• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Sonstiges] Mehrere Waffen und Munition bei sogenannten "Reichsbürgern" sichergestellt

firearm-409000_640.jpg Die Polizei im westfälischen Witten hat bei zwei sogenannten "Reichsbürgern" mehrere Waffen gefunden und sichergestellt. Bei dem Rentner und seiner Ehefrau fanden die Beamten insgesamt 14 Schusswaffen, 8 Luftdruck- und Gaswaffen und jede Menge zugehörige Munition.

Das Paar war zwar ursprünglich legal im Besitz der Waffen, allerdings wurden die Waffenscheine aufgrund der Zugehörigkeit zur "Reichsbürger"-Bewegung widerrufen. Wie die Polizei weiter mitteilte, gebe es beim Mann konkrete Beweise für die Zugehörigkeit zu der Bewegung, bei der Frau lediglich Anhaltspunkte.


Bild: Pixabay
Quelle: n-tv.de
 

War-10-ck

střelec
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Seedy

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@War-10-ck:
Das ist ein guter Einwand:

Was passiert mit den Waffen, wenn die Erlaubnis entzogen wird?
Wie läuft sowas generell ab?
 

The_Emperor



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...allerdings wurden die Waffenscheine aufgrund der Zugehörigkeit zur "Reichsbürger"-Bewegung widerrufen

Jetzt geben sie es schon offen zu dass Personen aufgrund ihrer politischen Ansicht auf die staatliche Abschussliste kommen. Welche Gruppe wird wohl als nächstes auf's Korn genommen? Vegetarier, Schwarze oder Intellektuelle? Kann man aus diesem Vorgehen darauf schließen dass in naher Zukunft allen Moslems der LKW-Schein abgenommen wird?
 

War-10-ck

střelec
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@Seedy: Normal wird dir Zeit gegeben die Waffen legal zu veräußern, machst du das nicht werden die eingezogen. Hab ich so noch nie erlebt ist aber meines Wissens das Vorgehen.

--- [2016-12-21 09:36 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Jetzt geben sie es schon offen zu dass Personen aufgrund ihrer politischen Ansicht auf die staatliche Abschussliste kommen.

Natürlich tun sie das und das ist auch gut so. Beim beantragen einer Waffe wird auch gechecked ob du in radikalen Vereinigungen bist. Macht schon Sinn oder?
 

Dieter85

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Jetzt geben sie es schon offen zu dass Personen aufgrund ihrer politischen Ansicht auf die staatliche Abschussliste kommen. Welche Gruppe wird wohl als nächstes auf's Korn genommen?
Ja, dieser verdammte autoritäre Staat, in dem wir leben.

Wie ging noch dieses Gedicht? Irgendwie so: Als die Beamten die Waffen der Menschen abholten, die einer sektenartigen Gruppe von Verschwörungstheoretikern und Rechtsextremen angehören und den Staat nicht anerkennen, habe ich geschwiegen; ich war ja keine Waffe der Menschen, die einer sektenartigen Gruppen von Verschwörungstheoretikern und Rechtsextremen angehören und den Staat nicht anerkennen.

Welche politischen Ansichten werden als nächstes verfolgt? Linksextremismus? Islamismus? Echt schlimm.
 
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TBow

The REAL Cheshire Cat

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Natürlich tun sie das und das ist auch gut so. Beim beantragen einer Waffe wird auch gechecked ob du in radikalen Vereinigungen bist. Macht schon Sinn oder?
Das Problem hier ist, dass diese beiden Personen nicht dadurch aufgefallen, dass sie waffenrechtliche Verstösse begangen haben. Sie schienen zuverlässig gewesen zu sein. Auch als der Mann schon Reichsbürger war. Erst nachdem bekannt wurde bzw man von Seiten der Politik gegen diese Personengruppe vorgehen wollte, hat man die die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Dies geschah nur aufgrund der Zugehörigkeit zur Szene der Reichsbürger, andere Gründe gab es nicht. Zumindest steht davon nichts in den Medien.

