• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Stream-Download: legal oder nicht?


Laut Bundesjustizministerium und der deutschen Rechtsprechung ist das Streaming von Filmen & Musiktiteln derzeit legal. Doch was ist, wenn man eine Software einsetzt, um den Inhalt des Streams dauerhaft auf der Festplatte zu speichern? Manche Programme umgehen den Download-Schutz der Webseiten, ist der Einsatz dann ebenfalls rechtmäßig?
Fest steht: Solange nichts dauerhaft gespeichert wird, ist das Streaming hierzulande momentan legal. Doch diese juristische Beurteilung des Thema Streamings könnte sich bald ändern. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist schon Anfang des Jahres ein Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt worden. Der Ausgang des Falles könnte die rechtliche Einschätzung auf den Kopf stellen. Der EuGH hat demnächst zu entscheiden, ob eine Ausnahmeregelung in der Info-Richtlinie 2001/29/ EG beim Streamen von offensichtlich illegal zur Verfügung gestellten Inhalten greift oder nicht. Durch die Ausnahmebestimmung sind nur flüchtige und vorübergehende Vervielfältigungen von Inhalten zulässig und stellen keine Urheberrechtsverletzung dar. Wenn die Ausnahmebestimmung nicht greifen sollte, dann wird es wesentlich schwieriger, das Streaming künftig als legal einzustufen.

Den legalen Rahmen verlässt man aber schon jetzt, sobald ein Download von einer Piraten-Webseite stattfindet, die direkt als solche erkennbar ist. Wenn das Online-Angebot offenkundig rechtswidrig ist, werden auch die Urheberrechte der Rechteinhaber verletzt. Bei Youtube, Soundcloud, Mixcloud, Myvideo & Co. handelt es sich beim Download hingegen um eine Privatkopie, die nach § 53 UrhG zulässig ist.


Stream-Download mittels Software legal?


Die Programme zum Download von Streams stellen auf jeden Fall einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Dies gilt insbesondere dann, sofern die Software Mechanismen umgeht, die den Stream vor einem Download schützen sollte. Da sich die Rechtslage ständig ändert, wird den Nutzern von vielen Anwälten zudem dazu geraten, sich auf dem Laufenden zu halten. Beim Stream-Download soll man auf jeden Fall darauf achten, dass man Webseiten nutzt, bei denen offensichtlich ist, dass ihre Inhalte legal zur Verfügung gestellt werden.



Bildquelle: bykst, thx! (CC0 1.0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/stream-download-legal-oder-nicht/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Dies gilt insbesondere dann, sofern die Software Mechanismen umgeht, die den Stream vor einem Download schützen sollte.

Die Klausel stört mich an der gesamten Rechtsdefinition am meisten. Was soll das überhaupt heißen? Wenn ich in der Hardware mitschneide ist das dann "legaler" weil die DRM dumme Krypto ist? Machts einen unterschied ob ich es vor oder nach der Entschlüsselung kopiere? Falls ja, was von beidem wäre legal(er)?

Die Rechtslage ist so eindeutig wie die Aussagen der heiligen Schriften.:T
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Doch diese juristische Beurteilung des Thema Streamings könnte sich bald ändern. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist schon Anfang des Jahres ein Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt worden. Der Ausgang des Falles könnte die rechtliche Einschätzung auf den Kopf stellen. Der EuGH hat demnächst zu entscheiden, ob eine Ausnahmeregelung in der Info-Richtlinie 2001/29/ EG beim Streamen von offensichtlich illegal zur Verfügung gestellten Inhalten greift oder nicht.
Oha, da könnte es echt knallen.
Hat jemand Ahnung, wann da die Enstscheidung ansteht?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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14 Juli 2013
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3.055
abfilmen vom bildschirm ist also illegal? :eek:

wie auch immer, diese rechtsprechung ist noch weniger relevant als der download von warez aus "offensichtlich illegalen quellen" (oder zum kiffen nach holland fahren) - der streitwert ist einfach nicht hoch genug und es ist nicht nachweisbar..
 
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