• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Mutmaßliche Terroranschlagsvorbereitung in Chemnitz

Dieter85

Neu angemeldet

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.353
rechtlich könnten sie dabei eventuell eine Straftat begangen haben.
Nö. Denn:
§127 schrieb:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Das gilt natürlich nur, wenn keine unverhältnismäßige Gewalt zum Einsatz kommt. Und die gab es meines Wissens nicht. Außerdem fordert eh niemand, die Syrer anzuklagen. Die Diskussion darüber ist sinnlos.
 

Flip

Aktiver NGBler

Registriert
7 Juni 2015
Beiträge
981
  • Thread Starter Thread Starter
  • #22
@Dieter85:

Welche tat soll er denn frisch in der Wohnung begangen haben?
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.591
@Dieter85: mein Fehler, hatte falsche informationen vorliegen.
Scheint tatsächlich glücklicherweise alles rechtens zu sein.
 

Dieter85

Neu angemeldet

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.353
Welche tat soll er denn frisch in der Wohnung begangen haben?
Keine. Und das ist auch nicht notwendig.

Dieses dämlich suggestive Rumgefrage immer, weil man seine Ansichten nicht klar aussprechen möchte... Das ist ja schon wie im alten Verschwörungsthread drüben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dieter85

Neu angemeldet

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.353
@Flip: Fette einfach zwei andere Wörter in deinem Zitat, zum Beispiel die letzten beiden, dann hast du die Lösung :)
 

Flip

Aktiver NGBler

Registriert
7 Juni 2015
Beiträge
981
  • Thread Starter Thread Starter
  • #27
Nein. Das Zitat sagt aus, jemand hat eine Tat gerade erst begangen und wird
- noch am Tatort angetroffen
- oder wie er sich von diesem entfernt.

Trifft beides nicht zu.
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
21.023
Ort
Dortmund
Nach dem Mann wurde bereits offiziell wegen Terrorgefahr gefahndet.

Wo also ist Dein Problem?
 

Flip

Aktiver NGBler

Registriert
7 Juni 2015
Beiträge
981
  • Thread Starter Thread Starter
  • #29
Das Problem ist, dass der Jedermannsparagraph für frische Taten gilt.
Er macht nicht jeden zum Hilfsscheriff bei Leuten die auf Fahndungslisten stehen. In diesem Land gibt es keine unbezahlten Bountyhunter.
 

keinbenutzername

gesperrt

Registriert
21 Juli 2015
Beiträge
3.754
Jeder Mensch mit Hirn weiß das Gesetze auch mal an ihre Grenzen kommen und man dann mit gesundem Menschenverstand agieren muss.
 

Abul

(Threadleser)

Registriert
20 Sep. 2013
Beiträge
4.087
Das Problem ist, dass der Jedermannsparagraph für frische Taten gilt.
Er macht nicht jeden zum Hilfsscheriff bei Leuten die auf Fahndungslisten stehen. In diesem Land gibt es keine unbezahlten Bountyhunter.

Hier liest sich das aber ganz anders.
 

Flip

Aktiver NGBler

Registriert
7 Juni 2015
Beiträge
981
  • Thread Starter Thread Starter
  • #32
Nö? Da steht das auch so.
 

Abul

(Threadleser)

Registriert
20 Sep. 2013
Beiträge
4.087
Da steht etwas über "der Flucht verdächtig ist". Wenn du nur wüsstest was Fluchtverdacht bedeutet.
 

Flip

Aktiver NGBler

Registriert
7 Juni 2015
Beiträge
981
  • Thread Starter Thread Starter
  • #34
Was aber nur im direkten Zusammenhang mit der Tat Sinn macht. Da steht auch etwas von nicht sofort feststellbarer Identität. Da gilt ja das gleiche.
Sonst kann man im Freibad willkürlich Leute festnehmen, wenn die keinen Ausweis in der Badehose haben.
 

Dieter85

Neu angemeldet

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.353
In diesem Land gibt es keine unbezahlten Bountyhunter.
Unbezahlte Bountyhunter schließen sich schon mal aus, das verbietet der Wortsinn. Es gibt auch keine unbezahlten Kopfgeldjäger. Wenn wir schon auf Wörtern herumreiten, dann richtig ;)

Und da wir nun anscheinend doch über die Festnahme diskutieren: Al-Bakr war der Flucht verdächtigt, das reicht aus, dass Jedermann ihn festnehmen kann.

Sonst kann man im Freibad willkürlich Leute festnehmen, wenn die keinen Ausweis in der Badehose haben.
Da würdest du aber Probleme bekommen, denn in Deutschland muss man seinen Ausweis nicht mitführen. Du musst einen haben, ja, aber nicht dabei haben.
 

Flip

Aktiver NGBler

Registriert
7 Juni 2015
Beiträge
981
  • Thread Starter Thread Starter
  • #36
Ja, aber ohne Ausweis ist die Identität nicht sofort festzustellen und somit könnte man jemanden festhalten, wenn man eurer loslösung von einer frischen Tat fplgen würde.
 

Dieter85

Neu angemeldet

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.353
somit könnte man jemanden festhalten, wenn man eurer loslösung von einer frischen Tat fplgen würde.
Nein, weil deine Leute im Freibad ja verfolgt sein müssen (oder auf Frischer Tat ertappt). Al-Bakr war verfolgt. Seine Festnahme ist also rechtens.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Ich halte den Jedermann-Paragraphen hier auch nicht zutreffend und denke, er ist für Fälle, wo Passanten eine Kaputte Scheibe sehen und jemanden mit einem Hammer.

Aber das Thema ist hochpolitisch, da dürfte das egal sein.

De Maizière will sich nicht so richtig dankbar zeigen, weil das nicht so ganz sauber war, denke ich.

Und bei der Staatsanwaltschaft würde ich die Wahrscheinlichkeit als ziemlich gering ansehen, wegen Strafvereitelung i Amt belangt zu werden, wenn man das nicht verfolgt. Im Gegensatz zu einer großen Wahrscheinlichkeit auf Karriereende, wenn der verdächtige tot ist, aber man denen, die manche für Helden halten, jetzt der Prozeß gemacht werden würde.

@ Flip. De jure stimme ich Dir zu, aber de facto ist die Sache gegessen.
 

Flip

Aktiver NGBler

Registriert
7 Juni 2015
Beiträge
981
  • Thread Starter Thread Starter
  • #39
Nein, weil deine Leute im Freibad ja verfolgt sein müssen (oder auf Frischer Tat ertappt).

Ja, eben. auf frischer Tat verfolgt. Das trifft für die Badegäste nicht zu, aber für den Syrer auch nicht.
 

Seedy

A.C.I.D

Registriert
13 Juli 2013
Beiträge
22.591
@Flip:
Wenn jemand auf, frischer tat ODER verfolgt!
Er wurde verfolgt, da haftbefehl

Wenn er fluchtverdächtig ODER die identität nicht festzustellen
Er war fluchtverdächtig

Also alles gut, ich bezog mich gestern auf was anderes, was keine rolle spielt da es eine falsche information war.
(Ich hatte gelesen das sie ihn bei der festnahme ziemlich mishandelt haben sollen-da dies offenbar nicht der Fall ist, war das mein Fehler)
 
Oben