• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Impressumspflicht auf anonymen Blog

BeSure

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Hallo Leute,

ich betreibe einen Blog und habe von jemandem erfahren, sowie gelesen, dass auf Blogs eine Impressumspflicht herrscht, zumindest wenn es sich wie bei meinem Blog um eine .de-Domain handelt.

Konkret geht es um meinen Blog www.hafttagebuch.de
Und es ist eben ein heikles Thema für mich, möchte ungern meinen Namen im Impressum nennen.
Deshalb habe ich auf united-domains.de extra eine Whois-Privacy-Protection geholt, so dass bei einer Whois-Abfrage nicht meine Daten erscheinen.

Was könnte ich also mit der Problematik Impressum vs. Anonymität tun?
Wäre es falsch die Daten, die von united-domains.de unter Whois angegeben wurden, auch für das Impressum zu verwenden?

Beste Grüße
BeSure
 

saddy

Aktiver NGBler

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Bin gespannt auf weitere Meinungen, aber afaik ist man zwar Impressumspflichtig, aber kann nur wenns gewerblich ist durch Mitbewerber abgemahnt werden.
So war mein letzter Stand.
 

drfuture

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Es gibt 2 stellen im deutschen Recht zum Impressum auf Webseiten:
https://dejure.org/gesetze/TMG/5.html

und

http://www.juris.de/jportal/portal/...rHAV3P55&st=lr&showdoccase=1&paramfromHL=true

das TMG ist bei dir definitiv außen vor - da deine Webseite keine Werbung enthält und du auch sonst nichts verkaufst.
§55 ist so eine Sache... der könnte je nach Auslegung zutreffen - oder auch nicht. Das Gesetz ist extrem Schwammig und Richter entscheiden in jedem Fall anders....

der verantwortliche im Impressum muss eine Person sein - keine Firma.. das ist dann aber mit dem Anwalt der als Inhaber der Domain angegeben ist der Fall. Ich würde evtl. einfach mal united-Domain eine Mail schreiben ob du die Daten der Domain-Registrierung auch im Impressum verwenden kannst.
Abmahner suchen auch erst mal ob ein Impressum vorhanden + Formal Korrekt ist. Die haben ja nicht mal ein Anliegen daran sich wegen irgendwas an den Typen zu wenden der dort dann genannt ist. Daher würde ich fast den Weg gehen den Anwalt ins Impressum zu schreiben wenn von ihm erlaubt.
 

saddy

Aktiver NGBler

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Wer würd denn in so einem Fall abmahnen?
Weil Anwälte werden doch nicht von sich aus tätig, die werden doch beauftragt oder irre ich mich da?
 
Zuletzt bearbeitet:

drfuture

Zeitreisender
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andere Blogs / Blogbetreiber wegen Wettbewerb z.B. - oder einfach jemand der nen "Fake-Blog ich mache Abmahnung zum Geschäft" hat.
 

The_Emperor



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Abmahnungen sind schon lange ein lukratives Geschäftsmodell bei dem man die Frage in "Warum sollte man dich nicht abmahnen?" umformulieren muss. Ich selbst würde kein Impressum angeben, eine entsprechende Schutzvorkehrungen mit der Whois-Protection hast du dafür ja schon.
 

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

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Für Deinen privaten Blog brauchst Du weder Impressum, noch Anbieterkennzeichnung.

§5 TMG (Telemediengesetz) ist als Rechtsgrundlage anzuwenden. Dort lautet die Einleitung
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [...]

Der zuvor genannte Rundfunkstaatsvertrag kommt nicht zur Geltung, eine Abmahnung hast Du nicht zu befürchten, da Du nicht geschäftstreibend bist und somit keinen Ansatzpunkt für Geschäftstreibende bietest, einen imaginären Verstoß gegen die (nicht anzuwendenden) Kennzeichnungspflichten abzumahnen.

Gruß, J.

PS: natürlich kann und darf ich Dir keine Rechtsberatung geben, ich bin kein Jurist.
 

KaPiTN

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Der zuvor genannte Rundfunkstaatsvertrag kommt nicht zur Geltung

Wie kommst Du jetzt darauf? :unknown:

Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Namen und Anschrift sowie
bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Demnach wäre er eingeschränkt impressumspflichtig, also muß er lediglich Name und Anschrift angeben, nicht aber Telephon und/oder Email.
 

Lokalrunde

Schneehasen-Administrator
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im Tiefschnee
Hast Du die Domain mit echten Daten, also tatsächlich in Malta registriert? Sollten es Fake-Daten sein, dürfte das wohl nicht lange halten, fürchte ich. Generell hättest Du vielleicht eher eine .COM oder so nehmen sollen, Dienste, die Whois-Schutz anbieten, gibt es wie Sand am Meer... Dann müsstest Du Dir jetzt um die Impressumpflicht keine Sorgen machen ;)

Riskieren würde ich da an Deiner Stelle jedenfalls nichts, Abmahnungen wegen fehlendem oder ungültigem Impressum sind nach wie vor ein lohnendes Geschäft - leider.
 

theSplit

1998
Veteran Barkeeper

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@KaPiTN:

Wenn man den Paragraphen aber so zitiert, verstehe ich es anders:


Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Namen und Anschrift sowie
bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.


