• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Strafzettel - unberechtigt?

werner

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Hallo,

ich habe einen Strafzettel bekommen (bzw. werde) und ich bin nicht sicher, ob das okay ist.
Der Grund war wohl ein Parkbereich nur für Anwohner mit rotem Schein. Dummerweise wusste ich das nicht.

Mal eine Demonstration der Parksituation:


Die blauen Kästen sind andere Autos, das lilane ist mein Auto. Unten ist der Bereich zu Ende, danach fängt ein eingeschränkter Haltebereich an.
Nun bin ich aus der Einmündung rechts gekommen. Auf dieser Höhe war kein Schild. Ich vermute, das am Anfang der Straße (oben im Bild) irgendwo ein "Parken nur mit Anwohnerschein steht". Hätte ich jetzt etwa erst bis hinten fahren müssen? Kann ich mir nicht vorstellen.

Kann mir jemand was dazu sagen?

Danke!
 

Hector

Board-Paladin

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Imho hast du dich zu versichern, dass du dort parken darfst. Das beinhaltet auch ein paar Meter hin und herlaufen, ob iwo Schilder stehen.
 

werner

Suchtspielmacher (ehm.)

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  • #4
@Abul ich habe nicht so eng dort geparkt, ich habe es etwas vereinfacht. Die Straße links ist viel länger und ich hab auch etwa 20 Meter von der Einmündung entfernt geparkt. Die Straße geht bis "nach oben" bestimmt auch noch 30-40 Meter weiter.
 

Abul

(Threadleser)

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Ja gut, wenn du das Bild wahrheitsgetreu gemalt hättest, dann hätte ich mich erst gar nicht gemeldet.
 

KaPiTN

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Ich denke schon, daß man sich versichern muß, ob man überhaupt parken darf. Denn man kann ja nicht sicherstellen, daß Du an dem Schild vorbeikommst, welches den Beginn des Abschnittes begrenzt.

Denn ob Du jetzt von rechts gekommen bist, oder aus der Gegenrichtung der Straße und gewendet hast, kann ja keen Unterschied machen
 

cokeZ

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@KaPiTN: Schon, aber wuerde das nicht jedes zB 30er Schild, nach Einmuendungen etc. Obsolet machen, welche extra aufgestellt sind damit man weiss das dort 30 ist, wenn man aus der Einmuendung kommt?
 

KaPiTN

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Im Gegensatz zu Parkschildern gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen i.d.R. für beide Richtungen, also ist auch schon vor dem Wenden 30.
 

Hector

Board-Paladin

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Zumal man mit Logik im deutschen Straßenverkehr nicht ankommen braucht. :unknown:
 

theC0re


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@KaPiTN: Schon, aber wuerde das nicht jedes zB 30er Schild, nach Einmuendungen etc. Obsolet machen, welche extra aufgestellt sind damit man weiss das dort 30 ist, wenn man aus der Einmuendung kommt?

Nein, da dies Schilder für den fließenden Verkehr sind. Hier müssen Verkehrszeichen gut sichtbar sein und regelmäßig wiederholt werden - sofern sie denn noch gelten.
Und selbst wenn kein Schild an der Einmündung steht, gelten trotzdem die Tempo 30 (bspw.). Nur kannst du halt deswegen nicht bestraft werden (Ortskundige schon!).

Bei Parkverboten handelt es sich um Zeichen für den ruhenden Verkehr. Stellst du dein Fahrzeug ab, musst du besonders umsichtig sein und nach etwaigen Vorschriften Ausschau halten. Es gibt keine konrekte Angabe wie weit man laufen muss, ~100m werden jedoch regelmäßig als zulässig angesehen. Hier sind Wiederholungen der Verkehrszeichen reine "Nettigkeit".
 

bevoller

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Im Gegensatz zu Parkschildern gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen i.d.R. für beide Richtungen, also ist auch schon vor dem Wenden 30.
Das halte ich für ein Gerücht, denn so ziemlich jeder Rechtsanwalt wird einen Bußgeldbescheid relativ leicht abbügeln, wenn bspw. ein Verkehrsschild zugeschneit gewesen ist.


