Erstmalig haben die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes eine gemeinsame Kontrolle durchgeführt und bundesweit die Handhabung der Falldatei Rauschgift (FDR) überprüft. Wie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, in einer Pressemitteilung berichtet, bestehe Nachbesserungsbedarf bei der Pflege der bundesweit geführten Datenbank.
Die Falldatei Rauschgift ist Teil der beim Bundeskriminalamt geführten INPOL-Datenbank, einem bundesweiten Informationssystem, in der Informationen über sichergestellte Drogen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gespeichert werden. Polizisten aller Länder und die Zollfahndung könnten direkt Daten einspeichern und diese abrufen. Die Datei enthielt 2015 den Angaben zufolge Informationen zu Drogendelikten von rund 680.000 Personen.
Immer dann, wenn die Behörden einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz registrieren, können sie Beschuldigte in der Falldatei Rauschgift speichern, um weitere Straftaten zu verhindern und zukünftige Ermittlungen zu erleichtern. Gespeichert werden dürfen aber nur Straftaten mit länderübergreifender oder erheblicher Bedeutung. Jede Speicherung muss nach dem Gesetz einzeln geprüft und in einer sogenannten Negativprognose begründet werden.
Nun zeigten aber Kontrollen der Datenschützer, das die Vorgaben des BKA-Gesetzes (Paragraf 8 BKAG) nicht immer in der Praxis rechtmäßig umgesetzt wurden. So hat man in der „Falldatei Rauschgift“ (FDR) zahlreiche rechtswidrige Fälle gefunden, die nicht in der Datenbank hätten landen dürfen.
Die Datenschützer nannten konkrete Fälle für Verfehlungen: So fanden sie Einträge zu Bagatellfällen wie dem Konsum eines einzigen Joints. Auch die Daten des Gastgebers einer Privatparty wurden gespeichert, in dessen Toilette Gäste Drogen konsumiert hatten. Ein Apotheker wurde registriert, nachdem ein Kunde rezeptpflichtige Medikamente gestohlen hatte. Bei einer Vielzahl von Einträgen fehlten die geforderten Negativprogosen, in denen begründet wird, warum mit weiteren Straftaten zu rechnen ist. In etlichen Fällen wurde nicht überprüft, ob Daten nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen gelöscht werden müssen. Häufig fehlten die dafür notwendigen Rückmeldungen der Staatsanwaltschaft.
Fazit:
„Die Polizei soll und muss die Drogenkriminalität effektiv bekämpfen können. Dabei muss aber auch in der täglichen Ermittlungsarbeit auf den Datenschutz geachtet werden. Die erste gemeinsame Kontrolle durch Datenschützer im Bund und in den Ländern zeigt, dass personenbezogene Daten einer Vielzahl von Menschen ohne Begründung bundesweit abrufbar sind. Die Kriminalämter müssen hier nachbessern und auch Daten löschen“, erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff.
Nun fordert folglich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einer gemeinsamen Entschließung, die beanstandeten Mängel zu beheben. Auch in anderen Verbunddateien der Polizei müssen diese grundlegenden Regeln für die Speicherung eingehalten werden.
Nach Ansicht der Datenschützer wäre eine genaue Definition notwendig, wann eine Speicherung zulässig ist und welcher Personenkreis erfasst werden darf. Bagatellfälle zu speichern sei unverhältnismäßig, da auf die Daten bundesweit zugegriffen werden könne. Jede Speicherung müsse einzeln geprüft werden.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um rechtswidrige Datenspeicherung in der Falldatei Rauschgift hat Voßhoff auf die umfangreichen Rechte jedes Bürgers hingewiesen. „Jeder hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, unabhängig von Alter, Wohnsitz und Nationalität“, sagte Voßhoff nach einer Tagung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern in Kühlungsborn. Dazu würden auch Angaben darüber gehören , warum die Daten gespeichert wurden, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Allerdings könne die Polizei die Auskunft verweigern, wenn sie ansonsten ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen würde, etwa bei laufenden Ermittlungen, äußerte Voßhoff weiter.
Bildquelle: Clker-Free-Vector-Images, thx! (CC0 Public Domain)
https://tarnkappe.info/bka-in-falld...-rechtswidrige-speicherung-ersichtlich/Quelle
Autor: Antonia
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