• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Mutmaßliche Terroranschlagsvorbereitung in Chemnitz

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Zum Thema "Jedermannsrecht" im konkreten Fall liest man folgendes im Udo Vetters Lawblog.

Durfte der Verdächtige verschnürt werden?

... In jedem Fall war Dschaber al-Bakr auf Grund eines konkreten Tatverdachts jedenfalls „verfolgt“ – wie sich ja schon an dem Fahndungsaufruf der sächsischen Polizei zeigt, der bei seiner Festnahme schon lange in der Welt war. Für eine Verfolgung im Sinne dieser Alternative des Gesetzes reicht es aus, wenn die Verfolger aktiv werden, nachdem sie sich aufgrund konkreter Anhaltspunkte zum Einschreiten veranlasst sehen. Eine „frische Tat“ im engeren Sinne braucht man dafür also gerade nicht.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/10/13/durfte-der-verdaechtige-verschnuert-werden/
 

Flip

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  • #42
Wenn jemand auf, frischer tat ODER verfolgt!
Er wurde verfolgt, da haftbefehl

Wenn er fluchtverdächtig ODER die identität nicht festzustellen

Im Deutsche trennt man gleichwertige Punkte durch ein Komma, Ausnahme der letzte Punkt wo die Trennung mit und/oder erfolgt. Das erste "oder" dient also eindeutig nicht der Trennung so dass es wie das betroffen sich auf die frische Tat bezieht.
 

Seedy

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@Flip:
Im Deutsche trennt man gleichwertige Punkte durch ein Komma, Ausnahme der letzte Punkt wo die Trennung mit und/oder erfolgt. Das erste "oder" dient also eindeutig nicht der Trennung so dass es wie das betroffen sich auf die frische Tat bezieht.

Muss wirklich ICH, mit meiner Rechtschreibung, dir einen Deutschkurs verpassen?

Gibs zu, du hast dich argumentativ verrannt und windest dich wie ein Fisch am Haken der sein Ende als Brathering nicht einsehen möchte
 

Flip

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Offensichtlich scheint es da ebenso wie bei der logischen Erfassung des Satzes zu hapern. Denn es ist eindeutig, daß es um eine gerade geschehende Tat geht, direkt am Tatort oder danach. ()

UniTuebingen:Prof. Dr. Bernd Heinrich/Priv.-Doz. Dr. Tobias Reinbacher (Stand: 1. April 2016) schrieb:
Auf frischer Tat verfolgt ist derjenige, der den Tatort zwar bereits verlassen hat, aber entweder bei der Flucht beobachtet und direkt verfolgt wurde oder wer unmittelbar nach der Tat auf Grund am Tatort vorhandener Spuren verfolgt wird, sodass jedenfalls ein enger zeitlicher Zusammenhang zur Tat besteht.
 

Seedy

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@Flip:
Dir ist schon klar, dass das Vorbereiten eines Anschlages an sich schon eine Straftat darstellt?
(89a/b/c)
 

The_Emperor



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Durch die letzten Posts habe ich jetzt echt lust auf ein Fluchtjoghurt bekommen.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Denn es ist eindeutig, daß es um eine gerade geschehende Tat geht, direkt am Tatort oder danach. ()
Das war unerheblich, da § 127 auch "verfolgt" mit einschliesst. Siehe dadzu die Ausführungen von Udo Vetter im Lawblog, der hier schon erwähnt wurde.

Der japanischer Mafiaboss, der sich in Deutschland vor einem internationalen Haftbefehl in Sicherheit wähnt, den kann man auch fesseln und dann die Behörden einschalten. Selbst, wenn die Tatorte tausende Kilometer entfernt liegen und diese Taten auch schon einige Zeit zurück liegen.
 

Flip

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Mach mal. wenn Du Dich strafbar machen willst.

Siehe Univorlesung, die oben gepostet wurde und die erklärt, was auf frischer Tat bedeutet.

Bei einem int. Haftbefehl ist die Polizei ja längst involviert, da bedarf es keiner Sofortmaßnahme von Bürgern.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Mach mal. wenn Du Dich strafbar machen willst.
Einen Strafrechtsanwalt (Udo Vetter) wird derart von dir abqualifiziert?
Da musst du wohl mehr drauf haben, als er. :D

Siehe Univorlesung, die oben gepostet wurde und die erklärt, was auf frischer Tat bedeutet.
Das ist auch richtig, wird aber im konkreten Fall nicht benötigt, da eine "Verfolgung" vorliegt. Sprich die Polizei fahndet nach ihm.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flip

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Einen Strafrechtsanwalt (Udo Vetter) wird derart von dir abqualifiziert?

Das sollte wohl ein Argument werden. Ist aber keines.

Nicht nur beim Strafrecht treffen beim Gericht Anwälte mit verschiedenen Meinungen aufeinander.
Der Vetter hat eine Meinung, ist aber keine Instanz.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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@Flip
Alles klar, Der Rechtsanwalt Vetter ist also nicht des Lesens des Paragraphen mächtig und interpretiert diesen falsch.
Ist ja nicht so, dass §127 ein Klassiker des Strafrechtes wäre und in der Ausbildung mehrfach durchgekaut wird.

