• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Youtube-mp3: „Berüchtigter Markt“ für Urheberrechtsverletzungen in den USA



Als rechtsverletzenden Streamripping-Dienst hat die USA erstmals auch Youtube-mp3 auf die schwarze Liste gesetzt. Die Webseite Youtube-mp3.org wird in Deutschland, mit Sitz in Hannover, betrieben und soll für einen großen Anteil des weltweiten Streamripping-Aufkommens verantwortlich sein.



Laut dem am Donnerstag, dem 22.12.2016, vom US-Handelsbeauftragten Michael Froman herausgegebenem aktuellen Bericht über „berüchtigte Märkte“ für Urheberrechtsverletzungen (PDF), betrachtet die US-Regierung den Dienst Youtube-mp3 zum Umwandeln und Herunterladen von Youtube-Videos als Teil der „wachsenden Bedrohung für Musiker, Plattenfirmen und digitale Musikvertriebsmodelle“.

Erst kürzlich, im September, wurde Youtube-mp3 in den USA von der Musikindustrie verklagt. So forderte der US-Branchenverband RIAA für jeden einzelnen Fall von begangener Urheberrechtsverletzung einen Schadensersatz von 150.000 USD. Aber nicht nur dafür wurde zur Kasse gebeten, sondern auch wegen der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen von Youtube, um Streamripping zu verhindern. Auf Youtube-mp3 wird angeboten, aus Youtube-Videos die Audio-Spur in eine MP3-Datei zu extrahieren. In der Klage, die RIAA an einem kalifornischen Bundesbezirksgericht eingereicht hat, beanstandet RIAA den Vormarsch der Streamripper, die die Branche vor schwerwiegende Probleme stellen würde. Die RIAA führte aus, dass Streamripper in den USA zwischen 2013 und 2015 ein Wachstum von 50 Prozent verzeichneten und allein „Youtube-mp3“ einen Marktanteil von 40 Prozent beanspruche.

Auf der schwarzen Liste, dem Bericht über „berüchtigte Märkte“ für Urheberrechtsverletzungen, taucht mit Youtube-mp3.org erstmals in der sechsjährigen Geschichte des Informationsträgers eine in Deutschland betriebene Webseite auf. Sie stehe stellvertretend für die „wachsende Bedrohung“, die Streamripper „für Musiker, Plattenlabels und digitale Musikvertriebsmodelle“ darstelle. Mit 4,8 Milliarden Besuchen im vorigen Jahr entfielen rund 40 Prozent in diesem Bereich auf das Portal. Die Musikindustrie schätzt ein, dass der Betreiber Philip Matesanz darüber pro Monat mit Werbung hunderttausende US-Dollar durch Werbeeinnahmen erzielen würde, heißt es in dem Schriftstück.

Youtube-mp3.org teilt sich in dem Bericht einen Listenplatz mit anderen so „berüchtigten“ Share-Hostern und Torrent-Trackern, wie The Pirate Bay, 4Shared, Extratorrent, Putlocker.ch, Rutracker.org, Taobao.com oder Uploaded.net. Sonst finden sich auf Fromans Übersicht hauptsächlich Portale und Sharehoster, die in China, der Ukraine, Russland oder den karibischen Inseln betrieben werden. Die wohl bekannteste Trackerseite The Pirate Bay habe „leider nur kurz pausiert“ und ist nun erneut in die Liste aufgenommen worden. Ihr komme symbolische Bedeutung zu, da deren Betreiber zahlreichen Aktionen von Strafverfolgern aus aller Welt und rechtlichen Schlachten trotzten und bewusst für illegale Downloads würben, so äußerte sich Michael Froman.

Kritik an dem Bericht kommt von der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Demnach solle die US-Regierungsstelle Recht völlig einseitig durchsetzen und zudem weit übers Ziel hinausschießen. Streamripping sei in vielen Fällen vollkommen rechtmäßig. Über YouTube seien tausende Videos mit Tonspuren verfügbar, die unter freien Lizenzen wie Creative Commons stünden oder gar nicht urheberrechtlich geschützt seien. Auch dürften spezielle Nutzerrechte nicht ignoriert werden, die es erlaubten, ein selbstproduziertes Video in eine MP3-Datei umzuwandeln und in einem eigenen Podcast einzubauen. So schreibt auch Cory Doktorow: „Ich habe YouTube-MP3 benutzt, um ein Video von meiner Lektüre, meiner eigenen Geschichte, zu rippen und kann es so in mein Podcast-Feed einbinden.“

Plattformen wie 4Shared befinden sich laut der EFF ebenfalls zu Unrecht auf der Liste, da sie, ähnlich wie YouTube, automatische Systeme zur Suche und Blockade nach illegal hochgeladenen Inhalten eingerichtet hätten.

Die ebenfalls enthaltenen Online-Bibliotheken Bookfi und Library Genesis sehen die Bürgerrechtler als Kämpfer für „Guerilla Open Access“, die vor allem wissenschaftliche, großteils mit Steuergeldern finanzierte Werke der Öffentlichkeit zugänglich machten. Sie gehörten „zu den Früchten der Gier einiger der weltweit größten akademischen Verlage“. Auch Registrierungsstellen für Webadressen wie Domainers Choice hätten in dem Bericht nichts zu suchen, da sie selbst keine Inhalte bereitstellten.

Bildquelle: BEP, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/youtube-mp3-...r-urheberrechtsverletzungen-in-den-usa/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 
Oben