• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Europäischer Gerichtshof verbietet anlasslose Vorratsdatenspeicherung


Foto: Thorsten Korinth, alle Rechte vorbehalten, mit freundlicher Genehmigung.

Kein Weihnachtsgeschenk für den Justizminister oder die Große Koalition, ein großer Erfolg allerdings für alle Datenschützer. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erlaubt die Speicherung der Verbindungsdaten nur im Ausnahmefall, sofern schwere Straftaten bekämpft werden bzw. die öffentliche Sicherheit bedroht ist. Dafür müssen objektive Kriterien vorliegen. Die Weitergabe an die Behörden soll zudem kontrolliert werden.

Am heutigen Mittwoch wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg erwartet. Ein schwedisches und ein britisches Gericht hatten beim EuGH angefragt, ob die Verpflichtung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoße (Rechtssachen C-203/15 und C-698/15).

Der EuGH urteilte gegen die bislang in vielen EU-Ländern übliche „allgemeine und unterschiedlose“ Vorratsdatenspeicherung, so auch in Deutschland und in der Schweiz. Für die Erhebung der Daten sollen künftig objektive Kriterien vorliegen. Zunächst muss überprüft werden, ob die öffentliche Sicherheit bedroht oder mithilfe der Daten schwere Straftaten bekämpft werden müssen. Die ausgewerteten Informationen müssen laut Urteil auf „das absolut Notwendige“ beschränkt werden. Behörden sollen nur Zugriff erhalten, sofern dies eine unabhängige Stelle überprüft. Die Richter verlangen klare und präzise Gesetze in den EU-Ländern um zu verhindern, dass ihre Vorgaben missbräuchlich ausgenutzt werden können.

Die in Deutschland derzeit gültige Vorratsdatenspeicherung über 10 Wochen ist anlasslos und gilt ohne jede Ausnahme. Es kann also gut sein, dass diese oder nach der Wahl die nächste Bundesregierung das Gesetz erneut den EU-Vorgaben anpassen muss. Bereits im April 2014 wurden vom EuGH strengere Vorgaben erlassen.



https://tarnkappe.info/europaeischer-gerichtshof-verbietet-anlasslose-vorratsdatenspeicherung/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 

The_Emperor



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Ein Armutszeugnis wenn man für so eine Feststellung ein übernationales Gericht braucht. Hätte man die umfassende Volksüberwachung VDS schon vor vielen Jahren für alle Personen eingeführt die ein politisches Amt innehaben...
 

Der3Geist

always feed the fish

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Ein Armutszeugnis wenn man für so eine Feststellung ein übernationales Gericht braucht. Hätte man die umfassende Volksüberwachung VDS schon vor vielen Jahren für alle Personen eingeführt die ein politisches Amt innehaben...

Auf keinen fall, dann kommen ja dinge ans licht die einen Politiker am ende noch den Job kosten.
Das möchte ja niemand.
Dann doch lieber diejenigen Beobachten, welche man noch schröpfen kann und die es auch mit sich machen lassen.

Also ich bin über dieses Urteil froh, aber sicherlich wird das auch nur kurzfristig sein, bis sich die Experten wieder etwas neues einfallen lassen.
 
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