• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder



Der Vater eines 11-Jährigen wurde vom AG Leipzig verurteilt, weil er ihn nicht ausführlich genug über die Risiken der Nutzung von P2P-Tauschbörsen aufgeklärt hat. Er sagte ihm nur, „dass er nicht einfach etwas downloaden oder etwas Gefährliches“ tun soll. Der Junge hatte ein urheberrechtlich geschütztes Hörbuch illegal zum Download angeboten.

Der beklagte Vater wurde als Anschlussinhaber von der Kanzlei Waldorf Frommer angeschrieben. Er muss nun laut Urteil vom 30.01.2017 (Az. 104 C 7366/16) an einen Verlag 956 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent und die Kosten des Rechtsstreites tragen. Ursprünglich sollte der Mann laut der Filesharing-Abmahnung 300 Euro Schadenersatz und 506 Euro Rechtsanwaltskosten, ausgehend von einem Gegenstandswert von 10.000 Euro, zahlen.

Da der Mann zum Zeitpunkt der Tat abwesend war, konnte er den heimischen Internetanschluss nicht benutzt haben. Seine Lebensgefährtin und sein Sohn waren hingegen zum streitgegenständlichen Zeitpunkt anwesend. Der Mann glaubte, es wäre ausreichend den Sohn darüber zu belehren, dass er seinen Anschluss nicht für illegale Downloads verwenden darf. Im Urteil wird sein Verhalten sogar als „fahrlässig“ bezeichnet.

Es half nichts, dass der Anschlussinhaber seinem Sohn nach Erhalt der Abmahnung den Zugang zum Internet gesperrt hat. Nach Ansicht der Richterin war die Belehrung des Minderjährigen nicht ausreichend, um die Haftung auszuschließen. Der Mann hätte seinen Sohn über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen aufklären müssen. Ihm zu sagen, er soll auf nichts klicken und nie etwas Gefährliches zu tun, war nicht genug. Dies sei schlichtweg keine für das Kind verständliche Erklärung, was es an rechtswidrigen Downloads im Internet gibt und mit welchen Gefahren diese verbunden sind. Es nützte auch nichts bei Verfahren vorzutragen, dass der Junge seinen PC nur für schulische Belange einsetzen sollte.



Auch die Argumentation des Mannes vor dem Amtsgericht Leipzig, dass durch das Filesharing Werke bekannter würden und den Umsatz der Verlage steigern könnten, überzeugte die Richterin nicht. Sie ging sogar davon aus, dass der Mann selbst von dem Hörbuch partizipiert haben könnte und er die Belehrung nachträglich erfunden hat, um die Familie vor Schadenersatzansprüchen zu schützen. Im Übrigen bestätigte das Amtsgericht Leipzig auch die Höhe der von Waldorf Frommer ausgestellten Kostennote und die Höhe des Lizenzschadens.



Bildquelle geralt, thx! (CC0 1.0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/filesharing-eltern-haften-fuer-ihre-kinder/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 

HoneyBadger

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Mal davon ab, dass sich die Begründung für mich auch eher so anhört, als würde der Vater seinen Sohn vorschieben wollen, sehe ich es auch so, dass Eltern bezüglich des Internetnutzungsverhaltens der Kinder in der Verantwortung stehen. Das Thema ist viel zu komplex und auch risikobehaftet, als das man als Vater/Mutter mit "Mach keinen Scheiß!" seine Pflicht erfüllt hat. Da sollte man durchaus ein gesundes Auge drauf haben. Alleine schon weil Kids schnell in irgendwelchen Chats von Pädos manipuliert werden können.
 

Nerephes

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@HoneyBadger:

Als Vater geb ich dir Recht. Aber als jemand der mit der mit dem Internet aufgewachsen ist: Nein.

Die heute "digital native" Gerneration denk immer sie kennen das Internet, dabei kennen sie ja nur Facebook, Instagramm und Co.
Die Hälfte meiner "ich-bin-immer-online"-Bekannten hätten nicht gewusst, wo und wie sie an illegale Downloads kommen. Daher wissen sie auch nicht was möglich ist und klären ihre Kinder nicht korrekt auf.

Wie soll ein Vater, der von der Thematik keine Ahnung hat, seinen Sohn anders aufklären als mit: "Das darfst du nicht!"?

Meinereiner würde seiner Tochter natürlich eine sachgemäße Aufklärung geben ("wenn du P2P ohne VPN benutzt kill ich dich! Am besten bleibst du Nooby bei OCHs.")

