• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Abmahnung: Anschlussinhaber haftet nicht für Nachmieter


Im Internet surfen kann teuer werden, selbst wenn man es nicht war. Foto: redcctshirt, thx! (CC0 1.0)

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer musste kürzlich eine Niederlage vor dem Amtsgericht Leipzig hinnehmen. Die verklagte Frau hatte den Internetanschluss ihrem Nachmieter überlassen, der darüber in einer P2P-Tauschbörse den Film „Tödliches Kommando – The Hurt Locker“ verbreitet hat. Dafür sollte sie bezahlen.

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Produktionsgesellschaft wurde von der berühmt berüchtigten süddeutschen Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung an eine Frau aus Dresden verschickt. Sie hatte ihren Internet-Anschluss ihrem Nachmieter überlassen, der diesen offenbar auch direkt eingesetzt hat. Über ihre Leitung wurde in ihrem Namen der Film „Tödliches Kommando – The Hurt Locker“ illegal verbreitet.

Als sich die Frau weigerte zu zahlen, verklagte Waldorf Frommer sie auf Zahlung von 600 Euro Schadenersatz. Sie sollte zudem die Abmahnkosten in Höhe von 506 Euro begleichen. Doch die Kanzlei mit dem Motto „Für ein neues Bewusstsein im Urheberrecht“ scheiterte damit vor dem Amtsgericht Leipzig. Das Gericht wies die Klage mit Urteil vom 25.11.2016 (Az. 117 C 4856/15) ab. Die Richterin kam zu dem Urteil, dass die Abgemahnte die Urheberrechtsverletzungen nicht begangen haben konnte, weil zum fraglichen Zeitpunkt bereits ihr Nachmieter in die Wohnung eingezogen war. Zu ihrem Glück hatte die Frau aus Dresden zeitnah ihre Ummeldung durchgeführt und konnte somit auf den Tag genau nachweisen, dass sie für die Urheberrechtsverletzungen nicht infrage kommen konnte. Letztlich handelt es sich um einen nachvollziehbaren Ermittlungsfehler des IT-Dienstleisters, der sich in der Tauschbörse am Transfer beteiligt hat, um die IP-Adresse des Film-Uploaders zu ermitteln.


Als Abgemahnter nicht einschüchtern lassen


Die Kanzlei WBS Law kommentiert das Urteil ihrer Mandantin mit den Worten: „Diese Entscheidung des Amtsgerichtes Leipzig zeigt, dass sich Abgemahnte nicht durch eine Abmahnung einschüchtern lassen sollten. Dies gilt auch, wenn sie von einer bekannten Abmahnkanzlei wie Waldorf Frommer stammt. Häufig stellt sich heraus, dass der abgemahnte Anschlussinhaber gar kein Filesharing begangen hat.“ Strittig wird es auch vor Gericht, wenn der Anschluss innerhalb einer Wohngemeinschaft oder von verschiedenen Familienmitgliedern benutzt wird.

Grundsätzlich gilt: Wer als Anschlussinhaber eine Abmahnung erhält, sollte sich zeitnah an einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht oder eine Verbraucherzentrale wenden, um sich helfen zu lassen. Selbst wenn man zurecht angeschrieben wird, macht sich der eingeschaltete Fachanwalt schnell bezahlt. Häufig lassen sich die abmahnenden Kanzleien auf einen Kompromiss bei der Höhe der Kosten ein, um das Verfahren so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen.



https://tarnkappe.info/abmahnung-anschlussinhaber-haftet-nicht-fuer-nachmieter/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 
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