• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Chaos Computer Club: Staatstrojaner sind „mit hohen Risiken behaftete Schadsoftware“



In einer Stellungnahme für die Linksfraktion in Thüringen hat sich der Chaos Computer Club (CCC) am Donnerstag (18.08.2016) zum Einsatz staatlicher Spionagesoftware (Staatstrojanern) geäußert. Die Analyse des CCC bezieht sich auf die so genannte Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung).



Eine „Quellen-TKÜ“ erfordert einen staatlichen Trojaner zum Abhören von Kommunikation direkt auf dem Computer von Betroffenen. So aufgezeichnete Kommunikationsinhalte werden dann an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet und können dort analysiert werden. Politisch wird derzeit die Ausweitung der Nutzung von Staatstrojanern diskutiert, so der CCC. Die Justizministerkonferenz habe hierfür im Juni die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die „Quellen-TKÜ“ gefordert.

In ihrer Stellungnahme kommt der Chaos Computer Club zu dem Schluss, dass die „Quellen-TKÜ“ kein „unverzichtbares Instrument der Strafverfolgung“, sondern eine „mit hohen Risiken behaftete Schadsoftware“ ist. Der CCC teilt somit nicht die Meinung der Justizministerkonferenz und steht folglich auch im direkten Widerspruch zu der Forderung in der „Berliner Erklärung“ der Innenminister der Union nach einem schnellstmöglichen Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Polizei und Verfassungsschutz, indem sie sich entschieden gegen eine Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern aussprechen. Insgesamt lehnt der CCC jedoch nicht nur die Ausweitung der Nutzung von Staatstrojanern ab, sondern setzt sich auch weiterhin dafür ein, von einer behördlichen Spionagesoftware ganz abzusehen.

Der CCC begründet seine Ablehnung mit den entstehenden technischen Gefahren und unvermeidbaren inhärenten Interessenkonflikte des Staates, wenn er für die Trojanisierung Sicherheitslücken aufkauft oder nutzt. „Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen sind schnellstmöglich zu schließen und nicht von Staats wegen noch auszunutzen“, erklärt der CCC.

Sollten dennoch Staatstrojaner eingesetzt werden, dann fordert der CCC deren rechtliche Gleichstellung mit einer „Online-Durchsuchung“. Außerdem sollte klar geregelt werden, auf welchen Geräten derartige Software überhaupt zur Überwachung eingesetzt werden dürfe. „Durch diesen aktiven Eingriff in ein überwachtes Gerät wird die Integrität des Systems zwangsläufig verletzt. Welche Seiteneffekte die Installation einer Schadsoftware im Zielsystem anrichten kann, ist aber nicht mit Sicherheit vorhersehbar“, heißt es in der CCC-Stellungnahme. Dabei müsse beispielsweise sichergestellt werden, dass das Leben und die Gesunderheit von Menschen nicht gefährdet werden, also keine Systeme mit medizinischen Funktionen überwacht werden.

Um das Risiko zu minimieren, dass ein Kommunikationsvorgang nicht erfasst wird, wird in der Umsetzung der „Quellen-TKÜ“ das Risiko gleichzeitig maximiert, auch andere Vorgänge zu erfassen. Dabei bestünde zugleich eine nicht zu unterschätzende Gefahr, in den geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung des Betroffenen einzugreifen.

Der Chaos Computer Club hatte bereits im Jahr 2011 einen Staatstrojaner analysiert und dabei grobe Fehler der Software aufgedeckt. Auch zum Thema „Quellen-TKÜ“ gab es bereits eine Stellungnahme des CCC vom 20. April 2016: Quelle

Fazit:

Die Linksfraktion in Thüringen, auf deren Anfrage hin der CCC die Stellungnahme geschrieben hatte, wendet sich nun ebenfalls gegen den Einsatz eines Staatstrojaners. Deren Sprecherin für Datenschutz und Netzpolitik, Katharina König, begründet die Ablehnung wie folgt: „In der Stellungnahme wird deutlich, dass sich diese Art der Überwachung weder zuverlässig noch technisch beweisbar auf laufende Kommunikation beschränken lässt und ein Eindringen in den Computer erforderlich ist, um genutzte Programme zu analysieren, Sicherheitsmechanismen zu umgehen und Daten auslesen zu können.“

