• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Beschluss des Bundeskabinetts: Speicherung von Fluggastdaten



Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (15.02.2017) einen Gesetzentwurf auf den Weg durch den Bundesrat und den Bundestag gebracht, mit dem eine umstrittene EU-Richtlinie umgesetzt werden soll, den Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681.



Im Frühjahr 2016 hatte die EU einheitliche Regeln beschlossen. Danach werden die Fluggesellschaften verpflichtet, Passagierdaten zu Flügen in die EU oder aus der EU an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Die Sicherheitsbehörden können diese dann überprüfen und unter engen Voraussetzungen austauschen. Die EU-Vorgaben zur fünfjährigen Flugpassagierdatenspeicherung sollen nun ins nationale Recht implementiert werden.

Ab Mai 2018 will der Staat auch hier in Deutschland nach dem Beispiel der USA oder Großbritannien Flugpassagierdaten sammeln. Diese werden dann automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien abgeglichen sowie anderweitig ausgewertet. Insgesamt sollen 60 Datenkategorien erfasst werden, darunter zählen u.a. Anschrift, Telefonnummer, Reiseweg und -daten, womöglich auch Kreditkarteninformationen, Essenswünsche, E-Mail- und andere Kontaktadressen sowie eventuelle Vielfliegernummern.

Wer in Zukunft also von oder nach Deutschland fliegt, dessen Daten werden gespeichert, wobei es völlig egal ist, ob man Linien- oder Charterflüge bucht, alle Flüge sind von dem neuen Gesetz betroffen. Der Gesetzentwurf ermöglicht die Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Diese Daten dürfen dann auch mit ausländischen Behörden innerhalb Europas ausgetauscht werden.

Laut Richtlinie müssen die Passenger Name Records (PNR) zunächst für sechs Monate „unmaskiert“ und danach viereinhalb Jahre ohne direkten Personenbezug gespeichert werden. Allerdings sollen die Daten auch im zweiten Stadium „re-identifiziert“ werden können. Als nationale PNR-Zentralstelle ist das Bundeskriminalamt (BKA) vorgesehen. Es ist befugt, Informationen an andere Sicherheitsbehörden einschließlich der Geheimdienste weitergeben zu dürfen.

Für Bundesinnenminister Thomas de Maizière ergibt sich die Notwendigkeit einer Speicherung von Fluggastdaten aus der Tatsache heraus, dass Terroristen und Schwerkriminelle nicht vor Grenzen haltmachen: „Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet. Und wir müssen gegebenenfalls auch rückblickend nachvollziehen können, wer wann auf dem Luftweg zu uns gekommen ist.“ Der CDU-Politiker nannte die Fluggastdaten-Speicherung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in Europa. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren für die Pläne. Laut Bundesinnenministerium wird schon daran gearbeitet, ein spezielles Informationssystem aufzubauen, mit dem diese Fluggastdaten verarbeitet und weitergegeben werden können.

Allein das Einrichten des Fluggastdaten-Informationssystems wird laut Regierung 78 Millionen Euro kosten. Dazu kommen sollen 65 Millionen Euro jährliche Betriebskosten. Aber auch die Luftfahrtunternehmen werden schätzungsweise bis zu 3,96 Millionen Euro aufwenden müssen.

Bildquelle: Unsplash, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/beschluss-des-bundeskabinetts-speicherung-von-fluggastdaten/Quelle
Autor: Antonia
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