• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Bundesgerichtshof lässt Intersexualität nicht als drittes Geschlecht zu

[img=left]https://www.picflash.org/viewer.php?img=mhk3msqr819pwix.png[/img] Intersexualität ist kein drittes Geschlecht. Das hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nun entschieden. Eine 1989 geborene Intersexuelle, die als Mädchen im Geburtenregister eingetragen ist, wollte als Geschlecht "inter" oder "divers" eintragen lassen.

Hierzu hat sie eine Genanalyse vorgelegt, die beweisen sollte, dass sie weder Frau noch Mann ist. Nach Meinung des BGH lässt das Personenstandsgesetz eine solche Eintragung jedoch nicht zu.

Wie die Kampagnengruppe "Dritte Option" mitteilte, soll seitens der Klägerin im kommenden September Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt werden.



Bild: Pixabay
Quelle: t-online.de
 

Seedy

A.C.I.D

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@Pleitgengeier:
Es kommt tatsächlich ab und vor, dass es HIV Infektionen durch Konserven gibt.
Die Regelung zur Homosexualität kommt aus der Hochzeit des HIV (80-90) Jahre.
Sie ist bis heute gültig.

Sie gilt aber halt nicht "für Schwule" sondern menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko.
https://www.tagesschau.de/ausland/e...gin-9de13d79-9c03-43b4-8d57-1a40503caa83.html

Das Problem ist, dass es grade bei HIV eine hohe Unsichheit in den Tests gibt.
Man spielt deswegen doppelt sicher.
 

keinbenutzername

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@Seedy:

Erst isolieren, dann drangsalieren, schließlich liquidieren.

Nach diesem Konzept lief es in den 20ger Jahren und dann 1933. Der Staat hat es gern, wenn man ihm ein Drittes Geschlecht auf dem Silbertablett serviert, schön wissenschaftlich garniert.

Das Dritte Geschlecht, sind das vielleicht in Analogie zur Tierwelt die Drohnen?

du glaubst also die Anerkennung eines dritten Geschlechts dient nur dazu die Menschen die sich dessen zugehörig fühlen auszugrenzen und schließlich zu verfolgen?
Dann bist du wohl auch gegen die Homoehe und überhaupt gegen die Anerkennung der Homosexualität gewesen?
Kann es sein das du gegen alles Neue bist?
Mal im Ernst, es war so schön ruhig hier im letzten Monat. Man musste sich nicht ständig mit deinen abstrusen Thesen abgeben.
Ich finde es auch mies von dir ein so ernstes Thema wieder OT zu führen und sogar lächerlich zu machen.
 

nmp3

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du glaubst also die Anerkennung eines dritten Geschlechts dient nur dazu die Menschen die sich dessen zugehörig fühlen auszugrenzen und schließlich zu verfolgen?
Intersexualität hat nichts mit fühlen zu tun, die wird festgestellt. Es geht hier nicht um Homo- oder Transsexualität oder Transgender.
 

keinbenutzername

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natürlich, die Ursachen aber können unterschiedlich sein, Gene, Hormone, fehlende Entwicklung, einfache anatomische Abweichungen oder aber auch, in meinem Verständnis, unter Umständen wenn sich jemand unters Messer gelegt hat.
Keinesfalls eben nur die Gene.
Und niemand wird vor Gericht gehen oder sich intersexuell als Geschlecht im Pass eintragen lassen der sich nicht auch der Intersexualität zugehörig fühlt.
Viele sind doch genetisch intersexuell aber merken das nicht mal. Oder sie fühlen sich auch ganz klar einem Geschlecht zugehörig.

Es geht hier ja nicht darum alle Neugeborenen einfach nur genetisch zu untersuchen und bei denen die eine Abweichung von der Norm haben "intersexuell" im Pass einzutragen.
Es geht darum das die Menschen die intersexuell sind (und da könnten auch Menschen darunter fallen die durch eine OP was an ihren Geschlechtsorganen gemacht haben, die Möglichkeit zu bieten sich das intersexuell im Pass eintragen zu lassen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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warum sind hier für eine winzige gruppe privilegien nötig? :unknown: - vor allem bei einer heutzutage unbedeutenden verwaltungssache, die das personal im land nach seinem physischen (und nicht gefühlten) geschlecht klassifiziert.. es gibt verwaltungstechnisch keine notwendigkeit dazu, da irgendwelche ausnahmen zu erteilen, ebenso wie es für die bürokratie unerheblich ist, ob man sich eher als eichhörnchen denn als mensch fühlt..
 

