• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Mutmaßliche Terroranschlagsvorbereitung in Chemnitz

Abul

(Threadleser)

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20 Sep. 2013
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Er zitiert etwas, was er nicht selbst gar nicht versteht, denn in seinem letzten Quote steht drin
Auf frischer Tat verfolgt ist derjenige, der den Tatort zwar bereits verlassen hat, aber entweder bei der Flucht beobachtet und direkt verfolgt wurde oder wer unmittelbar nach der Tat auf Grund am Tatort vorhandener Spuren verfolgt wird, sodass jedenfalls ein enger zeitlicher Zusammenhang zur Tat besteht.
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Flip

Aktiver NGBler

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  • #64
Der Rechtsanwalt Vetter ist also nicht des Lesens des Paragraphen mächtig und interpretiert diesen falsch.
Ist ja nicht so, dass §127 ein Klassiker des Strafrechtes wäre und in der Ausbildung mehrfach durchgekaut wird.

Er argumentiert ja explizit mit "heutigen Terrordelikten". Also kann man in dem Zusammenhang sicher nicht von einem/ dem Klassiker sprechen.

Er geht auch lediglich davon aus, daß es sich um eine frische Tat handelt. Warum an aber gar keine frische Tat braucht, läßt er dann aus.

Summa summarum sagt er auch nur, daß vieles dafür sprechen würde, daß die Syrer nichts juristisch falsch gemacht hätten.
Also hat nicht mal er sich da festlegen wollen.
 

Dieter85

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Ich finde Flip hat einen Punkt. Wenn er recht hat, dann darf man keinen blutverschmierten, gesuchten Mörder mit Frauenkopf in der Hand festnehmen, weil die Tat vor zwei Tagen völlig woanders stattgefunden hat. Das wäre dämlich, aber es geht ja um Gesetze und nicht den gesunden Menschenverstand.

Wir können uns jetzt mit Internetanwälten bewerfen oder den Bekannten der Putzfrau des Onkels fragen, der Familienanwalt im Ruhesand ist. Wirklich klären kann das nur ein echtes Gericht zu genau diesem Fall. Und dazu wird es nicht kommen. Daher: :unknown:
 

Seedy

A.C.I.D

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13 Juli 2013
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Ich wär stark dafür das Thema zu lassen.
So lange kein Staatsanwalt Klage erhebt reden wir hier über ein Fall den es nicht gibt.

Wäre interessanter über Apex zu reden..
 

bevoller

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1.481
Bei einem int. Haftbefehl ist die Polizei ja längst involviert, da bedarf es keiner Sofortmaßnahme von Bürgern.
Dann kann aber nicht die Identität des Tatverdächtigen sofort festgestellt werden. :rolleyes:

Vom Grundsatz her hat Flip im Übrigen Recht. Denn es geht in § 127 StPO um die unmittelbare Tat. Die lässt sich allerdings gemäß Vetter im konkreten Fall ausweiten.

Der gesunde Menschenverstand würde hoffentlich ohnehin jedem Ankläger sagen, dass er aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses von einer Anklage absehen sollte. :rolleyes:

Ich finde Flip hat einen Punkt. Wenn er recht hat, dann darf man keinen blutverschmierten, gesuchten Mörder mit Frauenkopf in der Hand festnehmen, weil die Tat vor zwei Tagen völlig woanders stattgefunden hat.
Stimmt... die Argumentation ist wirklich dämlich. Denn für Menschen mit gesundem Menschenverstand bestünde ja ein unmittelbarer Tatverdacht. Ich persönlich bin mir auch ziemlich sicher, dass kein Mörder tagelang blutverschmiert mit Frauenkopf durch die Gegend rennt. Erfahrungswerte durch bspw. Nachrichten sagen mir, dass die meisten Mörder versuchen, ihre Tat(en) zu verbergen.
 
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