• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Störerhaftung: Förderung offener Netze durch neues WLAN-Gesetz



Die Bundesregierung will mit einem neuen WLAN-Gesetz die Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze weiter vermindern. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die dritte Änderung des Telemediengesetzes hervor, berichtet die „Rheinische Post“.



Demnach sollen Besitzer von Cafés oder Hotels auch dann von sämtlichen Kosten für Gerichtsprozesse befreit werden, wenn Gäste über ihr WLAN illegal Filme herunterladen. Der geplanten Neuregelung zufolge sollten die Netzbetreiber auch von keiner Behörde gezwungen werden können, Passwortsperren einzurichten, wenn ihr Funknetz bereits einmal für illegale Handlungen missbraucht worden sei.

Im Gesetzentwurf heißt es: Diese weitere Anpassung sei aus Sicht der Bundesregierung nötig, weil der Europäische Gerichtshof im vergangenen September entschieden hatte, dass zwar WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen, „dass ein Gericht oder eine nationale Behörde aber gegen einen WLAN-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen“. Dies könne etwa auch durch einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen. Nach dem Urteil mussten Betreiber von offenen Funknetzen also fürchten, abgemahnt zu werden oder zu einer Verschlüsselung gezwungen zu werden.

Einig sind sich die Koalition aus Union und SPD jedoch darin, dass sämtliche Barrieren für eine weitere Verbreitung offener WLAN-Netze fallen sollen. Um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen, schlägt das Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf vor, dass der Betreiber eines offenen WLAN angewiesen werden kann, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten an seinem Router zu sperren. Mit dieser Regelung soll eine allgemeine Passwort-Schranke – und damit ein Hemmnis für die freie Nutzung eines Funknetzes – vermieden werden.

Bei Branchenvertretern stieß das Gesetzesvorhaben weitgehend auf Zustimmung. So meinte auch Judith Steinbrecher, Rechtsexpertin des IT-Verbandes Bitkom, dass die weitere Einschränkung der Haftung von Accessprovidern und WLAN-Anbietern zu begrüßen sei. Darüber hinaus sieht sie aber auch mögliche Defizite: „Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht in Paragraf 7 eine neue Anspruchsgrundlage vor, nach der auch WLAN-Betreiber dazu verpflichtet werden könnten, bestimmte Nutzungen über die Routereinstellung für seine Nutzer zu sperren.“

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/stoererhaftung-foerderung-offener-netze-durch-neues-wlan-gesetz/Quelle
Autor: Antonia
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TBow

The REAL Cheshire Cat

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Störerhaftung, die Gefühlte 1000 Nachbesserung. Ist der Gesetzgeber zu blöde, oder bekommt er für jeden neuen Vorschlag nen Fuffi bar auf die Hand?
In anderen Ländern klappt das reibungslos, nur in Deutschland ist das eine unendliche Geschichte.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Ist der Gesetzgeber zu blöde, oder bekommt er für jeden neuen Vorschlag nen Fuffi bar auf die Hand?
Kommt vermutlich drauf an in welche Richtung der Vorschlag geht :)

In anderen Ländern klappt das reibungslos, nur in Deutschland ist das eine unendliche Geschichte.
Ist das in den meisten anderen Ländern nicht eher eine Grauzone ohne jede Rechtssicherheit?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Ist das in den meisten anderen Ländern nicht eher eine Grauzone ohne jede Rechtssicherheit?
In Österreich wurde das schon vor einigen Jahren klar geregelt. Vereinfacht gesagt ist man als W-LAN Betreiber kein Störer und muss seine Surfer nicht überwachen bzw Rechtsverstöße unterbinden. Siehe § 13 ECG.
In der Schweiz gibt es auch keine Störerhaftung. http://br-news.ch/eugh-gutachter-wlan-anbieter-haften-nicht-fuer-urheberrechtsverletzungen-dritter/

Störerhaftung ist eine typisch deutsche Erfindung. In Haftung genommen wird dabei nicht nur der eigentliche Täter, sondern auch derjenige, der dem Täter (unwissentlich) Infrastruktur für seine Tat zur Verfügung stellt - eben ein Netzzugang.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/a...es-wlan-ein-kleiner-fuer-berlin/13581180.html
Weil dem so ist, passiert dann Folgendes.
Auf 10.000 Einwohner kommen nur etwa 1,9 offene Wlan-Netze. In Frankreich sind es 5,4 in Großbritannien sogar 28,7
 
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