• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Julian Assange muss wohl länger in Botschaft ausharren

Die Chancen von WikiLeaks-Chefredakteur Julian Assange, die ecuadorianische Botschaft in London bald verlassen zu können, stehen eher schlecht. Zwischenzeitliche optimistische Prognosen waren wohl verfrüht. Das zumindest ist die Einschätzung von Ecuadors Staatsanwaltschaft, die vor Kurzem eine Befragung Assanges in der Botschaft durchführte.




Exil in der Botschaft


Der Leiter von Ecuadors Staatsanwaltschaft, Galo Chiriboga, erklärte am gestrigen Montag, er sehe keinen Weg für Assange, die Botschaft schnell verlassen zu können. Der gebürtige Australier harrt seit nunmehr vier Jahren in seinem selbst gewählten Exil aus. In letzter Zeit war immer wieder von gesundheitlichen Problemen Assanges in Folge des langen Botschafts-Aufenthalts die Rede.

Assange begründet seine Flucht in die Botschaft vor allem damit, dass er befürchtet, Schweden könne ihn an die USA ausliefern. Dort läuft bekanntermaßen eine Grand-Jury-Untersuchung wegen der WikiLeaks-Enthüllungen. Schweden wies solche Unterstellungen allerdings zurück. Experten sind sich uneinig, ob schwedisches Recht eine Auslieferung Assanges an die USA überhaupt zulassen würde. Ecuadors Außenminister forderte von Schweden kürzlich eine schriftliche Garantie an Assange, ihn im Falle einer Strafverfolgung in Schweden nicht an die USA auszuliefern.


Kooperation zwischen Schweden und Ecuador


Nach langen Verhandlungen einigten sich Schweden und Ecuador schließlich auf eine Befragung Assanges in der Botschaft. Diese wurde vor Kurzem durch die ecuadorianische Staatsanwaltschaft durchgeführt. Schweden soll ein schriftliches Protokoll der Befragung erhalten, was, wie Chiriboga erklärte, im Dezember geschehen wird.


Kein schneller Ausweg


Chiriboga gab indirekt Schweden die Schuld daran, dass sich die Aufklärung der 2010 erhobenen Vorwürfe gegen Assange – bei denen es um mehrere, teilweise mittlerweile verjährte Sexual-Delikte geht – so lange hinzieht. „Vier Jahre sind vergangen und wir sind erst in diesem Stadium, aber dafür liegt die Verantwortlichkeit nicht länger bei Ecuador, sondern bei der schwedischen Staatsanwaltschaft. Ich denke nicht, dass es einen schnellen Ausweg gibt,“ erklärte Chiriboga gegenüber Journalisten.

Schweden hat bislang noch nicht mitgeteilt, wie es nach Erhalt des Vernehmungs-Protokolls weitergehen soll.

Quelle: Reuters



https://tarnkappe.info/julian-assange-muss-wohl-laenger-in-botschaft-ausharren/Quelle
Autor: Annika Kremer
Quelle
 

keinbenutzername

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Assange darf natürlich die Botschaft verlassen, da hindert ihn doch keiner daran, oder?
Er will es nur halt nicht.
 

The_Emperor



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Wenn man vom internationalen Haftbefehl absieht der beim Verlassen der Botschaft sofortige Verhaftung plus Abschiebung nach Schweden nach sich ziehen wird gibt es nichts was ihn daran hindern würde.
 

keinbenutzername

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So geht es aber halt jedem der international gesucht wird, oder?
Würde man bei einem Wirtschaftskriminellen o.ä. auch schreiben "darf die Botschaft nicht verlassen" oder doch eher
"möchte aus Eigenschutz die Botschaft nicht verlassen"?
Irgendwie weiß ja jeder das Assange unschuldig und zu unrecht verfolgt sein muss, oder?
Woher denn eigentlich?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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So geht es aber halt jedem der international gesucht wird, oder?
Würde man bei einem Wirtschaftskriminellen o.ä. auch schreiben "darf die Botschaft nicht verlassen" oder doch eher
"möchte aus Eigenschutz die Botschaft nicht verlassen"?
Normalerweise schreibt man ersteres, weil das Wort "darf" im Kontext bedeutet, dass ihm sonst Ungemach droht.