:D
 

Pleitgengeier

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Sofern der Vater nicht offiziell sachverständig im Sinne einer IT-Ausbildung welcher Art auch immer ist, sollte das Gericht ihm erstmal nachweisen dass er in der Lage war seinen Sohn genauer aufzuklären und vor allem dass er überhaupt von der Existenz von Tauschbörsen wusste.
Wenn ich da an meine Eltern denke, die wissen ja nicht mal dass es sowas gibt
 

mathmos

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Wie soll ein Vater, der von der Thematik keine Ahnung hat, seinen Sohn anders aufklären als mit: "Das darfst du nicht!"?

Indem er sich entweder selbst informiert oder jemanden hinzuzieht der Ahnung hat und der dann ggf. Gegenmaßnahmen ergreift. Auch wenn Autovergleiche recht ausgenudelt sind und oft hinken... Ich kann beispielsweise nur Auto fahren und Kleinigkeiten wie Spritzwasser auffüllen machen. Trotzdem muss ich dafür sorgen, dass mein Auto den hier gültigen Regeln / Gesetzen entspricht. Wie eben letzten Freitag als ich meine Kisten bezüglich des Abgasskandals umrüsten habe lassen.
 

HoneyBadger

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@Nerephes: Kann ich nur bedingt so unterschreiben. Ich verstehe schon was Du meinst. Nur eigentlich gilt ja "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Klar gibt´s genügend DAUs, die das mit dem Internet noch nicht verstehen. Nur wird es ja nicht besser, wenn man dann Kinder unkontrolliert, auf die weite Welt hinaus lässt. Als Vater/Mutter müsste man eigentlich erst einmal seine eigenen Lücken schließen und dann mit gutem Beispiel voran gehen.

Ich bin selbst mit den Internet groß geworden. In der Kindheit hatte ich bereits mein eigenes 56 k Modem inkl. des nötigen PCs und AOL-Anschluss im Zimmer stehen. Ich weiß nicht mehr, wie alt ich genau war, aber definitiv nicht älter als 12. Für mein heutiges Verständnis zu dem Thema war das sicherlich prägend. Nur das es nicht schief gegangen ist, war eigentlich eher Glück als alles andere. Mein Elternhaus bestand aus solchen unwissenden Usern. Rückwirkend betrachtet war das nicht richtig. Trial & Error ist im Bezug auf die Kindererziehung nicht immer der beste Weg. Du lässt Dein Kind ja auch nicht unbeaufsichtigt über die Straße gehen, wenn es gerade angefangen hat, laufen zu lernen.

Ich für meinen Teil habe aus den Fehlern meiner Eltern gelernt und führe meine Kids schrittweise ans Internet.
 

U.S.C.H.

Slayer

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Wenn er es nicht weiss soll er halt danach googlen. Ich finde es gut dass sich das Gericht hier so entschieden hat, manche Eltern setzen sich mit der Thematik überhaupt nicht ausseinander, Unwissenheit schützt aber vor Strafe nicht.
 

Meta

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Der Vater hätte sein Kind besser über die Nutzung von VPN & Co. aufklären und einen entsprechenden Provider buchen sollen.
 

HoneyBadger

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Wenn ich da an meine Eltern denke, die wissen ja nicht mal dass es sowas gibt

Meine 70 jährige Großmutter hat keinerlei Verständnis vom Internet, weiß aber, dass man damit ausreichend Blödsinn anstellen kann und fragt nach, bevor sie versehentlich etwas tut, was sie nicht versteht. Jeder Mensch, der halbwegs unfallfrei gerade aus denken kann, kann das erkennen, wenn er denn will. Man muss nicht alles wissen, man muss aber aus gesundem Menschenverstand verstehen können, dass man sich entweder Hilfe oder eine Anleitung holen sollte.
 

Baer

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Solmecke hat hier eine Anleitung:


Daneben hat er einen kostenlosen Internetvertrag für die lieben Kinder ins Netz gestellt.

Quelle


Gruß
Baer
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Diese Anforderung an Eltern ist völlig weltfremd.
Ich beziehe mich da auf die News, nicht auf das Video über meinem Beitrag.
 

Jan_de_Marten

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Der Vater hätte sein Kind besser über die Nutzung von VPN & Co. aufklären und einen entsprechenden Provider buchen sollen.
Wenn der Vati das mal kennen sollte .......... manche sind eben lieber Papi als dem Sohn alles mögliche über Technik rauszusuchen, die man als Normalo eh nicht versteht.
 

Ghandy

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@HoneyBadger: Der Vater hat seinem Sohn laut Urteil weitaus mehr als nur "Mach keinen Blödsinn" gesagt. Im Normalfall haften Eltern eben rechtlich gesehen NICHT für ihre Kinder, auch wenn man diese gedruckte Lüge gerne in Form von Baustellenschildern aufstellt. Hier wird ein Mann in die Störerhaft genommen obwohl er seinem Sohn klar gesagt hat, dass er nichts Illegales tun soll. Das widerspricht sich doch, oder?
 

