• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Vorratsdatenspeicherung: Gutachten zieht Gesetz in Zweifel



Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Samstagsausgabe) berichtet, gelangt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass das am 16. Oktober 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht.



Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsanbieter, Daten wie Rufnummern und Dauer der Anrufe bis zu zehn Wochen zu speichern. Ermittler sollen darauf bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen zugreifen können. Die Unternehmen haben für die Umsetzung bis zum 01. 07. 2017 Zeit.

Der Europäische Gerichtshof entschied im Dezember 2016, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist (Rechtssachen C-203/15 und C-698/15). Die Bundesregierung hält das geltende deutsche Gesetz dennoch für verfassungs- und europarechtskonform. Am 21. Dezember musste der EuGH im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsersuchens die Fragen eines schwedischen und eines britischen Gerichts zu den jeweiligen nationalen Gesetzen beantworten, die eine Aufbewahrung von Verbindungsdaten regeln. An diesem orientiert sich wiederum der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. In seinem Gutachten weist er darauf ausdrücklich hin.

Die Wissenschaftler ziehen in dem Gutachten folgende Bilanz: „Dieses Gesetz erfüllt nicht die Vorgabe des EuGH, dass bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist.“ Außerdem müsse die Vorratsdatenspeicherung „auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt bleiben“, Personen, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliege, müssen ausgenommen sein.

Der stellvertretende Fraktionschef der Fraktion Die Linke im Bundestag, Jan Korte, sieht den Standpunkt seiner Partei durch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt und verdeutlicht gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ seine Überzeugung: „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt unsere von Beginn an vorgetragene Kritik: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten der gesamten Bevölkerung ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und grundsätzlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar. Das deutsche Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verstößt deshalb in den zentralen Fragen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit gegen die Grundrechte und würde daher vor Gericht so keinen Bestand haben.“ Schon die vorherige Regelung war 2010 von Karlsruhe gekippt worden. Weiterhin meint Korte, dass die Bundesregierung jetzt Schadensbegrenzung betreiben und das Gesetz unverzüglich zurücknehmen solle. Nur so könne der wirtschaftliche Schaden für die Telefon- und Internetunternehmen begrenzen werden. Allein für Vorbereitung und technische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung entstünden bereits geschätzte 600 Millionen Euro Mehrkosten.

Fazit:

Das der Mitteldeutschen Zeitung vorliegende Gutachten des Wissenschaftliche Dienstes des Bundestages erhöht die Chancen, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert. Der SPD-nahe Internetverein D64 (Zentrum für digitalen Fortschritt) hat bereits Klage dagegen eingereicht. Die Mitteldeutsche Zeitung weist noch auf eine von Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ins Spiel gebrachte Alternative hin: das „Quick Freeze“, das Daten Verdächtiger bei konkretem Verdacht für einen gewissen Zeitraum einfriert.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/vorratsdatenspeicherung-gutachten-zieht-gesetz-in-zweifel/Quelle
Autor: Antonia
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TBow

The REAL Cheshire Cat

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Nicht nur ein Gutachten hat starke Zweifel - jetzt hat auch schon ein Gericht zur VDS Neu entschieden, die im Juli in Kraft treten soll.

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Erfolg per Eilantrag: Ein Internetprovider aus München muss vorerst keine Daten für Behörden bereithalten. Das entschied ein Gericht in Münster.

Der Münchner Provider Spacenet ist mit einem Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich gewesen: Das Unternehmen muss vorerst keine Internetzugangsdaten seiner Kunden für Behörden bereithalten. Denn die Vorratsdatenspeicherung ist "mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar". Das haben heute Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden.

