• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] „My Friend Cayla“: Der Spion, der aus dem Kinderzimmer kam



Die smarte Bluetooth-Puppe „My Friend Cayla“ vestößt gegen § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG). Gemäß diesem Paragrafen sind versteckte Sendeanlagen und Spionagegeräte grundsätzlich verboten; verstecken sie sich in alltäglichen Gegenständen, ist selbst der Besitz illegal. Aus diesem Grund wird die Puppe von der Bundesnetzagentur als Spionagegerät eingestuft und ist ab sofort in Deutschland verboten, informiert die Süddeutsche Zeitung.



Die Bundesnetzagentur untersagt folglich sowohl den Verkauf, als auch den Besitz. Die Behörde hat die Verkaufsstellen angeschrieben, damit die Puppen aus dem Sortiment genommen werden und ruft außerdem Eltern auf, die Puppe zu vernichten, wenn sie eine gekauft haben. Der Verkauf und Besitz einer verbotenen Sendeanlage kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, laut Paragraf 148 des Telekommunikationsgesetzes.

„My Friend Cayla“ war das „Top 10 Spielzeug des Jahres 2014“. Hergesteller der smarten Puppe ist das Unternehmen Genesis, wobei „smart“ bedeutet, sie soll lernfähig sein und Fragen beantworten können. Vertrieben wird sie vom britischen Spielzeugbauer Vivid. Sie lässt sich per Bluetooth mit dem Smartphone verbinden, verfügt über Mikrofon, Spracherkennung, Netzwerkzugang und lässt sich über eine iOS- oder Android-App steuern.

Per App kann man mit der Puppe kommunizieren, sie antwortet dann mit Informationen aus dem Internet. So kommentiert sie Spielzüge bei „Tic Tac Toe“ genauso, wie sie Fragen beantwortet und Smalltalk führt. Weil Cayla durch diese Ausstattung jedoch auch eine Sendeanlage nach Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist, hat sich die Bundesnetzagentur eingeschaltet. Die Puppe ist somit nur vermeintlich ein harmloses Spielzeug, denn sie gehört damit zu jener Art von Spionagegeräten, die laut Telekommunikationsgesetz „ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen“, aufgrund ihrer technischen Ausrüstung aber dazu genutzt werden könnten, private Äußerungen anzuhören oder aufzunehmen.

Auslöser war ein Rechtsgutachten des Jura-Studenten Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes, der die Puppe auf ihre rechtliche Vereinbarkeit mit dem Telekommunikationsgesetz untersucht hatte. In diesem Gutachten stellte er fest, dass die Puppe aufgrund eines ungesicherten Zugriffs auf das Mikrofon via Bluetooth als „verbotene Sendenanlage“ einzustufen sei: „Es sprechen entscheidende Gründe dafür, dass die Puppe eine verbotene Sendeanlage im Sinne des § 90 Telekommunikationsgesetz ist. Jedes bluetoothfähige Gerät in Reichweite von etwa zehn Metern kann eine Verbindung zu ihr aufbauen und Lautsprecher und Mikrofon nutzen. In einem Versuch hatte ich auch über mehrere Wände hindurch auf die Puppe Zugriff. Es fehlt an eingebauten Sicherungen“, erklärt Stefan Hessel.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Puppe in die Kritik geraten ist. Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatten Norwegische Datenschützer auf die Datenschutz-Probleme aufmerksam gemacht. Hessel erläutert das Verfahren: Fragen der Kinder würden über die App in die USA gesandt und in eine Text-Datei konvertiert. So lasse sich in Wikipedia-Artikeln nach Antworten fahnden. Der Hersteller würden allerdings die Anfragen speichern und sich das Recht herausnehmen, sie an Dritte weiterzugeben.

Seine Erkenntnisse teilte Stefan Hessel der Bundesnetzagentur mit. Diese geht konform mit Hessels Auffassung, wie Pressesprecher Olaf Peter Eul bestätigt: Die Puppe erfüllt alle Kriterien eines verbotenen Spionagegerätes. Die Behörde leitete umgehend die notwendigen Schritte ein und informiert: „Gerade vom Spielzeug als Spionagegerät gehen Gefahren aus: Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden.“ Schon Ende Januar hatte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Rede in Berlin gesagt: „Cayla ziehen wir aus dem Verkehr, wo immer wir dies können.“

Fazit:

Wer eine „My Friend Cayla“ zu Hause hat, sollte diese also umgehend entsorgen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eltern die Puppe eigenverantwortlich aus dem Verkehr ziehen. Die Behörde bittet auch darum, einen „Vernichtungsnachweis“ auszufüllen, der auf ihrer Webseite heruntergeladen werden kann. Eine Einleitung von Verwaltungsverfahren gegen die Eltern ist derzeit nicht geplant.

Bildquelle: PublicDomainPictures, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/my-friend-cayla-der-spion-der-aus-dem-kinderzimmer-kam/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Kinderspielzeug, dass man als Endkunde mit einem Vernichtungsnachweis zu zerstören hat, ist echt mal was ganz neues.
Wer es nicht macht, der bekommt vielleicht Besuch von der Polizei, welche das Spionagegerät vor den weinenden Kindern gleich vor Ort.vernichtet.
Wahlweise aber einfach nach Österreich verscherbeln, denn bei uns sind solche Spionagegeräte erlaubt.
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Stinkt gewaltig nach die Konkurrenz hat besser geschmiert.
Die Spionageanlage ist nicht versteckter als Google glasses oder Smartwatches.
 
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