Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit den Fall mit meinem Mobilfunkanbieter, welcher eine einseitige Vertragsänderung (Indexanpassung) vorgenommen hat.
Hierbei hatte ich die Möglichkeiten, entweder stillschweigend den neuen Vertragsbedienungen zuzustimmen oder den Vertrag mittels eines Sonderkündigungsrechts abzustoßen.
Meine eigentliche Frage ist nun, gibt es auch Möglichkeiten wie Konsumenten die einseitige Vertragsveränderung für sich benutzen können?
Sprich, ich "gehe" zu meinem Mobilfunkanbieter, sage/schreibe ihm, dass der Anbieter XY einen gleichen Tarif, welcher günstiger ist im Angebot hat und ändere einseitig den Vertrag ab (gleiche Konditionen wie bei Anbieter XY) und gewähre meinem Anbieter noch ein Sonderkündigungsrecht.
ich hatte vor einiger Zeit den Fall mit meinem Mobilfunkanbieter, welcher eine einseitige Vertragsänderung (Indexanpassung) vorgenommen hat.
Hierbei hatte ich die Möglichkeiten, entweder stillschweigend den neuen Vertragsbedienungen zuzustimmen oder den Vertrag mittels eines Sonderkündigungsrechts abzustoßen.
Meine eigentliche Frage ist nun, gibt es auch Möglichkeiten wie Konsumenten die einseitige Vertragsveränderung für sich benutzen können?
Sprich, ich "gehe" zu meinem Mobilfunkanbieter, sage/schreibe ihm, dass der Anbieter XY einen gleichen Tarif, welcher günstiger ist im Angebot hat und ändere einseitig den Vertrag ab (gleiche Konditionen wie bei Anbieter XY) und gewähre meinem Anbieter noch ein Sonderkündigungsrecht.