Aber der wichtigere Teil - es handelt sich dann hierbei aber um einen "persönlichen oder familiären Zweck" - was man auch so interpretieren kann. Es wird ja keine Werbung geschaltet oder etwas, was in irgendeiner Art und Weise auf eine "Geschäftstätigkeit" hinweist. Also ist die Domain (für) "Privat".... (für mich).

Daher würde ich sagen, das hierbei auch keine Impressumspflicht besteht, wäre jetzt meine laienhafte Einschätzung/Auslegung des Paragraphen. Und auch dessen was Jester zitiert hat.

Das war mir aber so auch nicht bekannt (vorher)... ich bin auch von einer "generellen Pflicht" ausgegangen.
 

theSplit

1998
Veteran Barkeeper

Registriert
3 Aug. 2014
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@KaPiTN:

Aus deinem Link:

In Betracht kommt die Ausnahme nach meiner Ansicht nur dann, wenn:

- Inhalte passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird,

- Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert, betroffen sind (schon Schilderungen, die negative Erfahrungen mit Unternehmen berichten, könnten schädlich sein; diese könnten ggf. Interesse an der Identität haben, wenn sie gegen aus ihrer Sicht unberechtigter Kritik vorgehen wollen)

- evtl., wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

Blogs werden in den allerwenigsten Fällen erfasst sein und dürfen daher nicht anonym betrieben werden!

Werden in BeSures "Äußerungen":
1) Keine Personen mit Real-Namen erwähnt
2) Keine Orte genannt (es handelt "irgendwo" in von vielen)

Zu 1) es werden keine Dritten "angegriffen" die eine Absicht gegen ihn hegen könnten
2) Es kann überall "spielen"

Was man (auf jeden Fall) machen sollte, klar stellen das Namen und Orte(?) nicht der Realität entsprechen.

Und da hier weder Personen im Klartext angegriffen werden, Produkte oder Firmen betroffen sind oder etwas in "Verruf" gebracht wird, "sollte keine Dritte Person" interesse daran haben ihn "ausfindig" zu machen.

Blogs hingegen sind oft voll von Meinung und Kritiken die rechtliche Personen betreffen.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
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@theSplit:

Was soll ich da mit Dir diskutieren. Der Text sagt nicht eindeutig aus, daß die Impressumspflicht für BeSure nicht gilt und bekanntlich sind die Urteile zu dem Thema auch widersprüchlich.

Falls er also keine Abmahnung und/oder eine gerichtliche Entscheidung gegen sich riskieren möchte, wird er um das Impressum nur herum kommen, wenn er sich sicher sein kann, daß seine Identität auch auf andere Weise nicht bekannt werden kann und er gar nicht für Abmahnungen greifbar ist.
 

theSplit

1998
Veteran Barkeeper

Registriert
3 Aug. 2014
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28.560
@KaPiTN:

Es geht mir auch nicht darum mich hier deswegen zu streiten bzw. endlos zu debattieren - ich wollte lediglich mal hinterfragen was unter dem Bereich "persönlich" (im Internet mit einer Webseite) fällt bzw. fallen soll und warum ich glaube dass so etwas wie ein Impressum hier vielleicht nicht Anwendung findet, eben weil keine Rechte von Dritten verletzt werden. Er zieht ja nicht gegen Marken wie Puma, Adidas oder sonst was in den Kampf.... oder macht für diese Werbung.

Nur darum finde ich es fragwürdig dass er sich "Ausweisen" sollte, mehr nicht. Es besteht doch eigentlich kein Grund für eine mögliche Rechtsverletzung wenn alles eh anonymisiert/verschleiert ist und er eventuell noch explizit darauf hinweist das es verschleiert ist. Wer soll ihm dann dafür nen Strick drehen und warum?

Und nur aus diesem Grund sehe ich die Notwendigkeit ein Impressums führen zu müssen. Oder eben geschäftlich/kommerziell.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Ich dachte immer Denic erlaubt keine Whois-Protection und kickt solche Domains dann.
 

Gelöschtes Mitglied 1550

Guest

G
@BurnerR: ist afaik auch noch immer so, deshalb nutzt z.B. INWX dafür den Umweg über einen "Treuhand-Service" für 2,98€/Jahr:

Unseren Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands bieten wir ab sofort einen Treuhandservice bei der Registrierung von .DE Domains an.

Nach § 3 Abs. 1 der DENIC-Domainbedingungen muss der Domaininhaber einen in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner (admin-c) mit Zustellungsbevollmächtigung benennen.

Sie können nun bei der Registrierung einer .DE Domain den Treuhandservice dazubestellen, es wird dann als Admin-C ein Rechtsanwalt als Treuhänder eingetragen.
Wird zwar nur Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands angeboten, hat bei meiner Testbestellung - die ich nicht zu Ende geklickt habe - aber problemlos geklappt soweit.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Da wird aber doch nur für den Admin-C ein anderer Kontakt eingetragen und nicht auch für den Domaininhaber, oder habe ich das falsch verstanden?
 
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