• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Uploader zu einem Jahr Haft verurteilt


Ein Uploader von Kickass Torrents (KAT) und The Pirate Bay (TPB) aus Everton bei Liverpool wurde vorgestern zu einem Jahr Haft verurteilt. Die Musikindustrie beziffert ihren Schaden auf eine Million Britische Pfund. Insgesamt wurden durch Wayne Evans rund 700.000 Musikstücke illegal vertrieben. Der 39-jährige DJ hat neben den Uploads bei TPB und KAT auch zwei eigene illegale Webseiten betrieben.
Der Musikverband Performing Rights Society for Music (PRS) beschuldigt Wayne Evans, er sei der Elite Uploader OldSkoolScouse, der bei verschiedenen Torrent-Indexseiten mindestens zweihundert Top 40 Compilations aus Großbritannien illegal zur Verfügung gestellt hat. Binnen eines Jahres sei dadurch ein Schaden von einer Million Britischen Pfund entstanden, kalkulierte der Labelverband PRS. Neben unzähligen Uploads bei KAT und TPB betrieb er die Seite OldSkoolScouse.co.uk und das A cappella Portal DeeJayPortal.co.uk, wo 160.000 Nutzer die Vokalversionen bekannter Songs ausgetauscht haben. Beide Seiten wurden zwischenzeitlich von der Police Intellectual Property Crime Unit (PIPCU) gesperrt (siehe Screenshot oben).

Wayne Evans wird vorgeworfen, die Top 40 Archive seien über die Torrent-Portale mindestens 523.000 Mal heruntergeladen worden, dazu kommen fast 136.000 gezählte Downloads bei den beiden DJ Portalen, die er betrieben hat. Der Verteidiger des Uploaders gab vor Gericht bekannt, der Angeklagte habe aufgrund seiner Filesharing Aktivitäten nicht viel Geld verdient. Die Angaben über den Verlust der britischen Musikindustrie sei nichts weiter als eine Schätzung. Die Höhe der Verluste seien hochgradig spekulativ und in diesem Fall schwer zu ermitteln. Man könne nicht jeden Download automatisch mit einem verlorenen Verkauf des Titels berechnen. Aber genau das habe die PRS getan. Richter Robert Trevor-Jones berücksichtigte bei seinem Urteil die wenig gewinnträchtigen Tätigkeiten des DJs. Der 39-Jährige habe aber schon aufgrund seiner tiefen Einblicke in die Musikwirtschaft über all die Zeit genau gewusst, was er tat. Zudem seien die Umsatzeinbußen signifikant, selbst wenn man diese nicht genau beziffern könne. Die Haftstrafe wurde nach Aussage des Richters als Abschreckung ausgesprochen. Wäre der Mann aus der Nähe von Liverpool vorbestraft gewesen, wäre die Freiheitsstrafe umso höher ausgefallen.



https://tarnkappe.info/uploader-zu-einem-jahr-haft-verurteilt/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 

Seedy

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Die Haftstrafe wurde nach Aussage des Richters als Abschreckung ausgesprochen.

'murrica Fuck Yeah!

Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich, außer jene die zur Abschreckung verheizt werden...
 

Seedy

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@Lokalrunde:
Mir bewusst - bezog sich eher darauf das Urteile zur Abschreckung typische US Rechtssprechung ist.
 

bevoller

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Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich, außer jene die zur Abschreckung verheizt werden...
So lange der gesetzliche Strafrahmen eingehalten wird, ist dasgegen doch nichts einzuwenden. Kinderpornokonsumenten Huch - ein freud'scher Verschreiber, Raubkopierer und deren Unterstützer sollte man für immer wegsperren. :rolleyes:

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du die Abschreckungswirkung bei Kipo-Konsumenten begrüßen würdest. warum also mit zweierlei Maß messen?
 

Seedy

A.C.I.D

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Ich bin mir ziemlich sicher, dass du die Abschreckungswirkung bei Kipo-Konsumenten begrüßen würdest. warum also mit zweierlei Maß messen?

Wieso sollte ich mich für eine von dir getätigte Behauptung ohne Beleg rechtfertigen?


Ich bin mir ziemlich sicher das du darauf stehst Ziegen zu ficken, wieso hältst du das bei Kühen für Unzucht? warum also mit zweierlei Maß messen?


merkste selber?
 

BurnerR

Bot #0384479

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200 Compilations massiv verbreitet und zwei illegale Webseiten betrieben.
1 Jahr wirkt da nicht so massiv viel auf mich, ist das die britische Variante von Abschreckung?
Wie ist das in England, muss er da 12 Monate komplett absitzen, kennt jemand englisches Recht?
Kommt da dann auch noch ein zivilrechtliches Verfahren?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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ich begreife nicht, wie man heutzutage immernoch in der EU ohne jeglichen schutz warez verbreiten kann - wollte er ein grundsatzurteil erzwingen oder was? dann hat er die letzten 15 jahre rechtsprechung verschlafen :confused:..
 

Fummsel

NGBler

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234
@BurnerR

Zitat:
" Das gegenwärtig bestehende System von möglichen Freiheitsstrafen in England und Wales ist recht kompliziert. Grundsätzlich wird eine Freiheitsstrafe als determinate sentence ausgesprochen, was im Prinzip unserer zeitigen Freiheitsstrafe entspricht. Allerdings gibt es in England eine regelhafte und voraussetzungslose Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der verhängten Strafe. Für den Rest der verhängten Haftzeit wird der Verurteilte unter Bewährung gestellt; eine Ausnahme gilt für Haftstrafen bis zu einem Jahr, bei denen eine Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt ohne Strafaussetzung zur Bewährung erfolgt. Diese Abläufe sind gesetzlich vorgegeben und werden automatisch ausgelöst, ohne dass eine Evaluation durch ein richterliches Gremium erfolgt."

Quelle: Strafjustiz in England und Wales, http://www.richterverein.de/mhr/mhr114/m11410.htm , Punkt 4 Absatz 5
 
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