Nach Auffassung der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, waren die Begründungen der Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg aus dem Jahr 2011, Gustl Mollath weiterhin in der Psychiatrie unterzubringen, nicht ausreichend. Dadurch wären Mollaths Grundrecht auf Freiheit der Person und gleichzeitig der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt gewesen.
Es ist noch nicht zu Ende. Das BVerfG hat die Sache an das OLG Bamberg zurückverwiesen. Mollath hat es also immer noch mit der Bayerischen Justiz zu tun, die ihn rechtswidrig weggesperrt hat.
Man darf gespannt sein, ob die zuständigen Gerichte sich diese schallende höchstrichterliche Ohrfeige einfach so gefallen lassen oder ob sie noch ein Haar in der Streitsuppe finden können, an dem sie sich festklammern um ihren schmutzigen Ruf ein wenig zu verbessern.
Angesichts der vielen Beteiligten, die in der Geschichte rumgerührt haben, könnte man auch sagen, daß da eine Verschwörung stattgefunden hat.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/just...th-vor-bundesverfassungsgericht-a-920566.html
Es ist noch nicht zu Ende. Das BVerfG hat die Sache an das OLG Bamberg zurückverwiesen. Mollath hat es also immer noch mit der Bayerischen Justiz zu tun, die ihn rechtswidrig weggesperrt hat.
Man darf gespannt sein, ob die zuständigen Gerichte sich diese schallende höchstrichterliche Ohrfeige einfach so gefallen lassen oder ob sie noch ein Haar in der Streitsuppe finden können, an dem sie sich festklammern um ihren schmutzigen Ruf ein wenig zu verbessern.
Angesichts der vielen Beteiligten, die in der Geschichte rumgerührt haben, könnte man auch sagen, daß da eine Verschwörung stattgefunden hat.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/just...th-vor-bundesverfassungsgericht-a-920566.html