BurnerR

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warum sind hier für eine winzige gruppe privilegien nötig? :unknown: - vor allem bei einer heutzutage unbedeutenden verwaltungssache, die das personal im land nach seinem physischen (und nicht gefühlten) geschlecht klassifiziert.. es gibt verwaltungstechnisch keine notwendigkeit dazu, da irgendwelche ausnahmen zu erteilen, ebenso wie es für die bürokratie unerheblich ist, ob man sich eher als eichhörnchen denn als mensch fühlt..

Generell ist es gut und richtig, Minderheiden zu berücksichtigen. Aber nicht jeden, der sich selber als Minderheit wahrnimmt, so wie z.B. Kreationismus nicht als Theorie über die Entstehung der Arten gelehrt wird an der Schule und die Zeugen Jehovas als Sekte und nicht als Religion behandelt werden. Weil die Grenzen oft fließend sind orientiert sich der Staat im Optimalfall an objektiven, insb. naturwissenschaftlichen Aussagen.
Und biologisch scheint es wohl deutlich genug zu sein, dass Menschen zwei Geschlechter haben.
Wenn wir das nicht mehr als Orientierung hernehmen öffnen wir Trends und Willkür Tür und Tor.
 

dexter

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Generell ist es gut und richtig, Minderheiden zu berücksichtigen. Aber nicht jeden, der sich selber als Minderheit wahrnimmt, so wie z.B. Kreationismus nicht als Theorie über die Entstehung der Arten gelehrt wird
Zumindest (noch) nicht in .de ...
an der Schule und die Zeugen Jehovas als Sekte und nicht als Religion behandelt werden. Weil die Grenzen oft fließend sind orientiert sich der Staat im Optimalfall an objektiven, insb. naturwissenschaftlichen Aussagen.
Nicht, dass ich irgendnen Furz auf die Jehovas und anderen Spinner gäbe, aber das ist ein Schwachsinnsargument (und nebenbei einer Demokratie unwürdig). Die "anderen" Sekten werden nämlich NICHT objektiv behandelt. Was am (bspw.!) Katholizismus(&Co) "vom Staat" objektiv und wissenschaftlich behandelt wird, wüsste ich (als Zwangskirchensteuerzahler (nein ich kann nicht austreten, ich bin nicht drin und zahle trotzdem)) zu gern.
Und biologisch scheint es wohl deutlich genug zu sein, dass Menschen zwei Geschlechter haben.
Wenn wir das nicht mehr als Orientierung hernehmen öffnen wir Trends und Willkür Tür und Tor.
Ich verstehe das Argument an sich grob (das kam ja zu allem Überfluss so ähnlich hier schon mehrfach), aber ich bezweifle, dass die Diskutanten (incl. mir) das sonderlich gut beurteilen können.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Weil die Grenzen oft fließend sind orientiert sich der Staat im Optimalfall an objektiven, insb. naturwissenschaftlichen Aussagen.

in der regel ist das so, wenn es z.b. um das "wohl" des bürgers geht, was der staat offenbar besser beurteilen kann als der bürger (zumindest nimmt er sich das heraus) - z.b. in sachen cannabis, volljährigkeitsalter und natürlich lehrpläne.. man kann darüber diskutieren, was sinnvoll ist und was nicht, aber bei all diesen regelungen geht es zumindest prinzipiell um den menschen, während es bei den merkmalen im personalausweis um den staat und seine verwaltungsaufgaben geht - und im gegensatz zum ersteren (wo grundsätzlich wenig aufgeschrien und gefordert wird) sind diese merkmale völlig konsequenzenlos für den betroffenen...

@dexter: wie zahlst du denn kirchensteuer, wenn du nicht mitglied bzw. nie eingetreten bist? falschen haken beim meldeamt gesetzt? :confused:
 

keinbenutzername

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warum sind hier für eine winzige gruppe privilegien nötig?...

das war auch meine Meinung bis ich gelesen habe wie hoch die Quote an Intersexuellen ist. Ziemlich hoch würde ich sagen.
Deutlich höher als z.B. Menschen die sich in Schulen von Kreuzen gestört fühlen, Burkhinas tragen wollen, oder von Steuerentlastungen für Hotels profitieren.
 

