anwalt noch vor dem Verfahren.

Facebooks Statement zu dem Urteil lautet: „Wir möchten zunächst noch einmal betonen, dass wir sehr gut verstehen, dass dies für Herrn Modamani eine schwierige Situation ist. Bezogen auf das Urteil freut es uns, dass das Gericht unsere Ansicht teilt, dass die eingeleiteten rechtlichen Schritte hier nicht der effektivste Weg zur Lösung der Situation waren. Wir haben schnell den Zugang zu Inhalten blockiert, die uns vom rechtlichen Vertreter Herrn Modamanis korrekt gemeldet wurden. Wir werden auch weiterhin auf alle rechtmäßigen Meldungen von Herrn Modamanis Rechtsvertretern eingehen. In Bezug auf Inhalte, die Menschen auf unserer Plattform teilen, halten wir uns weiterhin an unsere Verpflichtungen gemäß deutschen Rechts.“ Weiterhin gab Facebook bekannt, dass die Forderungen nach dem Finden und Löschen eines bestimmten Bildes sich rein technisch nicht realisieren ließen, dafür benötige man eine Wundermaschine.

Der Anwalt Chan-jo Jun äußerte, dass sich das Gericht mit seiner Entscheidung in den Grenzen des Rechts bewegt hätte. Das sei allerdings älter als das soziale Netzwerk. Jun sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, falls man nicht hinnehmen möchte, dass Facebook machen kann, was es wolle: „Wenn nicht, dann brauchen wir neue Gesetze“, meinte er, denn Appelle an die Freiwilligkeit würden nicht ausreichten. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell weh tun, geltendes Recht zu verletzen. In diesem Eilverfahren habe man lernen können, wie die derzeitigen Gesetze auf moderne Sachverhalte reagierten.

Bildquelle: Activedia, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/erfolg-fuer-facebook-im-wuerzburger-fake-news-prozess/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 

Drumkit

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wenn man die reaktionen unter den artikeln liest, die sich häufig damit auseinandersetzen, wo denn so ein flüchtling geld für einen anwalt und eine klage her hat, oder daß man, wenn man ein selfie macht, selber schuld ist, möchte man kotzen
 
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