Interessant zum Thema „Quellen-TKÜ“ wäre auch die folgende (hier zusammengefasste) Erklärung von Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht:

Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zielt auf das Abhören von IP-Telefonaten, wie Skype ab. Die juristische Grundüberlegung dahinter ist die, dass in den Fällen, in denen eine Überwachung der herkömmlichen Telefonie nach der Strafprozessordnung zulässig ist, auch das Abhören von Internet-Telefonaten zulässig sein muss, weil es sich in beiden Fällen um Sprachtelefonie handelt, auch wenn sie technisch grundlegend unterschiedlich sind.

Das leuchtet zwar auf den ersten Blick ein, aber bereits bei der Frage der technischen Umsetzung zeigt sich, dass die Überwachung der IP-Telefonie eine ganz andere Eingriffsintensität erfordert als die der herkömmlichen Sprachtelefonie.

Eine Quellen-TKÜ setzt zwingend voraus, dass die Polizei auf dem Computer bzw. Endgerät des Betroffenen (heimlich) eine Software installiert, die dort vor der Verschlüsselung – also an der Quelle – die Gesprächsinhalte anzapft. Diese heimliche Infiltration eines Computers stellt folglich einen deutlich schwerwiegenderen Eingriff dar, als die klassische Telefonüberwachung. Bereits deshalb ist die Gleichsetzung beider Arten der Telefonie problematisch. Man muss die verfassungsmäßige Rechtfertigung nach der Schwere des Eingriffs beurteilen und nicht danach, ob es sich in beiden Fällen um vergleichbare Formen von Telefonie handelt. Hierin liegt eines der Grundprobleme der Betrachtungsweise der Sicherheitspolitiker und Polizeibehörden.

Bildquelle: TheDigitalWay, thx! (CC0 Public Domain)

Quelle dieses Beitrags: netzpolitik.org



https://tarnkappe.info/chaos-comput...-hohen-risiken-behaftete-schadsoftware/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 

keinbenutzername

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Re: Chaos Computer Club: Staatstrojaner sind „mit hohen Risiken behaftete Schadsoftwa

5 Jahre hat es gedauert?
bzw. man beruft sich auf ne "Untersuchung" von vor 5 Jahren?
Aha. Das ist echt ziemlich aussagekräftig.
Aber so läuft Politik wohl.
So lange es Medien gibt die solche "news" verbreiten wird die Politk auch mit solchen Meldungen Leute erreichen.

Im Ernst, die Linksfraktion will mit einer 5 Jahre alten "Studie" was erreichen?
Das ist extrem unseriös.
 

virtus

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Re: Chaos Computer Club: Staatstrojaner sind „mit hohen Risiken behaftete Schadsoftwa

Die Studie ist, wenn ich es dem Artikel korrekt entnehme keine 5 Jahre alt. Es wird nur darauf hingewiesen, dass bereits vor 5 Jahren eine Analyse einer älteren Version des Staatstrojaners durchgeführt und erhebliche Mängel nachgewiesen werden konnten.
Nichts desto trotz ist das "Ergebnis", auf welches der CCC kommt so oder so aktuell und gleichermaßen bedeutsam, egal ob man nun vom Stand 2011 oder 2016 ausgeht.
 

keinbenutzername

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Re: Chaos Computer Club: Staatstrojaner sind „mit hohen Risiken behaftete Schadsoftwa

der CCC hat im Jahr 2011 einen Staatstrojaner untersucht.
Ich lese nichts davon das sie einen aktuellen Trojaner untersucht haben.