Nein, da dies Schilder für den fließenden Verkehr sind. Hier müssen Verkehrszeichen gut sichtbar sein und regelmäßig wiederholt werden - sofern sie denn noch gelten.
Laut Verwaltungsvorschrift sollen einige Verkehrzeichen nach einer Einmündung wiederholt werden. Man kann sich schließlich nur an Vorschriften halten, die man kennt.
Zu den Zeichen 274, 276 und 277

III. Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Allerdings bedeutet ein Fehlen nicht, dass ein Gebot/Verbot nicht auch weiterhin gilt. Besonders logisch finde ich das auch nicht.
Begründung ist das Streckenverbot.

Wobei im verlinkten Artikel gerade das Halte-/Parkverbot genannt wird, das eben doch nach einer Einmündung als aufgehoben gilt, sofern es nicht wiederholt wird.
Das ergibt sich aus der folgenden Vorschrift:
Zu den Zeichen 283 und 286

I. Den Anfang einer Verbotsstrecke durch einen zur Fahrbahn weisenden Pfeil zu kennzeichnen, ist zumindest dann zweckmäßig, wenn wiederholte Zeichen aufgestellt sind oder das Ende der Verbotsstrecke gekennzeichnet ist. Eine Wiederholung innerhalb der Verbotsstrecke ist nur angezeigt, wenn ohne sie dem Sichtbarkeitsprinzip nicht Rechnung getragen würde.

II. Das Ende der Verbotsstrecke ist zu kennzeichnen, wenn Verbotszeichen wiederholt aufgestellt sind oder wenn die Verbotsstrecke lang ist. Das gilt nicht, wenn die Verbotsstrecke an der nächsten Kreuzung oder Einmündung endet oder eine andere Regelung für den ruhenden Verkehr durch Verkehrszeichen unmittelbar anschließt.


Zu den Zeichen 290.1 und 290.2 Beginn und Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone

I. Die Zeichen sind so aufzustellen, dass sie auch für den einbiegenden Verkehr sichtbar sind, ggf. auf beiden Straßenseiten.

Das Knöllchen dürfte also unrechtmäßig verteilt worden sein. Die Frage ist ob sich hier ein Widerspruch lohnt.
 

theC0re


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@bevoller: Scheiße, du hast Recht. Ich hatte bei meinem zweiten Absatz nur die lange Distanz vom roten Fragezeichen bis zum HV auf dem Schirm, aber nicht mehr die Einmündung. Mea culpa :m Fehle die Einmündung wäre die Wiederholung wie bereits gesagt nur reine Nettigkeit. Hier könnte man aber tatsächlich was drehen, wenn das Fragezeichenschild jetzt nicht nur 2 Meter hinter der Einmündung steht und zur Straße zeigt.

Genießt den Sonntag!
 

KaPiTN

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Das halte ich für ein Gerücht, denn so ziemlich jeder Rechtsanwalt wird einen Bußgeldbescheid relativ leicht abbügeln, wenn bspw. ein Verkehrsschild zugeschneit gewesen ist.

Ist es aber nicht und hat weder etwas mit Anwalt, noch mit Schnee zu tun.

Wenn Du 30 oder 50 fahren mußt, wird das auch nach dem Wenden in die Gegenrichtung gelten.
 

werner

Suchtspielmacher (ehm.)

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  • #14
Danke für die ausführliche Antwort. Ob es sich lohnt? Kommt auf den Aufwand drauf an. Habe das Knöllchen auch noch 2x bekommen, 2 Tage hintereinander. Ich habe nämlich beim ersten gegen Fahrtrichtung geparkt und dachte, es war deswegen (da ja kein Schild bzgl. Parkausweis zu sehen war). Und wurde am nächsten Tag prompt nochmal kassiert.

Muss das über einen Anwalt gehen? :unknown:
 

Trolling Stone

Troll Landa
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@KaPiTN: Das stimmt meiner Erfahrung nach so nicht. Ich kenne Stellen, an denen in die eine Richtung 30, aber in Gegenrichtung 50 gefahren werden darf.
Insbesondere auf Landstraßen gibt es Abschnitte, in denen 70 in die eine Richtung gilt und 100 in die andere.
 

Lokalrunde

Schneehasen-Administrator
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im Tiefschnee
Widerspruch kannst Du einlegen und solltest Du in dem Fall auch tun. Wird dieser abgelehnt, würde ich aber zahlen. Geht hier um ein kleines Parkticket, da würde ich sicherlich keinen Anwalt einschalten. Wenn Dein Auto nun zu einer Verwahrstelle geschleppt worden wäre, wäre das selbstverständlich was anderes ;)
 
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