Mit genau der gleichen Begründung könnte man Reichsbürgern zB die Fahrerlaubnis entziehen, obowhl sie keinen einzigen Punkt in Flensburg haben.
"Wer die Gesetze der Bundesrepublik ableht, der ist für das Führen eines Fahrzeuges ungeeignet. Egal, ob er sich bis jetzt rechtstreu verhalten hat, oder nicht."
 
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Dieter85

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Reichsbürger erkennen die Gesetze Deutschlands nicht an. Damit auch nicht das Waffengesetz. Wer das nicht akzeptiert, darf keine Waffe besitzen. Ganz einfach. Ich sehe auch kein Problem darin, ihnen den Führerschein abzunehmen.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Da stehst du aber mit deiner Rechtsauffasung bezüglich Führerschein (noch) alleine da.

Was müsste der Reichsbürger machen, um bestimmte Rechte zu erhalten?
"Ich akzeptiere die Gesetze der Deutchland GmbH nicht, jedoch mache ich in Bezug auf die Strassenverkehrsordnung und das Waffenrecht eine Ausnahme".
Genügt dann das? ;)

Ich würds in etwa so machen.
"Es sind Zweifel an ihrer Rechtstreue in Bezug auf das Waffenrecht aufgekommen.
Akzeptieren sie das Waffenrecht?"
Ja: Alles paletti.
Nö: Gib die Wummen ab.
 
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Dieter85

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Die Polizeigewerkschaft steht hinter mir: "Wer von vornherein staatliche Regeln nicht zu befolgen beabsichtigt, ist als Fahrzeugführer im Straßenverkehr ungeeignet." Ok, die sind jetzt kein seriöser Verein, aber immerhin :D

Aber geschehen ist es tatsächlich noch nicht, soweit ich weiß. Und: Wer glaubt wir werden von einer GmbH regiert, der braucht doch eh keinen Führerschein. Sollen die ganzen Könige von Deutschland doch mit ihren selbstgemachten Ausweisen herumfahren.

Ich glaube die Rechte und Pflichten hier gibt's nur als Gesamtpaket ;) Man muss allen AGBs zustimmen, um die Dienste der Deutschland GmbH zu nutzen.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Die Polizeigewerkschaft steht hinter mir: "Wer von vornherein staatliche Regeln nicht zu befolgen beabsichtigt, ist als Fahrzeugführer im Straßenverkehr ungeeignet." Ok, die sind jetzt kein seriöser Verein, aber immerhin :D
Ehrlich gesagt, sind die für mich kein seriöser Verein, da sich diese schon mehrfach gegen das Grundgesetz gewendet haben bzw dessen Aushöhlung vorantreiben wollen.
Für mich zählen Gerichtsentscheidungen.
 

Dieter85

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@TBow: Ja, deswegen meine Einschränkung (kein seriöser Verein). Allein schon der Bullshit von Rainer Wendt dauernd...
Wir werden sehen was da noch passiert. Und natürlich dürfen diese Maßnahmen nicht jeden Hanswurst treffen, klar.
 

War-10-ck

střelec
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@TBow:

§ 5 Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

1.
die rechtskräftig verurteilt worden sind

a)
wegen eines Verbrechens oder
b)
wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,

wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a)
Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)
mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c)
Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1.

a)
wegen einer vorsätzlichen Straftat,
b)
wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
c)
wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
Mitglied

a)
in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b)
in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,

waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3.
einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a)
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b)
gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
c)
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

4.
innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,
5.
wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

Hab dir alles Fett markiert was hier relevant ist. Das hat schon alles so seine Richtigkeit und ist Gesetzeskonform. Macht imho auch Sinn. Wer nicht zuverlässig ist hat keine Waffen zu bekommen. Wer unzuverlässig wird hat sie entzogen zu bekommen.
 

Seedy

A.C.I.D

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Der Waffenbesitz in Deutschland kein Grundrecht sondern ein Privileg welches an Bedingungen geknüpft ist.

Der Führerschein eigentlich auch, da werden die Bedingungen nur weit aus großzügiger ausgelegt.
Wer z.B. ein mal im Leben gekifft hat, bekommt den Lappen Nie wieder (übertrieben)
Wer allerdings mal besoffen einen tot fährt hat da keine Probleme...
 
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