nmp3

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Die Klägerin (oder das Kläger*in) kann doch einfach die Geschlechtsangabe aus dem Geburtenregister löschen lassen, wie hier schon vorgeschlagen. Das BVerfG könnte doch zu dem Ergebnis kommen, dass damit seine Rechte ausreichend gesichert sind.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Richter mit dem Problem herumschlagen wollen, den "Zwitter" in die deutsche Rechtsgeschichte einzuführen. Welche Probleme das aufwürfe, müsste der "Zwitter" im Bund dienen, wenn die Wehrpflicht mal wieder kommt? Welche Toilette müsste der "Zwitter" benutzen oder müssen jetzt überall vier Toiletten aufgestellt werden (m, w, z, behindert)? Ist für ihn der Frauenarzt oder der Urologe zuständig oder muss ein neuer Zwitterarzt her?
 

keinbenutzername

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doch ich glaube das war wiki.

Ist es nicht so, das man nach deutschem Recht nicht mal für sein Kind einen Namen wählen kann der sowohl männlich als auch weiblich ist OHNE einen eindeutigen Zweitnamen zu wählen?
Vielleicht sollte man das erst mal ändern bevor man andere Dinge fordert.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Um welche Privilegien geht es hier noch gerade? :confused:

um das privileg, von der standardisierten biometrischen behördlichen erfassung ausgenommen zu werden.. sollte das kein privileg sein, dann sollte es auch kein big deal sein, wenn die verwaltung so läuft wie bisher, oder? ;)
 

Dorfdisko

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standardisierten biometrischen behördlichen erfassung ausgenommen zu werden..
Ich wurde nie standardisiert biometrisch behördlich erfasst. Hab mein Geschlecht einfach irgendwann mal angegeben, wenn Intersexuelle dies auch tun können, dann sehe ich da kein Privileg.

sollte das kein privileg sein, dann sollte es auch kein big deal sein, wenn die verwaltung so läuft wie bisher, oder? ;)
Nope, sollte und ist es für mich auch nicht.
Mir persönlich ist die Sache ziemlich egal. Aber das mit dem Privileg hab ich halt nicht verstanden.
Man gibt sein Geschlecht an und wenn man Intersexuell ist, dann gibt man halt das an. Ist jetzt tatsächlich kein Big Deal und vor allem kein Privileg. Wir Männer und Frauen müssen ja nicht unser Geschlecht noch durch eine körperliche Untersuchung beweisen oder so was.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Hab mein Geschlecht einfach irgendwann mal angegeben, wenn Intersexuelle dies auch tun können, dann sehe ich da kein Privileg.

jep, ein drop-down-menü mit 2 einträgen, aus denen man einen auswählt - kein problem also :T..
allerdings um ganz genau zu sein: es werden die physischen biometrischen merkmale eingetragen, nicht die "gefühlten".. auch wenn ich mich manchmal größer fühle als ich bin, muss ich die tatsächliche größe, augenfarbe usw. angeben und kann mir nicht einfach eine ausdenken.. ich weiß nicht genau, welche rechtlichen konsequenzen es hat, bei diesen angaben zu schummeln (der angestellte im meldeamt misst ja in der regel nicht selber nach), aber ich gehe davon aus, dass man zumindest einen nachweis erbringen muss, wenn zweifel an den angaben bestehen..
 

Dorfdisko

Tanz mit mir!

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allerdings um ganz genau zu sein: es werden die physischen biometrischen merkmale eingetragen, nicht die "gefühlten"..
Nun, die betreffende Person, die vor den BGH gezogen ist, ist laut Chromosomenanalyse weder Frau noch Mann. Ich denke mal, diese Analyse fragt nicht nach den Gefühlen der Chromosomen, kann mich aber auch irren? :confused:

Das Thema ist aber offensichtlich noch nicht gegessen, es geht nun nach Karlsruhe:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...eschwerde-geburtenregister-geschlechtseintrag

Wie gesagt, mir ist das Thema eigentlich ziemlich egal. Bzw., für mich persönlich ist es nicht wichtig.
Aber, zumindest für den Kläger ist es wichtig genug und die Argumente dagegen finde ich alles andere als Überzeugend, weil sie sich selbst widersprechen (also, ein angebliches Privileg, das darin besteht, dass eine andere Antwort auf eine Frage gegeben wird und die Gefühle der Chromosomen, die in dem Fall keiner Beachtung wert sein sollen). In so fern bin ich gespannt über das Urteil und tendiere mittlerweile dazu, dem Kläger erfolg zu wünschen.
Sollte die Klage abgewiesen werden, dann wäre das für mich allerdings auch kein Skandal.
 
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