In einer mündlichen Verhandlung gab das OLG München am 19. Januar bekannt, dass die Cyando AG, Betreiberin des Online-Speicherdienstes Uploaded.net, bei Urheberrechtsverletzungen nicht schadensersatzpflichtig sei. Die Vorinstanz hatte das Gegenteil entschieden. Noch wurde kein Urteil gefällt. Die Kläger signalisierten aber bereits, dass sie vor den Bundesgerichtshof ziehen wollen.
Laut einer dpa-Meldung müsse die Betreibergesellschaft des Sharehosters Uploaded.net keinen Schadenersatz an die Rechteinhaber leisten. Die Haftung wird abgelehnt, weil die Daten nicht von den Mitarbeitern der Schweizer Cyando AG hochgeladen werden. Auch konnte Uploaded keine direkte Zusammenarbeit mit den Uploadern oder anderen Inhalte-Anbietern (wahrscheinlich: Warez-Foren) nachgewiesen werden. Bis zum Eingang des Schreibens der Rechteinhaber habe der Betreiber von möglichen Urheberrechtsverstößen keine Kenntnis. Deswegen seien sie keine Täter. Das OLG München geht aber davon aus, dass Sharehoster grundsätzlich dazu verpflichtet seien, die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.
Hintergrund der Verhandlung ist eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Sharehoster und diversen Verlagen sowie Constantin Film, Sony Music Entertainment Germany und der GEMA. Der Online-Speicherdienst sei von vornherein so konzipiert worden, dass dort Rechtsverletzungen stattfinden, argumentierten die Kläger. Das Gericht ließ nun durchblicken, dass man lediglich die Unterlassungsforderungen (wegen erneut erfolgter Uploads bestimmter Werke) aber nicht die Zahlung des Schadenersatzes für gerechtfertigt hält. Der Anwalt der Cyando AG, Hermann Waldhauser, hält es für ausgeschlossen, dass man die hochgeladenen Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen könne. Dies sei schon aufgrund der Masse der Uploads technisch unmöglich. Zudem sind viele Archive mit einem Passwort versehen, was jegliche Kontrolle des Inhalts unmöglich macht (und auch machen soll).
Uploaded.net wird sich wohl vor dem Bundesgerichtshof verantworten müssen
Nach Urheberrechtsverletzungen nicht so viel suchen zu können wie von den Rechteinhabern gefordert, weil man mit dem eigenen Geschäftsmodell Gewinn machen will, sei ein Indiz für die „Geisteshaltung, die bei diesem Dienst herrscht“, hieß es vonseiten der Kläger. Das Urteil des OLG München wird erst in einigen Wochen erwartet. Zuvor können beide Seiten schriftliche Anträge machen, um sich auszutauschen. Die Anwälte der Kläger ließen bereits durchblicken, dass sie einen Gang zum Bundesgerichtshof für möglich halten, um die Schadenersatzforderungen durchzusetzen.
Derweil hat die Cyando AG schon vor über einem Jahr angekündigt, sich breiter aufzustellen. Neben dem Betrieb des Online-Speicherdienstes hat man sich ebenfalls auf das Angebot von Virtual Private Networks (VPN) und Content Delivery Systems (CDN) spezialisiert. Uploaded ist und bleibt aber mit Sicherheit das wichtigste Standbein des Schweizer Unternehmens. Wer sich auch nur ein wenig in der Szene umschaut, sieht sofort, wie häufig ul.net von Webwarez-Seiten und Foren als Speicherort für illegale Inhalte genutzt wird. Der Dienst der Cyando AG wird im deutschsprachigen Graubereich zusammen mit Share-Online.biz und Oboom aka Smoozed am häufigsten eingesetzt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
https://tarnkappe.info/olg-muenchen-uploaded-net-nicht-schadenersatzpflichtig/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
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