• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Mitbetreiber der illegalen Plattform „Kinox.to“ verurteilt

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Laut einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Leipzig einen 29-Jährigen Angeklagten unter anderem wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken (Fall „kinox.to“) und wegen Beihilfe hierzu (Fall „kino.to“) sowie wegen (Beihilfe zur) Computersabotage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt sowie Verfalls- und Einziehungsentscheidungen getroffen.



Eine gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts, mit Ausnahme einer numerischen Korrektur im Schuldspruch, als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Leipzig ist damit rechtskräftig.

Nach 14 Monaten U-Haft verurteilte gestern das Landgericht Leipzig den Mitbetreiber und technischen Geschäftsführer der Raubkopier-Kinofilmseite KinoX.to zu 3 Jahren und vier Monaten Haft. Der gebürtige Kasache Arvit O. (29) mit langjährigem Wohnort Timmendorfer Strand, soll nach Feststellungen des Landgerichts in den Jahren 2009 bis 2011 den Betrieb der in Deutschland führenden illegalen Internet-Plattform „kino.to“ unterstützt haben. Dort wurden kostenlos Links zu Raubkopien von Kinofilmen und TV-Serien zum Herunterladen bzw. zum Ansehen im Internet (Streaming) angeboten.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von drei Jahren und elf Monaten. Die Verteidiger hatten keine bestimmte Strafhöhe beantragt. Der 29-Jährige, der 14 Monate in Untersuchungshaft saß, konnte das Landgericht zunächst auf freiem Fuß verlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

Ein Gerichtssprecher gab am Dienstag bekannt, das Urteil sei auf der Grundlage einer Verständigung gefallen. Der 29-Jährige habe im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde ihm ein bestimmter Strafumfang in Aussicht gestellt. Mit der Vereinbarung wurde der eigentlich noch bis Ende Januar mit 19 Verhandlungstagen terminierter Prozess abgekürzt. O. habe sich der „gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht“, erklärte das Gericht. Hinzu kommen zwei Fälle von Computersabotage gegen zwei Konkurrenten, um deren Plattformen unerreichbar zu machen. Weiterhin soll O. daran beteiligt gewesen sein, ein Ehepaar zur Herausgabe ihrer Laptops zu nötigen, nachdem diese möglicherweise Daten gestohlen hatten.

Nachdem die von dem inzwischen verurteilten Fußbodenleger D. B. betriebene Seite „kino.to“ im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen am 8. Juni 2011 abgeschalten worden war, baute der Angeklagte das Nachfolgeportal „kinox.to“ auf, indem er sich laut den Ermittlern eine Sicherheitskopie von „kino.to“ beschafft hatte, und betrieb dieses zusammen mit anderen. Dass die Seite praktisch genauso aussieht wie das abgeschaltete Kino.to, dürfte weitgehend zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Die Nutzer blieben dem Portal treu – und die Betreiber konnten daraus hohe Werbeeinnahmen generieren.

Der 29-Jährige soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern aus Lübeck, wie Sprecher Wolfgang Klein am Dienstag sagte. Laut Landeskriminalamt Sachsen stehen die Brüder KASTRIOT und KRESHNIK S. im dringenden Tatverdacht, als Gründer und Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit dem Betreiben des Raubkopienportals kinoX.to, spätestens seit dem 21. Juni 2011 und ihrer Filehoster freakshare.com und bitshare.com bereits seit spätestens 2009, Straftaten, wie Räuberische Erpressung, Nötigung, Brandstiftung, Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung, begangen zu haben. Zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen fehle bislang jede Spur. Die Brüder sollen über die Zugangscodes für Kinox.to verfügen. Die Seite „kinox.to“ ist noch immer im Netz, weil den Ermittlungsbehörden die Passwörter fehlen. Laut GVU machte der 29-Jährige O. zu seinen mutmaßlichen Komplizen im Prozess keine Angaben. Stattdessen habe eine namentlich nicht benannte Person nach und nach die Kontrolle über die Seite übernommen. O. habe mit dieser Person irgendwann gebrochen, erwähnte aber während der Verhandlungen auch hier keine weiteren Details.

Die beiden Pflichtverteidiger erklärten, dass Staatsanwaltschaft und Polizei in Fällen dieser Art oft „keine Ahnung“ hätten, worum es technisch gehe. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) verhalte sich wie „ein Trojaner in der Justiz“ und beeinflusse die Arbeit der Staatsanwaltschaft. In einer Pressemitteilung der GVU heißt es, dies sei ein „Erheiterung auslösender Vorwurf“ gewesen. Der Industrieverband feiert die Verurteilung als Erfolg, da Streamingseiten schwer beizukommen wäre.

Durch das illegale Streaming entsteht der Filmindustrie jährlich allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro, schätzt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Genau lasse sich das aber nicht beziffern.

Bildquelle: Clker-Free-Vector-Images, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/mitbetreiber-der-illegalen-plattform-kinox-to-verurteilt/Quelle
Autor: Antonia
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Interessant und amüsant finde ich, dass die Seite noch online sein soll, "weil die Passwörter fehlen".

U-Haft wird meiner dunklen Erinnerung nach angerechnet, oder? Dann hat er ja nicht mehr viel abzusitzen, also, bis auf einen Haufen Geld, den er wohl zu zahlen hat und niemals können wird.
 

Jan_de_Marten

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U-Haft wird nur angerechnet, wenn er zwischenzeitlich nicht entlassen wurde/wird.
Wie ist das aber mit dem Haufen Geld? Greift hier die Privatinsolvenz?
 
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