• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnlobby

§

Vorgeschichte:
Am 08.09. hat das EuGH entschieden (Az. C-160/15 – GS Media), dass, falls beim Setzen eines Links eine Gewinnerziehlungs-Absicht dahinter steckt und nicht geprüft wurde, ob auf der Zielseite eine Urheberrechtsverletzung stattfindet, auch das Setzen des Links eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Was das EuGH leider nicht beschrieben hat ist, wann ein Link der Gewinnerziehlung dient. Sprich ein Affiliate-Link? Eine Webseite mit Werbebanner? Ein Blogger, der über seinen Beruf bloggt und in diesem Sinne z.B. auf den Blog eines anderen Photographen verlinkt, auf dessen Seite leider ein Bild geklaut ist?

Aktueller Fall:
Ein deutscher Fotograf hat auf einer Webseite einen Artikel gefunden, der mit einem Foto von ihm geschmückt war - wofür der Author jedoch keine Lizenz erfragt, geschweige denn erhalten hatte. Soweit so klar - eine klassische Urheberrechtsverletzung.
Nun ist dem Fotograf aber aufgefallen, dass eine andere Webseite auf genau jenen Artikel einen Link gesetzt hat ... und da kommt das EuGH und jetzt neu das Landgericht Hamburg ins Spiel.

Das LG Hamburg mit der ersten Auslegung des EuGH Urteils in Deutschland:
Mit Aktenzeichen Az.: 310 0 402/16 vom 18.11.2016 hat das LG Hamburg nun zum obig umrissenen Fall entschieden.
Das LG ist der Meinung, dass das EuGH die Angabe Link mit Gewinnerzielungs-Absicht nicht darauf bezieht, dass der Link selbst Gewinn erzielt, sondern dass die Seite allgemein einen Mehrwert für deren Inhaber bedeutet.
So muss nach Auffassung des LG jeder Seitenbetreiber, der eine Seite betreibt, die der Gewinnerzielung dient (und nicht nur die Seite selber Gewinne erzielt), selbst prüfen und untersuchen, ob eine Seite, auf die verlinkt wird, eine Urheberrechtsverletzung begeht.Der Beschluss im Ganzen
Quelle: SpritLegal
 
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drfuture

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Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als handlanger der Abmahnl

Tjo was soll ich sagen - irgendwie mal wieder sehr realitätsfern :(
Das heißt nun eben für fast 'jeden' Seitenbetreiber der nicht explizit privat ist - auf jeder Seite in regelmäßigen?? (Der zyklus und was passiert wenn sich die Seite auf die man verlinkt ändert wurde mit keinem Wort behandelt) genau prüfen (Wie auch immer? Jedes Bild durch die Google-Bildersuche jagen?) Ob der Seitenbetreiber der Zielseite eine rechtmäßige Lizenz für all seine Bilder hat.
Ob dann ein extra Anschreiben und die Aussage des Zielbetreibers das er die Bilder nutzen darf reicht ist ebenso unklar.

Somit .... entweder verlinkt kein deutscher Seitenbetreiber mehr auf eine andere Webseite - was dem Tot des Internets wie wir es kennen recht nahe kommen dürfte und / oder wir können uns auf eine neue Abmahn welle gefasst machen die alle Einbußen durch neue Gesetze für W-Lan Betreiber wieder wett macht.
 

drfuture

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Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

jep coole Idee :D
 

drfuture

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Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

nunja .. Troll nicht - die handeln nur wie angewiesen professionell ....
 

Metal_Warrior

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Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Bei Heise und Fefe gehts auch grad rund, da werden grad Geschäftsmodelle mittels Abmahnung entwickelt - und das LG Hamburg selbst zerlegt. Website verwendet offenbar Cookies, obwohl das in der Datenschutzerklärung ausgeschlossen wurde... Herrlich, wenn das Internet mal auf ganz praktische Weise zeigt, dass anscheinend jeder Depp Richter werden kann.
 

thom53281

SYS64738
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Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Naja, ist halt so wie auch der Streisand-Effekt. Das Internet hat seine eigenen Gesetze, die man besser kennen sollte, bevor man was Dummes macht. :)
 

keinbenutzername

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Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Bei Heise und Fefe gehts auch grad rund, da werden grad Geschäftsmodelle mittels Abmahnung entwickelt - und das LG Hamburg selbst zerlegt. Website verwendet offenbar Cookies, obwohl das in der Datenschutzerklärung ausgeschlossen wurde... Herrlich, wenn das Internet mal auf ganz praktische Weise zeigt, dass anscheinend jeder Depp Richter werden kann.

ich denke allerdings nicht, das die ihre Website von Richtern betreuen lassen oder ein Richter auch nur im Entferntesten mit der Website irgendwas zu tun hat.
;)
 

Cold

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Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Naja, das LG Hamburg ist ja nun für seine "Kompetenz" im IT Recht bekannt und dafür das dessen Urteile recht oft vom OLG kassiert werden, böse Zungen behaupten dass das LG Hamburg quasi das 4chan der Justiz ist.
 

Cyperfriend

Der ohne Avatar

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Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Das Internet ist wie ein Gefängnis. Es hat seine eigenen Regeln und wer die nicht kennt, verliert.
Von daher kann man nur hoffen, dass man das LG Hamburg mit seinen eigenen Waffen schlägt. Bis dahin schlage ich vor, dass erstmal keine Links gesetzt werden, sondern Rechts.
 
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