HoneyBadger

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@Ghandy: Zu sagen, die Baustellenschilder seinen eine, Lüge passt eigentlich nicht so richtig. Ebenso wenig "Eltern haften eben NICHT für Ihre Kinder!" So genau wird das gar nicht abgegrenzt. Der Normalfall ist nicht Eltern haften oder haften nicht, sondern wird von Fall zu Fall entschieden, denn es gilt:

§ 832 Abs. (1) BGB schrieb:
Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
und
§ 1631 Abs. (1) BGB schrieb:
Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Auch wenn Du´s groß und fett schreibst, ändert das ja nicht das BGB. ;)
Ferner gibt Deine Quelle wieder, dass die Eltern tatsächlich nicht viel mehr getan haben, als sinngemäß zu sagen: "mach keinen Scheiß!"

Insoweit gab der Beklagte an, seinen Sohn lediglich dazu aufgefordert zu haben, das Internet ausschließlich für schulische Belange zu nutzen. Die als Zeugin vernommene Lebensgefährtin bestätigte zudem eine Belehrung des Sohnes nur dahingehend, „dass er nicht einfach etwas downloaden soll und nie was gefährliches macht“.

Dies entspreche jedoch nicht den Anforderungen an eine ausreichende Belehrung, denn es „enthält keine für das Kind verständliche Erklärung, was es an rechtswidrigen Downloads im Internet gibt“. Für die Wahrung der Aufsichtspflichten sei es deshalb notwendig, „ein Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen zu belehren und ihm die Teilnahme daran zu verbieten […]“

Der 11 jährige Sohn kann u.U. die Folgen seines Handelns gar nicht richtig abschätzen. [Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen: 0-7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung, 0-10: keine eigene Haftum im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz), ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h. eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige aufgrund seines Alters, seiner Reife selbst verantwortlich gemacht werden kann.] Für die Eltern hingegen gilt das nicht. Selbst wenn man sagt, dass man sich mit Technik nicht auskennt, kann man für sein Fehlverhalten, ggf. auch in milderer Form, belangt werden. (§§ 16, 17 StGB) Das Filesharing nicht legal ist, ist durch Medienberichte inzwischen in breiter Masse bekannt genug, sodass man davon ausgehen darf, dass die Eltern das gewusst haben könnten. Das bestätigt ja auch indirekt die Lebensgefährtin mit Ihrer Aussage. Wer Zugang zum Internet hat, kennt auch google und weiß, dass man darüber ziemlich viele Dinge finden kann. Man muss auch keinen höheren Abschluss haben, um zu wissen, dass man darüber nicht nur zu legalem Content kommen kann. Insofern bin ich durchaus der Meinung, dass es eben nicht geht, dass es hier bei einer einfachen Belehrung bleiben kann, um seiner Pflicht als Vater/Mutter nachzukommen. Hier muss vielmehr der richtige Umgang mit diesem Medium beigebracht werden. Und so wie ich das Urteil deute, sieht es das Gericht ja nicht anders. :unknown:

Man kann einem Kind ja auch nicht einfach das erste Fahrrad kaufen, einen Helm in die Hand drücken, den weisen Rat mitgeben: "Fahr nicht zu schnell!" und davon ausgehen, dass das im ausreichenden Maß der Notwendigkeit für Verkehrserziehung nachkommt. Überfährt das Kind dann eine rote Ampel und sorgt dadurch für einen Unfall, kann man sich dann auch nicht darauf berufen, man habe ja keinen Führerschein und kenne daher diese Verkehrszeichen nicht. Andernfalls könnte man seine Kinder ja als Schutzschild für jeden Mist ausnutzen. Ich nutze diesen Vergleich um zu zeigen, dass der Verbreitungsgrad durchaus ausreicht, um entsprechende Kenntnis haben zu können.

Entweder bringt man seinem Kind also bei, sich vernünftig im Internet zu bewegen, klärt auch altersgerecht über die Risiken und Konsequenzen auf oder lässt dies beispielsweise die Schule übernehmen, wenn man selber nicht das nötige Know-How hierfür hat und lässt seine Kinder erst dann sukzessive "alleine" (nicht unkontrolliert) in die Welt des Internets einsteigen. Dann kann man von ausreichender Ausübung der Aufsichtspflicht sprechen. Nicht vorher.
 

drfuture

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in der Zukunft
Insofern dem Kind gesagt wird er solle den PC ausschließlich für schulische Zwecke nehmen - wäre das jedoch auch eine Ansage (und so etwas stand im Text) die meiner Meinung nach Korrekt ist.
Wir wissen alle nicht in welchem "Lernstatdium" der kleine war und wie gut er sich mit den Gefahren im Internet ausgekannt hat.

