• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Impressumspflicht auf anonymen Blog

Jester

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@KaPiTN: Nö-e, muss er nicht. Die Inhalte sind - sofern er mit fiktiven Identitäten arbeitet und keinen Grund für eine notwendige Ladungsfähigkeit (durch Verleumdung o. Ä.) liefert - rein persönlich. Er beschreibt aus seiner Sicht seine Erlebnisse in der Haft. So lange keine Werbung gesetzt wird ist das zum einen rein privat und zum anderen rein persönlich.

auf eRecht24.de steht es deutlich - auch wenn dennoch grundsätzlich zur Angabe eines Impressums geraten wird (aber nur aus der Unsicherheit heraus) "Mein Kind, meine Katze, mein Haus"... einfach zu erweitern auf "meine Hafterfahrungen". Das Impressum wird bei privaten Seiten lediglich zur Ladungsfähigkeit benötigt. Davon ausgehend, dass er mit seinen Erzählungen keinen Grund dafür liefert - so würde ich die bisherigen Kapitel einordnen - entsteht diese Notwendigkeit nicht.

4. Impressum auch für private Webseiten?

Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:

Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.

Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen Artikel oder redaktionellen Inhalte im Internet. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht nach TMG wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.

Und nein, der Rundfunkstaatsvertrag kommt nicht zur Anwendung :D
 

KaPiTN

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Und nein, der Rundfunkstaatsvertrag kommt nicht zur Anwendung :D

Deshalb wird er in Deinem Zitat ja auch erwähnt. ;)

Und wir lesen hier etwas von journalistischen Artikeln und Blogs, was man beides als gegeben ansehen kann. :coffee:
 

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

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@KaPiTN: Habs ungenau formuliert - darin steht, dass keine Impressumspflicht [...] privat [...], also gilt er zwar zugegebenermaßen als rechtliches Bewertungsregelwerk und kommt damit zur Anwendung, aber dennoch greift §55 nicht, daher entsteht daraus keine Impressumspflicht, genau wie aus §5 TMG, das auch gilt, aber nicht greift.

Und wir lesen hier etwas von journalistischen Artikeln und Blogs, was man beides als gegeben ansehen kann.

Das ist zum einen kein Journalismus und zum anderen hatte ich darauf hingewiesen, dass - wenn keine zwingende Ladungsfähigkeit aufgrund der Inhalte entsteht - auch ein Blogger kein Impressum haben muss. Also wenn er keine Sachverhalte in namentlich genannten Haftanstalten angreifbar falsch darstellt und niemandes Persönlichkeitsrechte verletzt (und der Vollständigkeit halber: keine anderweitig nötigen Ladungsfähigkeiten erzeugt), ist alles ok.

BTW steht in der eRecht Quelle, dass die Sachlage bei Journalisten und Bloggern noch nicht endgültig geklärt sei, aber das ist eigentlich hier nebensächlich.

Übrigens sage ich ja nicht, dass er kein Impressum einsetzen darf ^^
Viele tun das aus eben dieser Unsicherheit heraus - und sicherlich einige auch zu recht.
 

KaPiTN

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Das ist zum einen kein Journalismus

[...]

BTW steht in der eRecht Quelle, dass die Sachlage bei Journalisten und Bloggern noch nicht endgültig geklärt sei, aber das ist eigentlich hier nebensächlich.

Was zu klären wäre.

..

Das ist nicht nebensächlich und genau das, was ich in #13 geschrieben habe
 
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