Tbow darf seinen Pimmel nicht in den Mixer stecken und ihn dann starten.
Dürfen schon, aber.... ;)
 

Seedy

A.C.I.D

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Gibts hier ein rechtsexperten?
Ich kann mir nicht vorstellen das Verjährung in diesem Fall überhaupt greift.
Schließlich liegt ja schon ein Haftbefehl vor.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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@Seedy
In Deutschland nennt man das Strafverfolgungsverjährung.

Ist eine Tat verjährt, ist den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht) jede strafrechtliche Reaktion auf die Tat verwehrt. Die Tat darf nicht mehr verfolgt werden, ein bereits eingeleitetes Strafverfahren ist einzustellen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-im-strafrecht-strafverfolgungsverjaehrung_030037.html
Strafverfahren eingestellt -> kein Haftbefehl mehr aufrecht.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Keine Ahnung, aber da die meisten gegen ihn betriebenen Verfahren schon wegen Verjährung eingestellt wurden, wird das wohl so sein.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Das triffts wohl sehr genau.

Für Wikileaks-Gründer Julian Assange sind zwei von vier Justizverfahren in Schweden wegen angeblicher Sexualdelikte ausgestanden: Die Vorwürfe des sexuellen Übergriffs und der Nötigung musste die schwedische Justiz am Donnerstag fallenlassen, weil sie verjährt sind, wie die Staatsanwaltschaft in Stockholm mitteilte. Die Justiz hatten den 44 Jahre alten Gründer der Internet-Enthüllungsplattform zu den Vorwürfen nicht vernehmen können. Assange ist damit aber noch längst nicht vor der schwedischen Justiz sicher.

Gegen den Australier läuft insbesondere noch der Vorwurf der Vergewaltigung in Schweden, der erst im Jahr 2020 verjährt. Die Frist für einen weiteren Vorwurf der sexuellen Belästigung läuft am 18. August ab, sollte die schwedische Justiz nicht überraschenderweise noch Anklage erheben.

http://www.faz.net/aktuell/politik/...ender-julian-assange-verjaehren-13748482.html
3 (die 2 anfangs erwähnten Vorwürfe plus die sexuelle Belästigung, die im August verjährte) von 4 Vorwürfen sind nun verjährt.
 

The_Emperor



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Ob ein Delikt verjährt ist oder nicht ist bei einem internationalen Haftbefehl egal, er ist so lange gültig bis er bei Interpol zurückgezogen oder exekutiert wurde.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Ob ein Delikt verjährt ist oder nicht ist bei einem internationalen Haftbefehl egal, er ist so lange gültig bis er bei Interpol zurückgezogen oder exekutiert wurde.
Und wann wird er zurückgezogen? Etwa, wenn das begehrende Land die Strafverfolgung eingestellt hat, sprich zB die Verjährung eingetreten ist? ;)
 

The_Emperor



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Er wir zurückgezogen wenn er vom antragstellenden Land zurückgezogen wird, nicht automatisch sobald das Delikt verjährt. Für die britische Exekutive oder Interpol ist es irrelevant ob ein Delikt nach nationalem Recht verjährt ist. Wenn er die Botschaft verlässt wird er sofort verhaftet und nach Schweden abgeschoben solange der Haftbefehl existiert.
 

The_Emperor



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Wenn eine Gerade einen Kreis darstellen kann, ja. Oder wurde der Haftbefehl schon zurückgezogen?
 

Trolling Stone

Troll Landa
Barkeeper

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Du hast es doch selbst gesagt.
Sobald die Sache verjährt ist, wird Schweden den Haftbefehl zurückziehen und auch der internationale Haftbefehl wird dann nicht mehr aufrecht gehalten.
Also was soll der Hinweis auf den internationalen Haftbefehl, wenn dieser sowieso damit kausal zusammenhängt?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Wenn eine Gerade einen Kreis darstellen kann, ja. Oder wurde der Haftbefehl schon zurückgezogen?
Wieso sollte er zurückgezogen worden sein? Die Vernehmung in der Botschaft war doch erst vor kurzem. Auch die schwedische Justiz ist keine Turbomühle.
 

The_Emperor



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Also was soll der Hinweis auf den internationalen Haftbefehl, wenn dieser sowieso damit kausal zusammenhängt?

Ein Haftbefehl verjährt nicht. Auch wenn das zugrundeliegende Delikt verjährt ist hat das keinen Einfluss auf den Haftbefehl. Interpol prüft die Grundlagen eines Haftbefehles nicht sondern exekutiert ihn. Siehe Posts #12 & 14
 
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