Da bleib ich bei Seedy. Über etwas Eindeutiges zu diskutieren, ist mir echt zu blöde.
 

Flip

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Ist ja nicht so, dass §127 ein Klassiker des Strafrechtes wäre und in der Ausbildung mehrfach durchgekaut wird.

Doch. Ich habe ja auf Vorlesungsmaterialien von diesem Jahr verwiesen.

Die Fluchtgefahr oder die Feststellung nach §127 bezieht sich auf den Tatort und ist also von den Umständen der frisch begangenen Tat abhängig.
Wenn es sich um jemanden handelt, der mit Haftbefehl gesucht wird, dann geht es ja nicht mehr um eine vorläufige Festnahme, die braucht ja keine Anordnung, wenn die Bedingungen von §127 erfüllt sind.
Bei einem Flüchtigen besteht Haftgrund nach §112.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Flip schrieb:
Die Fluchtgefahr oder die Feststellung nach §127 bezieht sich auf den Tatort und ist also von den Umständen der frisch begangenen Tat abhängig.
Tja, da haben wir die Ausführungen von Flip und die eines gestandenen Anwaltes für Strafrecht namens Udo Vetter.

In jedem Fall war Dschaber al-Bakr auf Grund eines konkreten Tatverdachts jedenfalls „verfolgt“ – wie sich ja schon an dem Fahndungsaufruf der sächsischen Polizei zeigt, der bei seiner Festnahme schon lange in der Welt war. Für eine Verfolgung im Sinne dieser Alternative des Gesetzes reicht es aus, wenn die Verfolger aktiv werden, nachdem sie sich aufgrund konkreter Anhaltspunkte zum Einschreiten veranlasst sehen. Eine „frische Tat“ im engeren Sinne braucht man dafür also gerade nicht.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/10/13/durfte-der-verdaechtige-verschnuert-werden/
Jeder möge für sich selbst entscheiden, welche Interpretation von §127 er für die korrekte Einschätzung hält.
Mir ist das ganze zu trollig, als dass ich mich auf soetwas einlassen würde.
 

Chegwidden

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Irgendwie habe ich das Gefühl, dass der TS eine benotete Abhandlung-Erörterung (Politik? Studium?) über das Thema schreiben muss :cool:

Nein, es wird aber trotzdem keine Umfrage geben, ein Teil der Antworten würde ihn verunsichern :D

Nichtsdestotrotz erfreue ich mich an der Tatsache, dass sich die drei Guten um den einen Bösen gekümmert haben und
so vermutlich ein Attentat verhindert werden konnte und Flüchtlinge auch mal gut dastehen und nicht nur als Ballast oder so.

Thema bleibt noch offen.
 

Flip

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  • #59
Tja, da haben wir die Ausführungen von Flip und die eines gestandenen Anwaltes für Strafrecht namens Udo Vetter.

Das ist ein ziemlich mieser Diskreditierungsversuch.

Den es geht dabei nicht um mich, sondern die Erklärungen des Paragraphen durch die Hochschullehrer Prof. Dr. Bernd Heinrich und Priv.-Doz. Dr. Tobias Reinbacher von der Uni Tübingen.

1. Befugnis: Jedermann (d.h. Bürger und Amtsträger).
2. Festnahmelage:
a)Der Täter wird auf frischer Tat betroffen oder verfolgt. Es muss sich dabei um eine Straftat handeln; Ordnungswidrigkeiten berechtigen nicht zur vorläufigen Festnahme. Hinsichtlich der Rechtfertigung des Festnehmenden ist bei festnehmenden Privatpersonen jedoch fraglich, ob die Tat tatsäch-lich begangen sein muss (tatbestandsmäßig und/oder rechtswidrig und/oder schuldhaft) oder ob ein dringender Tatverdacht ausreicht (sehr str. – vgl. Arbeitsblatt Examinatorium Nr. 13). Zumindest die zuletzt genannte Ansicht ist abzulehnen, da sie dem zu Unrecht Festgenommenen das Recht zur Verteidigung nimmt. Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 127 II StPO begründen, denn dort wird – im Gegensatz zu § 127 I StPO – der dringende Tatverdacht (Teil der Voraussetzungen des Haftbefehls) als ausreichend angesehen. Auf frischer Tat betroffen ist derje-nige, der bei Durchführung der Tat oder unmittelbar danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe gestellt wird. Auf frischer Tat verfolgt ist derjenige, der den Tatort zwar bereits verlassen hat, aber entweder bei der Flucht beobachtet und direkt verfolgt wurde oder wer unmittelbar nach der Tat auf Grund am Tatort vorhandener Spuren verfolgt wird, sodass jedenfalls ein enger zeitlicher Zusammenhang zur Tat besteht.
 

Chegwidden

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Ja super, dann passt es doch!

Die frische Tat ist die Planung eines Terroranschlags, eines terroristischen Anschlags.
Das machte der Schurke nämlich sicherlich nicht nur Mo-Fr. von 6:30-16:45 Uhr, außer Mi nachmittags, das machte er sicher 24/7 .

Selbstverständlich würde sich Flip mit ein paar Kollegen auf diversen Flughäfen verteilen und abwarten, welcher denn nun letztendlich in die
Luft gesprengt wird, um dann den Bösewicht auf frischer Tat...lassen wir das :m
 
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