Diese Entscheidung gilt vorerst nur für Spacenet, allerdings könnten nun andere Internetprovider oder betroffene Unternehmen die Vorratsdatenspeicherung auf ähnliche Weise anfechten. "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist der erste Schritt in die richtige Richtung", sagt Oliver Süme, der beim Branchenverband Eco für Politik und Recht verantwortlich ist. "Aber jetzt ist es an der Zeit für eine Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen

http://www.sueddeutsche.de/digital/...eicherung-verstoesst-gegen-eu-recht-1.3556331
Schon mal ein guter Anfang. :)
 

Dieter85

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Also damit konnte ja nun wirklich niemand rechnen... Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen ein EU-Recht, das anlasslose Vorratsdatenspeicherung verbietet? Sowas.
 

Pleitgengeier

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„Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich.“
- Hans-Peter Uhl (CSU) über Internetzensur
 

royal tea

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Verstehe ich nicht :unknown:

Erwartet die Bundesregierung eine Destabilisierung durch NGOs? Infolgedessen Bürgerkrieg? Und anschließend der Wandel zu einem Kriegsgebiet?
Rational fällt mir leider nichts ein, abgesehen von Wirtschaftsspionage.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Gute Nachrichten für alle Bürger.

Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus

Nur drei Tage vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung kommt deren vorläufiges Aus. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) die anlasslose Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten für unzulässig erklärt hatte, will die Bundesnetzagentur die Provider nicht mehr zu einer Speicherung zwingen. Die Bonner Regulierungsbehörde wolle bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens die Vorratsdatenspeicherung nicht durchsetzen, heißt es in einer Mitteilung. "Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet", schreibt die Bundesnetzagentur.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur bedeutet eine schwere Niederlage für die große Koalition, die im Jahr 2015 unter dem Eindruck von Terrorschlägen in Frankreich und Paris die Vorratsdatenspeicherung gegen erheblichen Widerstand in der SPD durchgesetzt hatte.

Wann ein rechtskräftiges Urteil im Hauptsacheverfahren vorliegt, ist derzeit nicht abzusehen. Möglicherweise wird sogar das Bundesverfassungsgericht das maßgebende Urteil schon gefällt haben, bevor der Weg durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte beendet ist. Karlsruhe hat Eilanträge bislang stets abgewiesen. Ein Termin für die Entscheidung des komplexen Verfahrens sei derzeit nicht absehbar, hieß es noch im April 2017 vonseiten des Gerichts.

http://www.zeit.de/digital/datensch...eil-vorratsdatenspeicherung-bundesnetzagentur
Vom Gesetzgeber hört man bis lang aber nichts. Klar, in Zeiten des Wahlkampfes abgewatscht zu werden, tut doppelt weh.
 

Fummsel

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Diese Watsche ist nicht wirklich wild.
Es interessiert sich doch eh kaum noch jemand für den Schutz der eigenen Daten.
 

Seedy

A.C.I.D

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@TBow:
Das hat unsere Regierung in der Vergangenheit auch kaum von irgendwas abgehalten.
Da kommt sie eben hintenrum z.B. als als Pflicht Kundendaten mindestens 3 Monate aufzubewahren, damit Kunden Fehler reklamieren können, oder so :unknown:
 
Zuletzt bearbeitet:

virtus

Gehasst

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AUF DEM MOND
Was kann einem Gesetzgeber schlimmeres passieren, als wenn sein Gesetz (vorerst) für nichtig erklärt wird? Nur eins, dass es später für grundgesetzwidrig erklärt wird.

Dann versuchen sie es wieder und wieder und wieder..
Spätestens, wenn es 3x in den Nachrichten und 3x gekippt wurde, kräht kein Hahn mehr danach und dann kommt das Gesetz auch durch. :unknown:
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Nur eins, dass es später für grundgesetzwidrig erklärt wird.
Genau genommen hat dass der EUGH schon getan - glauben die es merkt keiner wenn sie einfach das gleiche nochmal beschließen?

Der EUGH hat ja nicht Details der VDS verboten sondern das Fundament ansich: Die Anlasslose Speicherung von allen
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Schön Einwände eurerseits, aber das kratzt den Gesetzgeber überhaupt nicht. Es gibt je keinerlei Konsequenzen für das Beschließen grundgesetzwidriger Gesetze - auch wenn sie es 10 mal versuchen.
 
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