• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] BNetzA: Unter welchen Voraussetzungen müssen VPN-Anbieter Vorratsdaten speichern?



Bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gibt es noch Unklarheiten, räumte die Bundesnetzagentur ein. So ist bisher noch ungeklärt, welche Telekommunikationsprovider Vorratsdaten speichern müssen. Für bestimmte Anbieter gelten diese Anforderungen nämlich nicht. Ein Sprecher der Bonner Regulierungsbehörde teilte auf Anfrage von Golem.de mit, es sei „in der Praxis oft schwierig zu bestimmen“, welche Speicherkriterien für bestimmte Anbieter gelten würden, das hänge ganz davon ab, welche Dienste ein Unternehmen erbringe.



Auf Anfrage des VPN-Providers Traceless.me habe die Bundesnetzagentur bislang noch nicht mitteilen können, ob das Unternehmen die Verkehrsdaten seiner Kunden speichern müsse, Traceless.me plant wegen der Vorratsdatenspeicherung die Verlegung des Firmensitzes in ein anderes Land. Golem fragte daraufhin bei dem Sprecher der Bonner Regulierungsbehörde nach: Entscheidend wäre in solchen Fällen, so der Sprecher, „ob es sich um ein reines VPN-Angebot handelt oder ob der Anbieter zusätzlich – gegebenenfalls ’nebenbei‘ oder nur für einen Teil seiner Kunden – öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste erbringt“. Im Falle eines reinen VPN-Angebotes ohne Internetzugangsdienst bestehe keine Speicherpflicht. Werde hingegen ein Internetzugang bereitgestellt, müssten die Verkehrsdaten der Kunden gespeichert werden.

Dabei sei die Behörde bestrebt, Anfragen zur Speicherpflicht „möglichst zeitnah und umfassend zu beantworten“, gab die Bundesnetzagentur weiter bekannt. Wenn allerdings die Anfragen in technischer Hinsicht detailliert ausfielen oder es Rückfragen gebe, könne eine Beantwortung auch mal länger dauern. Allerdings heißt das nicht, dass einer Firma daraus ein Nachteil entstehen würde, wenn eine Anfrage zur Speicherpflicht nicht rechtzeitig beantwortet werde.

Eine Veröffentlichung des Anforderungskatalogs (PDF) für Provider sollte nach Angaben der Bundesnetzagentur bereits am 09.11.2016 stattfinden, zudem die Zustimmung der EU dafür vorliegt. Nun will die Bundesnetzagentur jedoch in Kürze weitere Informationen zum Anforderungskatalog auf ihrer Website veröffentlichen. Ein neuer Termin für die Herausgabe des Anforderungskatalogs stehe nach Angaben des Sprechers noch nicht fest.

Fazit:

Im Oktober 2015 hatten SPD und Union eine Vorratsdatenspeicherung beschlossen, Ende 2015 ist das Gesetz in Kraft getreten. Anschließend hatte die Bundesnetzagentur zwölf Monate Zeit, zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragten den Anforderungskatalog nach Paragraf 113f des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu erstellen.

Die Pflicht der Provider, die Anforderungen zu erfüllen, würde dann spätestens ab Juli 2017 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an werden Telekommunikationsdaten für zehn Wochen gespeichert, Standortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen, Messengerdaten und E-Mails sind von der Überwachung ausgenommen.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/bundesnetzag...en-vpn-anbieter-vorratsdaten-speichern/Quelle
Autor: Antonia
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saddy

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Entscheidend wäre in solchen Fällen, so der Sprecher, „ob es sich um ein reines VPN-Angebot handelt oder ob der Anbieter zusätzlich – gegebenenfalls ’nebenbei‘ oder nur für einen Teil seiner Kunden – öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste erbringt“. Im Falle eines reinen VPN-Angebotes ohne Internetzugangsdienst bestehe keine Speicherpflicht. Werde hingegen ein Internetzugang bereitgestellt, müssten die Verkehrsdaten der Kunden gespeichert werden.

Weiß jemand was das heißen soll?!
Also VPN ist ok, sobald aber Internettraffic getunnelt wird besteht die Speicherpflicht? Also betriffts quasi jeden VPN Anbieter?
Was sind denn "öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste"?
 
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