• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] LG München: Uploaded.net unterliegt erneut Plattenlabels


Wie die Kölner Kanzlei WBS Law berichtet, wurde der Sharehoster Uploaded.net vom Landgericht München verurteilt. Die Betreibergesellschaft Cyando hafte als Störer, wenn sie zuvor auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wurde. Das LG München folgt in seiner Begründung in großen Teilen der Rapidshare-Rechtsprechung.
Die Plattenlabels Sony, Universal und Warner sind gemeinschaftlich zur Auffassung gelangt, dass der Sharehoster Uploaded.net explizit auf die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken ausgelegt wurde. Nach Recherchen der Labels wurden Werke der Künstler Andrea Berg, Volbeat und Frida Gold zwischen Dezember 2013 und Februar 2016 über diverse Foren (im Urteil ist von Linksammlungen die Rede) zum Download angeboten.

Die Kläger kamen zur Auffassung, trotz der Kenntnis der Cyando AG der Urheberrechtsverletzungen wurden keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen, um erneute Uploads (Re-Uploads) zu unterbinden. So versuchte man die Betreibergesellschaft als Mittäter der Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen. Die Musikgesellschaften machten daher im gerichtlichen Verfahren Ansprüche auf Unterlassung, sowie auf Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit dem Betrieb des Onlinespeicherdienstes Uploaded.net geltend.


Uploaded.net nicht für Taten der Nutzer haftbar?


Die beklagte Seite vertrat die Ansicht, dass ihr Sharehoster nur in einem äußerst geringen Umfang zur öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Inhalten genutzt werde. Im überwiegenden Umfang von fast 90 Prozent werde der Dienst für legale Zwecke verwendet, so die Anwälte der Cyando AG. Als technischer Dienstleister seien sie weder direkt noch indirekt an den Urheberrechtsverletzungen der Anwender beteiligt. Sie würden zudem umfassende und präventive Maßnahmen ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern beziehungsweise zu beseitigen. Die Anwälte argumentierten, für ein täterschaftliches Handeln fehle es schlichtweg an einer eigenen Handlung. Das bloße Bereitstellen und der Betrieb der Webseite könne nicht als Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens angesehen werden.


LG München folgt Rapidshare-Rechtsprechung


Das LG München urteilte, dass eine Haftung des One-Click-Hosters als Täter grundsätzlich zu verneinen sei (Urteil vom 31.05.2016 – 33 O 6198/14). Allerdings sei die Uploaded-Betreiberin Cyando unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung zur Unterlassung verpflichtet. Damit wird klar zwischen den Tätigkeiten der Nutzer (und somit auch deren Urheberrechtsverletzungen) und der Betreibergesellschaft von Uploaded unterschieden. Nur weil ein Unternehmen einen Online-Speicherdienst in Betrieb nimmt reicht nicht aus, um sie auch als Täter haftbar zu machen. Zudem würde eine Mittäterschaft sowie eine Unterlassungsverantwortlichkeit ausscheiden. Daher hafte man weder als Täterin noch als Teilnhemerin auf Schadensersatz oder Auskunft. Viele hochgeladene Archive sind mit einem Passwort verschlüsselt, um jeglichen Einblick in den Inhalt unmöglich zu machen. Mangels Kenntnis der Inhalte sei man auch gar nicht in der Lage, Auskunft an die Rechteinhaber zu erteilen.

Auch die Haftung des Betreibergesellschaft wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen aufgrund des eigenen Geschäftsmodells als Sharehoster ist laut LG München mangels Vorsatzes nicht begründet. Auch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, die verklagte Firma wegen Beihilfe zu verurteilen. Dafür müsste eine „nachhaltige“ Verletzung der Prüfpflichten vorliegen. Dies war nicht der Fall.

Trotzdem kann das Unternehmen in die Störerhaftung genommen werden, sofern man nach dem eingegangenen Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung zumutbare Prüfpflichten unterlässt. „Wird die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung durch die Ausgestaltung des Sharehosting-Dienstes objektiv gefördert, gelten im Rahmen der Störerhaftung grundsätzlich erhöhte Prüfpflichten.

Die Betreiber-AG Cyando habe es künftig zu unterlassen, Dritten zu ermöglichen, Musikaufnahmen der Musikgesellschaften Sony (Andrea Berg), Universal (Volbeat) und Warner (Frida Gold) in Deutschland öffentlich zugänglich zu machen, wie es in der Vergangenheit über die Domains uploaded.net, uploaded.to und ul.to geschehen ist. Die Ausführungen des LG Münchens sind konsequent und folgen überwiegend der Rechtsprechung bei Verfahren gegen den Sharehoster Rapidshare. Sollte es dennoch bei den genannten Werken nachweislich zu einem Re-Upload kommen, wird es richtig teuer für die Schweizer Cyando AG.



https://tarnkappe.info/lg-muenchen-uploaded-unterliegt-erneut-plattenlabels/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 
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