Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (15.02.2017) einen Gesetzentwurf auf den Weg durch den Bundesrat und den Bundestag gebracht, mit dem eine umstrittene EU-Richtlinie umgesetzt werden soll, den Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681.
Im Frühjahr 2016 hatte die EU einheitliche Regeln beschlossen. Danach werden die Fluggesellschaften verpflichtet, Passagierdaten zu Flügen in die EU oder aus der EU an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Die Sicherheitsbehörden können diese dann überprüfen und unter engen Voraussetzungen austauschen. Die EU-Vorgaben zur fünfjährigen Flugpassagierdatenspeicherung sollen nun ins nationale Recht implementiert werden.
Ab Mai 2018 will der Staat auch hier in Deutschland nach dem Beispiel der USA oder Großbritannien Flugpassagierdaten sammeln. Diese werden dann automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien abgeglichen sowie anderweitig ausgewertet. Insgesamt sollen 60 Datenkategorien erfasst werden, darunter zählen u.a. Anschrift, Telefonnummer, Reiseweg und -daten, womöglich auch Kreditkarteninformationen, Essenswünsche, E-Mail- und andere Kontaktadressen sowie eventuelle Vielfliegernummern.
Wer in Zukunft also von oder nach Deutschland fliegt, dessen Daten werden gespeichert, wobei es völlig egal ist, ob man Linien- oder Charterflüge bucht, alle Flüge sind von dem neuen Gesetz betroffen. Der Gesetzentwurf ermöglicht die Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Diese Daten dürfen dann auch mit ausländischen Behörden innerhalb Europas ausgetauscht werden.
Laut Richtlinie müssen die Passenger Name Records (PNR) zunächst für sechs Monate „unmaskiert“ und danach viereinhalb Jahre ohne direkten Personenbezug gespeichert werden. Allerdings sollen die Daten auch im zweiten Stadium „re-identifiziert“ werden können. Als nationale PNR-Zentralstelle ist das Bundeskriminalamt (BKA) vorgesehen. Es ist befugt, Informationen an andere Sicherheitsbehörden einschließlich der Geheimdienste weitergeben zu dürfen.
Für Bundesinnenminister Thomas de Maizière ergibt sich die Notwendigkeit einer Speicherung von Fluggastdaten aus der Tatsache heraus, dass Terroristen und Schwerkriminelle nicht vor Grenzen haltmachen: „Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet. Und wir müssen gegebenenfalls auch rückblickend nachvollziehen können, wer wann auf dem Luftweg zu uns gekommen ist.“ Der CDU-Politiker nannte die Fluggastdaten-Speicherung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in Europa. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren für die Pläne. Laut Bundesinnenministerium wird schon daran gearbeitet, ein spezielles Informationssystem aufzubauen, mit dem diese Fluggastdaten verarbeitet und weitergegeben werden können.
Allein das Einrichten des Fluggastdaten-Informationssystems wird laut Regierung 78 Millionen Euro kosten. Dazu kommen sollen 65 Millionen Euro jährliche Betriebskosten. Aber auch die Luftfahrtunternehmen werden schätzungsweise bis zu 3,96 Millionen Euro aufwenden müssen.
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https://tarnkappe.info/beschluss-des-bundeskabinetts-speicherung-von-fluggastdaten/Quelle
Autor: Antonia
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