• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Digitale Gesellschaft Schweiz klagt vor Bundesgericht gegen Vorratsdatenspeicherung


Die gemeinnützige Organisation Digitale Gesellschaft geht mit ihrer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz vor das höchste Gericht. Zuvor hatte am 9. 11. das Bundesverwaltungsgericht St. Gallen die Klage abgewiesen. Im Urteil wurde festgestellt, dass die VDS schwerwiegend in die Grundrechte der Schweizer Bürger eingreift. Man ist entschlossen, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
Die Vorratsdatenspeicherung der Schweiz umfasst eine Speicherung für mindestens ein halbes Jahr wann, wo, wie und mit wem ein Schweizer kommuniziert hat. Ausnahmslos für jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, werde ohne Grund und ohne Verdacht ein detailliertes Profil erstellt. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung Deutschlands ist die Schweizerische agressiver gestrickt. In der Pressemitteilung heißt es: „Sie nimmt auch keine Rücksicht auf das Anwaltsgeheimnis, das Arztgeheimnis und den Quellenschutz von Journalisten. Jede Person in der Schweiz steht Tag und Nacht unter Verdacht.


Beschwerde abgewiesen


Zuvor hatte am 9. November das Bundesverwaltungsgericht St. Gallen die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft abgewiesen. Gleichzeitig wurde ein schwerer Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt. „Das Gericht blendete aus, dass von der Vorratsdatenspeicherung nicht nur die Beschwerdeführer, sondern alle Menschen in der Schweiz betroffen sind. Dabei schenkte das Gericht auch dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht genügend Beachtung.

In zahlreichen europäischen Ländern und in der Europäischen Union hätten die höchsten Gerichte die Vorratsdatenspeicherung mit Verweis auf die Grund- und Menschenrechte für unzulässig erklärt, betonen die Initiatoren der Digitalen Gesellschaft. „Die Schweizerische Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleisten diese Grund- und Menschenrechte auch für die Schweiz.“


Weg der Klage bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Foto: Digitale Gesellschaft


Finanzierung ungewiss


Die juristischen Schritte gegen die Vorratsdatenspeicherung sind kostspielig. Derzeit sind Kosten in Höhe von 23.000 Franken gedeckt. Jedoch rechnet die Digitale Gesellschaft mit mindestens 35.000 Franken an Gerichts- und Anwaltskosten. Daher bittet die NGO um finanzielle Unterstützung. Spendenkonto Digitale Gesellschaft:





https://tarnkappe.info/digitale-ges...sgericht-gegen-vorratsdatenspeicherung/Quelle
Autor: Marcel
Quelle
 

TBow

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Re: Digitale Gesellschaft Schweiz klagt vor Bundesgericht gegen Vorratsdatenspeicheru

"Yeah, i sue ya all" find ich gut. Viel Erfolg!
 
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