Wenn jetzt die Linken die Abschaffung von Windows fordern weil windows XP 2011 untersucht wurde und ne Sicherheitslücke hatte, wie würdest du das dann einschätzen?
Als sinnvolle Forderung auf Basis aktueller Erkenntnisse, oder als reine Politik in der man die Infos nutzt die seinem eigenen Zweck dienlich sind und die blöden Massen überzeugen sollen ganz gleich wie alt oder falsch die Infos mittlerweile sind?
 

Charlotta

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Re: Chaos Computer Club: Staatstrojaner sind „mit hohen Risiken behaftete Schadsoftwa

Wenn du auf den Link "Stellungnahme" gehst, so wirst du sehen, dass die "Stellungnahme des CCC zum Staatstrojaner" tatsächlich aktuell ist, nämlich vom 2016-08-18. Die Linksfraktion in Thüringen beruft sich also keineswegs auf eine "Untersuchung" von vor 5 Jahren?" !
 

keinbenutzername

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Re: Chaos Computer Club: Staatstrojaner sind „mit hohen Risiken behaftete Schadsoftwa

die Stellungsname basiert doch aber auf der "Untersuchung" die die 2011 gemacht haben.
Ansonsten würden die doch eine neuere Untersuchung anführen...
 

Charlotta

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Re: Chaos Computer Club: Staatstrojaner sind „mit hohen Risiken behaftete Schadsoftwa

Aber das Thema an sich ist nun wieder erneut in den Fokus geraten wegen der Forderung der Justizministerkonferenz vom Juni 2016, den Einsatz der Spionagesoftware auszuweiten. Durch die aktuelle Stellungnahme vom CCC wurde bewiesen, dass während eine herkömmliche richterlich angeordnete Überwachung eines SMS-Verkehrs mit dem Verschicken der Nachricht beginnt, soll die „Quellen-TKÜ“ bereits beim Erstellen der Nachricht aufzeichnen. Formulierungsversuche, Gedanken und Notizen, die vielleicht nie Kommunikation werden würden, geraten so in Gefahr, gespeichert und verwertet zu werden. Das wäre ein nicht unerheblicher Eingriff in die Privatspäre und das wäre dann nun mal Fakt und auch eine Jahreszahl kann daran nichts ändern...
 

virtus

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Re: Chaos Computer Club: Staatstrojaner sind „mit hohen Risiken behaftete Schadsoftwa

Wenn jetzt die Linken die Abschaffung von Windows fordern weil windows XP 2011 untersucht wurde und ne Sicherheitslücke hatte, wie würdest du das dann einschätzen?
Staatstrojaner oder andere Spionageprogramme haben das konzeptionelle Problem, dass sie sich Sicherheitslücken zu nutze machen müssen, um selbst unentdeckt operieren zu können. Da ist es egal, ob es sich um einen Staatstrojaner von 2011 und DigiTask handelt oder einen von 2016 der von dem zurück gekehrten Steve Jobs persönlich programmiert wurde. Konzeptionelle Probleme werden durch das zu Grunde liegende Konzept bereitet und da ist egal, welche Ausprägung man nun nimmt.
Auch die Problematik, dass digitale Beweise nur allzu leicht manipuliert werden können und ein Nachweis der Manipulation im Nachhinein quasi ausgeschlossen ist, ist ein grundsätzliches Problem des Bundestrojaners. etc. etc.

Daran ändert sich auch in ferner Zukunft und mit Quantencomputern nichts.
Daher ist es vollkommen irrelevant, wann diese Studie verfasst wurde.
Wahrscheinlich hätte eine Studie über den Wasserbedarf eines Lebewesens weniger Beständigkeit.
 

Jester

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Re: Chaos Computer Club: Staatstrojaner sind „mit hohen Risiken behaftete Schadsoftwa

Am Beispiel der gerade geleakten NSA-Schnüffelmodule sieht man doch, dass derartige Software IMMER irgendwann in die falschen Hände gerät.

Es kann nicht sein, dass man ein derartiges Risiko in Kauf nimmt, das ist völlig unlogisch.

Dann lieber freiwillig :D
 
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