Für den Anfang fände ich es adäquat den PC auf Schulische Zwecke und zur not eine Hand voll festgelegte Spiele zu beschränken (Ganz davon abgesehen das ich eine Kindersicherung einsetzen würde).
Der Download im p2p hatte sicher nichts mit der Schule zu tun.
 

Pleitgengeier

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Wenn dem Kind gesagt wurde, es solle den PC nur für die Schule nutzen, dann legt das Gericht mit diesem Urteil nahe dass eine lückenlose Überwachung der Kinder notwendig sei.
Man kann nur hoffen dass dieses Urteil in einer höheren Instanz kassiert wird und die Kinder des Richters mal ordentlich Scheiße im Netz bauen - vielen Leuten wird ihr weltfremdes Denken nämlich erst bewusst wenn sie selbst betroffen sind
 

HoneyBadger

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Wenn dem Kind gesagt wurde, es solle den PC nur für die Schule nutzen, dann legt das Gericht mit diesem Urteil nahe dass eine lückenlose Überwachung der Kinder notwendig sei.

Eigentlich legt es nur nahe, dass man mehr dafür hätte sorge tragen müssen, dass das Kind keinen Zugang zu Filesharingdiensten hat. Du musst Dein Kind nicht stasimäßig überwachen, um z.B. Torrents zu blockieren. Im Prinzip hat DrFuture das ja auch schon so gesagt. Meine Kids haben auch ein Tablet und dürfen es nutzen, ohne das ich es aktiv überwachen muss. Ich habe einfach alles blockiert, was nicht ist und fertig. Die Kinder können es nutzen, ohne sich beobachtet fühlen zu müssen und ich habe trotzdem im Zweifel die Kontrolle. Anfänglich waren die Regeln deutlich härter und diese werden Stück für Stück gelockert. Immer in Korrelation zum Reifegrad, Verständnis zu dem was sie da tun und Verantwortungsbewusstsein.
 

U.S.C.H.

Slayer

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Heutzutage ein paar Filter zu setzen, sollte für niemanden ein Problem darstellen, außer natürlich die Leute kennen sich überhaupt nicht mit ihrem PC aus usw.... wenn dies der Fall sein sollte muss man sich damit beschäftigen, google wirft genug Ergebnisse raus. Niemand kann behaupten noch nie von illegalen Downloads oder irgendwelchen Gefahren im Internet noch nie etwas gehört zu haben, da ist es fahrlässig sich nicht damit zu beschäftigen und das Kind mit den Worten mach nichts illegales in das Netz zu schicken. Wäre ähnlich wie das Kind in jedem Alter auf die Straße zu stellen und zu sagen, mach keinen Scheiß. :unknown:
 

Novgorod

ngb-Nutte

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moment mal, hier ging es doch mit keinem wort um überwachungs- oder filterpflicht! die implikationen daraus wären auch verheerend - wir müssen ja bereits das WLAN "hinreichend" absichern (also mit WEP), aber dank solcher "proaktiver" vorschläge kommen die vielleicht noch auf die idee, dass man bestimmte seiten oder dienste in seinem router sperren muss, wenn man besucher oder mitbenutzer (familie, WG) hat, denn eine "aufklärung" ist ja nicht unbedingt effektiv :rolleyes:..

ansonsten ist das wieder mal ein W&F-pressemitteilung-schwachsinnsverfahren (die werden ja nicht all die fälle an die große glocke hängen, die sie verloren haben).. was mich bei diesen verfahren immer wieder zum staunen bringt, ist die unbegreifliche faulheit, selbst in anbetracht einer 1000€-strafe sich nicht 2 minuten lang über das thema zu informieren und die magischen worte zu sagen: "ja, ich habe mein kind über das urheberrecht aufgeklärt und ihm die nutzung von tauschbörsen verboten" - fertig, nächster fall und stinkefinger an W&F :unknown:.. das kind muss ja sicher keine aussage machen weil familienangehöriger und ne altersgrenze gibts da doch bestimmt auch..

und eigentlich gibts nicht einmal einen grund, darüber vor gericht zu "lügen" (selbst wenn es nicht nachweisbar ist) - was spricht dagegen, den kindern, gästen oder mitbewohnern einen standardtext über urheberrecht und p2p vorzulesen (und am besten auf video aufnehmen)? das lässt man halt einmal konsequenzenlos über sich ergehen wie die AGBs eines beliebigen webdienstes und dann ist man für immer aus dem schneider was störerhaftung angeht - man kann dann sogar selbst torrenten soviel man will und hat seine "plausible deniability" auf video ;).. noch dämlicher als alibi-gesetze sind nur die leute, die diese alibi-gesetze nicht zu ihren gunsten nutzen, selbst wenn viel geld auf dem spiel steht :confused:..
 
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