• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] BKA: In Falldatei Rauschgift wurde rechtswidrige Speicherung ersichtlich



Erstmalig haben die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes eine gemeinsame Kontrolle durchgeführt und bundesweit die Handhabung der Falldatei Rauschgift (FDR) überprüft. Wie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, in einer Pressemitteilung berichtet, bestehe Nachbesserungsbedarf bei der Pflege der bundesweit geführten Datenbank.



Die Falldatei Rauschgift ist Teil der beim Bundeskriminalamt geführten INPOL-Datenbank, einem bundesweiten Informationssystem, in der Informationen über sichergestellte Drogen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gespeichert werden. Polizisten aller Länder und die Zollfahndung könnten direkt Daten einspeichern und diese abrufen. Die Datei enthielt 2015 den Angaben zufolge Informationen zu Drogendelikten von rund 680.000 Personen.

Immer dann, wenn die Behörden einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz registrieren, können sie Beschuldigte in der Falldatei Rauschgift speichern, um weitere Straftaten zu verhindern und zukünftige Ermittlungen zu erleichtern. Gespeichert werden dürfen aber nur Straftaten mit länderübergreifender oder erheblicher Bedeutung. Jede Speicherung muss nach dem Gesetz einzeln geprüft und in einer sogenannten Negativprognose begründet werden.

Nun zeigten aber Kontrollen der Datenschützer, das die Vorgaben des BKA-Gesetzes (Paragraf 8 BKAG) nicht immer in der Praxis rechtmäßig umgesetzt wurden. So hat man in der „Falldatei Rauschgift“ (FDR) zahlreiche rechtswidrige Fälle gefunden, die nicht in der Datenbank hätten landen dürfen.

Die Datenschützer nannten konkrete Fälle für Verfehlungen: So fanden sie Einträge zu Bagatellfällen wie dem Konsum eines einzigen Joints. Auch die Daten des Gastgebers einer Privatparty wurden gespeichert, in dessen Toilette Gäste Drogen konsumiert hatten. Ein Apotheker wurde registriert, nachdem ein Kunde rezeptpflichtige Medikamente gestohlen hatte. Bei einer Vielzahl von Einträgen fehlten die geforderten Negativprogosen, in denen begründet wird, warum mit weiteren Straftaten zu rechnen ist. In etlichen Fällen wurde nicht überprüft, ob Daten nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen gelöscht werden müssen. Häufig fehlten die dafür notwendigen Rückmeldungen der Staatsanwaltschaft.

Fazit:

„Die Polizei soll und muss die Drogenkriminalität effektiv bekämpfen können. Dabei muss aber auch in der täglichen Ermittlungsarbeit auf den Datenschutz geachtet werden. Die erste gemeinsame Kontrolle durch Datenschützer im Bund und in den Ländern zeigt, dass personenbezogene Daten einer Vielzahl von Menschen ohne Begründung bundesweit abrufbar sind. Die Kriminalämter müssen hier nachbessern und auch Daten löschen“, erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff.

Nun fordert folglich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einer gemeinsamen Entschließung, die beanstandeten Mängel zu beheben. Auch in anderen Verbunddateien der Polizei müssen diese grundlegenden Regeln für die Speicherung eingehalten werden.

Nach Ansicht der Datenschützer wäre eine genaue Definition notwendig, wann eine Speicherung zulässig ist und welcher Personenkreis erfasst werden darf. Bagatellfälle zu speichern sei unverhältnismäßig, da auf die Daten bundesweit zugegriffen werden könne. Jede Speicherung müsse einzeln geprüft werden.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um rechtswidrige Datenspeicherung in der Falldatei Rauschgift hat Voßhoff auf die umfangreichen Rechte jedes Bürgers hingewiesen. „Jeder hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität“, sagte Voßhoff nach einer Tagung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern in Kühlungsborn. Dazu würden auch Angaben darüber gehören , warum die Daten gespeichert wurden, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Allerdings könne die Polizei die Auskunft verweigern, wenn sie ansonsten ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen würde, etwa bei laufenden Ermittlungen, äußerte Voßhoff weiter.

Bildquelle: Clker-Free-Vector-Images, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/bka-in-falld...-rechtswidrige-speicherung-ersichtlich/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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4.252
Datenschutz ist Täterschutz und darum ist illegal auch scheißegal.

Nun fordert folglich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einer gemeinsamen Entschließung, die beanstandeten Mängel zu beheben. Auch in anderen Verbunddateien der Polizei müssen diese grundlegenden Regeln für die Speicherung eingehalten werden.
Wohoo, jemanden auffordern illegales Tun zu beenden.
Das passiert eben, wenn man von der Politik keine Sanktionsmöglichkeiten zugebilligt bekommt und man dann als Bittsteller fungieren muß.
 
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