Viele kennen die Sperranzeigen bei Youtube die erscheinen, wenn man ein Video aufruft für das die GEMA die Musikrechte nicht eingeräumt hat. Diese haben heute ihre Verfallsdatum erreicht.
Laut FAZ.NET haben sich Google (Betreiber von Youtube) und die GEMA geeinigt und einen Lizenzvertrag unterschrieben der ab heute gültig ist. Youtube informiert zukünftig die GEMA über die Abrufzahlen der Videos und leistet entsprechende Zahlungen. Über die höhe der Zahlung pro Aufruf wurde Stillschweigen vereinbart. Es ist also davon auszugehen, dass der Betrag deutlich niedriger ausfällt als der den die GEMA vor Gericht durchsetzen wollte und bis zu letzt immer gescheitert ist. Weiterhin wurde eine Abschlagszahlung für die Jahre ab 2009 vereinbart.
Für Tobias Holzmüller, seines Zeichens Justiziar der Gema, sei man froh über den Vertrag. Er führt zu einem Gleichklang mit der Rechteabgeltung im Fernsehen, Radio und bei anderen Onlinediensten, die unsere Urheber bereits vergüten. Unbefriedigend ist, dass wir auf freiwillige Zahlungen angewiesen sind, weil nach aktueller Urteilslage eigentlich die Uploader und nicht die Plattformen die Vergütung schulden. Das muss sich ändern. So der Rechtsberater.
Quelle: FAZ.NET
Laut FAZ.NET haben sich Google (Betreiber von Youtube) und die GEMA geeinigt und einen Lizenzvertrag unterschrieben der ab heute gültig ist. Youtube informiert zukünftig die GEMA über die Abrufzahlen der Videos und leistet entsprechende Zahlungen. Über die höhe der Zahlung pro Aufruf wurde Stillschweigen vereinbart. Es ist also davon auszugehen, dass der Betrag deutlich niedriger ausfällt als der den die GEMA vor Gericht durchsetzen wollte und bis zu letzt immer gescheitert ist. Weiterhin wurde eine Abschlagszahlung für die Jahre ab 2009 vereinbart.
Für Tobias Holzmüller, seines Zeichens Justiziar der Gema, sei man froh über den Vertrag. Er führt zu einem Gleichklang mit der Rechteabgeltung im Fernsehen, Radio und bei anderen Onlinediensten, die unsere Urheber bereits vergüten. Unbefriedigend ist, dass wir auf freiwillige Zahlungen angewiesen sind, weil nach aktueller Urteilslage eigentlich die Uploader und nicht die Plattformen die Vergütung schulden. Das muss sich ändern. So der Rechtsberater.
Quelle: FAZ.NET